Protokoll der Sitzung vom 16.10.2014

Dann würde ich jetzt bitten, Sie stellen die Frage in dem Kontext und Herr Minister Brodkorb kann antworten.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Sind Sie mit dem Verfahren so einverstanden?

Der Minister und ich hatten im Vorfeld verabredet, dass ich davon absehe, …

Das ist für Außenstehende schwer.

… dass alle Antworten tatsächlich vorgelesen werden müssen. Wir befinden uns jetzt schon im Modus der Nachfragen. Also wir haben sozusagen den Punkt „Verlesung der Antworten“ übersprungen.

Es ist für das Präsidium dann schwer, dem zu folgen, und wir möchten das ja korrekt machen. Also fahren Sie fort, Frau Berger!

(Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU)

Im Moment beziehe ich mich auf die Antwort zu Frage Nummer 2.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Zudem würde mich interessieren, wann denn geplant ist, die Endfassung vorzulegen, auch der Öffentlichkeit.

Sehr geehrte Frau Berger, nachdem ich die Endfassung freigezeichnet habe.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

Und dann würde mich noch interessieren, warum Sie aufgrund einer fehlerhaften Entwurfsfassung so großen Druck auf die Kommunen ausüben, was die Entscheidung beispielsweise zu Zielvereinbarungen anbelangt.

Frau Abgeordnete Berger, ich hatte das heute schon in einem Beitrag erwähnt, wie die Reihenfolge im Westen das Landes war, nämlich dass wir eine Entwurfsfassung mit den Trägern in der Steuerungsgruppe beraten haben, dort auch Datensätze bereinigt oder Ergänzungen vorgenommen wurden und dann ein endgültiges Gutachten der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Es gab mit Blick auf den Osten den Wunsch Verschiedener, bereits die Entwurfsfassung in der Öffentlichkeit zu diskutieren.

Wir sind diesem Wunsch nachgekommen. Allerdings ist dieser Wunsch, glaube ich, nicht damit gleichzusetzen, dass wir in irgendeiner Form mit einer Entwurfsfassung Druck ausüben, sondern es hat den Wunsch gegeben, das schon breit zu diskutieren, mit den bekannten Konsequenzen. Das war uns von Anfang an bewusst, darauf haben wir hingewiesen, auch diejenigen, die sich das gewünscht haben, und so ist es jetzt.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Genau.)

Eine weitere Nachfrage zu Frage Nummer 2: Die Antwort enthält das

angefragte Gutachten ja nicht, sondern, wie gesagt, teilweise eine Entwurfsfassung. An anderer Stelle ist uns die Entwurfsfassung verwehrt worden, aber Teile der Entwurfsfassung sind uns geliefert worden.

Würden Sie sagen, dass Sie mit der Weigerung, diesen Bericht in der aktuellen Fassung vorzulegen, den folgenden Grundsatz berücksichtigt haben? Ich zitiere aus dem Verfassungskommentar Litten/Wallerath, Seite 291: „Eine Antwort ist vollständig, wenn alle Informationen, über die eine LReg verfügt, lückenlos mitgeteilt werden, dh nichts, was bekannt ist, verschwiegen wird.“ Der Kommentar bezieht sich auf ein Urteil des Landesverfassungsgerichts. „Nicht vollständig ist auch eine ausweichende Antwort.“ Zitatende.

(Torsten Renz, CDU: Das ist jetzt eine philosophische Frage.)

Sind Sie also der Auffassung, dass Sie die Frage nach den Inhalten des METRUM-Gutachtens vollständig beantwortet haben?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger, die Kleine Anfrage ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand selbstverständlich vollständig beantwortet, denn der vollständige Inhalt des METRUMGutachtens in der bisher vorliegenden Entwurfsfassung ist Ihnen übermittelt worden. Es ist dort auch nichts geheim gehalten worden, wie Sie das eben bezeichnet haben, sondern es gibt, wie Sie wissen, ein Gutachten, einen Abschlussbericht und es gibt eine Bestandsaufnahme. Sie fragen aber nach dem Gutachten, nicht nach der Bestandsaufnahme, deswegen haben wir Ihnen diesen Text übermittelt.

Und was den anderen Text angeht, der existiert quasi noch nicht, weil er erst in dem Moment als Abschlussbericht existiert, den auch die Landesregierung akzeptiert, wenn ich diesen Bericht freigezeichnet habe, was ich noch nicht getan habe, weil mir diese Fassung bisher nicht zur Freigabe vorgelegt wurde. Sie befindet sich noch in der Prüfung. Selbstverständlich werden wir Ihnen diese Fassung nach Meinungsbildung der Landesregierung auch vorlegen.

Die Bestandsaufnahme wird Ihnen nicht vorenthalten, jedenfalls nicht von der Landesregierung, sondern die Bestandsaufnahme enthält betriebswirtschaftliche Geheimnisse der Träger der Theater beziehungsweise betriebswirtschaftliche Daten der Theater. Wenn die Träger der Veröffentlichung dieser Daten zustimmen, bin ich jederzeit dazu bereit, das öffentlich zu machen. Allerdings war bisher die Auffassung der Träger, dass sie dies nicht wünschen – jedenfalls ist mir das so übermittelt worden –, weil es sich um Geschäftsgeheimnisse handelt.

