Protokoll der Sitzung vom 17.09.2014

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist der Sprengstoff, der in diesem Gesetzentwurf steckt. Wir Bündnisgrüne werden alles daran setzen, diese Schlechterstellung der Schulen in freier Trägerschaft zu verhindern.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das heißt, das 50-Millionen-Euro-Paket muss anteilig auch den Schulen in freier Trägerschaft zugutekommen, sonst werden wir Bündnisgrüne dem Gesetzentwurf nicht zustimmen können.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Erst mal muss er überwiesen werden.)

Doch das ist längst nicht unser einziger Kritikpunkt. Die erste Überprüfung der Finanzhilfen soll erst im Jahr 2022 wieder erfolgen, das heißt in acht Jahren. Das ist aus unserer Sicht viel zu spät, weil sich das staatliche und das private Schulsystem in dieser Zeit viel zu sehr auseinanderbewegen. Darüber hinaus ist der Passus im Gesetzentwurf unzulässig schwammig, denn dort heißt es nur: „Die Kostensätze … werden ein Jahr nach Beginn einer Legislaturperiode auf ihre Angemessenheit hin überprüft...“ Was bedeutet aber nun Angemessenheit? Der Gesetzentwurf enthält im Übrigen keine Formulierung, dass die Kostensätze zwingend anzupassen sind und auch keine Frist, bis wann dies zu geschehen hat.

Ich will nicht verhehlen, dass einige Teile des Gesetzes durchaus positiv sind. Wir begrüßen etwa die Lösung, den Verwendungsnachweis über unabhängige Wirtschaftsprüfer erbringen zu können. Das ist aus unserer Sicht ein kluger Vorschlag, der ja auch von Schulträgern häufig vorgebracht wurde und gleichzeitig die Schulträger und das Ministerium entlastet. Auch die Anhebung der Hilfesätze für einige Berufsbildungsgänge findet unsere Unterstützung.

Sie haben sich jedoch viel Zeit gelassen, bevor Sie diese Änderungen endlich angegangen sind. Und letztlich ist

der Gesetzentwurf im Hauruckverfahren entstanden und das sieht man ihm auch an. Insgesamt wird die gesetzliche Regelung zur Finanzierung der freien Schulen durch diesen Gesetzentwurf innerlich widersprüchlich und führt zu neuen gravierenden Rechtsproblemen.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Ich möchte nur ein Beispiel nennen: Nach Vorstellung der Koalition soll dieser Gesetzentwurf rückwirkend zum Schuljahresbeginn in Kraft treten. Auch wir halten eine schnelle Rücknahme der Einschnitte für wünschenswert, es gibt jedoch ein grundsätzliches Rückwirkungsverbot. Der Bildungsminister hat nun erklärt, diese Rückwirkung sei dennoch möglich, weil der Gesetzentwurf für die Schulträger ja nur Verbesserungen darstelle. Ich glaube, Sie konnten meinen Ausführungen entnehmen, dass dem bei Weitem nicht so ist. Die Schulträger werden bessergestellt, weil die Kürzungen der geänderten Privatschulverordnung zurückgenommen werden, aber sie werden gleichzeitig auch schlechtergestellt, weil die Höhe der Finanzhilfen eingefroren wird und schon das macht die Rückwirkung zu einem echten Rechtsrisiko.

Ich möchte noch etwas zu Ihnen, Herr Butzki, sagen. Sie haben es zwar eben in Ihren Ausführungen nicht noch einmal benutzt, aber ich habe doch sehr ausführlich eine Pressemitteilung von Ihnen gelesen, die ist ungefähr zwei Wochen alt.

(Andreas Butzki, SPD: Das stimmt.)

Darin haben Sie erklärt, ich würde Halbwahrheiten verbreiten,

(Andreas Butzki, SPD: Richtig.)

und dass es stimme, dass das 50-Millionen-Euro-Paket nicht berücksichtigt werde, aber dies gleiche sich aus, weil sich die Personalausgaben des Landes

(Andreas Butzki, SPD: Richtig.)

durch die Verjüngung der Lehrerschaft verringerten. So haben Sie es geschrieben, Herr Butzki, oder?

(Andreas Butzki, SPD: Richtig. Stimmt.)

