Protokoll der Sitzung vom 28.01.2015

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung bittet der Petitionsausschuss den Landtag, die Petitionen entsprechend unserer Empfehlung abzuschließen.

Die vorliegenden Petitionen zeigen uns einmal mehr, dass der Petitionsausschuss wie ein Seismograf wirkt. Wenn Sie sich die Petitionen genau angesehen haben, werden Sie erkannt haben, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger an uns gewandt haben, weil sie die Auswirkungen von Entscheidungen des Landtages direkt spüren, ihre Auswirkungen sich auf sie persönlich negativ auswirken. Dabei denke ich insbesondere an die Verabschiedung des Rundfunkänderungsstaatsvertrages mit der Einführung einer geräteunabhängigen Gebühr, die uns seit Langem begleitet, genauso wie an die neuen Regelungen zur Beitragsfreistellung. Leider haben die Koalitionsfraktionen unsere Anträge zur Überweisung an die Landesregierung abgelehnt. Offensichtlich besteht aus Sicht der Koalitionsfraktionen diesbezüglich kein Handlungsbedarf. Das bedauere ich sehr, auch und insbesondere angesichts der öffentlichen Diskussion und Debatte zur Gebühr an sich, die wir in den letzten Wochen erleben mussten.

Die vorliegenden Petitionen zielen aber auch auf andere Bereiche ab, in denen wir in den letzten Wochen und

Monaten in allen Regionen Diskussionen erleben konnten, das betrifft die Planung von Windeignungsgebieten. Leider konnten wir in den vorliegenden Petitionen keine Hilfe im Sinne der Petenten anbieten. Allein schon deswegen nicht, weil alle Entscheidungen auf der Basis des geltenden Rechtes erfolgt sind. Aber damit sind die Probleme, die wir landauf, landab beim weiteren Ausbau der Windenergie haben, weiter ungelöst. Nun ja, fest steht für mich: Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Die Akzeptanz gegenüber der notwendigen Energiewende ist in den letzten Monaten nicht gestiegen, sondern eher gesunken. Die vielen neuen Bürgerinitiativen in den unterschiedlichsten Regionen gegen den weiteren Ausbau zeigen dies aus meiner Sicht deutlich. Ob die bisher eingeleiteten Maßnahmen ausreichen, bezweifle ich. Es gibt, denke ich, mehr Fragen als Antworten bezüglich eines sozialökologischen Umbaus.

Meine Damen und Herren, es liegt in der Natur der Sache, dass Petitionen eingereicht werden, weil die Petenten die Hoffnung haben, dass wir ihnen bei der Lösung ihrer individuellen Nöte und Anliegen helfen können. Das ist leider nur in einigen wenigen Fällen gelungen, dazu hat der Ausschussvorsitzende etwas gesagt. Erfreulich ist aber aus unserer Sicht, dass Bürgerinnen und Bürger sich auch an den Petitionsausschuss wenden und von ihrem Petitionsrecht Gebrauch machen, weil sie sich Sorgen um bestimmte gesellschaftliche Entwicklungen machen. Sie machen diesbezüglich auch konkrete Vorschläge, so zum Beispiel bezüglich der Einsparungen im Bereich der freien Träger der Jugendhilfe beziehungsweise des Eintretens für eine zukunftsträchtige Kinder- und Jugendförderung in unserem Land.

Einig waren wir uns im Ausschuss über die hohe Bedeutung der Jugendarbeit und der Arbeit der Jugendverbände. Deutlich wurde, dass die Förderung, die an die Anzahl der 10- bis 20-Jährigen gekoppelt ist, eine Senkung der zur Verfügung stehenden Mittel bedeutete. Anzuerkennen ist, dass mit dem Doppelhaushalt 2014/2015 angesichts dieser Entwicklung ein Sockelbetrag eingeführt wurde, allerdings ohne gesetzliche Grundlage und somit auch unter einem neuen Titel. Zu hoffen ist, dass mit der Haushaltsdebatte 2016/2017 diese Frage wieder thematisiert wird und wir eine gemeinsame Regelung im Interesse der Kinder- und Jugendförderung finden. Leider wurde unser Antrag, die Petition an die Landesregierung und die Fraktionen zu überweisen, durch die Koalitionsfraktionen abgelehnt. Es bleibt zu hoffen, dass wir das Problem, und Sie genauso, im Rahmen der Haushaltsdebatte weiter berücksichtigen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit der heutigen Beschlussfassung entscheiden Sie auch darüber, dass wir fünf Petitionen an die Regierung beziehungsweise die Fraktionen überweisen. Ich hoffe, dass die entsprechenden Verantwortlichen mit diesen Petitionen verantwortungsvoll umgehen, sich damit auseinandersetzen und den Petenten zeitnah eine entsprechende Antwort geben werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Lindner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Artikel 10

unserer Landesverfassung heißt es: „Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in der Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Das Petitionsrecht ist in unserer Verfassung garantiert. Es bietet eine bedeutsame Chance, mit den Bürgern in den direkten Dialog zu treten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Sorgen, Nöte und Anregungen der Bürger kontinuierliches Gehör bei der Volksvertretung finden. Das Petitionsrecht hat sich bewährt und ist somit ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie geworden.