Für die Hansestadt Greifswald kann ich das Gegenteil behaupten. Dazu habe ich eine Nachfrage. Wann wird dann voraussichtlich die Meinungsbildung der Landesregierung abgeschlossen sein?

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger, es reicht nicht die Zustimmung eines

Trägers, sondern aller Träger, denn in der Bestandsaufnahme sind alle Theater untersucht worden. Insofern kann der Träger Hansestadt Greifswald nicht die Erlaubnis erteilen für den Träger Hansestadt Stralsund oder andere.

Ist die Frage 2 beant- wortet?

Nein, Moment. Die Frage war ja, wann ich gedenke das vorzulegen: Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern.

(Marc Reinhardt, CDU: Sehr gut. Für einen Nichtjuristen sehr gut erklärt.)

Welchen Zeitraum umspannt der Begriff „unverzüglich“ Ihrer Meinung nach?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger, das hängt jeweils vom konkreten Umstand ab und deswegen ist das nicht bezifferbar. Aber ich hoffe, es passiert recht bald.

Die Frage 2 ist beantwortet? (Zustimmung)

Dann die Frage 3.

Mit welchem Zahlenmaterial arbeitet das Kultusministerium im Rahmen der Strukturreform für die Theater im östlichen Landesteil? Wird hier auf Grundlage der METRUM-Zahlen gearbeitet?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger, wir arbeiten auf der Grundlage der Daten, die die Theater liefern. METRUM hat die Aufgabe, diese Daten zu erheben und zu plausibilisieren. Die erhobenen und plausibilisierten Daten der Theater, die METRUM in Gutachten und in Bestandsaufnahmen verwendet, sind dann auch Grundlage der Entscheidung der Landesregierung.

Aufgabe der METRUM Managementberatung war neben der Vollfusion auch eine Prüfung der Orchesterfusion, sprich das Modell 4. Die METRUM Managementberatung hat das Modell 4 verworfen, weil hier nur Einsparungen in Höhe von 1,5 Millionen Euro erzielt werden könnten. Ist dem Bildungsministerium bekannt, dass sich METRUM hierbei um mehr als 2 Millionen Euro pro Jahr verrechnet hat und sich die Einsparungen durch das Modell tatsächlich nicht auf 1,5 Millionen, sondern auf mehr als 3,5 Millionen Euro belaufen?

(Andreas Butzki, SPD: Die Frage ist doch schon beantwortet.)

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger, mir scheint, das ist eine rhetorische Frage, weil Sie heute Morgen über diesen Sachverhalt einen Vortrag gehalten haben, in dem Sie das bereits erörtert haben. Allein es hat für die Konsequenzen, auch das führte ich schon aus, keinerlei Relevanz, weil die METRUM GmbH unstrittig – bisher jedenfalls – ein voraussichtliches Defizit für die Theater im östlichen Teil des Landes von 5,8 Millionen Euro pro Jahr ab dem

Jahr 2020 errechnet hat, eine Zahl, die Sie in Ihrem Theaterkonzept auch verwenden – das habe ich vorhin schon ausgeführt –, und dem entsprechend mag es so sein, dass Sie mit diesem Hinweis recht haben. Allerdings liegen zwischen 5,8 und etwa 3,6 Millionen Euro, wenn ich mich recht entsinne, trotzdem noch einige Millionen Euro, die irgendjemand aufbringen muss.

Wenn das also bekannt ist, warum wurden diese Zahlen, die ja, wie gesagt, Grundlage für die kommunalen Entscheidungsprozesse sind, bislang nicht korrigiert?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger, sofern dieser Fehler, dieser Flüchtigkeitsfehler in der Entwurfsfassung enthalten gewesen sein sollte, wird dieser Fehler natürlich in der Abschlussfassung korrigiert werden. Das könnte auch der Grund dafür sein, dass die Erstellung des Abschlussberichtes eine gewisse Zeit dauert, weil eben der Abschlussbericht auch auf mögliche Fehler überprüft wird.

Haben das Kabinett und der Koalitionsausschuss die richtigen Berechnungen erhalten?

Sehr geehrte Frau Berger, Grundlage für die Entscheidung der Koalition ist die Tatsache, dass die Theater im Osten voraussichtlich auf ein Defizit von 5,8 Millionen Euro jährlich, beginnend ab dem Jahr 2020, zusteuern. Diese Zahl ist nach meiner Kenntnis korrekt und unbestritten und insofern muss ich Ihre Frage und darf ich Ihre Frage mit Ja beantworten. Die Entscheidungsgrundlage war korrekt.

Ist die Frage 3 beantwortet? (Zustimmung)

Dann bitte ich, die Frage 4 zu stellen.

(Detlef Lindner, CDU: Wie viele sind denn da noch?)

Stimmen Sie unserer Auffassung zu, dass sich die METRUM Managementberatung zum Beispiel bei den Kosten eines fusionierten Orchesters um weitere 500.000 Euro und bei den Kosten für eine Musical-Sparte um weitere 200.000 Euro verrechnet hat und dass die bisher bekannten Teile des Gutachtens noch zahlreiche weitere Rechenfehler enthalten?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger, da Sie Ihre Hinweise in keiner Form spezifizieren, kann ich dem auch nicht zustimmen. Zustimmen kann man nur, wenn man den Sachverhalt nachvollziehen kann. Das war mir aufgrund Ihrer Frage nicht möglich.