Protokoll der Sitzung vom 15.10.2014

Vereinbarungsgemäß rufe ich den Tagesordnungspunkt 32 auf: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Stelle des staatlichen Gartenkonservators wiederbesetzen und in bisheriger Form ausstatten.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Stelle des staatlichen Gartenkonservators wiederbesetzen und in bisheriger Form ausstatten – Drucksache 6/3340 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Dr. Al-Sabty von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

(allgemeine Unruhe)

Mecklenburg-Vorpommern ist das Land der Schlösser und Gutshäuser, der Parks und Gärten, der Klosteranlagen und Gedenkstätten.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich verstehe kein Wort.)

Darunter sind …

Mikrofon ist an?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Rede weiter! Es ist schon an das Mikro.)

Darunter sind eigenständige Gartendenkmale

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ob laut oder nicht, die hören sowieso nicht zu.)

wie Gutsparks des Landes, zum Beispiel die bedeutenden Lennéparks in Basedow, Remplin, Krumbeck, die Parkanlagen der Burgen Schlitz oder Putbus. Hinzu kommen zahlreiche Schlossparks sowie Schlossgärten wie zum Beispiel in Schwerin, Ludwigslust, Güstrow, Neustrelitz oder Mirow. Auch gibt es zahlreiche Friedhofsanlagen, Kirchhöfe, Wallanlagen und Klosteranlagen. Insgesamt handelt es sich um 1.250 Denkmale der Garten- und Landschaftsgestaltung.

Meine Damen und Herren, Sie werden mir sicher recht geben, dass für diesen Umfang ein Experte gefragt ist, der die untergeordneten Denkmalschutzbehörden anleitet und die nötigen Schritte unternimmt, um die genannten Objekte zu pflegen und zu unterhalten. Diesen Experten hatte Mecklenburg-Vorpommern bisher mit dem staatlichen Gartenkonservator.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Da wundert es mich umso mehr, dass die Landesregierung mit der Antwort auf unsere Kleine Anfrage auf Drucksache Nummer 6/3188 zwar die Wichtigkeit und den hohen kulturellen Stellenwert der Gartendenkmäler einräumt, aber sehr schräge Schlüsse aus dieser Erkenntnis zieht. Die sehen so aus, dass die Stelle des staatlichen Gartenkonservators zum 1. Januar 2015 nicht mehr nachbesetzt wird oder werden soll, wenn der jetzige Stelleninhaber beziehungsweise die Stelleninhaberin zum Jahreswechsel in den Ruhestand geht.

Nun frage ich mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie geht es weiter.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

In den Antworten schreibt die Landesregierung zum Aufgabengebiet eines Gartenkonservators, ich zitiere: dass dies „zukünftig im Wege der befristeten Einstellung hierfür geeigneter Fachkräfte oder über die Vergabe von Gutachteraufträgen an freiberuflich tätige Gartenarchitektinnen und Gartenarchitekten gewährleistet werden“ soll. Ende des Zitats. Nun haben mich in diesem Satz zwei Worte gewundert – „freiberuflich“ und „befristet“. Und das ist in einer SPD-geführten Regierung merkwürdig.

Ich habe in diesem Zusammenhang, Herr Ministerpräsident Sellering, Ihre Worte im Ohr aus der Regierungserklärung, wo es hieß, die rot-schwarze Koalition werde für gute Arbeitsplätze sorgen. Auf der einen Seite antwortet die Landesregierung also, dass die Stelle am 1. Januar 2015 nicht neu besetzt, sondern durch Freiberufler und prekäre Beschäftigungsverhältnisse ab- gedeckt wird. Auf der anderen Seite plant die Landesregierung eine halbe Stelle in Verbindung mit einer Professur. Das ist widersprüchlich und missverständlich.

