Protokoll der Sitzung vom 11.12.2014

Auf Ihre Kleine Anfrage ist schon eingegangen worden. Insofern kann ich mir das hier auch sparen. Dazu ist eigentlich alles gesagt und ich will mich deswegen kurzfassen. Die CDU-Fraktion wird aus den genannten Gründen Ihren Antrag selbstverständlich ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Stefanie Drese, SPD)

Das Wort hat jetzt noch mal die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Aussprache war schon sehr interessant und für mich kommt die Ablehnung nicht überraschend. Richtig ist – und natürlich haben wir das auch zur Kenntnis genommen –, dass mit dieser Evaluierung auf Bundesebene über ein Forschungsprojekt begonnen wird. Das ist die eine Seite. Dieses Forschungsprojekt – das haben Sie selber hier noch mal gesagt – endet 2015. Für uns ist aber eine Evaluierung, eine kontinuierliche Evalu- ierung auf Landesebene genauso wichtig, und zwar neben dem Forschungsprojekt. Ich bin mir auch sicher, dass man, wenn man sich für eine Evaluierung ausspricht, die Kriterien, was man evaluieren will, vielleicht noch mal besprechen muss, auch mit Fachleuten, und das dann sozusagen begleiten muss. Das heißt für mein Selbstverständnis, dass man auch dann, wenn man

geringe Fallzahlen hat, eine Evaluierung in Bezug auf die Sinnhaftigkeit dieses Instrumentes im eigenen Land durchaus prüfen sollte.

Wenn man sich jetzt auf die richterliche Unabhängigkeit zurückzieht, kann man das sicherlich tun. Ich stelle ja nicht infrage, dass die Richter in ihrem Sinne sagen, also ich nehme den Warnschussarrest nicht allzu oft in Anspruch, nämlich aus den und den Erkenntnissen. Das ist ihr legitimes Recht. Bei einer Evaluierung aber habe ich den Anspruch, dass man auch mal hinterfragt, warum tun es die Richter nicht. Welche Gründe gibt es dafür, dass sie andere Jugendstrafen, also andere Maßnahmen, die ja das Jugendstrafrecht durchaus vorhält, vom Prinzip her eher in Anspruch nehmen als den Warnschussarrest. Das könnte ja durchaus auch für die weitere Entwicklung in Bezug auf unsere Jugendstrafanstalten, unseren Jugendarrest – alles das, was damit zusammenhängt – Konsequenzen haben. Man könnte dabei schon mal die Frage stellen, wenn man sich das genau anguckt. Und selbstverständlich kennen wir den Unterschied. Also das brauchen Sie uns nicht zu unterstellen, und das habe ich auch deutlich gemacht, denke ich. Vielleicht hat man da nicht richtig zugehört.

In der Öffentlichkeit oder im Mainstream heißt es ja vom Prinzip her, die Strafe soll auf dem Fuße folgen, also nach der Straftat so schnell wie möglich. Und wenn Sie sich erinnern, in der ARD lief der Film „Das Ende der Geduld“ über eine Jugendrichterin aus Berlin, der das noch mal veranschaulicht hat. Da stellt sich für mich die Frage, ob denn dieses Schnellverfahren oder die Instrumente, die wir haben, wirklich dazu geeignet sind, um der Jugendstraffälligkeit entgegenzutreten. Meiner Ansicht nach nicht. Und das besagen ja auch die wissenschaftlichen Untersuchungen von vielen Kriminologen, die andere Instrumente durchaus für erfolgreicher halten.

Man sollte sich auch die Frage stellen, warum zum Beispiel beim Jugendschöffengericht die Verfahrensdauern so lang sind, auch im Durchschnitt gegenüber den anderen Bundesländern. Wir haben eine Verfahrensdauer, wenn ich mal an die Antwort auf meine Kleine Anfrage erinnere, von ungefähr zwei bis neun Monaten. Das ist nicht der Unterschied zwischen kleinen und großen Gerichten, sondern das hält sich die Waage. Sowohl an kleinen Gerichten als auch an großen Gerichten sind die Verfahrensdauern sehr unterschiedlich und betragen bis zu neun Monate. Also das, glaube ich, muss man in Bezug auf den Warnschussarrest und den Umgang mit Jugendstraftätern in unserem Land durchaus noch mal hinterfragen und begleiten.

Sicherlich kann man darüber diskutieren, ob das jetzt zu diesem Zeitpunkt gemacht werden sollte, aber ganz und gar darauf zu verzichten in Bezug auf die Entwicklung von weiteren Konzeptionen für unser Land, das halte ich für grundsätzlich falsch und verstehe deshalb die Ablehnung insgesamt nicht. Man kann sicherlich darüber nachdenken, ob man im Rechts- und Europaausschuss darüber noch mal hätte diskutieren können, ob es jetzt sinnvoll ist oder ob es nach dem Abschluss der Evaluierung sinnvoll ist, aber ein Abschluss bereits 2015 sagt für die weitere Zukunft vom Prinzip her erst mal für unser Land aus meiner Sicht noch gar nichts.

