Protokoll der Sitzung vom 12.11.2014

Das heißt, auch bei einem durchschnittlichen Winter gehen wir davon aus, dass die Bonitierung, die jetzt stattgefunden hat, tatsächlich zu einem weiteren massiven Rückgang der Pflanzenzahlen führen wird und wir damit zu Problemen in größerer Art kommen werden. Um den extremen Rapserdflohbefall an den Keimpflanzen zu bekämpfen, waren die Betriebe heute schon verpflichtet, zum Teil bis zu vier Behandlungsmaßnahmen durchzuführen, die normalerweise nicht erfolgt wären. Das muss man zur Kenntnis nehmen.

Ich habe den Eindruck, dass diejenigen, die tatsächlich Neonicotinoide weg haben wollten, nicht übersehen haben, was dann in der Folge passiert. Das heißt, die Betriebe haben jetzt schon viermal Pflanzenschutzmittel einsetzen müssen und das wird weitergehen. Wir nehmen zur Kenntnis – das sind die ganz aktuellen Daten –: Der Fraß der Kohlfliegenlarven an den Wurzeln beträgt bereits jetzt zusätzlich zu den Maßnahmen, die erfolgt sind, sieben Prozent, das heißt, wenn man es dramatisieren will, müssen wir davon ausgehen, dass noch mal sieben Prozent – zwischen sieben und zehn Prozent – tatsächlich dann im Frühjahr umgebrochen werden müssen.

Größere Schadfraßentwicklungen durch den Erdfloh sind in Mecklenburg-Vorpommern auf circa 50 Prozent der Flächen bonitiert worden. Mit den Dingen muss man jetzt umgehen und es muss auch klug entschieden werden, wie mit diesen Problemen umgegangen werden soll. Wir finden zum Teil über 60 Larven des Erdflohs im Inneren der noch jungen Rapspflanzen. Wenn die sich weiter entwickeln – darüber mag der eine oder andere schmunzeln oder nicht –, dann wird das dazu führen, dass diese Pflanzen im Frühjahr nicht mehr überlebensfähig sind.

Deswegen hoffe ich natürlich auch, dass wir Ersatzwirkstoffe bekommen. DuPont hat ja jetzt auf den großen Tagen angedeutet, dass man davon ausgeht, dass im Jahr 2015 erste neue Mittel bereitgestellt werden sollen. Ob die dann das Zulassungsverfahren innerhalb der Europäischen Union durchlaufen haben, ist nicht sicher. Ansonsten müssen die Population und letzten Endes die Anbaustruktur ohne eine wirksame insektizide Beize angesichts der schon im ersten Jahr nach dem Verbot im Zusammenhang mit den Neonicotinoiden verändert werden.

Das muss mit Blick auf die hohe Wirtschaftlichkeit und insbesondere auch dort, wo die ackerbauliche Bedeutung des Rapses in dem konventionellen Agrarbereich von größter Bedeutung ist, immer bedacht werden. Aus diesem Grund werde ich jedenfalls alle Bemühungen um eine Zulassung für ein wirksames alternatives Mittel, das man für die Aussaat 2015 zur Verfügung hat, unterstützen. Das ist bereits Thema auf der Agrarministerkonferenz gewesen und wir werden das im Frühjahr erneut auf die Tagesordnung bringen.

Der Raps zählt aufgrund seiner sehr vielfältigen Verwendbarkeit – die ist ja hier angedeutet worden – insbesondere für die Ernährung, aber auch für Futtermittel, den Sojaschrotersatz (gentechnisch veränderte Orga- nismen, die ansonsten hier zusätzlich eingeführt werden müssen, das müssen die GRÜNEN dann auch erklären, wie sie sich das vorstellen), sicherlich auch als Biokraftstoff oder letzten Endes für die Ausprägung einer artenreichen Naturlandschaft – die Bienen sind hier angesprochen worden – und aufgrund seiner günstigen Erzeugerpreise zu einer der attraktivsten Fruchtarten, die wir in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Insofern will ich darauf hinweisen, dass sich der Raps aufgrund der Züchtungsfortschritte weltweit zu einer der wichtigsten Nutzpflanzen entwickelt hat und er mit die dominierende Ölpflanze ist, die wir auf dieser Erde zurzeit haben. Auf den mittleren und besseren Standorten Mecklenburg-Vorpommerns nimmt der Raps im Übrigen die Rolle einer dominierenden Blattfrucht ein. Wer ein bisschen Ahnung von der Landwirtschaft hat, der muss wissen, der Halmfruchtanbau sollte immer im Wechsel mit der Blattfrucht und der Halmfrucht erfolgen. Wenn man das nicht hat, dann ist jede Fruchtfolge für die Katz.