Es sieht so aus, dass das Ministerium plant, eine Professorenstelle an der Fachhochschule Neubrandenburg zu schaffen, die sich zur Hälfte mit Lehre und Forschung an den Hochschulen und zur anderen Hälfte mit den bisherigen Aufgaben eines staatlichen Gartenkonservators beschäftigen soll. Bei der Fülle der genannten Objekte, die der staatliche Konservator zu verantworten hat, funktioniert das wirklich nicht. Es dürfte Ihnen genauso wie mir aufgefallen sein, dass jemand mit einer halben Stelle nicht diese Tätigkeit komplett abdecken kann wie mit einer Vollzeitstelle.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es scheint mir so, dass sich im Ministerium keiner für diesen Sachverhalt interessiert, sonst wäre Ihnen, Herr Minister Brodkorb, nämlich aufgefallen, dass Ihr Plan zur Vermischung einer Professur mit der Stelle des staatlichen Gartenkonservators Schwachstellen aufweist. Lassen Sie mich vier Punkte hier an dieser Stelle nennen:

Erstens. Das Landesamt, wo der staatliche Gartenkonservator angesiedelt ist, soll auch die Hochschulen fachlich beraten, über Fördermittel entscheiden und Forschungsaufträge auslösen beziehungsweise unterstützen. Bei einer Personalunion ergeben sich hier Interessenkonflikte.

Zweitens. Die Aufgaben eines Gartenkonservators erfordern Einfluss beziehungsweise Zugriff auf die unteren Denkmalbehörden, während die Professur der Freiheit von Forschung und Lehre unterliegt.

Drittens. In der Praxis würde der Gartenkonservator seine Termine oft nicht nach den Terminen eines Professors richten können. Es sind Seminare, Vorlesungen und Übungen zu halten. Dies bindet den Professor zeitlich und macht ihn unbeweglich. Hingegen muss ein Gartenkonservator für die Ausübung seiner Tätigkeit beweglicher und oft im Außendienst im ganzen Land unterwegs sein. Das führt zu terminlichen Kollisionen.

Viertens. Die halbe Stelle für die Professur an der Fachhochschule Neubrandenburg ist bereits ausgeschrieben. Es finden sich in der Stellenausschreibung aber keine Hinweise auf eine eventuelle Erweiterung der Stelle oder die damit einhergehenden Aufgaben des Gartenkonservators. Das hat dazu geführt, dass sich bereits Fachleute auf die Stelle beworben haben, die von der angedachten Erweiterung natürlich keine Ahnung haben und sich mit dem Aufgabengebiet des staatlichen Gartenkonservators weder auskennen noch diese Aufgabe überhaupt übernehmen wollten.

Wie Sie sehen, das sind alles Gründe, die für eine Weiterbesetzung der Vollzeitstelle eines Gartenkonservators unabhängig von einer Professur sprechen.

Sehr verehrte Damen und Herren, da sich die Pläne der Landesregierung jedoch offensichtlich allein um die Einsparung von Kosten drehen, würde ich gerne an dieser Stelle noch auf einen weiteren Punkt zu sprechen kommen: Die materielle Wertschöpfung des Landes durch denkmalgeschützte Gärten ist ein Vielfaches von dem, was die Stelle eines staatlichen Gartenkonservators kostet. Im Gegenteil, es müssten aufgrund der Bedeutung der Gartendenkmale für das Land mehrere staatliche Gartendenkmalpfleger angestellt sein.

Die Aufgaben des Gartendenkmalpflegers im Landesamt sind komplex und speziell, sodass sie nicht einfach von einer anderen Kraft übernommen werden können. Dazu kommt die große Zahl an Vorgängen, Anträgen und geplanten Eingriffen, die jeweils als Einzelfall bearbeitet werden müssen.

Ich möchte noch mal zu der Antwort auf unsere Kleine Anfrage kommen. Da schreibt die Regierung nämlich Folgendes, ich zitiere: „Die weitgehend erhaltene Authentizität der historischen Gärten begründet den außergewöhnlich hohen Wert der Gartenlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. In den kommenden Jahren wird die Belebung, Vermarktung und touristische Erschließung der landeseigenen Parks und Gärten eine wichtige Aufgabe sein.“ Ende des Zitats. Und dann schlussfolgern Sie daraus, dass die einzige Stelle, die man hat, um diesen außergewöhnlich hohen Wert zu erhalten, in der Zukunft in Teilzeit besetzt werden soll.

