Und auch mal ehrlich, bei Offshoreanlagen sehe ich es auch als sehr schwierig an, die Belastung einer einzelnen Kommune zu definieren,
denn welche an der Küstenlinie ist denn nun eigentlich damit belastet und wie misst man dies? Steuerrechtlich kann ich es mir gar nicht vorstellen, denn der Schlagschatten wird es in der Regel nicht sein. Es ist die gefühlte Lage, die Optik, sage ich mal. Insofern glaube ich, dass wir jetzt eine günstige Regelung haben. Dabei gehen alle Kommunen nicht leer aus. Und insofern würde ich den Koalitionsfraktionen empfehlen, diesem Änderungsantrag nicht zuzustimmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Grundlack hat vorhin gesagt bei der Einbringung, das ist ein scheinbar trockenes finanzpolitisches Problem.
Für mich ist das nicht ein trockenes finanzpolitisches Problem, sondern ein hoch politisches. Und da hätten wir uns schon sehr gewundert, wenn die Finanzministerin damit nicht einverstanden gewesen wäre, wenn so ein Antrag von den Koalitionsfraktionen kommt.
Der Satz „Wer die Belastungen ertragen muss, soll auch den Ertrag erhalten.“ ist ein hoch politischer Satz und den tragen wir im Prinzip wie eine Fahne seit Langem schon vor uns her und kämpfen darum – mehr oder weniger gemeinsam –, dass das tatsächlich auch Realität wird.
Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, möchte ich mit einem Zitat beginnen: „Die Landesregierung wird aufgefordert, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass der Gewerbesteueranteil gesetzlich von 70 auf 90 Prozent zugunsten der Standortkommunen von Windenergieanlagen erhöht wird.“ Das ist ein Auszug aus der Drucksache 6/1911, einem Antrag meiner Fraktion, mit dem Titel „Akzeptanz der Energiewende durch Teilhabe stärken“.
In der Begründung des Antrages heißt es: „Die Akzeptanz für die Errichtung von Windparks und anderen Energieerzeugungsanlagen der erneuerbaren Energien in der Bevölkerung schwindet. Deshalb ist es notwendig, die Öffentlichkeit so früh wie möglich einzubeziehen und die Möglichkeiten zur Teilhabe von Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern an den Erträgen zu vereinfachen und zu erleichtern. Bürgerinnen und Bürger sollen einen unmittelbaren Nutzen von den Anlagen haben. Gleichzeitig brauchen die Kommunen größere Spielräume für die Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge. Die Energiewende kann dazu beitragen, aus dem Teufelskreis von Schulden, Ausgabenreduzierung und fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit herauszukommen.“ Ende des Zitats.
Wer an dieser Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen, inhaltliche Ähnlichkeiten mit dem vorliegenden Antrag von SPD und CDU erkennt, dem ist nicht zu widersprechen. Offensichtlich hat sich auch die Meinung, vor allem der SPD-Fraktion, an dieser Stelle doch deutlich gewandelt.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)
Sie erinnern sich vielleicht, der damalige Minister Schlotmann und ebenso Kollege Jochen Schulte, die haben mich ziemlich fertig gemacht, wie ich es wagen könnte, …
… wie ich es wagen könnte, mit solchen konkreten energie- und steuerpolitischen Forderungen und Aufträgen an die Landesregierung in den Landtag zu kommen.
Mir wurde vorgeworfen, ich würde hier Vorschläge aus dem Energierat des Landes übernehmen und als die meinen beziehungsweise die Positionen der LINKEN verkaufen. Kollege Schulte scheute sich nicht, das Wort „Plagiat“ in den Mund zu nehmen.
und ich habe auch am Willen der Beteiligten gezweifelt, wirklich mit allen gesellschaftlichen und politischen
Ich war nicht nur ob der Vorwürfe, sondern auch über die Art und Weise der Diskussion, die hier geführt wurde, ziemlich angefressen.
auch wenn Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, offensichtlich aus dem gleichen Ideenpool bedienen.
