Protokoll der Sitzung vom 10.12.2014

Nichthundehaltern Hundesteuer, Leuten ohne Immobilieneigentum Grundsteuer, diese Abgaben dann jeweils um 73 Cent kürzen pro Monat

(Udo Pastörs, NPD: Das gab es in England auch mal.)

und das als Großtat feiern, als biblische Großzügigkeit und Mildtätigkeit. Ich denke nicht, dass es allzu viele Gutgläubige gibt, die darauf hereinfallen. Ob die mit Zwangsgebühren – und das sind es immer noch – oder Beiträgen, ist ja egal, wie das genannt wird, gemästeten, parteibuchgeführten Propagandamaschinen ARD, ZDF und Deutschlandradio

(Beifall Udo Pastörs, NPD)

nun 17,25 Euro oder 17,98 Euro im Monat pro Bürger einsacken, das ändert nichts daran, dass sie von keinerlei öffentlichem Nutzen sind. Sie betreiben Desinformation und Verdummung, sie dienen als Versorgungswerke für Parteibonzen. „Tagesthemen“ und „heute“ könnten genauso gut „Aktuelle Kamera“ heißen. Wer sich nur über die informiert, weiß nichts. Wer sich auf die verlässt, ist verlassen.

Wir würden zustimmen, wenn der Rundfunkbeitrag auf 0,00 Euro abgesenkt werden würde.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das wäre angemessen. 0,01 Euro wäre schon zu viel.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Herr Suhr von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Kollegen! Wenn es noch eines Belegs bedurft hätte, wie die NPD zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, zur unabhängigen Berichterstattung

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

und auch grundsätzlich zu diesem demokratisch verfassten System und dieser Gesellschaft steht,

(Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Udo Pastörs, NPD)

dann war das ein Beleg dafür, dass wir dem nicht auch nur ansatzweise nähertreten können. Das machen wir, glaube ich, hier immer wieder deutlich, und das ist auch richtig so, sehr geehrte Damen und Herren.

(Beifall Heinz Müller, SPD, und Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Udo Pastörs, NPD)

Meine Vorredner haben schon darauf hingewiesen,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

auf die Frage der Umstellungen, wie werden Rundfunkgebühren erhoben, wie zieht man

(Udo Pastörs, NPD: Den Leuten das Geld aus der Tasche.)

Menschen dazu heran, ein System zu finanzieren, von dem alle,

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Udo Pastörs, NPD: „Wie zieht man“, Sie haben es schon richtig eingeleitet. – Glocke der Vizepräsidentin)

von dem alle, die für diese Demokratie stehen, in erheblichem Maße profitieren. Das ist von meinen Vorrednern ausgeführt worden. Und in der Tat ist es richtig, was der Ministerpräsident hier vorgetragen hat, dass jetzt überprüft wird, wie man anpassen kann. Ich sage für meine Person, ohne jetzt den Debatten in den Ausschüssen vorgreifen zu wollen, dass ich große Sympathie habe mit dem Vorschlag der Landesregierung beziehungsweise mit dem Vorschlag der Ministerpräsidenten, dem, Herr Holter, im Übrigen auch die brandenburgische Landesregierung zugestimmt hat.

(Udo Pastörs, NPD: Oh ja, dann ist ja alles in Ordnung. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Ich habe auch sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass wir im Vorfeld des nächsten Staatsvertrages hier in eine Diskussion eintreten sollten und das vielleicht auch so handhaben sollten, wie es nicht immer Usus in diesem Parlament ist, nämlich dass wir das,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das hören wir seit 15 Staatsverträgen, dass wir im Vorfeld des nächsten aber so was von diskutieren werden.)

dass wir das, bevor die Staatsverträge abgeschlossen werden, gemeinsam mit der Landesregierung diskutieren. Ich halte das für einen richtigen Weg, und zwar sage ich das auch,

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Daran glauben Sie?)

sage ich das, Herr Ritter, auch mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem März des Jahres 2014, in der die Frage der politischen Einflussnahme auf das ZDF eine zentrale Rolle gespielt hat

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

und wo die Bundesländer aufgefordert worden sind, bis Mitte nächsten Jahres einen Staatsvertrag vorzulegen, in dem auf die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts Einfluss oder Rücksicht genommen wird und wo die politische Einflussnahme reduziert werden soll.

(Udo Pastörs, NPD: Oh, reduzieren!)

Genau das halte ich für den richtigen Weg im Sinne des Ziels einer unabhängigen Berichterstattung. Das spielt jetzt für das, was wir hier zu befassen haben, nur eine untergeordnete Rolle, weil es in dem, was uns vorgelegt worden ist, nicht angesprochen ist. Aber es spielt im Grundsatz zu der Frage, wie gestalten wir denn Gebühren, sehr wohl eine relevante Rolle, weil das Bundesverfassungsgericht, und darauf möchte ich auch hinweisen, nicht nur die Frage der Befreiungstatbestände aufgeworfen hat – das ist nicht der zentrale Punkt gewesen –, sondern die Frage, dass eine unabhängige Berichterstattung auch auskömmlich finanziert werden muss, ein zentrale Rolle im Urteil spielte. Und da redet man dann nicht mehr nur über Reduzierung von Gebühren, sondern da muss man in der Tat, Herr Holter, auch darüber reden, wie öffentlich-rechtlicher Rundfunk in ausreichendem Maße finanziert wird

(Helmut Holter, DIE LINKE: Richtig.)

im Rahmen unseres demokratischen Selbstverständnisses.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Wer das eine will, muss dann auch das Geld bereitstellen.)

Vor dem Hintergrund signalisiere ich Zustimmung zu dem, was hier vorgelegt worden ist, aber selbstverständlich werden wir die Debatten in den Ausschüssen abwarten. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Danke.

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/3485 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag angenommen, bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU, Fraktion DIE LINKE und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und bei keinen Enthaltungen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Das ist die Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes, Drucksache 6/3486.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 6/3486 –

Das Wort zur Einbringung hat der Ministerpräsident Herr Sellering.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Hat ja echt zu tun der Ministerpräsident. – Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Staatskanzlei ist für Rundfunk zuständig und deshalb bringen wir einiges ein.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Rundfunk und Außenpolitik.)

Ja, davon ist eines wichtiger als das andere, und Sie dürfen raten, was.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes setzen wir die Änderungen des Telekommunikationsgesetzes aus dem Jahr 2012 um. Zugleich passen wir das Rundfunkrecht in Mecklenburg-Vorpom- mern an einige aktuelle technische und allgemeine Entwicklungen an. Auf die wichtigsten Punkte möchte ich kurz eingehen.

Bei der letzten Novelle haben wir die Rundfunkzulassung und die Frequenzvergabe neu geregelt. Die Verknüpfung von Anbieter und Verbreitungsweg bei der Zulassung war nicht mehr zeitgemäß. Die Trennung von Anbieterzulassung und Frequenzvergabe, die wir damals beschlossen haben, entspricht unserer breiter und vielfältiger gewordenen Medienlandschaft viel besser und sie eröffnet den Medienunternehmen mehr Gestaltungsspielraum.