Deswegen spielt bei uns der Raps auch in dem Wechsel zwischen der Blatt- und Halmfrucht so eine wichtige Rolle. Die Alternative ist im Übrigen der Winterweizen in Selbstfolge, also hin zur Monokultur. Auch das müssen die GRÜNEN dann erklären, dass wir damit eine Entwicklung bis hin zu einer ausgeprägten Monokultur in Deutschland anschieben. Auch das bitte ich zu bedenken, weil der Weizen und die Gerste ansonsten nur noch die Alternativen darstellen.

Insofern, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss man zusammenfassen: Der Raps hinterlässt auch innerhalb der Fruchtfolge – ich glaube, das ist für diejenigen, die sich damit befassen, klar – einen hohen Grad an Stickstoffmengen im Boden, verbessert die Stickstoffbilanz für die Nachfrüchte und hat damit eine hervorragende Vorfruchtwirkung, um höhere Körnererträge und Einsparungen im Stickstoffeinsatz insgesamt zu erreichen.

Der Raps trägt maßgeblich zur Stabilisierung des Wintergetreideanbaus, insbesondere bei Qualitätsweizen bei. Die Düngeverordnung wird kommen, und wenn wir keinen Qualitätsraps mehr produzieren können, werden wir auch keinen A-Weizen produzieren, auch das muss man dabei bedenken. Ich habe den Eindruck, dass der eine oder andere, der meint, über diese Dinge reden zu wollen, das nicht versteht. Auf der anderen Seite haben wir gerade auch in Mecklenburg-Vorpommern mit der Anwendung von nichtwendender Bodenbearbeitung – ein Riesenerfolg der Wissenschaft, der Forschung – in der Umsetzung bodenschonende Bodenbearbeitungsverfahren in der Rapsfruchtfolge in den letzten Jahren aufgebaut.

Im Übrigen trägt der Raps auch in der Fruchtfolge zum Brechen der Arbeitsspitzen bei und sichert damit ganzjährige Beschäftigung in den Landwirtschaftsbetrieben in Mecklenburg-Vorpommern. Die gut ausgebildeten Wurzelsysteme des Rapses reichen bis in die tieferen und tiefsten Bodenschichten und verbessern damit die Nährstoffverfügbarkeit, wenn man weiß, dass der Raps zum Teil bis zu zwölf Meter tief wurzelt. Das ist für den einen oder anderen gar nicht vorstellbar.

Nichtsdestotrotz halte ich eine breite, eine möglichst sehr breite, die Bodenfruchtbarkeit und die Pflanzengesundheit fördernde Fruchtfolge für entscheidend, um für die Zukunft der Menschheit hier zu sorgen, um zugleich auch effiziente Landwirtschaft betreiben zu können, ob ökologisch oder auch konventionell. Deswegen ist es natürlich wichtig, dass weniger rentable Fruchtarten innerhalb der Fruchtfolgeerweiterung damit ausgeglichen werden. Da muss der Staat dann auch herangezogen werden.

Deshalb bin ich ja – als eines der wenigen Bundesländer in Deutschland – den Weg der Unterstützung für eine breitere Fruchtfolge gegangen, bei dem im Rahmen der

Agrarumweltmaßnahmen ab 2015 der Anbau vielfältiger Kulturen gefördert wird. Voraussetzung dafür ist – das will ich hier noch mal unterstreichen –, dass mindestens fünf Hauptkulturen in der Kombinationen mit Leguminosen angebaut werden müssen.

Gleichzeitig beteiligt sich das Land Mecklenburg-Vor- pommern an einer Eiweißstrategie für die Bundesrepublik Deutschland. Ich bin sehr froh darüber, dass ich am vorletzten Montag in Bonn die Übertragung dieser Aufgabe für den Norden Deutschlands bekommen habe, sodass Mecklenburg-Vorpommern die Eiweißstrategie im Rahmen der Netzwerkentwicklung im Norden Deutschlands umsetzen wird, um damit eine Grundlage für ressourcenschonende und breite Anbaustrukturen im Bereich der Eiweißproduktion voranzutreiben.

Abschließend noch mal: Der Raps ist für MecklenburgVorpommern eine der ganz wichtigen Fruchtfolgen, im Übrigen auch eine der wichtigsten Eiweißlieferanten für die Allgemeinheit, also für den Menschen und für die Tierwelt. Ich hoffe, dass wir vernünftige Lösungen in der Zukunft bekommen – zurzeit sind sie noch nicht zu hundert Prozent erkennbar. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Professor Tack von der Fraktion DIE LINKE.

(Vincent Kokert, CDU: Wurzelt der Raps wirklich zwölf Meter, Herr Professor Tack? – Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das wollen wir jetzt wissen.)

Das weiß ich nicht.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das sollen wirklich zwölf Meter sein?)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Wurzelt der wirklich zwölf Meter tief?)

Dieser Antrag verlangt geradezu nach kritischer Betrachtung. Das beginnt bei der rekordverdächtig kurzen Überschrift „Rapsanbau“. Vielleicht ist es ja die kürzeste Bezeichnung eines Antrages, aber mit Sicherheit eine ausdruckslose. Aus diesem Antragsnamen wird nicht klar, in welche Richtung dieser Antrag gehen soll.

(Egbert Liskow, CDU: Aber jetzt mal positiv!)

Das kommt gleich.

Aus diesem Antragsnamen wird nicht klar, in welche Richtung dieser Antrag gehen soll. Das war vielleicht auch das Dilemma der Autoren und der beteiligten Koalitionäre. Soll man, um sich überhaupt auf einen Antrag zu einigen, an der Oberfläche der Rapsproblematik bleiben oder sich den komplexen Fragen der jetzigen und der zukünftigen Rapsproduktion, ihren Folgen und ihrem notwendigen Nachhaltigkeitsprinzip zuwenden? Das ist

für mich die entscheidende Frage. Man hat sich, wie der vorliegende Antrag zeigt, entschlossen, bei den möglichen Folgen des zeitweiligen Verbotes der Rapssaatbeizung mit neonicotinoiden Wirkstoffen stehen zu bleiben.

(Egbert Liskow, CDU: Fangen wir bei den wichtigen Sachen an!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bereits in der vergangenen Landtagssitzung habe ich diese Frage bei der Behandlung des Bienenantrages der Koalition umfassend behandelt und deutlich gemacht, dass das Thema viel komplexer ist, als es hier dargestellt wird. Wir haben Ihnen deshalb einen Änderungsantrag vorgelegt, den ich hier stichhaltig begründen werde. Aber zunächst noch etwas zu diesem Antrag.

Die EU-Kommission hat, nachdem sich der Verdacht ergeben hat, dass die neonicotinoiden Wirkstoffe bienengefährlich sein könnten, ein Einsatzverbot für vorerst zwei Jahre ausgesprochen. Meine Damen und Herren, obwohl die Zulassung dieser Stoffe in nationaler Verantwortung liegt – bei uns ist dafür das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, verantwortlich –, kann die EU-Kommission diese Notbremse ziehen.

Die Folgen im Lande sind derzeit noch nicht endgültig einzuschätzen, Minister Dr. Backhaus hat eben ein paar Zahlen genannt. Ich hatte mich am letzten Sonnabend bei der Jahrestagung der Imker dafür interessiert und Dr. Buchwald hatte mir zugesagt, diese Zahlen zu benen- nen. Ich kann also die Berichtsaufforderung an die Landesregierung im Punkt 1 des Antrages voll unterstützen.

Ein Verbot dieser Wirkstoffe für die Saatgutbeizung bei Mais hat es schon im Jahre 2008 gegeben, als etwa 11.000 Bienenvölker im Rheingraben bei der Maisaussaat durch mit Druckluft betriebene Einzelkornsägeräte geschädigt wurden.

(Minister Dr. Till Backhaus: Beim Mais.)

Beim Mais. Das habe ich gesagt.

Ich kann von hier aus nicht beurteilen, ob die Zeit seit 2008 zur Erforschung von ungefährlichen Mitteln für das Beizen des Saatgutes wirklich genutzt wurde und ob es jetzt nur eine Frage der Schnelligkeit der Zulassungsbehörde des Bundes ist, dass neue Mittel auf den Markt kommen, so, wie es im Punkt 2 des Antrages steht. Aber das ist sicher bei den Wissenschaftlern in der Landesforschungsanstalt und in der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät zu erfahren.

