Und in Paragraf 2 steht drin, dass dieser Kommunale Sozialverband die Aufgaben als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnimmt.
Herr Koplin, sind Sie sich über diese Konsequenzen im Klaren? Was heißt Selbstverwaltungsaufgabe? Das heißt, ich entscheide über die Art und Weise, wie ich diese Aufgaben wahrnehme, und nicht das Land MecklenburgVorpommern, vertreten durch das Sozialministerium,
hier in persona vertreten durch unsere Ministerin Birgit Hesse. Die entscheidet das nicht! Es entscheidet der Kommunale Sozialverband als Selbstverwaltungsaufgabe.
Und das, was Sie hier seit Jahren der Regierung vorwerfen, dass es nicht zu einer Veränderung bei der Art und Weise der Hilfegewährung kommt, geht ins Leere, weil dazu zwei Parteien gehören. Dazu gehören zwei Parteien: Dazu gehört das Land auf der einen Seite und dazu gehört die kommunale Seite auf der anderen Seite. Auch das ist umfänglich in der Anhörung im Sozialausschuss dargelegt worden, und ich stelle mir die Frage, welche Absicht Sie mit Ihren Beiträgen verfolgen, wenn diese Dinge hier nicht von Ihnen dargelegt und aufgenommen werden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, ja?! Hier geht es darum, dass die Opposition versucht, die Leute hinter die Fichte zu führen, indem die Dinge falsch, komisch und irreführend dargelegt und interpretiert werden. Das hat mit der Realität in diesem Lande nichts zu tun.
Und wenn man sich das ansieht, dann hat es in der Vergangenheit durchaus Initiativen des Landes gegeben, bei der Hilfegewährung umzusteuern. Woran ist es gescheitert? Es ist daran gescheitert, dass die Kreise und kreisfreien Städte gesagt haben, was das Land uns vorschlägt, das geht uns nicht weit genug.
Jetzt ergreifen wir also wieder eine Initiative, die Ministerin hat darauf hingewiesen, und hoffen und werden es als die die Regierung tragenden Parteien SPD und CDU unterstützen, dass es diesmal zu einem ordentlichen Ergebnis kommt und die Dinge, die Sie eingefordert haben, dann auch tatsächlich stattfinden. Aber noch einmal: Das macht nicht das Land alleine. Der Kommunale Sozialverband nimmt die Aufgaben als Selbstverwaltungsaufgabe wahr, das hat man ihm so übertragen. Das Einzige, was wir tun können, ist im Grunde, dass wir die Aufgaben der überörtlichen Sozialhilfe durch eine Gesetzesänderung im SGBXII-Ausführungsgesetz wieder auf die Landesebene zurückholen. Aber will das von uns einer?
Mit dem Finger auf das Sozialministerium zu zeigen und zu sagen, liebe Freunde, ihr seid schuld an der ganzen
Misere hier, das ist im Grunde eine Sache, so kann man das nicht machen, das ist falsch. Das stimmt nicht, das passt hinten und vorne nicht und das muss in aller Entschiedenheit zurückgewiesen werden.
Schauen wir uns doch mal kurz das Thema mit der Verordnungsermächtigung an. Also hier wird der Eindruck vermittelt, als wenn der Landtag dauerhaft die Aufgabe der Festlegung und Bestimmung der Sozialhilfefinanzierung aus der Hand genommen bekommen soll.
Es geht um einen Zahlungszeitraum! Um einen Zahlungszeitraum geht es, und auch nur für den Fall, dass wir es bis 2016 hier nicht mit einer anderen Situation zu tun haben. Damit das Ganze auch reibungslos laufen kann, haben wir gesagt, okay, wir wollen, dass die örtlichen Träger pünktlich ihr Geld bekommen. Deswegen gibt es die Verordnungsermächtigung. Auch das ist im wohlverstandenen Interesse der Kreise und kreisfreien Städte und nicht so angelegt, dass wir uns hier quasi dauerhaft entmachten lassen wollen, was das Thema „Festlegung der Sozialhilfefinanzierung“ betrifft. Also das geht auch ins Leere, und wenn man resümiert,
kann man doch nur feststellen: Von dem, was hier vorgetragen wurde von der Opposition, ist nichts mehr übrig. Es ist nichts mehr übrig. Es ist alles abgeräumt. Es ist alles abgeräumt und es verfängt nichts, ja?
Ich würde mir wünschen, wenn man noch mal über das Thema Sozialhilfefinanzierungsgesetz diskutiert, dass man sich dann auf das reduziert, was wirklich Aufgabe des Gesetzes ist. Aufgabe des Gesetzes ist es – ich habe es schon mehrfach gesagt –, dass Geldbeträge vom Land für die Aufgaben der überörtlichen Sozialhilfe in die Kreise und kreisfreien Städte kommen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe schon das dringende Bedürfnis, darauf noch mal zu reagieren. Herr Heydorn hat ja gesagt, dass er sich hinter die Fichte geführt fühlt. Da möchte ich Sie gern hinter der Fichte wieder hervorholen, Herr Heydorn.