Herr Texter, zu Ihnen kann ich nur sagen, ich habe nicht nur die negativen Darstellungen oder die Auffassungen derjenigen, die gegen den Warnschussarrest sind, hier

zum Ausdruck gebracht, sondern ich habe durchaus zum Ausdruck gebracht, was dafür und was dagegen spricht, denn genau daraus ergeben sich ja die Schlussfolgerungen, über eine Evaluierung nachzudenken. Ich habe ganz explizit gesagt, wenn man den Anspruch hat, dass durch die Einführung des Warnschussarrestes jugendliche Straftäter von zukünftigen Straftaten abgehalten werden sollen, dann muss ich mir auch angucken, ob das wirklich so ist. Und da verstehe ich Ihren Vorwurf diesbezüglich überhaupt nicht.

Ich kann Sie nur bitten – und vielleicht sollten wir uns das gemeinsam im Rechts- und Europaausschuss noch mal ganz genau angucken –, auch für die Zukunft, das muss ja nicht heute und morgen sein, dass wir uns den Umgang mit Jugendstraftätern in Mecklenburg-Vorpommern, geeignete Maßnahmen, die dazu beitragen, die Jugendlichen von weiteren Straftaten oder überhaupt von Straftaten abzuhalten, dass wir uns das noch mal genau angucken, zum Beispiel über eine Verbesserung der Jugendgerichtshilfe und anderer Institutionen. Da gibt es Reserven und auch das belegen die Forschungsaufträge beziehungsweise die, ich sage mal, Arbeiten von Kriminologen in der Bundesrepublik Deutschland. Also ich denke, da haben wir noch sehr, sehr viele Reserven und wir sollten das im Blick behalten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3497. Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Und Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3497 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktion der NPD, bei keinen Stimmenthaltungen.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 21: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Gemeinschaftsstand des Landes auf der CeBIT 2015 sicherstellen, die Drucksache 6/3504.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gemeinschaftsstand des Landes auf der CeBIT 2015 sicherstellen – Drucksache 6/3504 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Saalfeld von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

(Minister Dr. Till Backhaus: Ich bin da, ich bin wieder da.)

Ja, Herr Backhaus.

Ich wollte gerade sagen, der Anblick der Regierungsbank ist fast schon symptomatisch zu diesem Thema. Aber Sie sind da, Herr Backhaus. Ich habe Sie nicht gesehen. Ich nehme das zurück.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, am 18. November – vor nicht mal einem Monat – hat die Wirtschaft das einseitige Landesmarketing kritisiert. Es geht um die Kampagne „MV tut gut.“ Und die Wirtschaft hat gesagt, sie ist zu einseitig. Man muss sie viel mehr auch auf den Arbeitsstandort Mecklenburg-Vorpommern ausrichten. Man muss viel mehr auf Zukunftsbranchen setzen und man muss auch auf Wissenschaft setzen. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, das tut auch not. Wir müssen unser Land, unser Marketing viel mehr auf Zukunftsbranchen ausrichten, denn wir haben ein Problem, das muss ich Ihnen nicht lange vorstellen: Wir sind vor allem von Branchen abhängig, in denen momentan das Lohnniveau nicht besonders stark ist. Tourismus, Landwirtschaft – das sind zwar starke Branchen in unserem Land und das ist gut, was dort geleistet wird Tag für Tag, aber das Lohnniveau ist nicht besonders gut. Es gibt eine Branche in unserem Land, die ITBranche, da gibt es momentan 650 Unternehmen. Dort arbeiten 14.500 Spezialisten in unserem Land, und das auf einem sehr guten Niveau.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Förderung der IT-Branche kann zum Beispiel auch gelingen, indem man junge dynamische Unternehmen fördert, indem man ihnen eine Präsentation auf der CeBIT verschafft beziehungsweise sie dabei unterstützt, dass sie sich dort präsentieren können. Allerdings ist die Entwicklung der Präsentation des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf der CeBIT traurig, muss ich ehrlich sagen. Noch im Jahr 2006 gab es 21 Aussteller des Landes Mecklenburg-Vor- pommern. Im Jahr 2014 waren es nur noch 12 Aussteller auf dem Landesstand der CeBIT. Es waren nur noch 70 Quadratmeter Fläche. Und in diesem Jahr drohte das Land überhaupt keine Repräsentation auf der größten Branchenmesse in Hannover zu haben.

