Protokoll der Sitzung vom 15.10.2014

vorgezogen werden. Das wurde bekanntlich leider mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Ich sage bewusst „leider“, denn durch die Ablehnung unseres Antrages verging ein weiterer Sommer und eine Tourismussaison ohne Regelung.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf reagiert die Landesregierung nun endlich auf die Probleme. Die jetzt vorgeschlagenen Lösungen reichen aber meines Erachtens nicht aus. So sagt der Gesetzentwurf, dass die Wasserrettung nur lebensrettende Maßnahmen bei Menschen durchzuführen hat, die im Wasser in Not geraten sind. Notfälle auf dem Strand und der Strandpromenade sind damit weiterhin ausgeschlossen.

(Ralf Mucha, SPD: Das ist doch Quatsch.)

Für diese Menschen sind die Rettungsschwimmer in der Regel aber die Helfer, die ihnen räumlich am nächsten sind.

Der Gesetzentwurf bringt Rettungsschwimmer bei Notfällen auf dem Land weiterhin in ein Dilemma: Sollen sie bei einem Unfall auf dem Strand ihren Turm verlassen und Erste Hilfe leisten oder sollen sie diese verweigern? Wer den Turm …

(Vincent Kokert, CDU: Nicht sollen, dazu sind sie sogar verpflichtet, Frau Stramm! Was erzählen Sie bloß für einen Unsinn?!)

Hören Sie mal zu!

(Vincent Kokert, CDU: Nee, da muss ich nicht zuhören.)

Wer den Turm verlässt …

(Vincent Kokert, CDU: Das ist einfach Unsinn, was Sie erzählen! Die werden aufgefordert zu helfen. – Ralf Mucha, SPD: Unterlassene Hilfeleistung.)

Dazu komme ich gleich.

Wer den Turm verlässt, riskiert, dass ein Badeunfall zu spät bemerkt wird. Selbst wenn die Abwesenheit vom Turm für die Badenden folgenlos ist, wer als Rettungsschwimmer den Turm verlässt, macht sich der Vertragsverletzung gegenüber dem Auftraggeber für die Wasserrettung schuldig.

(Vincent Kokert, CDU: Was ist denn das höherwertige Recht, Frau Stramm? Was ist das höherwertige Recht? Wer hat Ihnen das bloß aufgeschrieben, Gott, oh Gott?!)

Wenn der Rettungsschwimmer hingegen nicht als Ersthelfer für den Menschen am Boden tätig wird, kann er unter Umständen, Herr Kokert, wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden. Ich finde,

(Vincent Kokert, CDU: Da müssen Sie mich jetzt gar nicht namentlich ansprechen. Ich hab Ihnen den Unsinn nicht aufgeschrieben. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

ich finde, das sind keine schönen Alternativen.

(Vincent Kokert, CDU: Ja, das ist Unsinn.)

Die Landesregierung sollte hier rechtliche Klarheit schaffen. Möglich wäre die Einbettung der Wasserrettung in das Helfer-vor-Ort-System. Dieses ist in anderen Ländern gang und gäbe. Damit wären auch die Wasserretter in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr dem beschriebenen Gewissenskonflikt ausgesetzt. Die Rettungsleistungen der Wasserretter an Land hätten eine verbindliche Vergütungsgrundlage.

Zu qualifizieren ist auch die Aussage der Hilfsfrist. Es ist zwar gut, dass die Zeitvorgabe von zehn Minuten erhalten bleibt, die veränderte Messung des Fristbeginns sehen wir jedoch kritisch. Jeder, der schon einmal in einer Warteschleife auf Hilfe gewartet hat, kann das nachvollziehen. Wenn die Rettungsfrist aber erst mit dem Ende des Notrufgesprächs beginnen soll, muss die sofortige Annahme des Notrufs durch die Rettungsleitstellen sicher garantiert werden. Das muss auch bei massenhaften Notanrufen der Fall sein, wie infolge von Massenkarambolagen oder Katastrophen. Die Leitstellen müssen hierfür personell und technisch ertüchtigt werden. Das kann die Landesregierung nicht an die Kommunen oder die Krankenkassen delegieren. Hier ist sie in der Pflicht, denn sie bestellt in Form einer Gesetzesänderung, und deshalb muss sie auch bezahlen.

Wir teilen also nicht die Auffassung der Landesregierung, dass hier mit dem Gesetzentwurf keine neuen Kosten entstehen. Es gibt noch weitere kritische Punkte, über die diskutiert werden muss. Deshalb stimmt meine Fraktion für die Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja schon vereinbart.)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Schubert.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin schon überrascht, was für ein Unsinn eben gerade erzählt worden ist.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Vincent Kokert, CDU: Ja, das muss ich auch sagen. Da war ich auch überrascht. Sogar Torsten Koplin ist überrascht.)

