Bei der letzten Novelle haben wir die Rundfunkzulassung und die Frequenzvergabe neu geregelt. Die Verknüpfung von Anbieter und Verbreitungsweg bei der Zulassung war nicht mehr zeitgemäß. Die Trennung von Anbieterzulassung und Frequenzvergabe, die wir damals beschlossen haben, entspricht unserer breiter und vielfältiger gewordenen Medienlandschaft viel besser und sie eröffnet den Medienunternehmen mehr Gestaltungsspielraum.
Nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes soll es nun auch größere Wahlmöglichkeiten für die Rundfunkveranstalter hinsichtlich des Betreibers der Sender geben, über die die Programme ausgestrahlt werden. Das räumt mehr Entscheidungsfreiheit ein, auch mehr Eigenverantwortung. Wir wollen für die Anbieter zugleich mehr Planungssicherheit schaffen und dafür soll der Verlängerungszeitraum der Zulassung von bisher fünf auf dann zehn Jahre erhöht werden. Das bringen wir mit dem Gesetzentwurf auf den Weg und ich denke, das macht uns auch attraktiver wegen der Planungssicherheit. Damit eröffnen wir den Rundfunkveranstaltern neue Gestaltungsspielräume.
Eine zweite Änderung in dieser Gesetzesnovelle ist die Gleichstellung der privaten Rundfunkveranstalter mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Bezug auf Wahlwerbung. Das entspricht den Bedürfnissen und, ich will es mal vorsichtig formulieren, manchmal auch schon der Realität, vor allem in den Wahlkämpfen vor Ort. Oberbürgermeister, Bürgermeister, Landräte wenden sich immer wieder an die örtlichen Anbieter, vor allem des Fernsehens. Das soll in Zukunft erlaubt sein – ich will nicht sagen, ein Verhalten legalisieren –, aber das soll in Zukunft erlaubt sein, allerdings ohne eine entsprechende Verpflichtung, den Parteien das auch zur Verfügung zu stellen. Wenn man es tut, muss man natürlich die Regeln beachten, die im öffentlichen Rundfunk gelten.
Ich will noch auf Anpassungen bei der Besetzung des Medienausschusses eingehen. Das ist ein wichtiges
Gremium, in dem sich die gesellschaftliche Vielfalt in unserem Land widerspiegeln soll. Da haben wir bisher eine Besetzung mit Männern und Frauen, bei der wir sagen, das ist nicht immer so, wie wir uns das vorstellen. Deshalb wollen wir jetzt eine Regelung treffen, die da eine ausgewogene Besetzung sicherstellt. Es soll künftig so sein, dass als Nachfolgerin oder Nachfolger für das Mitglied einer Organisation eine Frau entsandt werden muss, wenn es vorher ein Mann war, und ein Mann entsandt werden muss, wenn es vorher eine Frau war.
Ich hoffe, dass es funktioniert, sonst machen wir im Ausschuss bessere Vorschläge, aber insgesamt und über das Ziel müssen wir uns einig sein.
Und noch etwas möchte ich tun. Bisher kann man sozusagen endlos Mitglied sein. Ich denke, dass es vernünftig ist, die Mitgliedschaft auf maximal zwei Amtszeiten zu begrenzen, das sind zehn Jahre. Dann ist gewährleistet, dass wir immer wieder neue Impulse haben,
und es ist auch eine gewisse Kontinuität gewährleistet. Ich glaube, das ist etwas ganz Vernünftiges, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Meine Damen und Herren, ich bitte um eine positive Begleitung der vorgeschlagenen Änderungen. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Konsumenten von Medien sehen und hören wir in der Regel immer nur das Ergebnis der Arbeit. Dass es dafür auch technischer Voraussetzungen bedarf, das können wir jetzt bei einem Blick in diesen Gesetzentwurf uns mal deutlich angucken.
Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes macht auch die Anpassung des Landesrundfunkgesetzes notwendig. Mit der Koordinierung wird nun das Verfahren zur Koordinierung der terrestrischen Rundfunkfrequenzen geändert. Die Rundfunkveranstalter haben damit im Hinblick auf den Betreiber des Senders jetzt eine viel größere Wahlmöglichkeit. Das ist sicherlich in Ordnung. Das neue Verfahren ist im Gesetz bisher nicht vorgesehen gewesen und muss jetzt neu geregelt werden.
Erstens. Wahlwerbung im privaten Rundfunk war seit mehr als zehn Jahren verboten. Das Verbot wird jetzt aufgehoben. Der Ministerpräsident hat es schon gesagt, das ist sicherlich angesichts sinkender Wahlbeteiligung ein vernünftiger, ein kluger Schritt.
Den Rundfunkanbietern wird jetzt wieder ermöglicht, Wahlwerbung zu senden. Die CDU-Fraktion unterstützt diese Entscheidung ausdrücklich. Und das mit der nachträglichen Legalisierung, Herr Sellering, haben wir gar nicht so richtig gehört.
Ein zweiter Punkt betrifft den Medienausschuss. Hier, glaube ich, sind in den zurückliegenden Jahren immer mal wieder Diskussionen zu allen möglichen Einzelfragen, die jetzt richtig und endgültig geregelt werden sollen. Das betrifft vor allem die Amtszeit des Medienausschusses und die Konstituierung und Abberufung einzelner Mitglieder, aber auch die Durchsetzung der berühmten Frauenquote.
