Protokoll der Sitzung vom 16.10.2014

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger, da Sie Ihre Hinweise in keiner Form spezifizieren, kann ich dem auch nicht zustimmen. Zustimmen kann man nur, wenn man den Sachverhalt nachvollziehen kann. Das war mir aufgrund Ihrer Frage nicht möglich.

Dann eine Nachfrage zu Frage 1: Halten Sie die Zahlung von 287.000 Euro an die METRUM Managementberatung in Anbetracht der bereits festgestellten Fehler nach wie vor für angemessen?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger, ich habe heute Morgen bereits in einer Rede versucht zu erklären, wie solche Gutachten entstehen, nämlich dass man in hoher Geschwindigkeit einen

sehr komplexen Prozess hat, in dem Daten erhoben und verarbeitet werden, und dass es bei jedem Gutachten, egal ob es sich um Theater, Hochschulen oder anderes handelt, immer ein zweistufiges Verfahren gibt, dass ein Gutachter einen ersten Entwurf vorlegt, der dann mit den Betroffenen diskutiert und um mögliche Fehler bereinigt wird.

Insofern ist die Ihnen vorliegende Fassung des Gutachtens nicht der Abschlussbericht und das eigentliche Gutachten, sondern eine Entwurfsfassung. Das habe ich jedenfalls auch immer wieder betont. Ich weiß nicht, wie es bei Ihnen ist, ob Sie völlig fehlerfrei sind. Ich erinnere mich daran, dass Sie vor nicht allzu langer Zeit eine Pressemitteilung zu Daten der Kulturförderung herausgegeben haben, bei der Sie dann wenige Minuten später der Öffentlichkeit eine Korrekturmeldung präsentieren mussten, …

Weil der Anhang fehlte, Herr Brodkorb, nur der Anhang fehlte.

… weil es Fehler gab in der Pressemitteilung. Ja, selbst wenn der Anhang fehlt, fehlt ja etwas, ist etwas nicht vollständig. Und wenn selbst Sie, Frau Berger, hin und wieder aufgrund von Flüchtigkeit einen Fehler begehen, wie es jedem von uns geht,

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

dann wäre das für mich kein Grund zu behaupten, Frau Berger sei also eine inkompetente und nicht fähige Person, zumal mir das auch nicht zustehen würde. Aber ich habe die herzliche Bitte, dass Sie allen anderen Menschen auch zugestehen, dass sie Flüchtigkeitsfehler begehen, die aber korrigierbar sind, und dazu hat der liebe Gott nach der Diskussion der Erstfassung die Erstellung des Abschlussgutachtens erfunden.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Haben Sie den Hinweis der Theaterleitung des Theaters Vorpommern und des Betriebsrates der Theater- und Orchestergesellschaft zur Kenntnis genommen, dass METRUM im Gutachten viel zu niedrige Dienstzeiten für die Orchestermusiker angesetzt hat und eine fusionsbedingte Erhöhung der Dienstzahlen damit nicht möglich ist? Welche Auffassung vertreten Sie hierzu?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger, die METRUM GmbH hat mit den Daten gearbeitet, die die Theater der METRUM GmbH gegeben haben. Ich muss Ihren Hinweis so verstehen, dass das Theater offenbar METRUM die falschen Zahlen geliefert hat. Ich werde dieser Frage sehr gerne nachgehen.

Stimmen Sie mir zu, dass die METRUM Managementberatung bei einer Vollfusion von Abfindungszahlungen in Höhe von mehr als 7 Millionen Euro ausgeht? Und, wenn ja, wäre die Landesregierung bereit, diese 7 Millionen Euro zu übernehmen?

(Andreas Butzki, SPD: Nein.)

Frau Abgeordnete Berger,

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Ihnen ist bekannt, dass die Landesregierung die Auffassung vertritt, dass sie bereit ist, in verschiedener Form Theaterträgern, die ihre Struktur neu ordnen, zu helfen. In welcher Form und in welchem Umfang, wird im Rahmen der Verhandlungen zwischen der kommunalen Ebene und der Landesregierung entschieden und da, glaube ich, kann man nichts vorwegnehmen.

Frau Berger, welche Frage haben wir jetzt? Frage 5?

(Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Das fragen wir uns auch. – Torsten Renz, CDU: 4.2!)

Ich will das nur für das Protokoll korrekt haben.

Wir sind jetzt bei Frage 6.

Oh, bei Frage 6. Dann fahren Sie bitte fort.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Die METRUM Managementberatung berücksichtigt in ihren Berechnungen nicht die Möglichkeit von Haustarifverträgen, wie sie künftig für Schwerin und auch für Rostock gelten. Lehnt die Landesregierung Haustarifverträge im östlichen Landesteil ab?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger, wir haben mit Blick auf den Westteil des Landes besondere tarifliche Regelungen für vertretbar gehalten, wie Sie wissen, im Bereich der Chöre und Orchester. Der Hintergrund dafür ist auch sehr leicht ersichtlich. Sie wissen, dass die Orchester in Rostock und Schwerin sich im A-Status befinden. Eigentlich ist ein Orchester erst ein A-Orchester und hat damit ein deutlich höheres Entgelt, wenn es mindestens 99 Musiker beschäftigt. Rostock und Schwerin sind von diesen 99 Musikern weit entfernt und befanden sich bisher trotzdem im regulären A-Status. Mir ist kein anderes Theater in Deutschland bekannt, das mit einer vergleichbaren Orchestergröße einen A-Status finanziert. Insofern haben wir es für vertretbar gehalten, an dieser Stelle zu einer Anpassung zu kommen.

Die Landesregierung oder jedenfalls mein Haus hat für den östlichen Landesteil natürlich die Frage diskutiert, ob man sich beim Orchester eine Annäherung an den C-Status denken kann. Diese Erwägung ist aber sehr schnell verworfen worden, denn wie Sie wissen, hat derzeit das Orchester in Neubrandenburg 70 Musiker und ist damit nahezu so groß wie die Norddeutsche Philharmonie in Rostock. Ich glaube, es sind im Moment nur zwei Musiker mehr in Rostock.

Es wäre schwer erklärbar gewesen, warum man in Rostock ein Orchester hat – jedenfalls damals war die Diskussion so –, das sich im A-Status befindet, während ein Orchester, das zwei Musiker weniger hat, nur in den C-Status eingruppiert ist. Und deswegen haben wir, auch wegen der Gleichbehandlung beider Landesteile, eine Herabstufung auf ein C-Orchester oder vergleichbare haustarifvertragliche Regelungen abgelehnt.

Wir lehnen oder ich persönlich lehne einen Haustarifvertrag, der mit Lohneinbußen einhergeht, insbesondere für

jene Sparten ab, die heute schon über relativ geringe Einkommen verfügen. Ich darf auf Schauspieler verweisen. In der Gesamtschau halten wir in der Tat, oder ich persönlich, um die Wettbewerbsfähigkeit der Theater aufrechtzuerhalten, im Osten Haustarifverträge für den falschen Weg.

Mit allen Trägern ist genau dieses in der Steuerungsgruppe besprochen worden. Es besteht Übereinkunft mit allen Landräten und Bürgermeistern, dass wir umgekehrt die Rückkehr zum Flächentarifvertrag anstreben, und nicht eine Konsolidierung der Theater – eine vermeintliche durch massiven Lohnverzicht und Lohneinbußen bei den Mitarbeitern, wie es ja Bestandteil auch Ihres Konzeptes ist.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Regine Lück, DIE LINKE: Dann nehmen wir Sie beim Wort.)

Ich habe noch zwei Fragen – auch für das Auditorium vielleicht –, die beziehen sich auf die letzte Frage der Kleinen Anfrage und auf das Gutachten, was ja der Kleinen Anfrage als Anhang beigefügt wurde. Nur mal, um das Ende abzusehen.

Habe ich die Antwort auf die Kleine Anfrage richtig verstanden, dass Sie eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes planen, um eine Fusion der Theater Schwerin und Parchim mit Landesbeteiligung umzusetzen? Das ist Seite 6 beziehungsweise Seite...

(Marc Reinhardt, CDU: Machen wir eine Lesepause.)

