Protokoll der Sitzung vom 15.10.2014

(Vincent Kokert, CDU: Sie sollen hier keine Wetten abschließen, Sie sollen Ihre Meinung begründen, Frau Gajek!)

Nicht soll, ich möchte

(Torsten Renz, CDU: Was machen Sie denn 2018? Wie wollen Sie das überprüfen?)

den Änderungsantrag bitte zu Ende lesen. Im letzten Punkt steht, 2015 soll ein Bericht vorgelegt werden.

Aber es ist natürlich schon eine Frage, Frau Hesse, inwiefern Sie dieses Gesetz, das so lange gestoppt hat – schon unter dem Minister Sellering, unter der Ministerin Schwesig –, jetzt auf den Weg bringen. So richtig überzeugt hat mich die Rede noch nicht.

(Heinz Müller, SPD: Ach, schade! – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Ja, schade. Deswegen, denke ich, werden wir die Wette unter vier Augen abschließen und...

(Heinz Müller, SPD: Lesen Sie doch das Protokoll noch mal nach!)

Ich kann schon gut hören, Herr Müller.

(Vincent Kokert, CDU: Ich dachte, Sie sind jetzt fertig. – Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Aber ich denke, das ist nicht zum Lachen, denn es ist schon sehr zu kritisieren,

(Vincent Kokert, CDU: „Sehr zu kritisieren“!)

warum seit 2008 hier immer wieder gesagt wird: Wir wollen das ändern, wir machen das.

Wenn ich noch an die Diskussion im letzten Jahr denke, wo wir „Ambulant vor stationär“ mit den 1,5 Millionen Euro eingesetzt haben,

(Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

die Gelder im November geflossen sind und die, die schon ambulant gearbeitet haben, letztendlich gar nicht mehr davon profitiert haben, dann ist doch zu fragen: Was für ein Anreizsystem haben wir, um hier eine Wahlfreiheit zu bekommen? Es geht um die Wahlfreiheit und nicht nur um eine fiskalische Ausrichtung. Ich denke, das muss in dem Zusammenhang diskutiert werden und das ist ganz wichtig.

(Zuruf von Bernd Schubert, CDU)

Alle genannten Argumente lassen nur eins zu: dass wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen.

(Torsten Renz, CDU: Das ist nicht Ihr Ernst, oder?)

Nichtsdestotrotz bitte ich, damit das Gesetz ein bisschen besser wird, um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag

(Vincent Kokert, CDU: Was soll das denn?! – Heinz Müller, SPD: Und dann das Gesamtgesetz ablehnen? – Vincent Kokert, CDU: Genau.)

und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Gajek.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Köster für die Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für Außenstehende ist eine Debatte zum Sozialhilfefinanzierungsgesetz sicherlich alles andere als spannend. Dies ist verständlich, da das hiermit verbundene Sachthema sehr unüberschaubar ist. Allerdings beträgt der Gesamtbeitrag der Finanzzuweisungen jährlich mehr als 270 Millionen Euro.

Beinahe jeder Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes folgt dennoch das übliche Schema: Die jeweiligen Träger kritisieren sowohl die Höhe der Finanzzuweisungen durch das Land als auch das Abrechnungsverfahren. Und die Landesregierung auf der anderen Seite meint tatsächlich, dass sie besonders großzügig sei und ihr sprichwörtlich sogar die Rolle des Wohltäters zukommt. Das Sozialhilfefinanzierungsgesetz, Vertreter der Landesregierung, ist allerdings keine Wohltat des Landes, sondern gehört zu den Pflichtaufgaben.

Die NPD ist jetzt seit dem Jahr 2006 hier im Landtag vertreten. Seitdem hören wir aus dem Sozialministerium immer wieder, dass das Sozialhilfefinanzierungsgesetz dringend gänzlich überarbeitet werden müsse. Doch die zwingend erforderliche und vom Landtag auch geforderte Neufassung steht nach wie vor aus und wurde nun auf das Jahr 2016 verschoben.

Hauptpunkt der Kritik der sogenannten Wohlfahrtsverbände sind die durch das Gesetz verursachten Fehlanreize der teilstationären und stationären Leistungen im Verhältnis zu den ambulanten Leistungen. Die angeblich gewollte Anreizwirkung zur Ambulantisierung kommt nach Auffassung vieler Anzuhörender deshalb nicht zum Tragen, weil die Schaffung ambulanter Strukturen ungenügend gefördert und finanziert würde.

