Protokoll der Sitzung vom 11.12.2014

(Heinz Müller, SPD: Das ist richtig.)

Und so werde ich auf die Feststellungen, die Sie da treffen, nur insoweit eingehen: In richterlicher Unabhängigkeit wird darüber entschieden, für wen der Warnschussarrest sinnvoll ist oder nicht. Und ich habe Vertrauen in die Richter, die genau schauen, wo könnte er denn auch Wirkung entfalten. Darauf kommt es letztlich an.

Vielleicht einen Hinweis noch: Sie haben richtig gesagt, im März 2013 ist der Warnschussarrest in Kraft getreten.

(Heinz Müller, SPD: Genau.)

Das heißt aber nicht, dass er im März 2013 schon hat verhängt werden können, sondern es geht um Straftaten, die nach dem März 2013 erst verursacht worden sein mussten. Das heißt, wir haben eine Verurteilungspraxis von derzeit maximal einem Jahr.

Und noch etwas zu Ihren Forderungen: Sie fordern ja die Evaluierung des Warnschussarrestes. Sie begründen diese Forderung damit, dass es keine Rückfallstatistik gebe, und nehmen diesbezüglich, das haben Sie auch gerade wieder gemacht, Bezug auf die Kleine Anfrage, die Sie seinerzeit gestellt haben, in der das Justizministerium geantwortet hat, dass es keine Rückfallstatistiken führt. Aber lesen Sie weiter die Antwort auf die Kleine Anfrage! Ich möchte gerne draus zitieren, das Justizministerium hat geantwortet: „Durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist ein umfangreiches Forschungsprojekt zum ,Warnschussarrest‘ in Auftrag gegeben worden, das unter anderem die Evaluation von Rückfällen nach Vollstreckung des Warnschussarrestes zum Gegenstand hat. Der Forschungsauftrag ist an das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen vergeben worden und wird in Kooperation mit der Universität Kassel durchgeführt.“ Das steht in der Kleinen Anfrage, die Sie allerdings nur insoweit zitiert haben, wie es Ihnen in den Kram passt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Egbert Liskow, CDU: Aha!)

Also frage ich mich: Was soll der Antrag?

Ich will aber noch mal auf ein weiteres Thema zu sprechen kommen, und zwar die Rückfallquote bei Jugendli

chen, die in den Jugendanstalten inhaftiert waren. Sie haben eben gesagt, bei den Arrestanten gebe es eine Rückfallquote von zwischen 60 und 70 Prozent. Ich glaube, Sie haben da ein bisschen was in einen Pott geworfen, was nicht in einen Pott gehört, nämlich Inhaftierte in der Jugendanstalt und Arrestanten in der Arrestanstalt. Das sind zwei unterschiedliche Dinge.

Grundsätzlich: Natürlich haben die, die in der Jugendanstalt sind, wie auch in anderen Gefängnissen Inhaftierte eine höhere Rückfallquote als solche, die eine Bewährungsstrafe haben oder bei denen andere Maßnahmen greifen. Das liegt in der Natur der Sache, denn die sind deswegen dort, weil sie ein höheres Rückfallrisiko haben, weil sie eine schlechte Sozialprognose haben und die Wahrscheinlichkeit des Rückfalls eben besonders hoch ist. Also das ist eine ganz natürliche Sache.

Im Übrigen hat sich gerade bei Jugendlichen in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, zumeist haben die Jugendlichen in der Jugendanstalt schon eine lange Liste von Straftaten, bevor sie in der Jugendanstalt landen. Insofern hat es sich ja auch gezeigt, dass genau die anderen Maßnahmen an der Stelle eben nichts genutzt haben und es deswegen notwendig war, hier doch endlich zu einer Inhaftierung zu kommen.

Und ein Weiteres möchte ich ansprechen, und zwar das Thema Rückfallstatistiken, die Sie ja gerne haben möchten. Sie schreiben hier oder verlangen eine Rückfallstatistik für Mecklenburg-Vorpommern, wobei ich da sagen muss, selbst die würde wenig Sinn machen, weil Rückfälle ereignen sich überall im Bundesgebiet. Man kann gar nicht seriös sagen, nur weil jemand in MecklenburgVorpommern vielleicht nicht rückfällig geworden ist, dass er nicht doch an anderer Stelle rückfällig geworden ist.

