Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Blick ins Grundgesetz lohnt sich immer. Im Artikel 3 heißt es ganz
klar und ganz unmissverständlich: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Genau das hat die Bundesregierung jetzt getan. Sie hat bei der Gleichberechtigung von Mann und Frau in Bezug auf einen offensichtlichen Mangel gehandelt. Die Quote für Frauen in Aufsichtsräten soll einen Missstand und eine offensichtliche Ungerechtigkeit beseitigen. Es wird ein Gesetz geben, wonach eine 30-Prozent-Quote für die Aufsichtsräte von den gut 100 börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen ab 2016 verbindlich wird.
Natürlich ist es nicht schön, dass eine Quote verordnet werden muss. Niemand möchte gern Quotenfrau sein.
aufgrund ihres Könnens in eine Führungsposition kommen, aber offenbar geht es nicht von allein, denn sonst wäre der Anteil an Frauen in Führungspositionen doch schon längst viel größer.
Lange Zeit wurde uns Frauen eingeredet: Wenn ihr genauso gut seid wie wir Männer, habt ihr auch die gleichen Chancen.
Auch deshalb haben wir uns angestrengt, haben studiert, haben uns qualifiziert, versuchen täglich, Kind und Familie zu vereinbaren.
Und es gibt jetzt eben Familienstrukturen, die das sogar aufschieben. Und mit welchem Ergebnis? Dass heute Hörsäle und Ausbildungsplätze voll sind mit engagierten, begabten und bildungsbewussten jungen Frauen, aber die Zahl der Frauen in den Hierarchiepyramiden der Institutionen, Unternehmen nach oben hin trotzdem immer weiter abnimmt.
Je höher die Position, je höher das Gehalt, je toller der Job, desto mehr Männer sitzen in den Entscheidungsgremien. Und Frauen stoßen an die sogenannte gläserne Decke. Da ist das Für und Wider der Quote schlicht eine Güterabwägung. Wenn es nicht reicht, qualifiziert zu sein, weil Männer dafür sorgen, dass sich Leistung und Kompetenz längst nicht immer lohnen, wenn Männer immer noch lieber schlechter qualifizierte Männer als besser qualifizierte Frauen um sich haben, dann muss auf der Leiter nach oben eben per Quote Platz gemacht werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade kompetente Frauen kommen lieber mit Quote nach oben als ohne Quote unten gehalten zu werden.
Und wenn es an der Spitze eines Unternehmens keine Gleichberechtigung gibt, wer glaubt denn daran, dass es für den Rest der Mannschaft dann Gleichberechtigung geben wird? Wir brauchen, um die Bundesfamilienministerin Schwesig zu zitieren, einen Kulturwandel, einen Paradigmenwandel, um Teilhabe und Mitbestimmung zu gewährleisten. Es geht nicht um einzelne Posten oder einzelne Positionen, sondern einen Wandel in der Führungs- und Unternehmenskultur. Nur wenn mehr Frauen auch in Führungspositionen sichtbar werden, wird ein Wandel selbstverständlich sein. Das Gesetz soll und das Gesetz kann damit zu einer gesellschaftlichen Veränderung in Richtung tatsächlicher Gleichberechtigung und Selbstbestimmung beitragen.
Daher ist die Quote für Frauen in Aufsichtsräten ein Anfang und keine, wie Sie von der NPD es nennen, Gleichberechtigungsillusion. Das werden Sie, die Herren von der NPD, mit Ihrem Frauenbild nie verstehen.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von Stefan Köster, NPD, und Udo Pastörs, NPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 6/3567 ein Antrag zum Thema „Bahnbetrieb der abbestellten Teilstrecke der Südbahn durch den Kreis Ludwigslust-Parchim ermöglichen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Ich frage zunächst, ob das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht wird. – Bitte schön, Frau Dr. Schwenke.
Danke schön, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Dinglichkeit dieses Antrages ist geboten. Seit dem 1. Dezember ist durch den Minister Pegel öffentlich erklärt worden, dass Gelder, die für den Schienenersatzverkehr möglich sind, dass Gelder, die für die Bahn möglich sind, auch für den Schienenersatzverkehr einsetzbar sind – unter Bedingungen zwar, aber trotzdem prinzipiell ja. Daraufhin hat die Hanseatische Eisenbahngesellschaft ihr Angebot, eigenwirtschaftlich weiterzufahren auf der durch das Land abbestellten Strecke, erneuert. Und drittens ergibt sich die Dringlichkeit ganz einfach aufgrund der fortgeschrittenen Zeitabläufe, da ja ab 15.12. die Abbestellung gelten soll.
Kann ich davon ausgehen, dass wir diese Vorlage am Schluss der Sitzung am Freitag nach dem Zusatztagesordnungspunkt 1 behandeln?
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Ivenacker Eichen als Nationales Naturmonument sichern, auf Drucksache 6/3500.
Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Ivenacker Eichen als Nationales Naturmonument sichern – Drucksache 6/3500 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute möchte ich in meiner Rede mit einer Strophe eines alten deutschen Volksliedes beginnen,
(Heinz Müller, SPD: Aber nicht singen! – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Unbedingt singen! – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Am Waldesrand, im Wiesengrund die alte Eiche knorrig steht; sie steht viel hundert Jahre drunt‘, ob Sonnenschein, ob’s stürmt und weht.“
Die Eiche ist aus unserer kunst- und kulturhistorischen Welt kaum noch wegzudenken. Ähnlich wie das Heidenröslein findet man die Eiche in Liedern, Gedichten und Sagen. Die Eiche ist knorrig und alt. Das zeichnet sie aus. Und genau die im Volkslied beschriebenen Eichen können wir in Mecklenburg-Vorpommern bestaunen, die Ivenacker Eichen, die sogenannten tausendjährigen Eichen.