Das kann aber wirklich nicht Ihr Ernst sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ihre Kernaussage wäre danach: Ja,

Mecklenburg-Vorpommern das Land der Schlösser und Gärten. Ja, das sind einmalige und schützenswerte Kulturgüter, die in dieser Fülle nur in unserem Land zu finden sind. Ja, diese Kulturgüter haben auch eine hohe touristische und wirtschaftliche Relevanz. Und ja, dies alles ist dem Kabinett Sellering keine 60.000 Euro im Jahr für den Erhalt dieser Planstelle wert.

Meine Zeit ist leider zu Ende, mein geschätzter Kollege Torsten Koplin kann in der Aussprache weitermachen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Al-Sabty.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Bildungsminister Herr Brodkorb.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst darf ich mich dafür bedanken, dass es möglich ist, diesen Antrag am heutigen Tage zu behandeln. Danke für die Kollegialität. Allerdings muss ich trotzdem sagen, es wäre besser gewesen, den Antrag zurückzuziehen, denn er basiert auf einem Missverständnis – Herr Koplin und ich haben das heute schon so ein bisschen aufgeklärt –, und daraus erklärt sich auch, warum in der Begründung eine Reihe von Fehlern enthalten sind.

(Marc Reinhardt, CDU: Ziehen Sie doch den Antrag zurück!)

Ich möchte jetzt keine Rede über die Rolle der Bedeutung der Gartendenkmalpflege halten. Wir alle sind einer Meinung, dass die Gartendenkmale hier in diesem Land eine hohe Bedeutung haben für die kulturelle Identität, dass es darum geht, sie zu erhalten und zu pflegen, und dass es selbstverständlich zu diesem Zweck auch einer professionellen Gartendenkmalpflege bedarf.

Herr Al-Sabty, es ist fast alles falsch von dem, was in Ihrer Begründung zu dem Antrag steht und damit zur Motivation. Zum Beispiel steht in Ihrer Begründung, ich darf zitieren: „Etwa zeitgleich mit der Beantwortung o. g. Kleiner Anfrage“ – auf die haben Sie verwiesen – „wurde interessierten Fachleuten hingegen auf eine entsprechende Nachfrage mitgeteilt, dass die Landesregierung plant, an der Hochschule Neubrandenburg eine Stelle zu schaffen, die zu gleichen Teilen Lehrbetrieb an der Hochschule und Tätigkeiten als staatlicher Gartenkonservator realisieren soll.“ Zitatende.

An dieser Aussage sind gleich mehrere Dinge falsch:

Erstens beabsichtigen wir nicht, eine Stelle zu schaffen, sondern die Hochschule Neubrandenburg hat die schon. Die Gartendenkmalpflege ist eine Professur an der Hochschule Neubrandenburg.

Zweitens glaube ich nicht, dass ich interessierten Persönlichkeiten mitgeteilt habe, dass eine Stelle geschaffen werden soll, die zu gleichen Teilen Lehrbetrieb und Gar

tenkonservator sein soll, sondern das hat Ihr Kollege Koplin aus einem Schreiben interpretiert, in dem das gar nicht drinsteht, und zwar deshalb, weil ich ihm auf Ihrer Fraktionsklausur kollegial mitgeteilt habe, was wir beabsichtigen. Und dann kam es in der Interpretation zu einer kleinen Verwechslung. Die hätte man im Übrigen aufklären können, wenn wir einfach im Ausschuss mal drüber gesprochen hätten.

(Vincent Kokert, CDU: Mit Gesprächen kann man viel ausräumen, das stimmt.)

Jetzt gehts aber weiter, ich zitiere weiter die Begründung: „Diese Professur ist derzeit ausgeschrieben, jedoch gibt es im Ausschreibungstext keinerlei Hinweise darauf, dass es eine Verknüpfung von Professur und der Tätigkeit eines staatlichen Gartenkonservators zukünftig geben soll.“ Zitatende. Dieser Satz schließt an den ersten Satz an und da dieser erste Satz bereits zwei Fehler enthält, enthält dieser Satz auch einen Fehler, einen Folgefehler. Denn diese Professur, um die es geht, ist gar nicht ausgeschrieben worden, sondern die Hochschule Neubrandenburg hat ihre halbe Professur für Gartendenkmalpflege ausgeschrieben.

In dem Moment, als das passierte, dass die Hochschule uns die Ausschreibung vorlegte, habe ich mir folgende Frage gestellt: Wäre das nicht ein interessantes Modell, die Gartendenkmalpflege in diesem Land auf ein ganz neues Niveau zu heben, wenn wir diese Stelle komplettieren würden, aus der halben eine ganze Stelle machen, der Professor oder die Professorin auf der einen Seite für gutachterliche Tätigkeiten für das Ministerium tätig ist und auf der anderen Seite den Lehrbetrieb organisiert? Da habe ich den Rektor der Hochschule Neubrandenburg angerufen, Herrn Professor Teuscher, und habe gesagt, Herr Teuscher, was halten Sie denn davon, wir machen aus Ihrer halben Stelle eine ganze Stelle, wir haben die Möglichkeit, die Gartendenkmalpflege auf höherem fachlichem Niveau zu machen als bisher – das ist meine Unterstellung, dass ein Professor meist mehr davon versteht als andere, wenn das nicht so ist, dann mache ich mir Sorgen um unsere Hochschulen, aber ich glaube nicht, dass es so ist, also dass es anders ist. –, und Sie haben die Möglichkeit, eine ganze Stelle auszuschreiben. Ist das auf dem Markt der Gartendenkmalpflege nicht attraktiver? Da sagt er, klar, da mache ich sofort mit, da kriege ich ein besseres Bewerberfeld.

Das heißt, die Hochschule findet es gut, wir finden es gut. Wir haben es in die Antwort auf die Anfrage damals noch nicht reingeschrieben, weil Herr Teuscher mich gebeten hat, dass er das erst mal mit seinem Rektorat besprechen darf und seine Kollegen das nicht über eine Kleine Anfrage erfahren, bevor sie das von ihm persönlich gehört haben. Das ist der einzige Grund.

Insofern ist das hier alles falsch. Es ist ausgeschrieben worden von der Hochschule Neubrandenburg eine halbe Stelle, ihre eigene. Jetzt haben wir angeboten, etwas oben draufzulegen, und da hat der Rektor gesagt, gut, dann ziehen wir diese Ausschreibung wieder zurück. In der Ausschreibung stand in der Tat noch nichts drin vom Konservator oder von gutachterlicher Tätigkeit, weil das gar nicht die Ausschreibung war, um die es ging, sondern erst durch diese Ausschreibung sind wir überhaupt auf die Idee gekommen.

Und jetzt haben Sie mehrere Argumente vorgebracht, warum das nicht funktionieren soll. Es geht bei der Gartendenkmalpflege, wenn Sie sich die Stellenbeschreibung mal ansehen, hauptsächlich um wissenschaftliche und gutachterliche Tätigkeit. Das ist der Hauptanteil der Arbeit. Ich hoffe, das kriegt ein Professor hin. Wenn Sie mal ins Landeshochschulgesetz gucken, dann werden Sie feststellen, dass die Landesregierung jeden Professor ohne Entgelt zu Gutachten verpflichten kann. Das machen wir übrigens regelmäßig, dass wir sagen, wir haben hier ein Problem, können Sie uns bitte mal eine gutachterliche Stellungnahme geben. Und wenn Sie in die Lehrverpflichtungsverordnung reingucken,