Dabei muss man sich mal fragen, was ist denn überhaupt ein Rückfall. Heißt das, es ist eine Reinhaftierung, die erfolgen muss, oder ist es nur ein einschlägiger Rückfall, das heißt also mit gleichen Straftaten? Welchen Zeitraum wollen Sie da in Betracht nehmen? Jetzt im Hinblick auf den Warnschussarrest haben wir gerade mal ein Jahr. Reicht Ihnen das aus, zu sagen, der ist innerhalb eines Jahres oder eines halben Jahres nicht rückfällig geworden? Entscheidend ist doch auch die Dauer, die man da betrachten muss. Wir können sagen, ist jemand nicht rückfällig geworden nach ein, zwei, drei, fünf, zehn Jahren oder lebenslang von mir aus. Also die Frage nach der Rückfallstatistik ist überhaupt nicht einfach zu beantworten.

Die Frage ist ja auch immer – und das muss man noch mal betonen –, aus welchen Gründen ist denn jemand rückfällig geworden oder eben auch nicht rückfällig geworden. Was steckt dahinter? Diese Aussage kriegen Sie über eine Rückfallstatistik überhaupt gar nicht. Und deswegen ist es sinnvoll, dass ein solches Forschungsprojekt bundesweit in Auftrag gegeben wurde. Insofern bedurfte es Ihres Antrages dazu nicht.

Insgesamt kann ich nur sagen: Ich würde mir wünschen, wenn wir schon Kleine Anfragen beantworten, dass sie dann auch vollständig gelesen werden und im Übrigen auch vollständig zitiert werden. Das würde mich freuen für die Zukunft. – Insofern herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Drese von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Beschluss des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten hat der Bundestag 2012 den sogenannten Warnschuss- arrest eingeführt. Dieser steht seit dem 7. März 2013 als zusätzliche Sanktionsmöglichkeit im Jugendgerichtsge- setz zur Verfügung.

Der Warnschussarrest kann verhängt werden neben einer Jugendstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, wenn die Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird und wenn das Gericht sich die Entscheidung über die Aussetzung der Jugendstrafe vorbehält. Laut Jugendgerichtsgesetz soll er dem Jugendlichen seine Verantwortlichkeit für das begangene Unrecht und die Folgen weiterer Straftaten verdeutlichen. Er soll es ermöglichen, einen Jugendlichen für eine begrenzte Zeit aus einem Lebensumfeld mit schädlichen Einflüssen herauszunehmen. Durch die Behandlung im Arrestvollzug soll der Jugendliche auf die Bewährungszeit vorbereitet werden und auf den Jugendlichen soll im Arrestvollzug nachdrücklich erzieherisch eingewirkt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, beim Warnschussarrest handelt es sich schon seit geraumer Zeit um ein umstrittenes Instrument. Für und gegen den Warnschussarrest wird jeweils eine Reihe von Argumenten geltend gemacht. Teile der Praxis haben dessen Einführung seit langer Zeit gefordert. Demgegenüber wurde in der Wissenschaft überwiegend kein Bedarf dafür gesehen.

Die Einführung des Warnschussarrestes hat dann auch dementsprechend unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Teilweise wird die neue Sanktion als Erweiterung des richterlichen Entscheidungsspektrums begrüßt, zum Teil wird sie als überflüssig abgelehnt. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die Anwendung und die Ausgestaltung sowie die Wirkung dieser neuen Sanktionsmöglichkeit zu untersuchen.

Ich möchte daher noch mal unterstreichen: Durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist ein umfangreiches Forschungsprojekt zum Warnschussarrest in Auftrag gegeben worden, welches unter anderem die Evaluation von Rückfällen nach Vollstreckung des Warnschussarrestes zum Gegenstand hat. Die Evaluation des Warnschussarrestes wird durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen vorgenommen und wird in Kooperation mit der Universität Kassel durchgeführt. Die Evaluation hat eine Projektdauer von Januar 2014 bis Dezember 2015. Dann erst haben wir etwas auszuwerten.

Bei der Evaluation sollen Erkenntnisse zur praktischen Anwendung sowie zu den Auswirkungen auf die Betroffenen einerseits und die übrigen Sanktionsmöglichkeiten des Jugendgerichtsgesetzes andererseits gewonnen werden. Darüber hinaus soll auch die Haltung der Praktiker gegenüber diesem Instrument erforscht werden.