Ich würde der LINKEN raten, sie sollten mal den Sommer wirklich nutzen, nach draußen gehen, an die Strände fahren und sich die Rettungstürme ansehen, dann wissen sie auch, wie viele Leute auf diesen Türmen sind.

Erst mal, wir haben festgestellt bei unserer Sommertour, nicht einer, sondern drei sind dort oben.

(Regine Lück, DIE LINKE: Nicht nur Sie machen Sommertouren, wir machen auch welche. – Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und diese Praxis, dass man am Strand Notfallmaßnahmen durchführt, wird schon seit Langem gemacht. Die warten nicht, bis die so krank sind und dann den Ret

tungsdienst rufen. Das ist alles schon Praxis. Und wenn wir heute sprechen über dieses Gesetz, bin ich froh, dass wir das heute bekommen haben, denn dieses Gesetz besteht seit 1993. Klar, ein Gesetz sollte so wenig wie möglich geändert werden, aber in diesem Zeitraum gab es natürlich auch Veränderungen.

(Andreas Butzki, SPD: Oder auch nicht.)

Ministerin Schwesig hatte im Jahre 2011 bereits angekündigt,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, hat sie versprochen, ne?)

dass es eine Neufassung geben wird. Frau Hesse hat meines Erachtens auf der Fachtagung, das war im September 2014, den Leuten versprochen, dass es ein Gesetz geben wird. Heute legt sie es vor und im Mai …

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vor der Sommerpause. – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Das könnte man so sehen, aber jedenfalls hat sie ihr Versprechen umgesetzt und das wurde auch sehr gut angenommen. Auch da gab es schon zu einigen Punkten Diskussionen, aber jetzt zu sagen, also dieses ganze Gesetz muss überarbeitet werden – natürlich gibt es einige Punkte, die uns auf der Sommertour mitgeteilt worden sind. Ich denke da zum Beispiel an die Ausschreibungsfristen. Wir sind aber mit einem Gesetzentwurf in die Sommertour gegangen, da standen in den Ausschreibungsfristen noch fünf Jahre. Aber während der Tour haben wir dann erfahren, dass man darauf schon reagiert hat und jetzt sieben Jahre in dem neuen Gesetzentwurf drin sind. Und insofern, glaube ich, werden wir auch noch viele Punkte im Sozialausschuss und bei der Anhörung mitgeteilt bekommen.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich hoffe, dass Sie unsere Anregungen aufnehmen, Herr Schubert.)

Aber jetzt von vornherein gleich das Gesetz abzulehnen, das ist doch Schwachsinn. Wir haben es immer so gehandhabt, dass es ein …

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Ist das eigentlich parlamentarisch, Herr Schubert?! Was sind das für Vokabeln?!)

Das weiß ich nicht und bis jetzt habe ich noch keine Reaktion der Präsidentin darauf gehört, aber das ist meine persönliche Auffassung.

In dem vorgelegten Entwurf werden die Fragen, die praktische Umsetzung des Intensivtransportes – das hatte die Ministerin schon gesagt –, Hilfsfristen, Kostenfragen, Berufsausbildung der Notfallsanitäter, all das wird da erörtert werden. Und ich bin davon überzeugt, die richtigen Hinweise werden wir aufnehmen,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das hoffe ich. Da nehme ich Sie jetzt beim Wort.)

die richtigen Hinweise werden wir aufnehmen und dann werden wir sehen, wie sich das umsetzen lässt. Aber von

vornherein jetzt hier das alles infrage zu stellen, glaube ich, ist falsch.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir werden der Überweisung des Gesetzentwurfes zustimmen und dann werden die Fachpolitiker darüber diskutieren, aber nicht von vornherein sich gleich gegen das Gesetz aussprechen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Um weiteren Unklarheiten über die Auslegung der Geschäftsordnung durch mich vorzubeugen, möchte ich darauf hinweisen, dass ich unparlamentarische Äußerungen, die gegen Personen gerichtet sind, insbesondere zurückweisen werde. In diesem Falle war das nicht so. Ich hoffe, das trägt ein bisschen zur Klarheit bei.

Ich rufe jetzt auf für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Vizepräsidentin und Abgeordnete Frau Gajek.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Meine Fraktion wird sich sehr konstruktiv in diesen Prozess einbringen.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Das haben wir aber erwartet. – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)