Die Landesregierung muss zudem zwingend prüfen, inwieweit die Finanzzuweisungen für einige Landkreise nicht zur Deckung der anfallenden Aufgaben ausreichen und sie daher draufzahlen müssen. Nicht umsonst fordern die Landkreise eine Istkostenabrechnung.

Ich könnte an dieser Stelle noch etliche Zahlen und auch Ausführungen zur schon genannten Rechtsverordnung wiederholen, die hier von anderen Rednern schon vorgetragen wurden. Ich erspare Ihnen und mir dieses. Aus den zuvor genannten Gründen wird die NPD dem Gesetzentwurf beziehungsweise der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses nicht folgen und wird diese ablehnen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Heydorn für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich vorwegschi

cken: Was ich an Änderungsanträgen der Opposition gelesen habe und was ich hier gehört habe, war ja krauses Zeug, krauses Zeug. Und das, was hier veranstaltet wird, grenzt an Verweigerung der Realitätsanerkennung.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch Quatsch! Also, Herr Heydorn! – Zurufe von Vincent Kokert, CDU, und Stefan Köster, NPD)

Man muss jetzt mal ganz systematisch anfangen und die Frage in den Vordergrund stellen: Was macht das Sozialhilfefinanzierungsgesetz? Herr Koplin und Frau Gajek, was macht das Sozialhilfefinanzierungsgesetz?

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Das Sozialhilfefinanzierungsgesetz, es ambulantisiert nicht, es steuert nicht, es gewährleistet keine personenzentrierte Hilfegewährung und so weiter und so fort. Das Sozialhilfefinanzierungsgesetz hat eine schlichte Aufgabe: Es gibt Finanzmittel vom Land auf die örtliche Ebene weiter.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

An die örtlichen Sozialhilfeträger gibt es Geld, ja?

Hier ist gerade beklagt worden, dass es nicht genug Geld zu sein scheint. Das kann ich auch nicht erkennen, denn die Zahlbeträge, die wir im Gesetz haben, die sind mit den kommunalen Landesverbänden konsentiert, da gibt es Konsens. Ja, haben die gesagt, das erscheint uns ein ausreichender Zahlbetrag.

(Zuruf von Bernd Schubert, CDU)

Sie werden sich daran erinnern, dass wir das im Gesetzgebungsverfahren sowohl im Finanzausschuss, dessen Vorsitzender Sie ja sind, Herr Koplin, als auch im Sozialausschuss noch mal nach oben angehoben haben, weil andere Zahlen vorlagen.

Also wir fassen zusammen: Das Sozialhilfefinanzierungsgesetz hat die Aufgabe, Finanzmittel vom Land auf die örtliche Ebene runterzureichen, und mehr nicht. Jetzt gucken wir uns mal an, was Sie hier für einen Zirkus veranstalten, der sich ja auch schon im Sozialausschuss wiedergefunden hat. Es geht immer darum, dass Sie der Landesregierung vorwerfen, dass sie nicht genügend darauf hinwirkt, dass wir mehr Anreize im Bereich von Ambulantisierung, von Lebenswelt. und von personenzentrierten Hilfeangeboten bekommen.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Im Sozialraum. Im Sozialraum.)

Und jetzt schauen wir uns mal die Rechtslage an. Wie heißt es immer so schön? Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

Ich empfehle Ihnen, Herr Koplin, mal ins SGB-XII-Aus- führungsgesetz zu gucken. SGB-XII-Ausführungsgesetz, Paragraf 2, da steht drin, wer die Träger der Sozialhilfe sind. Das Gesetz unterscheidet örtliche Sozialhilfeträger und den überörtlichen Sozialhilfeträger. Beim Sozialhilfefinanzierungsgesetz geht es um die Leistungen des überörtlichen Sozialhilfeträgers. Und überörtlicher Sozi

alhilfeträger bei uns im Land ist wer, Herr Schubert? Der Kommunale Sozialverband.

(Heiterkeit bei Bernd Schubert, CDU, und Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und in Paragraf 2 steht drin, dass dieser Kommunale Sozialverband die Aufgaben als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnimmt.