Protokoll der Sitzung vom 15.10.2014

Das Wort hat jetzt noch einmal der Abgeordnete Herr Butzki für die Fraktion der SPD.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: So, jetzt mach den Sack zu!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren!

Herr Holter, ich war schon sehr erschüttert von Ihrer Rede, was Sie hier dargeboten haben – Einzelbeispiele heraussuchen. Das wird es immer geben. Es wird an Schulen immer Erkrankungen geben.

(Vincent Kokert, CDU: Das kann passieren.)

Es wird auch langfristige Erkrankungen geben und Schule kann in dem Falle nicht so schnell reagieren, weil Ausschreibungen zu erfolgen haben. Das ist auch wichtig und das ist auch gut so.

Ich habe selbst mit einer Schulleitung gesprochen. Da hat in dem Fall ein Englischlehrer gefehlt. Eine Schule hatte überhaupt keinen Englischunterricht. Da musste die Lehrerin abgeordnet werden und dann hat natürlich die Schule ein Problem. Aber das muss alles ausgeschrieben werden. Das wird es in einem großen System von Schule immer geben. Sie sollten wirklich mal versuchen, mit Schulleitungen zu sprechen, und das im größeren Rahmen, und sich nicht von irgendeinem immer was soufflieren lassen.

Und was ich ganz erschütternd finde, ist, dass Sie hier wirklich behaupten, dass unsere Schülerinnen und Schüler nicht von anderen Lehrern aus anderen Bundesländern unterrichtet werden dürfen. Darf ein bayerischer Lehrer hier nicht mehr unterrichten?

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das habe ich nicht behauptet.)

Natürlich haben Sie das gesagt.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Ach, Sie haben eine Wahrnehmung!)

Aber so ist die Wahrnehmung hier im Landtag gewesen.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Bei Ihnen, Herr Butzki! – Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Und dann noch mal zu Frau Berger zurück. Die GRÜNEN haben, oder Sie speziell, haben wieder nicht hingehört. Wir haben die geringsten Schülerzahlen von ganz Deutschland im gymnasialen Bereich. Natürlich sind das Durchschnittswerte. Aber der Minister hat gesagt, wir sind ein Nehmerland, und die Geberländer gucken schon sehr genau darauf, wie unsere Klassenstärken sind. Aber wir machen es ganz bewusst, damit wir wirklich viele Schulstandorte im ländlichen Raum erhalten.

Ich bin leider vorhin nicht zu meiner Zusammenfassung gekommen und das will ich jetzt hier noch nachholen. Zusammenfassend kann wirklich festgestellt werden, dass die Vorbereitung von Schuljahren von allen an Schule Beteiligten sehr viel abverlangt hat. Die Schulen schrieben wirklich die freien Lehrerstellen aus, führten viele Bewerbungsgespräche. Der Minister hat gesagt im Frühjahr, es war wirklich sehr viel Arbeit, aber sie freuen sich auch über die wirklich zahlreichen Zusagen. An vielen Schulen sieht man jetzt – und das kann man wirklich verfolgen, wenn man in Schulen drin ist –, dass neben den erfahrenen Pädagoginnen und Pädagogen viele junge Lehrerinnen und Lehrer sowie auch viele motivierte Referendarinnen und Referendare da sind. Und das freut uns wirklich.

Eine weitere positive Entwicklung ist, dass alle vor Schuljahresende ihre genauen Planungskennziffern hatten. Sie sprachen von 99 Prozent. Das ist natürlich richtig. Wenn man mehr Schüler hat, wird nachgesteuert, wenn man weniger hat, behält man sie auch. Man kann meinetwegen auch Schüler in Größenordnungen verlieren und dann bleiben die da, die Stunden an der Schule. Das sollten Sie vielleicht auch noch mal ganz genau sagen. Und somit, und das haben mir auch viele Schulleitungen bestätigt, hatten schon viele ihre Stunden- und Einsatzpläne zu Beginn der Ferien fertig.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Habe ich doch gesagt.)

So. Und das ist wirklich eine Sache.

Wenn ich da an die letzten Jahre zurückdenke – und ich denke, ich kann das hier auch sagen –, dann wusste man am Ende des Schuljahres wirklich noch nicht, welche Lehrerinnen und Lehrer man zum Schuljahresstart im Kollegium hat. Zu Beginn des Schuljahres, wirklich am ersten Schultag, wurden die Zahlen noch mal an die Schulaufsicht gemeldet und dann wurde der Stundenplan mehrmals am Anfang des Jahres umgebaut, wenn es zu größeren Personalverschiebungen kam. Und dann musste man auch mit mehreren Schulen Absprachen treffen. Manche waren bloß tageweise da. Das war für den Stundenplan äußerst kompliziert, und da wirklich Hut ab vor allen Schulleitern.

Ferner mussten die Schulleitungen, das wird auch immer hier vergessen, viele Personalgespräche bei Abordnungen und Versetzungen führen, und das lief oft nicht

stressfrei ab. Manche Kollegen hatten dann wirklich einen Anfahrtsweg von 50, 60 Kilometern zur anderen Schule, bei uns sogar in einem Beispiel 70 Kilometer. Dazu auch die Verpflichtungen aus dem Lehrerpersonalkonzept: Bis 18 Sunden, dann musste ein freier Tag gestattet werden, und der musste bei den Planungen überall berücksichtigt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, Sie sehen schon, dass man in den vergangenen Jahren insbesondere bei der Vorbereitung des Schuljahres mehr Manager und weniger Pädagoge beziehungsweise Schulleiter war. Dass damit die Lust auf die Übernahme von Schulleiterposten nachließ, das kann man gut verstehen.

