Protokoll der Sitzung vom 19.09.2014

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, dass es in die Hose geht.)

auch rote Hosen gibt es.

(Zuruf von Dr. Hikmat Al-Sabty, DIE LINKE)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jetzt zu einem etwas unerfreulicheren Thema als Olympia. Wenn ein Mensch, der Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezieht, Vorsorge für den Todesfall oder seine Beerdigung trifft, und auch LINKE sterben, Herr Ritter,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das soll vorkommen.)

lässt ihn der Staat nicht etwa in Ruhe, stattdessen wird genau geprüft, ob die geplante Bestattung und Grabpflege nicht womöglich zu luxuriös sein könnten.

Es wäre ja denkbar, dass Leistungsempfänger erhebliche Vermögenswerte für pharaonische Monumentalgrabmäler zweckentfremden könnten. Vor dem Abschluss von Sterbegeldversicherungen muss daher gewarnt werden, weil die Ämter regelmäßig diese Rücklagen als normales Vermögen ansehen und einkassieren beziehungsweise Leistungen verweigern, bis die Sterbegeldversicherung aufgelöst und das Geld für den Lebensunterhalt verbraucht ist. Das ist tatsächlich die Praxis.

Sinnvoller ist ein Bestattungsvorsorgevertrag, weil da die Zweckbindung stärker ausgeprägt ist. Ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin aus dem Kommentar zum SGB II, Wolfgang Eicher, Paragraf 12, Randnummer 127. Da heißt es: „Mit Rücksicht auf die Zweckbestimmung des Vermögens hat das BSG eine Härte iSd Sozialhilferechts für Vermögen aus einem angemessenen Bestattungsvorsorgevertrag anerkannt, denn grundsätzlich ist dem Wunsch des Menschen“ – großzügig – „für die Zeit nach seinem Tod durch eine angemessene Bestattung und Grabpflege vorzusorgen, Rechnung zu tragen. Dies soll aber nicht gelten, wenn durch den Abschluss des Bestattungsvorsorgevertrags das Vermögen in der Absicht gemindert wurde, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung der Leistung herbeizuführen …“

Was ist das für eine verrückte Vorstellung? Man hat Angst, dass es Leute geben könnte, die sagen, ich habe Vermögen, so viel, dass ich eigentlich keine staatliche Unterstützung brauche. Aber aus purer Bösartigkeit schließe ich jetzt einen teuren Vertrag für eine möglichst bombastische und prunkvolle Beerdigung ab, damit ich Hartz IV beantragen und den Staat schädigen kann. So etwas traut man den Leuten zu. Wer macht denn so was? Also unglaublich, mit welchem Verdacht man hier überzogen wird von diesem Staat.

Um dieser Gefahr zu begegnen, wird folgendermaßen vorgegangen, wieder zitiert aus dem Kommentar Wolfgang Eicher, Paragraf 12, Randnummer 127: „Als angemessen kann ein Bestattungsvorsorgevertrag gelten, der in der Gesamtschau der Leistungen unter Berücksichtigung der örtlichen Preise eine würdige, insgesamt den

örtlichen Gepflogenheiten entsprechende einfache Bestattung ermöglicht …, die in Art und Umfang der Leistungen nicht wesentlich über das hinausgeht, was auch der Sozialhilfeträger im Todesfall nach § 74 SGB XII zu leisten verpflichtet wäre. Dies soll auch für reine Grabpflegeverträge gelten... Die Angemessenheit beurteilt sich dabei nach den Besonderheiten des Einzelfalles, wobei eine Grabpflege jedenfalls dann als angemessen angesehen werden kann, wenn sie für die Dauer der Mindestruhezeit das Grab in einem der maßgeblichen Friedhofsordnung entsprechenden Zustand hält...“

Das ist also eine Darstellung der aktuellen Rechtsprechung. Es wird um jeden Euro gefeilscht, es wird nachgesehen, ob jeder Kranz auch einen bestimmten Preis nicht übersteigt und jeder Grabstein,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wie würden Sie es denn machen, Herr Andrejewski?)

und das von einem Staat, dem kein Eurorettungspaket zu teuer ist. Aber niemand steckt sein Geld in eine Beerdigung, damit der Staat ihm dann Hartz IV zahlen muss. Das ist vollkommen irreal. Man sollte diese höchst persönliche, wirklich den Kern der Menschenwürde berührende Entscheidung, wie einer seine Bestattung gestalten will und was er dafür ausgeben will von seinem eigenen Geld, dem Menschen allein überlassen und da nicht hineinregieren.

Wenn sichergestellt ist, dass dieser Bestattungsvorsorgevertrag auch nur der Bestattung zugutekommt und nicht irgendwie versilbert werden kann, dann sollte da eine Angemessenheitsprüfung unterbleiben, denn das ist wirklich der Gipfel der Schäbigkeit und kaum noch zu übertreffen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Heydorn von der SPD-Fraktion. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Als ich diesen Antrag das erste Mal gesehen habe, habe ich mir die Frage gestellt,

(Zuruf von David Petereit, NPD)

ob nach den Wahlergebnissen in Thüringen, Brandenburg und Sachsen sich die NPD jetzt hier mit der eigenen Beerdigung beschäftigt.

(Michael Andrejewski, NPD: Die SPD hat zwölf Prozent.)

Das scheint ja immer dringlicher zu werden. Aber lassen wir den Aspekt mal beiseite.