Wenn das aber so ist, wenn sich Ihr 50-Millionen-EuroPaket aufgrund geringerer Ausgaben für Lehrkräfte an anderer Stelle praktisch auf null ausgleichen würde – das ist ja Ihre Argumentation –,

(Marc Reinhardt, CDU: Oder weniger Schüler, würde ja auch gehen, ne?)

dann hätte die Koalition in Wirklichkeit ja gar nicht mehr Geld in das Bildungssystem gesteckt, sondern das Geld nur umverteilt.

(Marc Reinhardt, CDU: Quatsch.)

Es gibt also nur zwei Möglichkeiten. Erste Möglichkeit: Wenn die Personalausgaben des Landes pro Schülerin und Schüler faktisch nicht steigen, dann löst sich Ihr ganzes 50-Millionen-Euro-Paket in Luft auf, weil die erforderlichen Mittel gar nicht zusätzlich ins System gesteckt werden oder …

(Vincent Kokert, CDU: Ja, das ist wieder grüne Logik. Das müssen Sie uns noch mal in Ruhe erklären. – Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Es geht darum, was unterm Strich rauskommt.)

Das ist gar kein Angriff auf Sie, Herr Kokert.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

… es gibt die zweite Möglichkeit: Die Personalausgaben steigen eben doch und die freien Schulen werden in den kommenden Jahren entsprechend benachteiligt.

(Marc Reinhardt, CDU: Die steigen ja auch.)

Man muss kein Matheass sein, um zu erkennen, dass die zweite Möglichkeit richtig ist,

(Beifall Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

denn die Verjüngung der Lehrer/-innenschaft wird in den kommenden Jahren nicht einmal annähernd zu Einsparungen von 50 Millionen Euro pro Jahr führen.

Es ist ganz klar, dass Sie Mittel und Wege suchen, um bei den Schulen in freier Trägerschaft zu sparen.

(Vincent Kokert, CDU: Nein, das schließe ich für mich aus. – Andreas Butzki, SPD: Klare Unterstellung.)

Sie lassen die freien Schulen und damit die Eltern und die Schülerinnen und Schüler dieser Schulen Ihr 50Millionen-Euro-Paket mitfinanzieren. Das ist die traurige Wahrheit. Und Sie machen es sich zunutze, dass die Berechnung der Finanzhilfen so kompliziert ist,

(Vincent Kokert, CDU: Dass Sie die nicht verstehen, das haben wir ja jetzt gehört.)

dass die Fallstricke in diesem Gesetzentwurf der Öffentlichkeit kaum zu erklären sind.

(Vincent Kokert, CDU: Für Sie sind die zu kompliziert.)

Wenn es nämlich anders wäre, hätten Sie das Gegenteil längst mit Zahlen belegt.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Die Debatte um die Finanzierung der freien Schulen hat gezeigt, dass sich Ihre Aussagen immer dann, wenn konkrete Zahlen vorgelegt werden mussten, als Makulatur erwiesen. Das ist weder transparent noch seriös und schon gar keine gleichberechtigte Bildungspolitik.

(Vincent Kokert, CDU: Also wir brauchen gar keine Schulgesetz- änderung, Frau Berger?!)

Die Landesregierung hat sich zudem leider auch entschieden, nur den Förderschulen in freier Trägerschaft die Kürzungen des vergangenen Jahres zurückzuerstatten. Das sind gut 800.000 Euro. Die übrigen Schulen

aber erhalten die Kürzungen von rund 1,6 Millionen nicht zurück. Diese Ungleichbehandlung ist für uns völlig unverständlich. Ich dachte, so hätte ich Sie verstanden, Herr Kokert.

Deshalb bitte ich Sie, erstatten Sie allen Schulträgern die Kürzungen des vergangenen Jahres zurück und berücksichtigen Sie das 50-Millionen-Euro-Paket bei den Schülerkostensätzen! Dann können alle laufenden Gerichtsprozesse beendet und tatsächlicher Rechtsfrieden kann hergestellt werden. Wir werden im Bildungs- und Finanzausschuss entsprechende Anträge diskutieren.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vincent Kokert, CDU: Danke sehr. Großes Lob auch.)

Vielen Dank, Frau Berger.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Petereit für die Fraktion der NPD.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ach, Petereit!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzesentwurf zustimmen, denn wir versprechen uns...

(Marc Reinhardt, CDU: Erst mal der Überweisung.)