Protokoll der Sitzung vom 16.10.2014

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Na, dann lassen Sie es doch, dann lassen Sie es doch!)

aber ich möchte Sie unterstützen und ich möchte, dass Sie die Opposition mitnehmen, gerade bei dieser Sache und genauso bei den Sprachmittlern.

(allgemeine Unruhe – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aber Sie schaden der Sache mit dem Antrag viel mehr, als Sie ihr helfen. Sie schaden der Sache viel mehr, als Sie ihr helfen, weil Sie politisch gar keine Ahnung haben. – Glocke der Vizepräsidentin)

Das ist so ein Prozedere …

(Julian Barlen, SPD: Hören Sie doch mal auf!)

(Julian Barlen, SPD: Das tut doch nichts zur Sache jetzt. – Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)

Sehr geehrte Kollegin Gajek, ich lasse keine Dialoge zu mit dem Plenum.

Und, Herr Dr. Nieszery, ich mache Sie auch darauf aufmerksam, wenn Sie Redebedarf haben, haben Sie die Möglichkeit, hier Ihre Rede anzumelden beim Präsidium, ansonsten bitte ich diese Dauerdialoge zu unterlassen.

Bitte, Kollegin Gajek, Sie haben das Wort.

Gut, danke.

Dann nehme ich Herrn Barlen eben beim Wort, bei der Überzeugungsarbeit der CDU wirke ich gern mit.

(Torsten Renz, CDU: Nee, das muss nicht sein. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ob das hilfreich ist, das weiß kein Mensch.)

Ich bitte dennoch um Unterstützung unseres Antrages.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

Das hat er gesagt, ihr habt nicht zugehört.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Wir wollen doch den Erfolg, oder? Dann lassen Sie mal die SPD machen. Das ist besser. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

Meine sehr geehrten Herren,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Wir wollen den Erfolg, oder?)

meine Herren der CDU,

(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Liebe CDU!)

sehr geehrte CDU, was ich bislang mitbekommen habe, ist eine Verzögerungstaktik, und das geht so nicht weiter.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU, und Michael Silkeit, CDU: Nein.)

Es ist bei Sprachmittlern so, in anderen Bereichen haben wir das so oft hier, wenn es um Antidiskriminierung geht. Wir sprechen hier von Willkommenskultur und da erwarte ich Entscheidungen,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

nicht die Entscheidung irgendwie in zwei, drei Jahren, sondern jetzt.

(Udo Pastörs, NPD: Ja.)

Und man muss sich manchmal auch positionieren, Herr Schubert.

(Zuruf von Bernd Schubert, CDU)

Das muss man manchmal, das wird in der Politik erwartet.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Also ich werbe nochmals um Zustimmung zu unserem Antrag. Es ist ein guter Antrag,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Jawohl!)

dieser Antrag ist notwendig. Sie sehen, wie ich mich dafür engagiere, und das werde ich auch im Januar tun, Herr Nieszery.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU und Udo Pastörs, NPD – Zuruf von Minister Harry Glawe)

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Torsten Koplin, DIE LINKE, und Udo Pastörs, NPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie doch bitten, dass wir hier wieder für Ruhe und Ordnung im Plenum sorgen und auch die entsprechende Aufmerksamkeit dem nächsten Redner widmen.

Herr Dr. Al-Sabty, Sie haben das Wort im Auftrage der Fraktion DIE LINKE.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Asylbewerberleistungsgesetz war 1993 aufgrund der Ereignisse von Rostock-Lichtenhagen und der falschen Asylpolitik

der ehemaligen Bundesregierung als Sondergesetz geschaffen worden, das die Versorgung speziell von Asylsuchenden, Flüchtlingen und Geduldeten regeln soll.

Die Regelsätze nach dem Gesetz wurden per Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2012, also nach 19 Jahren, endlich auf das Existenzminimum angehoben. Die medizinische Versorgung ist nach wie vor durch Unterversorgung gekennzeichnet. Es handelt sich hierbei um Leistungsgewährung nach dem Gesetzestext, um die Behandlung von akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen sowie Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt. Es sollen die Leistungen gewährt werden, die zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind. Alles, was darüber hinausgeht, vorläufigen Schaden abzuwenden, ist demnach erlässlich. Leistungen zur Vorbeugung sind damit ausgeschlossen. Deshalb ist meine Fraktion nach wie vor, auch wie die GRÜNEN, für das Abschaffen des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Menschen, die einen Arzt aufsuchen wollen, müssen zunächst einen Behandlungsschein beim Sozialamt beantragen, das haben wir heute an dieser Stelle oft gehört. Ein medizinischer Laie entscheidet dann, ob ein Behandlungsbedarf besteht oder nicht. Das ist ein bürokratischer Weg und fahrlässig. Erst wenn die Behörde die Genehmigung erteilt, kann der Termin beim Arzt gemacht werden. Dies gilt auch für jeden einzelnen Arztbesuch.

Durch dieses Verfahren vergehen manchmal Wochen, bis eine Erkrankung behandelt werden kann. Beim Vorliegen akuter Erkrankungen und akuter Schmerzzustände ist das menschenverachtend. Es ist Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Verfahren, das so viele Unzulänglichkeiten aufweist, endlich umzustellen. Die Betroffenen sollen einen direkten Zugang zur medizinischen Versorgung bekommen. Das geht ganz praktisch durch die Einführung einer Krankenversicherungskarte.

Wie das funktioniert, haben wir ja heute an dieser Stelle auch gehört. In den Ausführungen vom 2. April dieses Jahres im Sozialausschuss haben sich alle Expertinnen und Experten, alle anwesenden Anzuhörenden für die Einführung einer Krankenversicherungskarte für Asylsuchende ausgesprochen, darunter, wie mein Kollege Barlen aufgezählt hat, das Diakonische Werk M-V, der Flüchtlingsrat M-V, die Kassenärztliche Vereinigung M-V und die Krankenhausgesellschaft. Vonseiten der Sachverständigen wurden zahlreiche positive Erfahrungen beschrieben, darunter, Einsparungen im Bereich der Verwaltung abzubauen und auch Bürokratie abzubauen, Entlastung der Kommunen, Abbau von Diskriminierung, mehr Versorgungssicherheit und Rechtsstaatlichkeit und vor allem, es werden keine Kostensteigerungen erwartet.

Es sind Argumente, die für sich sprechen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Da die Abrechnungspraxis der Ärzte mittlerweile flächendeckend elektronisch funktioniert, kann eine Krankenversicherungskarte für Medizinerinnen und Mediziner eine Erleichterung sein und für die Betroffenen viel Verwaltungsaufwand vermeiden.

Es gibt erfolgreiche Modelle und heute wurden sie angesprochen. Seit 2005 gibt es die Krankenversicherungskarte in Bremen, seit 2012 in Hamburg. Ein Vertreter des Senats der Hansestadt Bremen war auch als Sachver

ständiger zur Anhörung dabei und hat einen positiven Erfahrungsbericht abgegeben, wonach viele Verwaltungskosten eingespart werden können.

Nun freut mich, dass mein Kollege Herr Schubert sagte, er weiß nichts von diesem Bericht. Ich habe oft gehört von meinen Kollegen vom Sozialausschuss, auch selbst von Ihnen, Herr Kollege Schubert, dass sie immer darauf bestanden haben, unbedingt diesen Evaluierungsbericht zu haben, aber wahrscheinlich liegt das an meinem Verstehen. Die deutsche Sprache ist eine schwere Sprache.

Die Zuständigkeit für die medizinische Versorgung der Asylsuchenden liegt in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Sie können gemäß Paragraf 264 Absatz 1 SGB V die Krankenbehandlung für Asylsuchende, Flüchtlinge und geduldete Menschen auf die Krankenkassen übertragen.