Protokoll der Sitzung vom 16.10.2014

Die Zuständigkeit für die medizinische Versorgung der Asylsuchenden liegt in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Sie können gemäß Paragraf 264 Absatz 1 SGB V die Krankenbehandlung für Asylsuchende, Flüchtlinge und geduldete Menschen auf die Krankenkassen übertragen.

Die Landesregierung soll in den Landkreisen für die Umstellung werben und ein möglichst einheitliches Verfahren herbeiführen, das heißt, den Prozess moderieren, wie Sie sagten, Frau Gajek. In Schwerin und Rostock gibt es bereits entsprechende Beschlüsse. Die AOK Nordost erklärte sich in der Anhörung als möglicher Verhandlungspartner bereit und plädierte für ein einheitliches Verfahren in allen Landreisen und kreisfreien Städten.

Die Krankenversicherungskarte führt zwar nicht zur Abschaffung der medizinischen Leistungseinschränkungen durch das Asylbewerberleistungsgesetz, sie verbessert jedoch die medizinische Versorgungssituation der Betroffenen. Der bisherige bürokratische Weg zum Behandlungsschein beim Sozialamt entfällt. So können Verzögerungen dringender medizinischer Behandlungen ohne Verschleppung der Krankheit vermieden werden.

Zusätzliche Fahrkosten zu den Sozialämtern entfallen. Die Betreuung und der Entscheidungsaufwand bei den zuständigen Stellen fallen weg. Zudem kann darauf hingewirkt werden, ein einheitliches Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern zu finden, damit nicht vom Ort abhängig ist, ob ein unbürokratischer und damit einfacher Zugang zur medizinischen Versorgung möglich ist.

Lassen Sie uns an dieser Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen – wir denken an die Ereignisse in RostockLichtenhagen von 1992, wie ich bereits erwähnt habe, ist aus diesem Grunde ja die Veränderung des Asylrechts damals erfolgt und das Herbeischaffen des Asylbewerberleistungsgesetzes –, ein Zeichen setzen, gerade in unserem Land, indem wir das aus der Vergangenheit abschaffen und diesen Menschen helfen.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und lassen Sie uns auch den Prozess zur Einführung einer Krankenversicherungskarte gemeinsam voranbringen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat nun noch einmal der Abgeordnete Herr Schubert von der Fraktion der CDU.

(Michael Silkeit, CDU: Stell mal einiges richtig, Bernd!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich sollte noch mal darstellen, was im Protokoll von der öffentlichen Anhörung drinsteht. Hier wird ja der Eindruck erweckt, als wenn alle für die Gesundheitskarte gewesen sind. Und wenn man dann wirklich in das Protokoll sieht, möchte ich da nur zwei Personen anführen.

(Martina Tegtmeier, SPD: Mehr waren es auch nicht.)

Auch die Auswirkungen auf die Landkreise sind noch vollkommen unbeleuchtet. So hat Herr Schmidt vom Landkreistag die Krankenkassenkarte sogar als „nicht sachdienlich“ bezeichnet. Auch hier sollten wir auf Erfahrungen der anderen Bundesländer zurückgreifen. Also der hat nicht zugestimmt, der hat erst mal die gleichen Bedenken aufgeführt.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das hat Herr Barlen auch gesagt.)

Der Zweite: Von der Kassenärztlichen Vereinigung war Herr Kahl dort anwesend, um wegen möglicher Kostensteigerungen auf die Erfahrungen anderer Bundesländer zurückzugreifen. Das möchte ich nur noch einmal er- wähnen.

Und zweitens, es ist ja heute schon möglich, dass die Gesundheitskarte in den einzelnen Landkreisen eingeführt wird.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Es geht um die landesweite Einführung.)

Ich denke nur an den Landkreis Parchim-Ludwigslust. Die haben so eine Karte oder die haben ein anderes Modell gewählt, und das läuft auch schon seit vielen, vielen Jahren. Was hier offeriert werden soll, alle müssen da zustimmen. Deswegen müssen wir Überzeugungsarbeit leisten und wir können nur Überzeugungsarbeit leisten, wenn wir die Fakten auf dem Tisch haben. Dann können wir die anderen Landkreise oder die, die jetzt noch Bedenken haben, davon überzeugen.

(Michael Silkeit, CDU: Genauso ist das.)

Und das ist nämlich das Prinzip, was auch die AOK Nordost will, sie möchte einen Verhandlungspartner haben. Sie möchte einen Verhandlungspartner haben, um dann die Gebühren auszuhandeln.

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Entweder kann es der Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag sein oder es muss das Innenministerium sein. Dann müssen die Aufgaben aber ans Innenministerium zurückgegeben werden und dann müssen natürlich auch dementsprechend Geld und Personal dorthin gegeben werden.

