Protokoll der Sitzung vom 15.10.2014

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Eifler.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen.

(Heinz Müller, SPD: Genau.)

Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Architekten- und Ingenieurgesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/3050.

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/3355 anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 6/3355 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 6/3355 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes und anderer Gesetze, auf Drucksache 6/3052, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales auf Drucksache 6/3362. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3384 sowie weitere Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 6/3386 und 6/3387 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes und anderer Gesetze (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/3052 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (9. Ausschuss) – Drucksache 6/3362 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/3384 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/3386 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/3387 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses Frau Martina Tegtmeier. Bitte schön.

(Im Plenarsaal klingelt ein Handy. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das Zeichen, dass sie jetzt dran ist mit Reden.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/3052 während seiner 71. Sitzung am 2. Juli 2014 beraten …

(Im Plenarsaal klingelt ein Handy.)

Draufsetzen, Heinz!

(allgemeine Heiterkeit)

… und zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss und den Finanzausschuss überwiesen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht in Artikel 1 vor, dass die Finanzzuweisungen zum Ausgleich der den örtlichen Trägern der Sozialhilfe vom Land übertragenen Aufgaben der früheren überörtlichen Sozialhilfe für die Jahre 2014 und 2015 auf der Basis der erhobenen Daten der Jahre 2010 bis 2012 fortgeschrieben werden. Außerdem stellt der Gesetzentwurf der Landesregierung klar, dass die Regelungen zur Sozialhilfefinanzierung zum 1. Januar 2016 neu gefasst werden und hierbei die personenzentrierte Förderung, die Inklusion und die vorrangige ambulante Versorgung Berücksichtigung finden sollen.

Für den Fall, dass dies nicht rechtzeitig umgesetzt werden kann, sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung eine Verordnungsermächtigung des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales zur Bestimmung des Zuweisungsbetrages ab 2016 entsprechend der bisherigen gesetzlich geregelten Methodik vor, damit die Kommunen überhaupt Zuweisungen zum Ausgleich der ihnen übertragenen Aufgaben erhalten können.

Mit Artikel 2 des Gesetzentwurfes der Landesregierung werden Bezeichnungen im kommunalen Sozialverbandsgesetz an den Organisationserlass des Ministerpräsidenten vom 18. Oktober 2011 angepasst. Mit der in Artikel 3 des Gesetzentwurfes der Landesregierung vorgesehenen Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes wird Artikel 72 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 Absatz 2 und 3 und Paragraf 91 Absatz 2 und 3 der Kommunalverfassung Rechnung getragen.

Der Sozialausschuss hat zum Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung bitte ich der Beschlussempfehlung zu entnehmen. Die Beschlüsse des Sozialausschusses sehen hierzu vor, dass die jährlichen Gesamtbeträge der Finanzzuweisung für das Jahr 2014 auf 272.632.296 Euro und für das Jahr 2015 auf 274.315.462 Euro erhöht werden. Ferner sehen die Beschlüsse redaktionelle Korrek

turen und im Übrigen die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes der Landesregierung vor.

Im Rahmen der Entschließung wird die Landesregierung gebeten, die Deckung für die Mehrausgaben aufgrund der geänderten Zuweisungsbeträge gemäß Sozialhilfefinanzierungsgesetz M-V zu erbringen. Ein Deckungsvorschlag des Finanzausschusses dazu liegt vor. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung der Beschlussempfehlung und der Entschließung zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Vincent Kokert, CDU)

Vielen Dank, Frau Tegtmeier.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat als Erste die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Hesse.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dieses Gesetz hat vor allem ein Ziel: Es soll bei den Kommunen für Planungssicherheit sorgen, und die bekommen sie, wenn Sie diesem Entwurf heute zustimmen, denn es regelt die Finanzzuweisung für den Bereich der ehemaligen überörtlichen Sozialhilfe für die Jahre 2014 und 2015.

Diese Zuweisungen beinhalten eine Erhöhung im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf. Vorgesehen sind nun 272,6 Millionen Euro für 2014 und 274,3 Millionen Euro für 2015, also deutlich mehr Geld als in den Vorjahren. Für 2014 sind das 17 Millionen Euro, für 2015 13 Millionen Euro mehr – Geld, das den Kommunen zur Verfügung steht.