Zum einen haben Sie gesagt, mit diesem Gesetz geht es nur um die Verteilung der Gelder. Ich verweise darauf – nicht, was ich gesagt habe, sondern was in Ihrem Gesetzentwurf steht –, dass es nämlich mit dem ursprünglichen Gesetz um die Zusammenführung der Entscheidungs- und Kostenverantwortung in der damaligen überörtlichen Sozialhilfe ging, mit dem Ziel, durch die Verzahnung von ambulanten und stationären Hilfen ein bedarfsgerechtes Angebot mit effektivem Mitteleinsatz und besserer Beachtung des Grundsatzes „Ambulant vor stationär“ zu erhalten beziehungsweise zu erreichen.
Und das Zweite – hoffentlich kriege ich das so schnell noch zusammen –: Kommunaler Sozialverband. Der Kommunale Sozialverband ist doch nicht freihändig schwebend. Er ist doch auch an gesetzliche Regelungen und an einen gesetzlichen Kontext gebunden.
Und was diese Rechtsverordnung betrifft: Um einen Zahlungstermin würde es gehen, sagen Sie jetzt. Im Ausschuss haben Sie anders argumentiert. Das wollte ich Ihnen ersparen, jetzt sage ich es. Sie haben damals gesagt, wir kommen 2016 in ein Wahljahr, und weil es ein Wahljahr ist, bestünde dann auch die Gefahr, dass man das nicht hinkriegt. Daraufhin habe ich Ihnen gesagt, das riecht so ein bisschen nach Arbeitsverweigerung.
Sie können doch niemandem weismachen, dass Sie ein Kalenderjahr vor dem Wahltermin, dem avisierten, 2016, nicht mehr in der Lage sind – Herr Kokert, Herr Müller, Herr Heydorn –, ein Gesetz auf den Weg zu bringen! Also insofern appelliere ich noch mal an Sie, unseren Änderungsanträgen zuzustimmen. – Schönen Dank.
Herr Koplin, Ihre kaum vorhandene Sachkunde, die überrascht mich schon. Sie sind ja als Sozialpolitiker der LINKEN schon ein paar Jahre dabei.
Jetzt fangen wir noch mal an, die Dinge auseinanderzudividieren: Die ursprüngliche Situation in der Sozialhilfe ist die gewesen, dass wir einen örtlichen Träger hatten, der war für den gesamten ambulanten Bereich verantwortlich, und wir hatten einen überörtlichen Träger, das war das Land Mecklenburg-Vorpommern, das war für die
Hilfen in Einrichtungen, in teilstationären Angeboten und dergleichen verantwortlich. Jeder Sozialhilfeträger hatte seine Angebote zu finanzieren. Das führte im Ergebnis dazu, dass viele örtliche Träger natürlich ein Interesse daran hatten, dass die Angebote nicht im ambulanten Bereich stattfanden, sondern dass stationäre Leistungen erbracht worden sind – einfach aus dem Grund, man musste es nicht bezahlen.
Um hier ein Stück weiterzukommen, haben wir gesagt, okay, wir fassen das zusammen und wir als Land geben unsere Zuständigkeit für die überörtliche Sozialhilfe an ein von den Kommunen letztendlich geleitetes und gesteuertes Gremium, und das ist der Kommunale Sozialverband. Das hat aber wirklich an den Verhältnissen nichts verändert. Die Verhältnisse sind nach wie vor so, dass die Landkreise und kreisfreien Städte die Leistungen im Wesentlichen nach dem Kriterium erstattet bekommen, was sie an Leistungen ausgegeben haben. Auf gut Deutsch bedeutet das: Finanziert ein Landkreis ambulante Angebote, bezahlt er sie aus der eigenen Tasche, werden diese Leistungen beispielsweise in einem Alten- und Pflegeheim erbracht, gibt es das Geld vom Land. Daran hat sich nichts geändert.
Das Einzige, was sich geändert hat, ist, dass wir als Land …, nein, das hat sich auch nicht geändert. Also wir haben nach wie vor den Zustand, dass unsere Einflussmöglichkeiten in dem Bereich sehr reduziert sind, weil, ich habe es gerade vorgetragen, zuständig ist der Kommunale Sozialverband, und der macht das als Selbstverwaltungsaufgabe. Gesteuert wird nicht beim Sozialministerium durch Frau Hesse und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gesteuert wird in den Kreisen und kreisfreien Städten durch die örtlichen Sozialhilfeträger. Die örtlichen Sozialhilfeträger sind heute schon dafür verantwortlich, was sie für Angebote schaffen. Sie können also ambulante Angebote fördern, sie können sie entwickeln und so weiter und so fort. Das unterbleibt nur, weil diese Angebote letztendlich von ihnen selbst bezahlt werden müssen, und das muss man wissen. Das hat mit dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz nichts zu tun.
Und der Hinweis jetzt im Gesetz ist einfach noch mal der Versuch herauszuarbeiten, in welche Richtung wir wollen. Was die inhaltliche Zielstellung betrifft, sind wir alle konform hier. Wir wissen alle, dass wir mehr Ambulantisierung brauchen und dass Menschen, beispielsweise wenn sie alt und pflegebedürftig sind, nicht in Alten- und Pflegeheimen wohnen wollen, sondern die wollen
möglichst zu Hause sein. Da sind wir ja konform, nur wie das hier interpretiert wird und wem Sie dafür die Verantwortlichkeit zuweisen wollen, da fallen wir halt stark auseinander, denn die Verantwortlichkeit liegt mitnichten allein bei der Landesregierung, sondern sie liegt im Wesentlichen bei den Zuständigen, dem KSV, den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Das muss man an dieser Stelle immer wieder ganz klar sagen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes und