Ich kann nur sagen, ich würde an Ihrer Stelle sehr stark dafür plädieren und würde mich ein bisschen wundern, warum die Opposition das ausgerechnet einbringt, obwohl sie hier nicht die Mehrheit hat.
(Andreas Butzki, SPD: Ohne Brille jetzt, Rainer. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Er hat doch gar keine auf. Rainer hat doch gar keine auf.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Antrag der Linksfraktion soll der Landtag die Landesregierung auffordern, umgehend eine Änderung oder Neufassung des Landesplanungsgesetzes auf den Weg zu bringen und so weiter und so weiter. Das ist schon gesagt worden. Ich will das nicht weiter ausführen.
Das seit 2005 geltende Landesraumentwicklungsprogramm befindet sich zurzeit in der Fortschreibung, auch das wurde erwähnt. Die Grundlage hierfür bildet das Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Das formale Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes begann am 7. April 2014 und sollte bis zum 4. Juli 2014 dauern, aber aufgrund der Kommunalwahlen und der anschließenden Sommerferien wurde entschieden, das Beteiligungsverfahren bis Ende September 2014 zu verlängern.
Somit beträgt die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen und Einwänden knapp sechs Monate. Das ist bisher einmalig in einer Bürgerbeteiligung.
Im Vorwort der Broschüre des Energieministeriums Mecklenburg-Vorpommern zur ersten Stufe der Beteiligung zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes sagt unser zuständiger Minister Christian Pegel zutreffend, das Landesraumentwicklungsprogramm, kurz LEP, enthält die verbindlichen Ziele und Grundsätze der Landesplanung, die das ganze Land einschließlich des Küstenmeeres betreffen. Wir koordinieren damit unterschiedlichste Ansprüche an die Räume, Regionen und Orte unseres Landes. Dabei versuchen wir, den Schutz der natürlichen Grundlagen, die Siedlungsstruktur, den Verkehr, die Wirtschaft, den Fremdenverkehr, die Land- und Forstwirtschaft, die Wasserwirtschaft und die Energiewirtschaft unter einen Hut zu bringen. Diese Planungsaufgabe erledigen wir nicht vom grünen Tisch aus, sondern möglichst im Dialog.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, der Entwurf des Landesraumentwicklungsprogrammes wird von vielen Experten begleitet, so auch vom Landesplanungsbeirat mit seinen Mitgliedern aus den öffentlichen Verwaltungen, von der IHK, dem Tourismusverband, den Universitäten. Ich muss das nicht alles wiederholen, Herr Jaeger hat es gerade aufgezählt. Dem Landesplanungsbeirat gehören unter anderem auch vier aus der Mitte des Landtages gewählte Personen nach Paragraf 11 des Landesplanungsgesetzes an. Damit sind alle demokratischen Fraktionen mit ihren fachpolitischen Sprechern in diesem wichtigen Gremium vertreten und können somit direkt die Stellungnahmen und Einwände ihrer Fraktionen in die weitere Bearbeitung mit einbringen.
es muss ja auch nicht! Da wird ja erst mal jede einzelne Stellungnahme – wie gesagt, wir haben 1.600 Stellungnahmen – miteinander und gegeneinander abgewogen, und am Ende werden wir sehen, inwieweit Ihre Aufforderung, Ihre Stellungnahme mitbewertet wird.
(Regine Lück, DIE LINKE: Wer wiegt? Wer wägt ab? – Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer macht das? Wer stimmt ab?)
So ist das doch auch in den regionalen Planungsverbänden, genau so, und am Ende entscheidet die Verbandsversammlung. Damit sind alle demokratischen Fraktionen involviert.
Der Landesplanungsbeirat leistet eine ausgezeichnete Arbeit und hat sich bewährt. Das wurde schon 2005
festgestellt und auch 2012. Bei der abschließenden Beteiligung des Landtages wäre das Gremium wirklich infrage gestellt. Entweder möchte man einen Landesplanungsbeirat oder die Beteiligung des Landtages. Eine doppelte Lösung ist nicht zielführend.
Entgegen der Feststellung in der Begründung zum Antrag der LINKEN ist ebenfalls in Schleswig-Holstein keine unmittelbare Beteiligung des Landtages vorgesehen, liebe Regine Lück – nur zur Klarstellung.