Im Petitionsausschuss steht der Einzelne mit seinem Anliegen im Vordergrund. Petitionen ermöglichen dem Bürger, einen direkten Einfluss auf Entscheidungen im politischen Willensbildungsprozess zu nehmen. Die Besonderheit ist dabei, dass die zu behandelnden Themen nicht von der Politik, sondern von dem Bürger festgelegt werden.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wie Sie alle wissen, findet die Arbeit des Petitionsausschusses hinter verschlossenen Türen statt. Viele Fälle enthalten sensible Details aus dem Leben der Menschen, sie sind nicht geeignet, in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen muss für uns weiterhin oberste Priorität haben. Der vorliegende Bericht unterstreicht sehr deutlich, dass es unsere Aufgabe ist, sehr gewissenhaft mit jedem einzelnen Anliegen der Bürger umzugehen. Um der Vielfältigkeit der Themen Ausdruck zu verleihen, möchte ich einige Beispiele nennen, die unsere Arbeit sehr gut darstellen.

Dass eine Petition auf einen Missstand aufmerksam macht, zeigt folgendes Beispiel: Ein Petent beschwerte sich über die langen Bearbeitungszeiten eines von ihm beim Landesamt für Gesundheit und Soziales eingereichten Widerspruchs. Der Widerspruch bezog sich auf ein Feststellungsverfahren nach dem SGB IX, das Regelungen für Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen betrifft. Der Petitionsausschuss sah darin nach einträglicher Erörterung ein wichtiges Anliegen und machte die Landesregierung sowie die Fraktionen des Landtages darauf aufmerksam. Als Ergebnis wird aktuell mit einem externen Berater untersucht, wie Feststellungs- und Widerspruchsverfahren nach dem SGB IX verkürzt werden können. Es wurde vorübergehend zusätzliches Personal eingesetzt. Außerdem sollen langfristig weitere Maßnahmen getroffen werden, um eine schnellere Bearbeitung der Anliegen zu gewährleisten.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, nicht allen Eingaben kann im Sinne des Petenten abgeholfen werden. Dass der Petitionsausschuss auch ein wichtiges Signal nach außen setzen kann, belegt dieses Beispiel: Der Petent hat sich darüber beschwert, dass 150 Flüchtlinge in der Gemeinde Torgelow untergebracht werden sollten. Zudem wurde beklagt, dass die Bürger an dieser Entscheidung nicht beteiligt wurden. Im Ergebnis haben die demokratischen Fraktionen die Petition bereits in der ersten Beratung für abschließend erledigt erklärt, denn die Einrichtung einer Gemeinschaftsunterkunft wurde in mehreren Bürger- und Einwohnerversammlungen erörtert. Außerdem ist die Aufnahme der Flüchtlinge eine Gemeinschaftsaufgabe, der sich keiner verweigern darf. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat außerdem Maßnahmen getroffen, die eine erfolgreiche Integration in das gemeinschaftliche Leben gewährleisten.

Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich mich noch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschusssekretariates und der Ministerien sowie allen anderen Beteiligten bedanken, denn sie ermöglichen eine konstruktive Bearbeitung jedes Anliegens und tragen zu einem reibungslosen Petitionsverfahren bei. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Patrick Dahlemann, SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Gerkan.

(Andreas Butzki, SPD: Doch so viele da!)

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Aus dem Quartalsbericht des Petitionsausschusses haben es diesmal drei Petitionen in meine Topthemenliste geschafft. Auf diese möchte ich im Folgenden kurz eingehen. Sie entstammen unterschiedlichen Themenbereichen und sind insofern ein gutes Abbild der inhaltlichen Bandbreite, mit der wir uns im Ausschuss beschäftigen. Sie sind aber auch jeweils spezifische Beispiele für die besonders brennenden Themen, die die Bürgerinnen und Bürger an uns herantragen. So geht es immer wieder um den Themenbereich Natur- und Umweltschutz.