Werte Frau Abgeordnete Berger, ich würde Sie schon bitten, mir einen genauen Anhaltspunkt zu geben, aus welcher Antwort Sie zu welcher Frage welche Schlussfolgerung ziehen. Im Moment bin ich etwas ratlos.

(Rainer Albrecht, SPD: Wir auch. Wir auch.)

Ich stelle die andere Frage und suche danach.

Aus welchem Grund stellt die Landesregierung das Risikobegrenzungskonzept und die Analyse des vorhandenen Investitions- und Instandhaltungsbedarfes des Mecklenburgischen Staatstheaters nicht wenigstens als Verschlusssache zur Verfügung?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger, es handelt sich, wie Sie wissen, um Geschäftsgeheimnisse des Theaters Schwerin. Das sind nicht unsere Daten, das sind die Daten des Theaters. Ob dies als Verschlusssache ausweisbar ist, werde ich gerne prüfen lassen, ob das in diesem Fall zulässig ist.

Allerdings muss ich sagen, dass ich größte Sorge habe, dass, auch wenn es als Verschlusssache deklariert wird, diese Daten nicht doch in die Öffentlichkeit geraten. Denn ich darf daran erinnern, dass es offenbar einige Abgeordnete gibt, so muss es ja sein, die aus nicht öffentlichen Sitzungen auch von Ausschüssen berichten, Protokolle weitergeben oder Unterlagen, die dort eigentlich nicht herausgegeben werden sollen. Deswegen würde ich das doch zugunsten des Schweriner Theaters

zumindest nicht begrüßen, wenn es so käme, aber ich kann das gerne überprüfen lassen.

Meine Frage davor bezieht sich auf die Antwort auf Seite 4. Ich zitiere: „Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Gründung einer Theatergesellschaft Staatstheater Westmecklenburg: Eine Gesellschaftsgründung unter Beteiligung des Landes ist wegen der Bindung der Zuweisungsmittel an das Finanzausgleichsgesetz erst ab 2016 möglich.“ Und dann geht es weiter, aber auf diesen Passus beziehen wir uns.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Soll das ein Satz sein?)

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger, ich verstehe den Satz wie folgt: Die Interpretationshilfe dürfte sein die Begründung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, dass erst ab dem Jahr 2016, also im Rahmen einer zweijährigen Übergangszeit, aus verfassungsrechtlichen Gründen eine andere Verwendung der Mittel der Theaterförderung als nach den Maßstäben, die im Moment gegeben sind, möglich ist. Und damit ist aus meiner Sicht keine zwingende Änderung des Finanzausgleichsgesetzes erforderlich.

Da ja der Landtag und die Abgeordneten nicht über die Analyse des vorhandenen Investitions- und Instandhaltungsbedarfes in Kenntnis gesetzt wurden, weil sie ja die Veröffentlichung auch als Verschlusssache behindert haben: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass der Landtag über einen Einstieg des Landes als Gesellschafter ohne Kenntnis des Investitions- und Instandhaltungsbedarfs entscheiden soll oder ist eine Einbindung des Landtages an dieser Stelle nicht geplant?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger, ich muss gestehen, ich bin fachlich überfragt, ob rechtlich gesehen der Landtag bei einer Gesellschaftsgründung beteiligt sein muss oder nicht. Wenn der Landtag daran rechtlich nicht beteiligt sein muss, dann ist es eigentlich üblich, dass die Regierung auch ohne Beteiligung des Parlamentes handelt, weil die Zustimmung hergestellt wird über die die Regierung tragenden Fraktionen – oder eben auch nicht, wenn es nicht zustande kommt.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Eher ungewöhnlich.)

Mehr kann ich zu dieser Frage gar nicht sagen. Also wenn Ihre Frage ist, ob wir uns um jeden Preis eine Zustimmung des Landtages holen für einen solchen möglichen Einstieg in die Gesellschaft, dann ist das wahrscheinlich nicht so.

Haben Sie denn geplant, sich noch darüber zu informieren, wie die Abläufe sind bei der Gründung eines Staatstheaters und wer, wann, zu welchem Zeitpunkt, wie beteiligt werden muss?

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Das ist vielleicht eine Märchenstunde hier!)

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger, warum glauben Sie eigentlich, stets den