Minister Schlotmann versprach uns allen auch im Mai 2013, dass sein Haus in wenigen Wochen das Landesenergiekonzept vorlegen werde, in dem all die Vorschläge meiner Fraktion ja sowieso enthalten sein würden. Nun, fast anderthalb Jahre später scheint es selbst Ihnen zu lange zu dauern. Das Konzept liegt nicht auf dem Tisch und Sie sehen sich offensichtlich genötigt, diesen Vorschlag zu einem Einzelpunkt vorzulegen, den wir, ich betone das noch mal, ausdrücklich begrüßen.
Im November 2012 wurde unter der Federführung von Brandenburg eine Initiative zur Verbesserung der Zerlegungsregelungen bei der Gewerbesteuer für ErneuerbareEnergien-Anlagen in den Bundesrat eingebracht, der von drei weiteren Ländern unterstützt wurde. MecklenburgVorpommern gehörte auch dazu. Zu unserem Bedauern fand diese Initiative leider keine Mehrheit.
Und wie Sie sich sicherlich denken können, haben wir nach wie vor gute Kontakte zu unseren Kolleginnen und Kollegen im Parlament und in der Regierung in Brandenburg.
Von dort wurde mir berichtet, dass aktuell MecklenburgVorpommern in Abstimmung mit Brandenburg den damaligen Antrag noch mal recycelt hat und Brandenburg um Zustimmung bittet. Eine Entscheidung über die Mitantragsstellung der dortigen Landesregierung soll in Kürze fallen. Alle Signale für eine solche Bundesratsinitiative scheinen auf Grün zu stehen. Also, wie wunderbar, die Regierung handelt bereits!
Warum dann dieser Antrag? Uns würden Sie das nicht durchgehen lassen. Sie würden betonen: Die Regierung muss auf keinen Fall zum Jagen getragen werden,
erst recht nicht von uns. Minister Pegel oder wie in diesem Fall die Finanzministerin würde sachlich darüber berichten, was tatsächlich läuft und dass es eines An
Meine Fraktion versteht schon, dass Oppositionsarbeit zwar ein politischer Schlagabtausch ist, aber auch Sacharbeit. Und aus diesem Grunde – ich habe es schon gesagt – werden wir Ihrem Antrag zustimmen. Allerdings bitten wir um eine aus unserer Sicht notwendige Änderung, denn so, wie Ihr Antrag jetzt vorliegt, ist er zumindest missverständlich. Wenn Sie sich den Wortlaut genau angucken, dann beginnt das schon bei der Überschrift. Sie wollen eine „Angemessene Beteiligung der Standortgemeinden an der Gewerbesteuer von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien“. Bisher sind wir noch nicht auf die Idee gekommen, Anlagen steuerlich anders zu behandeln, nur weil sie ein Betrieb oder ein Unternehmen, zum Beispiel „LichtBlick“, als Stromversorger nutzt. Warum sollten wir auch die Kaffeemaschine des Chefs oder irgendeine größere Heizungsanlage in einem Unternehmen anders behandeln, nur weil sie erneuerbare Energien nutzt? Sie meinen sicherlich Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien. Wenn Sie es so meinen, dann schreiben Sie das bitte auch so hin. Das ist aus unserer Sicht nicht nur eine redaktionelle Änderung, sondern wesentlich.
Und wenn wir schon mal dabei sind, dann könnten Sie auch im gleichen Sinne die Begründung Ihres Antrages mit ändern.
Also noch mal fürs Protokoll: Da eine Änderung der Überschrift nicht möglich ist, beantragt meine Fraktion, das Wort „Nutzung“ wenigstens im Punkt I durch das Wort „Erzeugung“ zu ersetzen. Die Begründung des Antrages wird zwar nicht mitbeschlossen, aber es wäre aus unserer Sicht trotzdem wünschenswert, wenn auch dort die Begründung auf „Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien“ abgestellt wird.
Den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen wir. Die Schwierigkeiten sehen wir sehr wohl, Frau Finanzministerin. Aber wo Schwierigkeiten sind, finden sich meist auch Wege, diese zu überwinden.