Ein Beispiel für mangelnde rechtliche Regelungen im Gewässerbereich liefert die Petition Nummer 2012/257. Der Petent weist auf fehlende beziehungsweise unzureichende Regelungen für das Betreiben von Hausbooten hin, insbesondere in Bezug auf Liegeplätze für Hausboote. Er kommt zu dem Schluss, dass es keine ausreichenden rechtlichen Regelungen zum Genehmigen und Betreiben von Hausbooten in Mecklenburg-Vorpommern gibt. So wird in Paragraf 1 Absatz 2 Ziffer 6 der Landesbauordnung festgestellt, dass selbige für Schiffe und andere schwimmende Anlagen in Häfen, für die wasserverkehrsrechtliche Regelungen getroffen sind, nicht gilt. Das dauerhafte Anlegen von Hausbooten an Uferabschnitten ist sowohl nach Baurecht als auch nach Naturschutzrecht zu beurteilen. Ohne die Aufstellung des BPlanes ist ein dauerhaftes Anlegen von Hausbooten nicht zulässig. Die Verletzung des Naturschutzrechtes darf nicht vorkommen. Zusammenfassend sieht meine Fraktion den Bedarf, auf dem Verordnungswege beziehungsweise durch eine Novelle der Landesbauordnung den Umgang mit Hausbooten unmissverständlich und auch nachvollziehbar zu regeln. Wir haben deshalb im Ausschuss beantragt, die Petition an die Landesregierung als Material zu überweisen, um sie zum Beispiel in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen mit einzubeziehen. Dem mochte sich die Ausschussmehrheit leider nicht anschließen.

Meine Damen und Herren, mit einem für unser Land besonders virulentem Thema, nämlich dem Ärztemangel, beschäftigt sich eine weitere Petition. Der Petent schlägt eine Erweiterung der Zulassungsvoraussetzung für das Medizinstudium vor. Er regt an, für die Zulassung zum Medizinstudium Quoten für diejenigen Studierenden zu schaffen, die sich für eine spätere Tätigkeit als Haus- oder Landarzt verpflichten. Außerdem sollten für sie die Zugangsvoraussetzungen vereinfacht werden, etwa

durch eine Verkürzung der Wartefristen oder spezifische Boni für den Abiturschnitt. Auch für Zweitstudienbewer

berinnen und -bewerber schlägt der Petent einen erleichterten Zugang vor. Das Fachressort teilt zwar im Prinzip die Auffassung des Petenten zur Schaffung von Sonderquoten, allerdings zog sich das Ministerium darauf zurück, dass bereits 2009 eine entsprechende Prüfung durch die damalige ZVS stattgefunden habe. Aufgrund organisatorischer und rechtlicher Bedenken sei ein solches Unterfangen jedoch verworfen worden. Ein erneuter Anlauf sei aus Sicht des Ministeriums deshalb nicht sinnvoll. Wir Bündnisgrünen sehen das anders.

Eine erneute Befassung kann unserer Auffassung nach schon deshalb sinnvoll sein, weil es seit 2009 in den entsprechenden Gremien, in denen alle 16 Bundesländer vertreten sind, personelle und politische Veränderungen gegeben hat. Darüber hinaus ist seitens der Landesregierung nach dem Scheitern des ersten Reformversuchs kein tragfähiges Alternativkonzept vorgelegt worden. Die Problematik des Hausärztemangels – Sie wissen es –, gerade im ländlichen Raum, verschärft sich weiter. Ganz sicher ist, durch Abwarten oder auch durch Nichtstun kommen wir einer Lösung hier nicht näher. Deshalb hat sich meine Fraktion für eine Überweisung der Petition an die Landesregierung eingesetzt.

Das dritte Thema, was uns hier im Land bewegt, ist das barrierefreie Bauen und Wohnen. Hier fordert der Petent Veränderungen beim sozialen Wohnungsbau und auch eine entsprechende Anpassung der Bauordnung hinsichtlich der Neubauförderung. Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Erfordernis hat, unabhängig von der Petition, auch die Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ diskutiert. In der Grundlagenexpertise „Wohnen im Alter in Mecklenburg-Vorpom- mern“ des Kuratoriums Deutsche Altershilfe Köln heißt es dazu: „Ebenso sollte überlegt werden, ob nicht in manchen Regionen (z. B. Grundzentren) nicht nur die Bestandsanpassungen sondern auch der …neubau von barrierefreiem Wohnangebot in Zukunft gefördert werden sollte, um für umzugsbereite SeniorInnen eine attraktives Angebot in infrastrukturell günstigen Lagen bereit zu stellen.“

Aus Sicht der Bündnisgrünen-Landtagsfraktion ist es vor dem Hintergrund, dass wir bereits heute den Wegzug älterer Menschen aus den peripheren ländlichen Gebieten in die Städte konstatieren müssen, durchaus überlegenswert, wenigstens in Ausnahmefällen auch den barrierefreien Neubau im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung zu unterstützen.

(Rainer Albrecht, SPD: Das Thema wird doch schon gefördert.)