Ein zentrales Anliegen des Projektes stellt die Klärung der Frage dar, wie der Warnschussarrest von den Ge

richten genutzt wird. Dabei gilt es, in Erfahrung zu bringen, gegen welche Personen aufgrund welcher Straftaten ein Warnschussarrest verhängt wird. Ein weiterer Schwerpunkt des Projektes liegt in der Untersuchung der Einstellung der Praxis gegenüber dieser neuen Sanktionsmöglichkeit. Schließlich sollen die Ausgestaltung des Vollzugs des Warnschussarrests und dessen Wirkung untersucht werden.

Die aufgeworfenen Fragestellungen sollen durch folgende Maßnahmen beantwortet werden: Analyse der Akten, eine standardisierte Befragung von Praktikern, Anwaltsbesuche sowie Vollzugsleiterbefragung, die Befragung von Warnschussarrestanten, eine Sonderauswertung der Strafverfolgungsstatistik und eine Rückfalluntersuchung mithilfe von Bundeszentralregisterdaten. Bei Letzterem soll zu allen Fällen, die im Rahmen der Aktenanalyse erfasst wurden, Auskünfte aus dem Bundeszentralregister eingeholt werden. Dies soll die Frage beantworten, wie hoch die Rückfallwahrscheinlichkeit ausfällt und wie lange es gedauert hat, bis gegen die Betroffenen wegen einer erneuten Straftat ein Verfahren durchgeführt worden ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, durch das vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene umfangreiche Forschungsprojekt zur Evaluation des Warnschussarrestes wird der Intention des Antrages längst Rechnung getragen, und zwar nicht nur bezogen auf MecklenburgVorpommern, sondern bundesweit. Die SPD-Fraktion lehnt daher den vorliegenden Antrag ab. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Herr Suhr von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann mir einen relevanten Teil dessen, was ich vortragen wollte, ersparen – ich begrüße das, dass der Kollege Lenz das begrüßt –, weil Sie a) auf die Geschichte des Warnschussarrests hinsichtlich der Entstehung eingegangen sind und weil Sie auch auf die Studie, auf die Evaluation hingewiesen haben, die derzeit auf Bundesebene läuft und jetzt in diesen Monaten in einem ersten Teilabschnitt abgeschlossen werden wird.

Ich will aber zumindest, weil seinerzeit sehr strittig darüber diskutiert worden ist, politisch strittig diskutiert worden ist, ob eine derartige Einführung sinnvoll ist oder nicht, noch mal auf drei zentrale Punkte hinweisen, die in der Projektskizze der Universität Kassel auch genannt worden sind. Frau Drese hat ja gerade in einem anderen Zusammenhang ebenfalls aus dieser Projektskizze zitiert.

Die drei Ziele, die genannt worden sind – sie sind hier sinngemäß in der Projektskizze noch mal benannt –, sind seinerzeit auch diskutiert worden. Es soll dem Jugendlichen seine Verantwortlichkeit für das begangene Unrecht und die Folgen weiterer Straftaten verdeutlicht werden. Der Warnschussarrest soll es ermöglichen, einen Jugendlichen für eine begrenzte Zeit aus einem Lebensumfeld mit schädlichen Einflüssen herauszunehmen und auf die Bewährungszeit vorzubereiten. Also das Argument ist, ich nehme jemanden aus dem sozialen Umfeld her

aus, denn es hat einen negativen Einfluss auf ihn, und die beste Alternative ist dann tatsächlich der Arrest. Das wurde als Argument vorgetragen. Und ein dritter wesentlicher Grund war: Mithilfe des Arrestvollzugs sollen eine nachdrücklichere erzieherische Einwirkung auf den Jugendlichen erreicht oder bessere Erfolgsaussichten für eine erzieherische Einwirkung in der Bewährungszeit geschaffen werden. Wenn man das als Argument heranführt, dann unterstellt man, dass Maßnahmen außerhalb des Arrests nicht in so guter Art und Weise geeignet sind, einen jungen Menschen – ich sag das mal sehr salopp – auf den Tugendweg zurückzuführen.