Im Punkt 3 Ihres Antrages fordern Sie die Landesregierung auf, Initiativen für breitere Fruchtfolgen im Lande zu ergreifen. Gemeint sind sicherlich vielgliedrige Fruchtfolgen. Wir halten diesen Punkt für entbehrlich, nicht weil wir mit dem gegenwärtigen Stand der Fruchtfolgen zufrieden wären – ganz im Gegenteil, damit sind wir überhaupt nicht zufrieden –, wir halten ihn deshalb für entbehrlich – und da bitte ich unseren Änderungsantrag in Punkt 1 anzusehen –, weil wir meinen, dass es dazu bereits genügend Beschlüsse des Landtages gibt. Ich erinnere an unseren Antrag „Eiweißstrategie für nachhaltige Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern entwickeln“ und an den der Koalitionäre dazu, wo wir gemeinsam in der Beschlussempfehlung festgelegt haben, dass die Landesregierung im Jahre 2012 aufgefordert worden

ist, ich zitiere, „einen Beitrag zur Auflockerung enger Fruchtfolgen“ im Land „zu leisten“. Ende des Zitats.

Mit dem Punkt 3 Ihres Antrages konzedieren Sie, dass die Landesregierung vielleicht nichts vorzuweisen hat, und stellen diese Aufgabe sehr unbestimmt neu. Das stärkt allerdings die kontrollierende Rolle des Parlamentes nicht. Wir haben also dazu genügend Beschlüsse, will ich damit sagen. Wir müssen ihre Umsetzung besser kontrollieren und sie nicht immer wieder neu fassen.

Nun zum Punkt 2 unseres Änderungsantrages, meine Damen und Herren, denn damit kommen wir zu den tatsächlich Zukunfts- und Nachhaltigkeitsfragen des Rapsanbaus in unserem Lande. In Ihrer Begründung zum Antrag steht folgender Satz, Zitat: „Gerade vor dem Hintergrund, dass Raps zu den Hauptkulturen der pflanzlichen Produktion in Mecklenburg-Vorpommern gehört, zum Erhalt der Fruchtfolge beiträgt, aber auch im Rahmen der Energiewende eine herausragende Bedeutung für unser Bundesland hat, ist es notwendig, den Rapsanbau auf hohem Niveau sicherzustellen.“ Ende des Zitates. Wir können dem zustimmen, aber nur, wenn mit dem hohen Niveau maximal 25 Prozent der rapsfähigen Fläche des Landes gemeint sind, und das will ich gleich begründen.

Wir können einerseits stolz sein – der Minister war es auch –, wenn es wieder einmal heißt, wir sind das Rapsland Nummer eins in Deutschland und produzieren fast 20 Prozent des Rapses in der Bundesrepublik. Dafür haben wir klimatisch gute Voraussetzungen und – das ist noch nicht gesagt worden – wir haben auch die guten Erfahrungen der hiesigen, gut ausgebildeten Landwirte. Aber neben der Freude bei Einheimischen, bei Touristen, bei Imkern und bei Bauern über das Gelb der blühenden Rapsfelder wissen wir auch um die Probleme, Probleme, die einmal durch die unserer Meinung nach zu große Anbaufläche und zum anderen durch den hohen Stickstoffbedarf von Raps entstehen beziehungsweise schon vorhanden sind und – das will ich dick unterstreichen – die wir bei der weiteren Gestaltung des Rapsanbaus bewältigen müssen.

Sehen wir uns zuerst die Anbauflächen an. Die Hauptkulturen im Lande sind nach wie vor der Winterweizen, die Wintergerste, Raps und der Mais – eine insgesamt unbefriedigende, weil enge Fruchtfolge, in der Winterraps inzwischen im Landesdurchschnitt etwa 25 Prozent – die Zahl 23 Prozent war genannt worden – der Ackerfläche einnimmt. Das, meine Damen und Herren, ist der Landesdurchschnitt und daraus folgt, dass auf den rapsfähigen Standorten – und die sehe ich bei Standorten mit Bodenpunkten größer als 30, also da, wo der Raps wachsen kann – der prozentuale Anteil viel höher ist.

