Wenn man die NPD-Anträge der letzten Jahre mal mit- einander vergleicht, dann wird man feststellen, dass die Herren der Fensterbank sich ständig des gleichen Rezepts bedienen. Ganz viel Deutschland den Deutschen und dann noch ein kruder Mix von allem. Wir haben es gerade in dem Vortrag von Herrn Müller wieder mal vor Augen geführt bekommen.
Heute greift die NPD wieder einmal das Thema Asyl- und Flüchtlingsrecht auf und möchte den gemeinschaftlichen Konsens eines humanitären Flüchtlingsrechtes aufkündigen und stattdessen dem Ausländerrecht ihren nationalen Stempel aufdrücken. Ich meine, als ob Bund und Länder diese Art der Mitwirkung nötig hätten!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Ausländerrecht wird tatsächlich auch ohne NPD überarbeitet, allerdings genau in die andere Richtung, als die Herren es beabsichtigen.
Die Koalition aus CDU, CSU und SPD stellt derzeit zahlreiche Gesetze auf den Prüfstand, um eben ein modernes, humanitäres, aber auch langfristig tragbares Asyl- und Flüchtlingsrecht in Deutschland sicherzustellen.
Die Palette reicht dabei von der Abschaffung der Optionspflicht für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern bis zur Einstufung dreier westlicher Balkanländer als sichere Herkunftsstaaten. Das wird uns ja morgen beschäftigen.
Darüber hinaus sollen weitere Gesetze novelliert werden, zum Beispiel die Regelung zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, das befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung, oder auch die Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes, die im Oktober nach meiner Information in den Deutschen Bundestag kommen wird. Von besonderer Bedeutung ist auch die Umsetzung des EU-Freizügigkeitsgesetzes mit dem Ziel, Fälle von Rechtsmissbrauch oder Betrug im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsrecht im Bereich Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie bei der Inanspruchnahme von Kindergeld zu verhindern und konsequent zu ahnden.
Zugleich werden die Kommunen wegen der besonderen Herausforderungen – und das ist tagaktuell –, die sich aus dem verstärkten Zuzug aus anderen EU-Mit- gliedsstaaten ergeben, zusätzlich zu bereits beschlossenen Hilfen weiter entlastet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sehen, Sie sehen, wir novellieren das Asyl- und Flüchtlingsrecht und verbessern es an vielen Stellen. Es wird sicherer und es wird gerechter.
Die NPD hat allerdings andere Änderungen im Sinn und deshalb werden wir ihren Antrag auch ablehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Udo Pastörs, NPD: Das ist mit Absicht so. Es ist möglich laut Geschäftsordnung, dass wir einen Redner benennen, Frau Präsidentin.)
Na ja, danke für die Belehrung. Das haben Sie sonst auch immer getan. Und ich fordere Sie auf, das dann so zu machen,
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Laut Migrationsbericht der Bundesregierung ist die Nettozuwanderung nach Deutschland im Jahr 2012 mit 370.000 Personen auf den höchsten Stand seit 1995 gestiegen.
Auch die Asylbewerberzahlen haben 2013 den höchsten Stand seit 14 Jahren erreicht. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums beantragten im vergangenen Jahr rund 127.000 Personen politisches Asyl in Deutschland. Das sind 65 Prozent mehr als im Jahr 2012. Allerdings wurden beispielsweise im Oktober 2013 lediglich 1,1 Prozent der Asylbewerber tatsächlich als politisch Verfolgte im Sinne des Artikels 16a Grundgesetz anerkannt.
Im laufenden Jahr soll es zu einem weiteren Anstieg der Asylbewerberzahlen kommen. Bis zu 160.000 Anträge werden für 2014 erwartet.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Und was haben Sie damit zu tun? Müssen Sie einen Antrag davon bearbeiten, oder was?!)
Allein dafür würden nach seriösen Schätzungen Kosten in Höhe von 1,6 Milliarden Euro, Herr Ritter, anfallen.
Viele Asylbewerber können sich auch nach Ablehnung ihres Antrages dank Duldungs- und Härtefallregelung weiterhin in Deutschland aufhalten.
(Martina Tegtmeier, SPD: Und das ist gut so. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das ist der Vorzug des Rechtsstaates, den Sie nicht wollen.)
Ende 2013 hielten sich hier immer noch rund 132.000 Per- sonen auf, deren Asylantrag bereits rechtskräftig abgelehnt worden ist.
In Bayern hat die CSU beziehungsweise der Vorstand ein 7-Punkte-Sofortprogramm zur Asyl- und Flüchtlingspolitik beschlossen. In diesem heißt es: „Deutschland ist gerade auch durch die vielen Krisenherde der Welt das Ziel von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Ihre Zahl ist in den letzten Monaten immens nach oben geschnellt, alle Prognosen wurden weit übertroffen, eine Tendenzumkehr ist nicht absehbar. Der immense Zustrom von Menschen aus den verschiedenen Teilen der Welt zu uns wird zu einer ernsthaften Belastungsprobe.“
Punkt 1 des Sofortplans kann man Folgendes entnehmen: „Flüchtlinge müssen in den EU-Staaten bleiben, in denen sie ankommen. Dieses geltende EU-Prinzip wird vor allem von Italien derzeit nicht beachtet.“
„Dort ankommende Flüchtlinge können ungehindert über Österreich nach Deutschland und Bayern weiterreisen. Die bestehenden europarechtlichen Vorgaben müssen strikt eingehalten werden.“
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Sie reden über EU-Vorgaben?! Das ist doch ein Witz! Das ist ein Witz!)
„Sollte dies nicht geschehen, muss es im Rahmen“, Frau Borchardt, das ist aus dem Programm der CSU, „des Schengener Abkommens zusätzliche Grenzkontrollen geben. Wir drängen auf die Klarstellung, dass Binnengrenzkontrollen zulässig sind, wenn ein anderer Mitgliedsstaat vertragsbrüchig ist.“ Zitatende.