In Schleswig-Holstein erfolgt die frühzeitige Einbindung des Landtages über ihren Landesplanungsbeirat. In allen anderen Bundesländern wird dem Landtag entweder eine Gelegenheit zur Stellungnahme im Erarbeitungsverfahren eingeräumt
oder die Beschlussfassung der Landesregierung ist abhängig von der Zustimmung, vom Einvernehmen oder steht im Benehmen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung führt eine breite öffentliche Beteiligung mit diversen Gremien, Gemeinden, Bürgern et cetera durch. Daraufhin findet eine sach- und fachgerechte Abwägung statt. Sollte daraufhin der Landtag direkt und abschließend beteiligt werden, würde sich das derzeitige Verfahren nicht nur verzögern, sondern möglicherweise auch die breite öffentliche Beteiligung zuvor absurd sein, so der Landtag eine andere Sichtweise als die Beteiligten vertritt.
Zu Recht muss die Frage gestellt werden, inwieweit die jetzt so große öffentliche Beteiligung mit ihren Regionalkonferenzen dann noch zweckmäßig ist. Sollte sich die Forderung der LINKEN durchsetzen, ist zudem eine Fertigstellung des neuen Landesraumentwicklungsprogrammes bis 2016 wohl nicht mehr zu bewerkstelligen, da dies mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen einhergehen würde. Der Minister hat darauf hingewiesen.
Selbstverständlich können sich die Fraktionen, einzelne Mitglieder oder auch Ausschüsse des Landtages im Rahmen der öffentlichen Beteiligung ins Verfahren mit einbringen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass uns der Minister selbstverständlich die einzelnen Verfahrensschritte auch im Ausschuss vorlegt und wir dort beraten. In der Regel werden es die gleichen Fraktionsmitglieder sein, die für den Landtag auch im Landesplanungsbeirat vertreten sind. Wir sehen das auch an den Diskussionsbeiträgen heute hier im Parlament. Sie sind ja alle vertreten im Landesplanungsbeirat.
Ein neues Landesraumentwicklungsprogramm wird jedoch dringend benötigt. Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Landes haben sich seit Inkrafttreten des Landesraumentwicklungsprogrammes 2005 deutlich ver- ändert. Herausforderungen haben sich teils zugespitzt, teils abgeschwächt, neue sind hinzugekommen. Die heutigen Rahmenbedingungen sowie geänderte rechtliche Grundlagen erfordern eine ausgewogene und durchdachte Fortschreibung des Programms. Diese sollte nicht unnötig verzögert werden.
Unser Energieminister hat gerade noch einmal dargestellt, wie wichtig uns der breite, zeitaufwendige öffentliche Dialog mit den vielschichtigen gesellschaftlichen Akteuren im Beteiligungsverfahren ist.
Meine Damen und Herren, nach Auffassung der SPDLandtagsfraktion hat sich das bisherige Verfahren zur Fortschreibung des LEP nach Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern bewährt.
Ich denke, die Ausführungen des Herrn Ministers Pegel haben unsere Auffassungen klar bestätigt. Die SPDFraktion wird diesen Antrag ablehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Prima, Rainer! Das hat er gut gemacht.)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir begrüßen den vorliegenden Antrag und halten insbesondere wegen der angestrebten Flexibilität in den sogenannten Gebieten mit besonderen demografischen Herausforderungen eine Beteiligung des Landtags für zwingend geboten. Es ist der Auftrag der vom Volk gewählten Parteien, sich für die Belange der Bürger im Land einzusetzen. Das LEP hat so weitreichende Folgen, dass es im Grunde ohne ein Mitspracherecht des Landtages gar nicht gehen dürfte. Wir werden dem Antrag folglich zustimmen.
Ich möchte meine Redezeit jedoch nutzen, um Ihnen wiederholt das Wollen unserer Fraktion näherzubringen, vielleicht kann ich Sie ja für einen Teil davon begeistern.
Um für die ländlichen Räume entscheidende Verbesserungen durchsetzen zu können, sind finanzielle Aufwendungen in Milliardenhöhe notwendig. Die Hilfen müssen dem Volumen der Rettungsschirme von Zockerbanken und Europleitestaaten entsprechen oder auch den deutschen Anteil am ESM erreichen.