Das führt bekanntlich dazu, dass in immer kürzerem Abstand auf der gleichen Fläche die gleichen Pflanzen stehen müssen, in diesem Falle der Raps. Es kommt zu einer erhöhten Belastung des Bodens, aber auch zu höheren Krankheits- und Schädlingsbelastungen der Kultur. Jeder Kleingärtner – auch den Bogen müssen wir mal spannen – kennt die Kohlhernie und deren Folgen, die auch beim Raps als Kohlpflanze auftreten, wenn der Standort nicht in gebührendem Abstand gewechselt wird.

In meinen Praxiszeiten bis 1989 hatte der Raps einen Anteil von etwa bis zu 20 Prozent auf den rapsfähigen Standorten, das hieß, dass einmal in vier bis fünf Jahren

Raps auf die gleichen Flächen kam. Heute dauert der Wechsel häufig nur noch drei Jahre, der Minister hat es bereits angedeutet. In der Anhörung zu unseren Anträgen zum Eiweißpflanzenanbau hat unter anderem der Sachverständige Professor Dr. Dr. hc. mult. Makowski begründet, dass es natürliche Fruchtfolgegrenzen gibt und der Fachverstand verbiete, diese zu überschreiten. Professor Makowski sieht den Rapsanteil ebenfalls bei maximal 25 Prozent der rapsfähigen Ackerfläche. Alles, was darüber hinausgeht, stört Fruchtfolgen und führt zu schwerwiegenden Schäden, insbesondere auch zu einem Anstieg der Pilzkrankheiten, so der Sachverständige. Zu enge Fruchtfolgen schaukeln die Populationen der Schädlinge hoch. Diese Feststellung fand auch in unserer gemeinsamen, meine Damen und Herren, in unserer gemeinsamen Erklärung Zustimmung, jedoch stieg und steigt der Rapsanbau weiter. Die Zahlen waren genannt worden.

Das hat vielfältige Gründe. Aus zehn Kilogramm Raps- saat können vier Kilogramm Rapsöl und sechs Kilogramm Eiweißfuttermittel in Form von Extraktionsschrot gewonnen werden. Hochwertige Futtermittel wie Rapskuchen ersetzen in Deutschland bis zu zwei Millionen Tonnen Soja und machen so Futtermittelimporte teilweise überflüssig. Raps ist außerdem eine betriebswirtschaft- lich entscheidende Größe mit einer relativen Vorzüglichkeit.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben der viel zu engen Fruchtfolge auf unseren Äckern müssen wir uns immer mehr mit dem nachhaltigen Einsatz von Stickstoff beschäftigen. Fragen der Nitratbelastung des Grundwassers, die Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie sowie die Reduzierung der Treibhausgasemission zwingen uns dazu. In den nächsten Jahren werden diese Faktoren, diese Forderungen weiter verschärft. Ich denke nur daran, dass nach Angaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im Jahre 2012 etwa 60 Pro- zent der Rapssaat zu Biokraftstoff verarbeitet wurden.

Raps ist die Kultur, die den höchsten Stickstoffbedarf hat. Damit ist bei dieser Kultur auch das Risiko am höchsten, dass bei ungünstiger Witterung – dies will ich noch mal unterstreichen, bei ungünstiger Witterung, in diesem Jahr haben wir ja günstige Voraussetzungen – Stickstoffrückstände auf dem Acker verbleiben. Mit einem Anteil von circa 80 Prozent der gesamten THG-Emissionen schlägt der Einsatz von Stickstoffdüngern im Rapsanbau am stärksten zu Buche, das ist leider so. Deshalb ist es aus unserer Sicht notwendig, lang- und mittelfristig den Gesamtumfang des Rapsanbaus auf ein nachhaltiges Maß zurückzuführen.

Zugleich besteht mit einer effizienten Stickstoffausnutzung, gekoppelt mit einer Stickstoffeinsparung die Möglichkeit, die angestrebten Richtwerte zu erzielen, so Wissenschaftler und Praktiker auf dem diesjährigen Rapstag 2014 in Veelböken. Das greift, wie gesagt, unser Änderungsantrag im Punkt 2 auf.

Ich bitte Sie, stimmen Sie deshalb unserem Änderungsantrag zu! Zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN werden wir uns enthalten, weil unter anderem die Aussaat von Leguminosen gemeinsam mit dem Raps unter unseren Bedingungen nicht ausreichend erprobt ist. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.