Wir haben uns damals klar positioniert. Wir haben seinerzeit eindeutig gesagt und dafür geworben, den Warnschussarrest nicht einzuführen. Warum wir das getan haben, wird, glaube ich, aus der Philosophie, die aus diesen unterschiedlichen Argumenten hervorgeht, auch sehr deutlich. Es geht im Kern bei jungen Menschen um die Frage, was sind die geeigneten Maßnahmen, um jemanden, der straffällig geworden ist, dazu zu befähigen, nicht wieder rückfällig zu werden. Das ist die zentrale Frage. Da haben wir eine klare Position und sagen, Arrest ist in den Fällen, in denen eine Bewährungsstrafe ausgesprochen wird oder zur Bewährung ausgesprochen wird, ein ungeeignetes Mittel. Das ist nach wie vor meine feste Überzeugung und ich bin ein Vertreter der Philosophie, dass andere Maßnahmen geeigneter sind. Aber in der Tat, wir wissen es im Augenblick vor dem Hintergrund der Evaluierung, die noch aussteht, nicht.

Wenn, Frau Borchardt, DIE LINKE hergegangen wäre und hier möglicherweise auch im Verfahren – obwohl wir wissen, dass dieses Verfahren ja erst seit Kurzem läuft – den Antrag gestellt hätte, wir wollen den Warnschussarrest wieder abschaffen, wäre ich aus grundsätzlichen Erwägungen bei Ihnen gewesen. Aber jetzt stellen Sie einen Antrag zu einem Zeitpunkt, zu dem der erste Schritt der Bundesevaluation gerade ausläuft. Das ist der erste Schritt, ich komme gleich noch mal auf den zweiten Schritt, über den hier noch nicht gesprochen worden ist, und das halte ich auch für relevant. Da wir das abwarten wollen, halten wir eine zusätzliche Evaluierung auf Landesebene nicht für sinnvoll, auch wenn Sie – ich hab das vorhin als Zwischenruf gehört – sagen, na ja, das, was wir wollen als LINKE, ist ja eine begleitende Evaluierung. Da muss man aber klar sagen, das läuft auf der Basis einer viel zu kleinen Fallzahl, um daraus in irgendeiner Form Erkenntnisse sammeln zu können.

Das wird deutlich – und da möchte ich gern mit Erlaubnis der Präsidentin einmal zitieren – in der Studie oder im Projektauftrag der Uni Kassel. Da ist nämlich unter 3.6 der zweite Schritt der Evaluierung genannt worden, und der zweite Schritt der Evaluierung ist die Rückfalluntersuchung. Das ist ja das, was Sie explizit wollen, und zwar aus dem laufenden Prozess. Ich zitiere, unter 3.6 steht es in diesem Papier: „Etwa sechs Monate vor Ende des Projekts sollen im Juli 2015 zu allen Fällen, die im Rahmen der Aktenanalyse erfasst wurden, Auskünfte aus dem Bundeszentralregister eingeholt werden. Dies soll einen ersten Einblick in die Frage erlauben, wie hoch die Rückfallwahrscheinlichkeit bei den verschiedenen Gruppen von Bewährungsprobanden ausfällt und wie lange es jeweils gedauert hat, bis gegen die Probanden wegen einer erneuten Straftat ein Jugendstrafverfahren durchgeführt worden ist. Dabei ist offenkundig, dass diese erste Rückfallanalyse nur begrenzte Aussagekraft entfalten kann.“ Und das wohlgemerkt auf einer Basis, auf der

viel breiteren Basis, der Bundesbasis, und mit der Anmerkung, dass kurzfristig nur begrenzte Aussagen dazu möglich sind.

Da frage ich mich an dieser Stelle, was wollen wir denn mit einer Evaluierung auf Landesebene dann hier vor Ort erreichen. Aus meiner Sicht ist das völlig unzureichend. Deshalb – bei aller Sympathie für den Grundsatz Ihres Antrages – kann ich nicht nachvollziehen, warum wir dies an dieser Stelle tun sollten.

Ich will nur eine Anmerkung zu dem sagen, was die Justizministerin hier vorgetragen hat. Die Justizministerin hat noch mal den Unterschied zum Arrest deutlich gemacht. Ich glaube sehr wohl, dass man argumentieren kann oder dort ableiten kann. Ich glaube, man muss ableiten und sagen, die Frage ist grundsätzlich, ob eine wie auch immer geartete Strafe, die im Arrest landet, dazu geeignet ist, einen jungen Menschen dazu zu befähigen, nicht mehr straffällig zu sein. Ist das die geeignete Maßnahme oder braucht man neben der Bewährungshilfe noch andere Maßnahmen, die möglicherweise geeignet sind? Das ist die grundsätzliche Auseinandersetzung. Wir lehnen diesen Antrag ab, aber im Kern, von der inhaltlichen Ausrichtung her sind wir bei dem, was DIE LINKE eigentlich will. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Texter von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wortbeiträge, die wir sowohl von der Justizministerin als auch von Frau Drese – und hier, muss ich sagen, schließe ich Herrn Suhr ausdrücklich mit ein – gehört haben, haben ja eine ganze Reihe über die Historie des Warnschussarrestes, über den Status quo ausgesagt. Und, meine Damen und Herren, es ist auch schon eine ganze Reihe über die in Auftrag gegebene Evaluation ausgesagt worden, sodass ich mein Redekonzept deutlich einkürzen möchte.

