Protokoll der Sitzung vom 28.01.2015

Daneben gibt es im Übrigen weitere Problemlagen, die eine vertiefte Analyse der eben geschilderten Unfallentwicklung erfordern, bevor man abschließend über die

Wirksamkeit dieser Reflektoren Aussagen treffen kann. Die Reflektoren brauchen a) das Licht des Autos, das haben sie insbesondere in Kurvenlagen. Da ist immer die Frage: Wo hat sich ein Wildunfall eigentlich ereignet? In Kurvenlagen ist das nicht ganz einfach. Wenn Sie mit einem Lichtkegel in die Kurvenlage einfahren, kann zu einem sehr späten Zeitpunkt der Lichtreflektor erfasst werden – dann ist das Wild möglicherweise schon auf die Straße getreten.

(Zuruf aus dem Plenum: Adaptives Kurvenlicht.)

Erst mit diesem Licht entsteht der blaue Lichtzaun, der das Wild abschrecken soll. Deshalb wird bei einer vertieften wissenschaftlichen Begleitung jeder einzelne Unfall individuell bewertet. Die, die hinter einer Kurve passieren, können genau diesem Effekt unterliegen, die müssen dann also nicht gegen die Wirksamkeit von Wildwarnreflektoren sprechen. Bei den Unfällen, die auf gerader Strecke geschehen, muss man schon mal genau gucken: Funktionieren die guten Dinge oder gibt es andere Gründe, warum sie in der Situation versagt haben?

Im Rahmen der hier im Lande durchgeführten rein zahlenmäßigen Wildunfallerfassung wurden keine weiteren Umfeldbedingungen untersucht, wie beispielsweise das Futterangebot und dessen Veränderungen, wechselnde Ackerkulturen, unterschiedliche Fruchtansätze, Tausalzreste am Straßenrand, die allesamt den Wildwechsel beeinflussen können – auch das hat Herr Lenz angesprochen – und deshalb die Aussagekraft der festgestellten Verkehrsunfälle und die Bewertung der festgestellten Verkehrsunfallzahlen schwieriger machen.

Auch die natürliche Fluktuation der Wildbestände über die Jahre und deren Auswirkungen auf die Wildunfallzahlen konnten aufgrund fehlender Erhebungen bisher nicht berücksichtigt werden. Deshalb hilft uns der Blick auf unsere hier erhobenen Zahlen auf den Testrecken nur begrenzt. Aber, um nur einige wenige zu nennen, es gibt acht oder neun Teststrecken, drei will ich kurz herausgreifen:

So sind zwischen Lübtheen und Lübbendorf auf der Kreisstraße 20 zwischen 2006 und 2008 vor Anbringung der Wildwarnreflektoren zwischen vier und sieben Wildunfälle im Durchschnitt der Jahre passiert. Nach Anbringung der Wildwarnreflektoren in den Jahren 2009 und 2010 waren es einmal vier und einmal sechs.

Auf der B 96 zwischen Usadel und Krickow waren es 2003 bis 2009 zwischen zwei und acht Wildunfälle, 2010 bis 2014 zwischen zwei und fünf. Zweifelsfrei eine Verbesserung, aber die Frage ist eben: Ist die Ursächlichkeit nachweisbar?

Die angesprochene L 13: vor Anbringung sechs im Durchschnitt, danach zwischen zwei und fünf – eine leichte Verbesserung. Auch da sind die eben genannten vielfältigen Randbedingungsfragen aufzuklären,

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

aber den sicheren Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung abschließend festzustellen, fällt hier noch schwer.

Diese Zahlen lassen sich im Übrigen für alle anderen erfassten Teststrecken so fortsetzen. Es konnte bisher in Mecklenburg-Vorpommern daher nicht allein mit die

sen zahlenmäßigen Erfassungen zweifelsfrei nachge- wiesen werden, welchen Beitrag die blauen Wildwarnreflektoren bei der Bekämpfung von Wildunfällen haben. Ähnliche Ergebnisse haben im Übrigen die bayrischen Kollegen vorgelegt, die eine ähnliche Untersuchung für die Jahre 2002 bis 2009 vorgenommen haben, eben auch eine rein zahlenmäßige Untersuchung.