Sozialleistungen auf der Grundlage des SGB II und des SGB XII werden unter dem sogenannten Grundsatz der Subsidiarität gewährt, das heißt, diese Leistungen erhält nicht, wer sich selbst helfen kann oder wer die Hilfe von anderen erhält.

Innerhalb der demokratischen Fraktionen, denke ich, gibt es unterschiedliche Vorstellungen, wie dieser Subsidiaritätsgrundsatz ausgestaltet werden sollte. Die einen würden es eher etwas üppiger machen, die anderen sind dabei restriktiver. Das ist aber auch nicht der Kern der Sache. Der Kern der Sache ist, dass die NPD wieder mal – sie haben es schon lange nicht mehr getan, wobei bei dem Namen Andrejewski fällt mir so ein, das ist auch kein Name aus dem Schwarzwald –

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

hier vorne steht und so tut, als wenn sie die Fürsorger der Menschen sind. Und ich finde, man muss jede Gelegenheit nutzen, um mal rauszuarbeiten, wer denn die Fürsorge der NPD nach ihrer Sicht verdient. Wenn Menschen vom Fraktionsvorsitzenden unserer NPD hier als „Samenkanonen“ disqualifiziert werden, wenn immer darauf hingewiesen wird, was man mit Ausländern vorhat, selbst wenn sie aus Krisengebieten kommen, dann erkennt man sehr, sehr schnell, wie die Fürsorge à la NPD zu verstehen ist.

(Zuruf von David Petereit, NPD)

Nämlich das ist keine fürsorgliche, den Menschen zugewandte Partei. Sie wollen hier bestimmten Leuten signalisieren, guckt, wir hier, wir haben zwar Angst um die eigene Existenz, aber wir kümmern uns um euch, aber bei dem Kümmern wird sehr genau hingeguckt, wer letztendlich in den Genuss des Kümmerns kommen soll. Und da gibt es eine sehr menschenverachtende Position an der Stelle, das sollten Sie auch noch mal darlegen, Herr Andrejewski. Kommen Sie nach vorne und erklären Sie den Leuten, die hier sitzen, für wen Sie was tun wollen und wer letztendlich durch den Rost fällt und von Ihnen keine Menschlichkeit zu erwarten hat! Denn das ist der Punkt, um den es letztendlich an der Stelle geht. Und deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von David Petereit, NPD)

Das Wort hat jetzt noch einmal der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, Sie haben ganz recht, Herr Heydorn, wir kümmern uns in der Tat um unsere deutschen Landsleute. Wenn Sie mal in Ihren Pass gucken, da steht nicht „Bundesrepublik Buntland und Vielfältigland“, dort steht immer noch „Bundesrepublik Deutschland“.

(Zuruf von Karen Stramm, DIE LINKE)

Und wir können uns das ja gern teilen: Sie kümmern sich um alle bunten und vielfältigen Zuwanderer und wir uns um die Biodeutschen,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

die Deutschen, die das deutsche Erbe fortsetzen wollen. Das wäre völlig in Ordnung, mit der Arbeitsteilung kön

nen wir leben. Es gibt ja genug Sinti und Roma, um die Sie sich dann kümmern können.

Zum Zweiten sollten Sie sich vielleicht über die Thematik eher nicht lustig machen, weil gerade unter den älteren Menschen noch eine starke Sorge um die Umstände der eigenen Beerdigung vorhanden ist. Also Bestattungskultur ist in der älteren Generation noch sehr wichtig und da gibt es viele ältere Leute, die auf ihre Bestattung sparen und sich auch Gedanken machen, wie das aussehen soll. Wenn sie Pech haben, dass sie gegen Ende ihres Lebens in die Grundsicherung fallen, dann wird ihre ganze Vorsorge über den Haufen geworfen, nur weil der Staat ein paar Tausend Euro auf ihre Kosten sparen will, die er dann sonst wohin schiebt zu Ihren ausländischen Mitbürgern, um die Sie sich kümmern, oder zu Ihren griechischen und portugiesischen Eurofreunden und so weiter.

Einen Aspekt will ich noch anfügen. Es könnte sich dort ein interessantes Zweiklassenrecht ergeben, das Ihnen sicher nicht in den Kram passen wird, denn zu der Rechnung der Höchstkosten für eine Beerdigung ist es auch wichtig, die Mindestliegezeit auf Friedhöfen zu berücksichtigen. Die liegt meistens so bei 15 Jahren und dann wird das Grab leergeräumt. Aber bei muslimischen Mitbürgern gelten andere Rechte. Deren Religion schreibt vor, dass die Liegezeit ewig ist, und dann werden wir dazu kommen, dass die Ämter muslimischen Hartz-IVEmpfängern und Grundsicherungsempfängern aus diesen kulturellen Gründen wesentlich höhere Bestattungskosten zubilligen werden,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sie schüren aber auch Neid und Missgunst, wo Sie können, wo Sie können, ne, Herr Andrejewski?! Neid und Missgunst, ohne jede Grenze!)

wobei wir dann wieder einmal bei dem Thema sind, dass Ausländer massiv privilegiert werden von Ihnen, die Sie die Ausländerparteien sind. Und jawohl, wir sind die Partei der Deutschen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/3248. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Ge- genprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/3248 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion der NPD, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei keinen Stimmenthaltungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 15. Oktober 2014, 10.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen und ich wünsche allen einen guten Nachhauseweg.