Und ich will jetzt auch mal sagen – Herr Reinhardt hat hier einen bisschen falschen Zungenschlag reingebracht –, dies hat sich durch große Anstrengungen der Landesre- gierung und der Koalitionsfraktionen ebenfalls geändert. Im März 2013 waren noch 139 Stellenausschreibungen auf Schulleiterstellen offen, zum Jahreswechsel waren es 100 und zu Beginn dieses Schuljahre aktuell noch 62. Ich denke, das ist eine wirklich gute Entwicklung, und auch an die 62 Stellen werden wir uns noch heranmachen.

Neben der geänderten Verordnung zur Stellenbesetzung von Schulleitungen wird es zukünftig auch Zulagen von 80 bis 400 Euro für Schulleitungen geben. Auch das wurde hier überhaupt noch nicht erwähnt. Vieles ist wirklich mit dem Beginn des Schuljahres einfacher geworden. Natürlich gibt es vor Ort auch vereinzelt einmal eine längerfristige Erkrankung, das hatte ich vorhin schon gesagt, das will ich jetzt nicht unbedingt wiederholen.

Eine Sache, die noch ganz wichtig ist und auch aus dem 50-Millionen-Paket finanziert wird, ist, dass 32 Schulen am Gesundheitsprogramm teilnehmen. Das sind 827 Be- schäftigte – für den Anfang dieser Maßnahme, denke ich, doch ein sehr guter Start.

Werte Kolleginnen und Kollegen, das Bildungssystem in unserem Bundesland ist ein komplexes System. Es gibt immer neue Anforderungen für unsere Lehrerinnen und Lehrer, zum Beispiel die Umsetzung der Inklusion oder die Medienerziehung. Unsere Lehrerinnen und Lehrer stellen sich den Aufgaben. Und die Regierungskoalition hat wirklich mit ihrem 50-Millionen-Bildungspaket eine große Kraftanstrengung unternommen, um die Situation an allen Schulen zu verbessern, und Schulpraktiker bestätigen das ausdrücklich.

Ich will noch mal zurückkommen zu den Tarifgesprächen. Sollte es wirklich jetzt bei den Tarifgesprächen auf Bundesebene zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und den Verbänden der Lehrerinnen und Lehrer neue Verhandlungsergebnisse, insbesondere mit Blick auf die Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen, geben, dann werden wir das auch in diesem Bundesland umsetzen. Ich persönlich hoffe, dass diese Verhandlungen zu einem guten Ergebnis für alle Seiten führen, aber eine Insellösung, das will ich noch mal ganz deutlich sagen, wird es für Mecklenburg-Vorpommern nicht geben. Es ist also ein erfolgreicher Start 2014/15 und das ist, wie gesagt, keine Wertung, sondern ein klarer Fakt. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Butzki.

Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Mecklenburg-Vorpommern (Kirchensteuergesetz Mecklenburg-Vorpommern – KiStG M-V) , auf Drucksache 6/2999, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 6/3360.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Mecklenburg- Vorpommern (Kirchensteuergesetz Mecklenburg-Vorpommern – KiStG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/2999 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 6/3360 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/2999.

Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/3360 anzunehmen.

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 26 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Paragrafen – Stimmenthaltung? Gut. –, damit sind die Paragrafen 1 bis 26 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf

Drucksache 6/3360 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/3360 mit gleichem Stimmverhalten wie bei der vorhergehenden Abstimmung angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Architekten- und Ingenieurgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 6/3050, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 6/3355.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Architekten- und Ingenieurgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/3050 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses (5. Ausschuss) – Drucksache 6/3355 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Herr Dietmar Eifler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor Ihnen liegen auf Drucksache 6/3355 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Tourismus zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Architekten- und Ingenieurgesetzes und der Bericht über die Beratung im Ausschuss.

Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in seiner 71. Sitzung am 2. Juli 2014 in Erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Tourismus überwiesen. Inhaltlich geht es in dem Gesetzentwurf darum, dass Landesregelungen, die statisch auf geänderte EU-Richtlinien, unter anderen die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verweisen, angepasst werden müssen. Die Änderungen der EU-Richtlinien sind aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union erforderlich gewesen.

Im Rahmen der Beratung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Tourismus haben die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD beantragt, zusätzlich eine Regelung zu Mindestversicherungssummen für Partnergesellschaften mit beschränkter Berufshaftung in das Architekten- und Ingenieurgesetz aufzunehmen. Diesem Änderungsantrag wurde im Ausschuss einstimmig zugestimmt. Hintergrund dieses Änderungsantrages ist das im Juli 2013 in Kraft getretene Partnerschaftsgesellschaftsgesetz. Danach ist neben der bisherigen Partnerschaftsgesellschaft auch eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung zulässig. Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit auch für Architekten und Ingenieure.

Auf Bundesebene gilt diese gesetzliche Regelung bereits für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Die Berufsgruppe der Architekten und Ingenieure wird aber in Zuständigkeit der Bundesländer geregelt. Insofern bedarf es für die Architekten und Ingenieure einer Änderung im hiesigen Architekten- und Ingenieurgesetz, denn nur so kann auch allen Architekten und Ingenieuren in Mecklenburg-Vorpommern Chancengleichheit gewährt werden. Andere Bundesländer haben ihre Landesgesetze bereits entsprechend angepasst.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat den Gesetzentwurf in seiner 55. Sitzung am 2. Oktober 2014 abschließend beraten und dem Gesetzentwurf und der vom Ausschuss vorgesehenen und soeben von mir geschilderten Änderung einstimmig zugestimmt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.