Liebe Frau Borchardt, ich habe nebenbei gesagt Ihrem Vortrag entnommen und Sie sprachen davon, dass Arrestanten in der Jugendanstalt in Neustrelitz möglicherweise dort erst richtig unter den Einfluss von Strafvollzug kommen. Ich habe so den Eindruck, Sie waren da noch nicht. Wir haben uns das mal angesehen. Es ist in der Tat so, dass die Arrestabteilung …

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ich war schon viermal da.)

Dann wissen Sie es ja auch. Insofern haben Sie einen falschen Eindruck vermittelt. Jedenfalls ist die Arrestabteilung vom geschlossenen Vollzug räumlich völlig getrennt, sodass Arrestanten mit Insassen im Vollzug gar nicht in Verbindung kommen, während der ganzen Zeit nicht. Das hätten Sie ja auch so sagen können.

Und als Zweites habe ich auch vermisst – das ist aber schon mal gesagt worden –, dass Sie den Inhalt der Kleinen Anfrage, die Sie gestellt haben, wirklich nur zur Hälfte wiedergegeben haben. Das zeigt ganz deutlich, dass Sie wissen, dass diese Evaluation auf Bundesebene läuft und dass es auch nur dort laufen kann, weil es sich beim Warnschussarrest um Bundesrecht handelt.

Ich gebe Ihnen recht, wenn man sich mal den Punkt 2 der beauftragten Evaluation ansieht, da werden in der Tat viele Argumente aufgeführt – das ist ja hier auch schon angesprochen worden –, die für diesen sogenannten Warnschussarrest sprechen. Aber es gibt natürlich auch eine ganze Reihe Gegenargumente, also gegen den Warnschussarrest. Letztendlich haben sich die Befürworter bei der Gesetzgebung zunächst durchgesetzt, aber genau aus diesem Grund ist ja wenig später, also ein knappes Jahr später schon die Evaluation in Auftrag gegeben worden. Insofern haben Sie zumindest in Ihrem Vortrag nur die Gegenargumente hier vorgetragen und somit für mich ein doch sehr einseitiges Bild geschaffen.

Zum Auftrag der Evaluation will ich jetzt doch eher nicht mehr viel sagen. Es ist also schon vieles hier ange- sprochen worden und vielleicht auch noch mal von mir die Bemerkung: In dem sogenannten Modul 6 dieses Auftrages, dieser Evaluation, die von Professor Pfeiffer durchgeführt werden wird bis Ende 2015, geht es ja insbesondere um die Erforschung der Rückfallquote. Die Rückfalluntersuchung erfolgt aus Daten des Bundeszentralregisters. Auch das ist hier schon angeführt worden. Nur eine landeseigene Rückfallstatistik – Herr Suhr hat es eben auch gesagt – ist aufgrund der geringen Fallzahlen bisher wirklich nicht aussagekräftig.

Ich habe schon erwähnt, dass ich bei den Besuchen in der JVA Neustrelitz auch zum Beispiel mal mit einem Arrestanten gesprochen habe und ihn nach seiner Meinung dazu gefragt habe. Dieser junge Mann sagte mir – und ich zitiere es sinngemäß so, wie er es da gesagt hat –: Ich möchte hier wieder raus und nie wieder herkommen, mir ist mein Fehler klar geworden. Wenn das zumindest bei einem Teil der Arrestanten der Fall ist und wir dadurch Untersuchungshaft vermeiden können, dann, denke ich, ist es das auf alle Fälle wert, auch auf dieses Mittel der Jugendgerichtsbarkeit zurückzugreifen.

Auf Ihre Kleine Anfrage ist schon eingegangen worden. Insofern kann ich mir das hier auch sparen. Dazu ist eigentlich alles gesagt und ich will mich deswegen kurzfassen. Die CDU-Fraktion wird aus den genannten Gründen Ihren Antrag selbstverständlich ablehnen. – Vielen Dank.