Die Vorbehalte, unter denen der anfängliche Gesetzentwurf mit Blick auf die Zuweisungssummen stand, konnten wir ausräumen. Wir haben von den Kommunen aktuelle Daten erhalten, die die Landesregierung bereits umfassend plausibilisiert hat. Die Unterlagen dazu haben wir auch an die Ausschüsse weitergegeben. Die Zuweisungsbeträge wurden entsprechend neu berechnet, und diesen haben die kommunalen Landesverbände zugestimmt.

An dieser Stelle auch noch einmal der ausdrückliche Hinweis: Die neuen Zuweisungsbeträge berücksichtigen neben Fallzahlsteigerungen pauschal auch Fallkostensteigerungen einschließlich Entgelderhöhungen sowie allgemeine Kostensteigerungen.

Dieses Gesetz besteht aber nicht nur aus Geldbeträgen, sondern stellt auch klar, dass wir die Sozialhilfefinanzierung zum 1. Januar 2016 neu regeln werden. Ich hatte es auch hier schon gesagt: Wir können bei der grundlegenden Reform der Aufgabenwahrnehmung und Finanzierung der Sozialhilfe im Land nicht länger auf den Bund warten.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist so.)

Nichtsdestotrotz müssen wir aber die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe auf Bundesebene in unsere Überlegung mit einbeziehen.

Meine Damen und Herren, für den Fall, dass diese angekündigte Neufassung nicht zum 1. Januar 2016 in Kraft treten kann, haben wir ein Sicherheitsnetz in Form einer Verordnungsermächtigung gespannt. Diese Verordnungsermächtigung, und das betone ich hier noch mal ausdrücklich, dient zum Schutz der örtlichen Träger der Sozialhilfe, die in den Gesetzentwurf aufgenommen worden sind. Mit ihr wollen wir sicherstellen, dass die Kommunen die Zuweisungen zum Ausgleich der ihnen übertragenen Aufgaben auch dann erhalten, wenn ein entsprechender Gesetzentwurf zur Neugestaltung der Sozialhilfefinanzierung zum 1. Januar 2016 noch nicht verabschiedet sein sollte, denn das Sozialministerium bastelt nicht alleine an der Neuordnung der Sozialhilfefinanzierung, sondern muss eine Reihe weiterer Akteure einbeziehen. Sie können aber sicher sein, dass mein Haus und die gesamte Landesregierung alles daransetzen werden, dem Landtag rechtzeitig im Jahr 2015 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Neuordnung und Finanzierung der Sozialhilfe im Land vorzulegen.

Auch die Landkreise und kreisfreien Städte haben sich für eine Novelle ausgesprochen und bereits deutlich signalisiert, dass sie hier zur Zusammenarbeit bereit sind, und die Gespräche laufen bereits auf Arbeitsebene.

Am Schluss noch einen Punkt, der mir sehr wichtig ist: Das Auslaufen des Pflegewohngeldes hat den einen oder anderen behaupten lassen, die Landesregierung spare bei der Pflege. Das stimmt nicht! Vielmehr wurde und wird das Auslaufen des Pflegewohngeldes unter anderem über das Sozialhilfefinanzierungsgesetz berücksichtigt und im Bereich der Pflege zum Beispiel für die wichtige Pflegesozialplanung neu investiert.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, eine weitere Gesetzesänderung betrifft das KiföG. In diesem, ich betone es hier gern noch einmal, guten Gesetz gab es noch einen offenen Punkt: die Ausgleichleistung für die Elternentlastung. Die kommunale Ebene hat von Anfang an dafür gesorgt, dass die entsprechenden Landesmittel auch bei den Eltern angekommen sind. Der finanzielle Ausgleich aber war im Gesetz noch nicht geregelt, weil die Konnexitätsverhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden noch nicht abgeschlossen waren. Diese Lücke haben wir nun geschlossen. Den Kommunen stehen als Ausgleich ab 2014 rund 285.500 Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese Mittel sind auch bereits im Haushalt 2014/15 eingestellt.

Ich bitte Sie abschließend um Zustimmung zu den Gesetzesänderungen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau FriemannJennert für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz geben wir den Weg frei für den Mittelfluss zur Sozialhilfefinanzierung der kommenden Jahre.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wir haben Oktober!)