Auch das Bundesverkehrsministerium untersuchte in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Straßenwesen auf Teststrecken die Wirksamkeit von Wildreflektoren. Die Bundesanstalt äußert da noch ein paar Zweifel mehr. Dazu gehört die Frage, wie schnell eigentlich Gewöhnungseffekte eintreten. Das wird man sich in Langzeitversuchen angucken müssen. Wenn wir aber diese Sorgen des Bundesamtes mal außen vor lassen, brauchen wir zunächst, nach meiner Einschätzung, eine wissenschaftlich fundierte und belastbare Prüfung, ob die Ergebnisse und die Wirksamkeit der blauen Reflektoren sich abschließend feststellen lassen. Nur auf der Grundlage solcher gesicherten Erkenntnisse werden die ganz erheblichen Aufwände für die Installation und vor allen Dingen für die Unterhaltung – ich habe es eben versucht darzustellen, wenn Sie ständig jeden Leitpfosten kontrollieren müssten – nach unserer Überzeugung darstellbar und vermittelbar.

Deshalb schauen wir auf ein Forschungsprojekt der Universität Göttingen. Bis 2017 läuft dort ein sehr umfassendes Forschungsprojekt zur Überprüfung der Wirksamkeit sowohl dieser blauen als auch akustischer Reflektoren zur Bekämpfung von Wildunfällen, wo all diese Rahmenbedingungen eben ganz bewusst mitbetrachtet werden, und man versucht, genau das auch mal anhand der Zahlen zu verifizieren. Aus dieser Studie werden belastbare Ergebnisse erwartet, auf deren Grundlage dann weitere Entscheidungen getroffen werden können, auf die bezogen wir Ihren Prüfauftrag und die Betrachtung von wissenschaftlichen Ergebnissen verstehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema „Wildunfälle im Straßenverkehr“ ist für alle betroffenen Akteure im Land seit Jahren ein zentrales Thema. Wildwarnreflektoren könnten eine Maßnahme zur Verringerung solcher Unfälle sein. Angesichts der Ergebnisse der eben genannten Untersuchungen und Erfahrungen, die wir bislang gemacht haben, ist es für eine flächendeckende Einführung nach unserer Einschätzung jedoch noch zu früh. Die Landesregierung wird deshalb das Thema weiterhin begleiten und die Ergebnisse, insbesondere in Göttingen, beobachten und abwarten. Wir erwarten uns daraus wichtige Erkenntnisse für weitere Entscheidungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diesen Auftrag – so habe ich es verstanden – unterstützt der vorliegende Antrag. Bis zum Vorliegen dieser Ergebnisse werden wir allerdings weiterhin vor allem mit der Beschilderung an Häufungspunkten von Wildunfällen agieren und auf diese Weise an die Vorsicht der Verkehrsteilnehmer appellieren müssen. Die Verkehrsbehörden vor Ort werden auch weiterhin Geschwindigkeitsbegrenzungen prüfen und gegebenenfalls anordnen, die gleichermaßen hilfreich sein können. In diesem Sinne wünsche ich allen Anwesenden erfolgreiche Beratungen und selbstverständlich allzeit gute Fahrt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Herr Pegel.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Ein Wildunfall ist ein Verkehrsunfall mit einem Wildtier.“

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Andreas Butzki, SPD: Das ist eine Erkenntnis!)

Und weiter: „Es kann dabei entweder zu einer Kollision eines Fahrzeugs mit einem Wildtier kommen oder es entsteht ein Schaden infolge eines, durch das Tier veranlassten Ausweichmanövers. Kommt ein Tier bei einem Unfall zu Tode, so wird es als Fallwild bezeichnet.“

Ja, Sie lachen – das ist keine Definition von mir, sondern die habe ich dem deutschen „Wikipedia“ entnommen und dabei festgestellt, dass das Überfahren von kleineren Tieren wie Igeln und Fröschen oder das Zusammenstoßen mit kleineren Vögeln oder auch mit Haustieren und Nutztieren wie Katzen, Hühnern, Kühen und Schafen nicht zu den Wildtierunfällen gezählt werden. Trotzdem gibt es sie natürlich, und zwar mit fast immer tödlichen Folgen für die Tiere.

Der Antrag der Koalitionsfraktionen hat allerdings einen sehr ernsten Hintergrund. „In der amtlichen Verkehrsunfallstatistik werden Wildunfälle unter der Unfallursache ‚Zusammenprall mit einem Hindernis auf der Fahrbahn – Wild‘ ausgewiesen. Seit 1975 wird in der Statistik zwischen Wild und anderen Tieren (Haus-/Nutztieren) bzw. Hindernissen unterschieden. Grundsätzlich werden ausschließlich Wildunfälle mit Personenschaden ausgewiesen.“ So erläutert es der ADAC in seiner Fachinformation „Wildunfallprävention“.