Das gilt insbesondere für die Schaffung alternativer Wohnformen. Das zuständige Ministerium teilt diese Auffassung bedauerlicherweise ebenso wenig wie die Mehrheit des Petitionsausschusses. – Meine Damen und Herren, ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Saemann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete!

Ein altes Sprichwort heißt ja: Der Letzte hat das beste Versteck.

(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ach so?)

Deswegen versuche ich, mich hier so ein bisschen zu verkrümeln, weil schon sehr viel gesagt worden ist von meinen Kollegen aus dem Petitionsausschuss, und deswegen muss ich meine Rede ein kleines bisschen komprimieren und mich auf das Wesentliche orientieren. Das reimt sich sogar.

(Michael Andrejewski, NPD: Das wäre ein guter Vorsatz für alle hier.)

Wir haben heute das Thema Arbeitsmarktpolitik ein bisschen bei den Ohren gepackt. Ich wollte daran anlehnen und noch auf einiges hinweisen, was hier ein bisschen in den Vordergrund gestellt werden könnte, und zwar möchte ich darauf hinweisen, dass ganz besonders in diesem Berichtszeitraum immer wieder angemerkt worden ist, dass eine große Anzahl von Beschwerden sich gegen öffentliche Verwaltungsbehörden gerichtet hat. Es ist aber auch unbedingt erwähnenswert, dass gewisse Entscheidungen und Festlegungen öffentlicher Verwaltungen gegenüber dem Bürger mangels Wissen nicht zugeordnet werden konnten.

So beschwerte sich zum Beispiel ein Petent über den Leiter eines Jobcenters wegen der Ablehnung eines Antrages auf Leistungen nach dem SGB II, weiterhin gegen die Vorgehensweise der Mitarbeiter des Jobcenters sowie wegen der nicht bestehenden Möglichkeit, einen Reha-Berater zu konsultieren. In dieser Petition wurde festgestellt, dass das Jobcenter seiner Ermittlungspflicht im Rahmen der Antragsbearbeitung auf Leistungen nach dem SGB II in vollem Umfang und mit besonderer Gründlichkeit nachgekommen ist. Von dem Petenten wurde diese Handlungsweise jedoch als schikanös und verletzend empfunden. Seitens des Jobcenters bestand allerdings seit Längerem der unbegründete Verdacht auf nicht angegebene Vermögensbestandteile sowie das Bestehen einer Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft.

Aufgrund von zahlreichen Widersprüchen zwischen dem Petenten und dem Jobcenter konnte zunächst keine für beide Seiten dienliche Entscheidung getroffen werden. Ein Sozialgericht entschied aber, dass dem Petenten Leistungen ohne Berücksichtigung von Vermögen beziehungsweise einer Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft zustehen. Zudem wurden auch die Heizkosten des Petenten für den von ihm beantragten Zeitraum übernommen.

In einem anderen Fall beschwerte sich der Petent über das Verhalten einer Mitarbeiterin des Jugendamtes. Es wurde ausgiebig geprüft und beschlossen, dieses Petitionsverfahren abzuschließen. Die Verhaltensweise des Jugendamtes ist in keiner Form zu beanstanden. Dem Jugendamt war immer an einer guten Zusammenarbeit mit den Betroffenen gelegen.

Auch den Bitten eines Petenten um ausgiebige Beantwortung von Fragen bezüglich des Umbaus eines Stadions konnte entsprochen werden. Die Fragen des Petenten wurden durch das Ministerium für Inneres und Sport ausgiebig beantwortet.

Bei einer weiteren Petition, wo die Petentin Leistungen für eine Unterkunft begehrt und diese bislang verweigert worden sind, konnte dem Anliegen auch entsprochen werden. Die Petentin erhielt zunächst keine Leistungen für ihre Unterkunft und Heizung, da sie keinen Antrag gestellt hatte. Nach Antragstellung und Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt hat ihr das Jobcenter zwischenzeitlich einen eigenen Wohnraum zugesichert und die hierfür notwendigen Kosten übernommen.

Unabhängig von dieser Einzelfallregelung hält der Landtag die Regelung nach Paragraf 22 Absatz 5 SGB II, wonach ALG-II-Empfänger, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur dann Kosten der Unterkunft und Heizung bekommen, wenn der kommunale Träger diese vor dem Auszug unter bestimmten Voraussetzungen zugesichert hat, für überholt. Der Deutsche Bundestag wurde beauftragt, somit eine Änderung und eine Regelung zu prüfen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Präsidentin, in diesem Sinne möchte ich mich recht herzlich für die hervorragende Zusammenarbeit bedanken, bitte um Beschlusszustimmung und freue mich über Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Heiterkeit bei Dr. Norbert Nieszery, SPD: Jetzt hast du noch mal Gas gegeben zum Ende.)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/3644, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltun- gen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/3644 mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 29. Januar 2015, 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.