Aber ich bin schon ganz gespannt, warum. Ich werde es ja gleich hören, sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender, warum das nicht möglich sein soll.
Das wäre schön, wenn wir das erklärt kriegten, denn wir sagen als CDU im Klartext, eine Frau folgt nach zwei Amtszeiten auf einen Mann und umgekehrt. Warum soll das nicht gehen?
Wir halten so eine Möglichkeit für durchaus in Ordnung und wir sind auch der Meinung, dass das klug ist, weil das die Arbeitsfähigkeit des Ausschusses sichert und gleichzeitig für eine gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen sorgt. Also ich weiß nicht, warum das nicht gehen soll. Vielleicht hören wir das nachher schon gleich, vielleicht können wir aber auch gemeinsam im Innenausschuss uns diesen und anderen Detailfragen widmen. Ich stimme daher ausdrücklich im Namen meiner Fraktion der Überweisung zu und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Erstes möchte ich dem Hohen Hause mitteilen, dass wir als Fraktion uns während unserer Sommerklausur den Direktor der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern eingeladen haben und uns in Gänze mit dieser Thematik der Aufgaben und der Verantwortung der Medienanstalt befasst haben, weil das nicht nur ein Thema ist für Einzelne, die sich ab und zu mal damit beschäftigen. Ich kann also für meine Fraktion sagen, alle stehen im Stoff und wissen, worum es geht.
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Egbert Liskow, CDU: Das können wir mal prüfen! Das können wir mal prüfen!)
Es ist erläutert worden, warum wir dieses Landesrundfunkgesetz ändern wollen und müssen. Zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes haben wir gar keine Anmerkungen, weil das eine Folge dieser Rechtsänderung ist. Wir begrüßen es auch sehr, das will ich ganz kurz nur sagen, dass die privaten Rundfunkanstalten jetzt Wahlwerbung machen dürfen, weil das ist argumentativ identisch mit dem, was Herr Sellering und auch Herr Ringguth hier ausgeführt haben. Ich denke, es kann nur das Anliegen von uns allen sein, dass diese Wahlwerbung sprichwörtlich auf allen Kanälen dann erfolgen kann, damit die Wählerinnen und Wähler, die Menschen informiert werden, welche politischen Forderungen die demokratischen Parteien tatsächlich haben.
Zu einem Punkt möchte ich etwas sagen, das ist die Zusammensetzung des Medienausschusses. Frauenquote und Gleichstellung kommen gleich noch. Ich habe noch einen anderen Punkt. Doch das würde ich im Ausschuss dann noch mal konkret mit Ihnen diskutieren.
Wir haben dort elf Mitglieder, die nach entsprechenden Gruppierungen/Kategorien entsandt werden. Das Prinzip kennen wir. Gesellschaftlich relevante Gruppen entsenden ihr Mitglied in diesen Ausschuss. Bei Nichteinigung müssen wir als Landtag die entsprechende Wahl treffen, das ist bekannt. Seit Anfang der 1990er-Jahre wurden diese Gruppen benannt. Ich möchte die Zusammenstellung doch infrage stellen, ob das heute noch aktuell ist, denn bereits allein auf den ersten Blick lässt sich schon erkennen, dass zwei Gruppen nicht vertreten sind. Das sind die Migrantinnen und Migranten und das sind die Kinder über den Kinderschutzbund. Darüber würde ich ganz gerne mit Ihnen diskutieren,
denn auf der einen Seite haben wir als demokratische Fraktion einen Beschluss zur Willkommenskultur in unserem Land gefasst. Warum sollen dann nicht auch in dem Medienausschuss des Landes die Migrantinnen und Migranten entsprechend über eine Gruppe vertreten sein? Auf der anderen Seite reden wir über das Kinderland Mecklenburg-Vorpommern.
Zweitens komme ich zu dem, was schon Herr Sellering, der Ministerpräsident, und Sie, Herr Ringguth, angesprochen haben. Das ist die Frage, wie denn die Frauen in dem Medienausschuss entsprechend Platz und Stimme haben. Ich bin der Überzeugung, hätten wir noch eine Parlamentarische Staatssekretärin für Gleichstellung, dann wäre dieses Gesetz so nicht durch das Kabinett gegangen.
Ja, ich will Ihnen auch erläutern, warum. Das hat mit einer Passage im Gesetzestext zu tun, und ich will diese kleine Passage vorlesen und darauf aufmerksam machen, wo wir den Haken sehen. Wir reden in Mecklenburg-Vorpommern davon, dass es richtig ist, dass entsprechend diese Mitglieder in den Medienausschuss entsendet werden und keine Ausnahmen mehr zugelassen werden sollen. In dem neuen Paragrafen 52 Absatz 2 heißt es, Zitat: „Soweit eine andere Person als Nachfolgerin oder Nachfolger eines Mitglieds entsandt wird, muss diese Person eine Frau sein, wenn zuvor ein Mann entsandt war, oder ein Mann sein, wenn zuvor eine Frau entsandt war.“ Das heißt, Frau folgt Mann, Mann folgt Frau,