Es sterben Menschen an den Folgen eines Wildunfalls, die statistischen Angaben schwanken hier allerdings sehr. Ebenso gibt es jährlich eine erhebliche Anzahl von Schwerverletzten aus solchen Zusammenstößen. Für die betroffenen Wildtiere enden solche Zusammenstöße in den meisten Fällen tödlich. Alles in allem ist das eine durchaus dramatische und traurige Bilanz. Vor diesem Hintergrund stellt sich natürlich die Frage, was man dagegen tun kann, und vor allem: Wer ist „man“? Für die Koalitionsfraktionen scheint diese Frage auch nicht ganz klar.

Im vorliegenden Antrag soll der Landtag feststellen, dass trotz bisher durchgeführter Schutzmaßnahmen zahlreiche Wildunfälle in Mecklenburg-Vorpommern festzustellen sind. Das ist, so denke ich, nicht nur hier und heute unstrittig, ebenso wie die im Antrag verlangte Feststellung, dass es zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Wildunfällen notwendig sei, ich zitiere, „alle Möglichkeiten zum Schutze der Verkehrsteilnehmer, aber auch der Wildtiere, zu nutzen, um Verkehrsunfälle mit Wildtieren zu minimieren“. Was dann im Antrag folgt, ist aus unserer Sicht zwar ebenfalls unstrittig, aber auch genauso variabel beziehungsweise flexibel zu verstehen, von einem Teil der Berichtspflicht einmal abgesehen, vor allem fehlt der konkrete Adressat.

Die Landesregierung aufzufordern, über die Verkehrsunfälle in Verbindung mit Wildtieren und deren Auswirkun

gen auf Verkehrsteilnehmer und Wildtierpopulation zu berichten und die Einführung von Wildwarnreflektoren zu prüfen, ist als Landtagsbeschluss vielleicht gerade noch verzeihlich. Um es klar zu sagen: Auch meine Fraktion hält es für erforderlich, Wildunfälle in MecklenburgVorpommern statistisch zu erfassen und diese Statistik dann zu veröffentlichen. Dazu sollte der Innenminister die jährliche Verkehrsunfallstatistik nutzen. Die Auswirkungen auf die Verkehrsteilnehmer sind dann entweder einfach oder auch nicht ablesbar – ich denke, die Ausführungen des Ministers waren dazu sehr deutlich –, ganz abhängig davon, was unter Auswirkungen an der Stelle verstanden wird. Geht es nur darum, die Schwere der Verletzungen darzustellen, ist das sicherlich nicht so schwierig. Geht es darüber hinaus zum Beispiel auch darum, die Kosten für die medizinische Behandlung, die Ausfallstunden am jeweiligen Arbeitsplatz, Schäden am Fahrzeug und anderes zu bestimmen, ist der Aufwand deutlich größer. Solch eine Präzisierung muss offensichtlich noch herausgearbeitet werden.

Wer aber Statistiken über die Auswirkungen von Unfällen mit Wildtieren auf die Population der verschiedensten Tierarten erfassen soll, das ist auch unklar, und vor allem ist nicht klar, wie das geschehen soll. Wenn es um die Auswirkungen auf die Population der Tierarten geht, würden wir es außerdem für notwendig erachten, auch Fälle zu erfassen, die nicht zu den Wildunfällen gezählt werden, bei denen aber Wildtiere durch Autos ums Leben kommen. Ich denke da zum Beispiel an getötete Igel, Feldhasen, Wildkaninchen, Lurche, kleine Vögel und andere Wirbeltiere.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Vielfach bekommen Autofahrer nicht einmal mit, ob sie gerade ein kleines Tier überfahren haben, und wenn sie es mitbekommen, dann entstehen meist keine Schäden an den Fahrzeugen. Die Auswirkungen auf die Population sind allerdings gewaltig. Ich zitiere noch einmal „Wikipedia“: „Für einige Tierarten ist der Straßenverkehr Todesursache Nummer Eins. Insbesondere für bedrohte Arten stellt das einen wesentlichen Gefährdungsfaktor dar.“ Und weiter: „Bei einigen Arten ist die Sterblichkeitsrate durch Verkehr mittlerweile sogar höher als die Geburtenrate. … Das enorme Ausmaß des Sachverhaltes wird an Luchs, Dachs oder Feldhase besonders deutlich: häufigste Todesursache ist der Straßenverkehr mit bis zu 50 Prozent Anteil an der Gesamtsterblichkeit“, so weit „Wikipedia“.