Das sind nämlich die Dinge, die dabei beachtet werden müssen. Und wir können uns das heute auch ganz einfach machen. Wir können diese Bedenken alle vom Tisch räumen, wenn die Finanzministerin sagt, ja klar, wenn das Mehrkosten sind, kriegen die Kreise das erstattet vom Land, was auch Frau Gajek angedeutet hat. Das ist

das Konnexitätsprinzip. Dann könnten wir heute sofort zustimmen, wenn von der Finanzministerin gesagt wird, ja, das Geld wird einfach so durchgegeben und die kriegen ihre Kosten erstattet. Da wollen wir mal hören, wie es dann wird.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Michael Silkeit, CDU: Nichtssagende Begeisterung. – Zurufe von Ministerin Heike Polzin und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auf Drucksache 6/3341. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auf Drucksache 6/3341 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und NPD und bei keinen Stimmenthaltungen.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 21: Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gemäß § 64 Absatz 3 GO LT – MetrumGutachten und Zielvereinbarungen mit den Theaterträgern, Drucksache 6/3216.

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gemäß § 64 Absatz 3 GO LT Metrum-Gutachten und Zielvereinbarungen mit den Theaterträgern – Drucksache 6/3216 –

Ich bitte den Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur an das Rednerpult und ich bitte Frau Berger, an das Saalmikrofon zu treten und die Frage 1 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Die besagte Kleine Anfrage wurde im August 2013 eingereicht. Die Abgabefrist wäre normalerweise am 5. September abgelaufen, tatsächlich erfolgte die Zustellung der Antwort mehr als einen Monat später. Warum hat die Beantwortung bis Oktober gedauert?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger! Nach meinem Kenntnisstand, also aufgrund der Informationen, die mich durch meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Stellen erreicht haben, handelt es sich im Wesentlichen um technische Probleme. Es ist eine Kleine Anfrage mit sehr vielen Anlagen. Allein das METRUMGutachten, glaube ich, steht mit 20 Megabyte zu Buche und es gab offenbar sowohl in der Übermittlung als auch in der Zusammenführung der Daten erhebliche technische Probleme aufgrund der Komplexität der Datenmenge. Das ist nach meiner Kenntnis der Hauptgrund für die Verzögerung. Ein auch für mich überraschender Befund, allerdings bin ich kein IT-Experte und kann Ihnen also die Hintergründe nicht weiter erläutern.

Ist die Frage jetzt beantwortet, die Frage 1?

Dann bitte ich Frau Berger, die Frage 2 zu stellen.

Sie haben ausgeführt, dass Sie mir die Inhalte des Abschlussgutachtens nicht vorlegen können, weil es sich noch in der Entwurfsfassung befindet und weil noch kleine Änderungen erfolgen müssen. Seit wann ist dem Ministerium die erste Fassung, also die Entwurfsfassung des Abschlussgutachtens bekannt?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger, der ersten Seite dieser Anlage ist zu entnehmen, dass es sich um eine Präsentation der Steuerungsgruppe vom 3. Juni 2014 handelt, und es müsste also auch dieses Datum sein, seit dem das der Landesregierung bekannt ist. Ob uns dieser Bericht auch ein oder zwei Tage früher erreicht hat, kann ich Ihnen jetzt aus dem Gedächtnis nicht beantworten.

Ich meine nicht das Gutachten, sondern den Abschlussbericht. Sie führen in Ihrer Antwort aus...

(Torsten Renz, CDU: Oh, das wird alles schwierig, ich sehe das schon kommen. Was ist denn das für ein Verfahren jetzt hier?)

Also wenn ich noch mal rekapitulieren darf: Sie möchten wissen, ab wann der Entwurf des Abschlussberichtes vorlag?

Da muss ich Ihnen gestehen, dass ich nicht den Posteingang jedes Dokumentes im Kopf präsent habe.

Mir reicht der Monat ungefähr.

Das kann ich Ihnen jetzt auch nicht sagen, weil ich meine Mitarbeiter noch nicht gefragt habe, wann dieses Dokument bei uns vorgelegen hat.

Frau Berger, ich habe eine Frage. Ich habe ja hier die Fragen vorliegen. Sie unterscheiden sich jetzt.

(Minister Mathias Brodkorb wendet sich vom Rednerpult ab und spricht die Präsidentin an.)

Ja, ich weiß, dass Sie sie gerne beantworten würden.

Es wäre für uns und für das Protokoll dann einfacher, wenn Sie sagen, auf welche Frage Sie sich beziehen,

(Manfred Dachner, SPD: Das weiß sie selbst nicht.)

weil ich habe hier den Zettel, und dafür bedarf es eher Fachkenntnisse, um zu wissen, bei welcher Frage Sie sind.

Dann würde ich jetzt bitten, Sie stellen die Frage in dem Kontext und Herr Minister Brodkorb kann antworten.