Es kann nicht sein, dass mit Steuergeldern, mit unseren Steuergeldern Dumpinglöhne von einigen Firmen subventioniert werden. Das ist Wettbewerbsverzerrung und menschenunwürdig.
Kaum ein anderes Land hat in den letzten Jahren eine so starke Zunahme von Niedriglöhnen zu verzeichnen wie Deutschland.
Ohne einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn wird sich der Niedriglohnsektor weiter ausweiten. Ein allgemeiner Mindestlohn ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit.
Die Einkommensverteilung wird sich weiter verschieben und eine steigende Zahl von Menschen wird auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sein. Schließlich
wird auch eine ausreichende soziale Absicherung im Alter nicht mehr ausreichen. Die Tendenz der Altersarmut ist steigend. Es kommt zur Armut trotz Arbeit. Dies können wir uns auch angesichts des demografischen Wandels in unserem Bundesland nicht erlauben. Wir müssen uns daher nicht nur auf Bundesebene weiter aktiv für einen Mindestlohn einsetzen, sondern auch auf Landesebene mit entsprechenden Vergabegesetzen beziehungsweise deren Überarbeitung aktiv werden.
Unter der Federführung von Baden-Württemberg zum Beispiel ist ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro auf den Weg gebracht worden. In anderen Bundes- ländern haben wir mit Vergabegesetzen bereits Standards gesetzt: Brandenburg mit 8 Euro pro Stunde, Rheinland-Pfalz mit 8,50 Euro und Nordrhein-Westfalen mit 8,62 Euro – warum auch immer diese komische Zahl. Berlin will aktuell den Satz auf 8,50 Euro erhöhen.
Unsere Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro für angemessen. Damit stehen wir im Konsens mit den Forderungen des DGB. So greifen wir nicht in die Tarifautonomie ein. Übrigens empfiehlt auch das von den LINKEN zitierte Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut, das WSI, der HansBöckler-Stiftung mitnichten einen Mindestlohn von
10 Euro pro Stunde. Vielmehr sprechen sich die Autoren dieser und anderer aktueller wissenschaftlicher Studien für eine Orientierung an einer Vielzahl von Indikatoren aus, an denen sich auch die Lohnuntergrenze festmachen ließe. Diese sind im Einzelnen einmal die Höhe der Pfändungsuntergrenze der Grundsicherung aus Regelsatz, Kosten der Unterkunft und Freibeträgen, Regelungen in unseren europäischen Nachbarländern und so weiter und so fort. Unterm Strich heißt das, in den meisten Fällen sind es mindestens 8,50 Euro pro Stunde.
Wichtig sollte sein, dass die Einführung eines Mindestlohns auf einem größtmöglichen gesellschaftlichen Konsens beruht und vor allem auch zielführend ist.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprechen sich daher für die Einrichtung einer unabhängigen Kommission aus, die mit Vertreterinnen und Vertretern aus Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Wissenschaft besetzt ist und die Mindestlohnhöhe ermittelt und jährlich überprüft. Unabhängig davon sprechen wir uns derzeit aufgrund der bereits bekannten und gängigen Berechnung für eine Untergrenze in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Stunde aus, die in einem Vergabegesetz für Mecklenburg-Vor- pommern entsprechend berücksichtigt werden sollte.
Eine Selbstverpflichtung, wie sie momentan im Koalitionsvertrag zu lesen ist, greift hier sicherlich nicht. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich meine, es kam nicht so überraschend, Herr Foerster, aber vielleicht werden Sie das alles nachher in der eigentlichen Diskussion noch steigern.
Besonders erstaunt waren Sie sicherlich über die Antwort des Wirtschaftsministers. Da waren Sie sehr enttäuscht, diesen Eindruck hatte ich, obwohl das ganz klar aus unserer Koalitionsvereinbarung Ziffer 25 hervorgeht: „Auf Bundesebene wird das Land Initiativen unterstützen, die für einen gleichen (Ost-West), gesetzlichen und flächendeckenden Mindestlohn eintreten.“ Klare Aussage,
ich weiß gar nicht, warum Sie das infrage stellen. Der Minister hatte vorher ausgeführt, dass wir da am Thema dran sind. Insofern, wenn Sie sich die Koalitionsvereinbarung weiter anschauen, unter 26. ist alles geregelt zum Vergabegesetz. Ich könnte es jetzt kurz machen,
indem ich sage, der Minister hat Ihr Thema hier ausreichend abgehandelt. Es ist auch so, und insofern hat er qualitativ und inhaltlich für mich und für unsere Fraktion ausreichend begründet, dass dieser Antrag überflüssig ist beziehungsweise dass die Landesregierung mehr als an der Erfüllung arbeitet. Aber nichtsdestotrotz will ich mir dann doch ein paar Ausführungen gestatten,
vielleicht ein bisschen versuchen herauszuarbeiten, was überhaupt Sinn und Zweck Ihres Antrages ist, meine sehr geehrten Damen und Herren von den LINKEN.
Für mich ist das relativ offensichtlich: Ihr Lieblingsspielzeug kommt Ihnen abhanden, und was tun Sie? Ganz verzweifelt versuchen Sie, Themen aufzugreifen,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist jetzt aber nicht neu. Das haben Sie schon dreimal im Landtag erzählt. Das ist nicht neu.)
Sie werden von der SPD an die linke Seite gedrückt, keine Themen sind mehr da und jetzt versuchen Sie es zwanghaft mit dem Mindestlohn – regelmäßig in jeder Sitzung sind Sie aktuell dabei –, versuchen hier einen Bieterwettbewerb zu initiieren unter dem Motto „Schneller, höher, weiter“.
Die Frage ist, ob sich das Parlament daran beteiligen soll. Die Antwort haben Sie im Prinzip schon vom Wirtschaftsminister bekommen, nämlich Nein.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Herr Renz, wir sind doch froh, dass die CDU jetzt auch für den Mindestlohn ist. Dann hat sich doch unser Kampf gelohnt.)
Nichtsdestotrotz, Herr Ritter, habe ich mir dann mal die Mühe gemacht, zu schauen, wie denn Ihr eigener Wettbewerb so aussieht.