In Schleswig-Holstein gibt es seit 2010 das Projekt „Totfund-Kataster“. In Österreich werden durch Kollisionen mit Kfz getötete Tiere seit März 2014 im Projekt „Roadkill“ erfasst. In diesen Projekten werden Daten zu Unfällen mit Wirbeltieren – von Verkehrsteilnehmern und Verkehrsteilnehmerinnen sowie Jägern und Jägerinnen gemeldet – durch Wissenschaftler ausgewertet. Soll in Mecklenburg-Vorpommern ein ähnliches Projekt gestartet werden? Man könnte die Ausführungen des Ministers so verstehen. Im Antrag steht dazu allerdings nichts.

Hauptursachen für Wildunfälle sind die zunehmende Zersplitterung und Zerschneidung von Landschaften durch infrastrukturelle Anlagen, wie Autobahnen, Bundes-, Landes- sowie Kreisstraßen, Eisenbahnen, und allem voran die starke Zunahme des Verkehrs, aber auch die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer. Daran wird leider auch die Umsetzung dieses Antrages nichts än

dern. Wie in der Antragsbegründung schon festgestellt, gibt es bisher kein wirklich nachgewiesenes probates Mittel zur Minimierung oder gar Verhinderung von Wildunfällen – mit Ausnahme der Schutzzäune. Neuere Erkenntnisse legen allerdings nahe, dass der flächendeckende Einsatz von Wildwarnreflektoren an den Leitpfosten an Straßenabschnitten mit starkem Wildwechsel dazu beiträgt, die Unfallzahlen zu verringern, solange die Reflektoren denn auch blau sind.

Auch wir meinen, es sollte nichts unversucht gelassen werden, die Zahl der Wildunfälle zu reduzieren zum Nutzen für Mensch und Tier. Aber Vorsicht, auch das kostet Geld!

Offen ist noch – wie meist auch – die Frage der Finanzierung gelassen worden. Die Jäger sollen es nicht sein, das haben Sie gesagt, Herr Lenz. Sind die jeweiligen Träger der Straßenbaulast dafür zuständig? Sollen der Bund oder das Land generell einspringen? Wahrscheinlich ist nicht nur die Unsicherheit, ob das Mittel tatsächlich wirkt, sondern auch diese ungeklärte finanzielle Frage die Ursache dafür, dass Ihr Antrag ein Prüfauftrag ist. Für meine Fraktion wäre zumindest klar: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Wenn also bei der Prüfung herauskommt, dass an gefährdeten Straßenabschnitten verpflichtend Wildwarnreflektoren angebracht werden sollen, dann greift für uns das Konnexitätsprinzip. Aber ich sehe und habe gehört, es besteht noch großer Analysebedarf. Dass diese Analysen vorgenommen werden, unterstützen wir.

Bisher hält sich unser Optimismus, was die Einführung dieser Reflektoren angeht, stark in Grenzen. Meine Fraktion wird dem Antrag zustimmen, denn jeder vermiedene Wildunfall zählt. Dem Änderungsantrag der GRÜNEN stimmen wir ebenfalls zu, weil er noch ein bisschen mehr Butter bei die Fische reinbringt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schulte von der SPD-Fraktion.

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD – Jochen Schulte, SPD: Nicht jede wilde Sau im Straßenverkehr ist auch eine Wildsau.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Soll ich das noch mal zu Protokoll …?

Nein, bitte nicht. Nein.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, angesichts der doch umfangreichen Ausführungen insbesondere des Verkehrsministers zu dieser Thematik lassen Sie mich vielleicht vier ganz kurze Sätze sagen:

Erstens. Frau Kollegin Schwenke hat das eben auch, glaube ich, schon gesagt, letztendlich ist jeder Tote im Straßenverkehr ein Toter zu viel. Das gilt natürlich nicht

nur im Zusammenhang mit Todesunfällen bei Wildwechsel, sondern bei jedem anderen Verkehrsunfall mit Todesfolge auch.

Zweitens. Selbst wenn es keine Todesfälle gibt, sind auch sonstige Unfälle im Straßenverkehr, sofern sie sich denn vermeiden lassen, insbesondere im Zusammenhang mit Wildwechsel tunlichst zu vermeiden.

Und drittens. Sämtliche sinnvollen Möglichkeiten, die in diesem Zusammenhang genutzt werden können, insbesondere auch die Prüfung der Möglichkeit des Einsatzes von Wildwechselwarnreflektoren, sollten genutzt werden, sofern die Prüfung ergibt, dass es ein sinnvolles Mittel ist.