Zwischenzeitlich hat man versucht, auch durch das Engagement der Staatskanzlei, das will ich Ihnen nicht verheimlichen, dennoch irgendeine Lösung zurechtzuzimmern. Es wird jetzt einen norddeutschen Gemeinschaftsstand mit Schleswig-Holstein zusammen geben. Allerdings ist der Anmeldungsstand eher dramatisch. Es gibt momentan zwei Anmeldungen, ein Unternehmen und eine Hochschule. Vermutlich werden wir auf eine Fläche von 12 bis 20 Quadratmeter kommen. Und um das mal einzuordnen – die Stadt Nowosibirsk wird auf der CeBIT 2015 eine Fläche von 70 Quadratmetern haben.

(Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Richtig.

(Torsten Renz, CDU: War der Zwischenruf abgesprochen?)

Und ich hoffe, dass das in Zukunft besser wird. Es kann ja nicht sein, dass die Stadt Nowosibirsk besser repräsentiert ist als das ganze Land Mecklenburg-Vorpommern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was sind denn die Ursachen für diese Entwicklung? Ich glaube, es liegt

an der Prioritätensetzung der Landesregierung, was die Unterstützung der Branchen im Land anbelangt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren …

(Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

Ja, Herr Gundlack, selbst wenn es so wäre,

(Tilo Gundlack, SPD: Es ist so. Nowosibirsk hat 1,5 Millionen Einwohner.)

dann sind wir trotzdem noch unterdurchschnittlich repräsentiert. Und Sie können ja sicherlich nicht leugnen, dass die Anreise von Nowosibirsk sehr viel länger ist als vielleicht von Mecklenburg-Vorpommern nach Hannover.

Meine sehr geehrten Damen und Herren …

(Torsten Renz, CDU: Nun halten Sie uns mal nicht von der Weihnachtsfeier ab!)

Herr Renz, keine Angst, Sie kommen noch früh genug auf die Weihnachtsfeier. Wir sind sehr gut im Zeitplan.

(allgemeine Unruhe)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, woran liegt das denn nun? Es könnte zum Beispiel daran liegen, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern einen entsprechenden Landesgemeinschaftsstand nicht entsprechend so fördert

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

wie zum Beispiel den Landesgemeinschaftsstand auf der Grünen Woche. Der Stand auf der Grünen Woche wird durch das Land mit 400.000 Euro jährlich unterstützt. Der Stand auf der CeBIT wird mit 15.000 Euro maximal unterstützt. Und das führt dazu …

(Dietmar Eifler, CDU: Wie viel Antragsteller sind denn auf der Grünen Woche?)

Herr Eifler, ich will auch noch mal darauf hinweisen, dass wir uns weiterentwickeln müssen und dass wir auf Branchen setzen müssen, in denen die Leute gute Löhne verdienen. Und ich glaube, dass die IT-Branche dazugehört.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das führt dazu, dass ein Unternehmen auf der CeBIT, das auf dem Gemeinschaftsstand des Landes MecklenburgVorpommern stehen will, eine Standgebühr von etwa 4.000 bis 4.500 Euro bezahlen muss. Zum Vergleich: Ein gleiches Unternehmen bezahlt auf dem Stand von Sachsen-Anhalt nur 800 Euro, weil das Land Sachsen-Anhalt den Gemeinschaftsstand sehr viel stärker fördert. In Bayern zahlen gleiche Unternehmen 2.500 Euro, um auf den Gemeinschaftsstand des Landes Bayern zu kommen. Warum? Weil Bayern entsprechend die Mieten, die Standgebühren höher fördert als das Land MecklenburgVorpommern. Also müssen wir uns auch nicht wundern, warum die Tendenz so traurig ist, so abnehmend ist, dass immer weniger Unternehmen sich mit dem Land präsentieren wollen, wenn sie 4.500 Euro auf den Tisch legen müssen.

Auch durch das hier zwischenzeitlich erfolgte starke Engagement der Staatskanzlei, für März 2015 überhaupt eine Repräsentanz für das Land Mecklenburg-Vor-

pommern sicherzustellen, in Form dieses norddeutschen Gemeinschaftsstandes sind wir von diesen hohen Kosten immer noch nicht runter, denn im Kern ist das Grundproblem nicht gelöst. Der Zuschuss ist nicht erhöht worden vom Land und damit bleiben die Kosten etwa bei 3.700 Euro pro Unternehmensstand. Es gibt jetzt Überlegungen, dass man vielleicht zwei Unternehmen auf einen Counter stellt, dann halbieren sich etwa die Kosten. Nichtsdestotrotz sind die Anmeldestände momentan eher traurig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag – ich gebe es gern zu – ist in einem Punkt schon leicht veraltet,