Protokoll der Sitzung vom 28.01.2015

(Torsten Renz, CDU: Dann reden Sie mal mit Herrn Pastörs! Der hat das Thema bis gestern noch gar nicht gekannt.)

am Ende doch noch einen lichten Augenblick gehabt hätten – das ist ja naturwissenschaftlich nicht unmöglich – und auf diese Regelung verzichtet hätten. Das haben Sie aber nicht.

Ansonsten beteiligen wir uns an Debatten mit Ihnen generell nicht. Sie sagen, Sie reden mit uns nicht. Wir reden mit Ihnen nicht. Also gibt es auch keine Debatten in irgendwelchen Ausschüssen oder sonst wo. Wir warten ab, was Sie machen, und wenn wir es für falsch halten, greifen wir ein. Wir wissen jetzt, was Sie gemacht haben.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Ab 01.01.2015 ist das Mindestlohngesetz gültig. Es ist Mist und jetzt greifen wir es an. Vorher war nur Gelaber, da gab es keinen Grund zu handeln.

Wie gesagt, Herr Sellering sagte gerade, er redet nicht mehr mit Pegidademonstranten, mit uns erst recht nicht. Wir reden mit Ihnen auch nicht, es gibt keine Debatte.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Wir wollen keine Debatte mit Ihnen,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Weil Sie die ja nicht verstehen.)

sondern wir greifen das an, was Sie falsch machen.

Soweit Sie diese komische Evaluationszeit von 18 Monaten erwähnen –

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

das können Sie sich sparen.

(Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben genug Erfahrungen gesammelt mit Eingliederungszuschüssen und der sogenannten Arbeitgeberförderung. Da ist es schon lange möglich, dass ein Arbeitgeber, der einen Arbeitslosen einstellt, einen großen Teil des Lohns – die Hälfte, in manchen Fällen vielleicht auch den ganzen Lohn – erstattet bekommt. Und was haben wir damit für Erfahrungen gemacht? Die allerwenigsten haben einen langfristigen Arbeitsplatz bekommen. Das sind Mitnahmeeffekte, das gehört eingesteckt. Man kassiert den Lohn von der Behörde und danach werden die Leute entlassen und ausgetauscht.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Da brauche ich keine 18 Monate, um herauszukriegen, dass das bei Langzeitarbeitslosen genauso laufen wird. Und so einheitlich ist es nun auch nicht, wie Sie es dargestellt haben. Es gibt jede Menge kritische Stimmen, gerade von den Gewerkschaften.

Auf einen Punkt will ich auch noch hinweisen: Nicht nur ist dieses Gesetz – es ist kein Gesetzesentwurf – undurchdacht hinsichtlich der Ausnahmen und der absehbaren Folgen, sondern es ist auch undurchdacht hinsichtlich der Nebenwirkungen. Man kann das ganz unten im Leben der normalen Bürger, das Sie nicht kennen, sehen: In Anklam hat schon eine Bäckerei dichtgemacht, weil der Betreiber, der gerade so zurechtkam, sich den Mindestlohn nicht leisten kann für seine Angestellten. Es gibt in Anklam eine Tankstelle, wo früher in der Abendschicht zwei Frauen beschäftigt waren. Da gibt es nur noch eine – zur Freude der Tankstellenräuber, weil da jetzt noch weniger Widerstand ist –, weil der sich das nicht mehr leisten konnte.

Es gibt nämlich zwei Sorten von Arbeitgebern hinsichtlich des Mindestlohns. Die einen sind die, die sich den locker leisten könnten. Wenn die den nicht zahlen, sind das Ausbeuter. Ganz klar, die muss man dazu zwingen.

(Udo Pastörs, NPD: Bonzen.)

Die anderen sind diejenigen, die schon fast selbst Ausbeutung betreiben, ganz kleine Gewerbetreibende: Bäcker, Friseure, die gerade mal eine Kraft haben und die sich das jetzt nicht mehr leisten können. Da hätte man vielleicht mal überlegen können, ob man nicht eine flankierende, ausgleichende Maßnahme ergriffen hätte, indem man etwa für diese kleinen Gewerbetreibenden, damit die ihre Leute nicht entlassen müssen als Nebenwirkung des Mindestlohnes,

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

vielleicht mal einen Rettungsschirm aufgespannt hätte.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Aber der wird ja grundsätzlich für Ausländer und irgendwelche Pleiteländer aufgespannt, aber nicht für Deutsche.

Es gibt auch noch eine Nebenwirkung: Die Friseure mussten jetzt ihre Preise erhöhen, nachdem sie den Mindestlohn zahlen müssen. Das heißt, dass die Leute keine Trinkgelder mehr zahlen oder ganz knapp. Die Trinkgelder sind aber ein wesentlicher Teil der Bezahlung der Friseurinnen und so geht es ihnen jetzt noch schlechter als vorher.

(Martina Tegtmeier, SPD: Sie geben kein Trinkgeld mehr? Das ist ja interessant. – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

All das bedenken Sie nicht in Ihrem endlosen Gelaber, das Sie so hochtrabend „Gesetzesdebatten“ und „Gesetzgebungsverfahren“ nennen. All das ist es nicht wert, dass man sich daran beteiligt,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Dann setzen Sie sich doch hin!)

weil es ein reiner Kuhhandel ist und weiter nichts und weil noch nie irgendwelche sachlichen Hintergründe

dahintersteckten, sondern nur Parteitaktik, das nächste Umfrageergebnis und die nächsten Wahlen.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Setzen Sie sich doch hin!)

Deswegen machen wir da nicht mit, aber wir werden natürlich festnageln, was Sie hier alles wieder für einen Mist bauen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Der quatscht hier umher. Heinz, dass du das zulässt?! Du hast doch heute so eine schöne Stimme.)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/3620. Wer dem NPD-Antrag zustimmen möchte, der hebe jetzt bitte die Hand. – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/3620 bei Zustimmung der Fraktion der NPD, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern, auf Drucksache 6/3644.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 6/3644 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Dachner.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit der Drucksache 6/3644 legt Ihnen der Petitionsausschuss eine Sammelüber- sicht für den Zeitraum vom 1. September bis zum 30. No- vember 2014 vor.

In diesem Berichtszeitraum hat der Petitionsausschuss 137 Petitionen inhaltlich behandelt, und bittet um Ihre Sachbeschlüsse, die Sie in der Sammelübersicht finden. Darüber hinaus hat der Petitionsausschuss empfohlen, 12 Petitionen an die zuständigen Landtage und an den Deutschen Bundestag zu übersenden. Weitere 5 Petitionen sind aufgrund des Paragrafen 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes nicht zu behandeln, da diese Petitionen sich gegen Gerichtsurteile wenden oder zivilrechtliche Streitigkeiten beinhalten.

Besonders bedeutsam ist das Petitionswesen immer dann, wenn es dem Petitionsausschuss gelingt, Petitionen in Gänze für die Eingabenerstatter oder Petenten zu klären. Das ist uns in dem Berichtszeitraum 22-mal ge

lungen und in vielen anderen Fällen haben wir tragbare Kompromisse erreichen können.

So beschwerte sich unter anderem eine Petentin darüber, dass sie Sozialleistungen beantragt hat und seit fünf Monaten keine Antwort erhielt. Da sie keine weiteren Einkünfte hatte, entstand hier eine Notlage. Als wir die Petition untersuchten, stellte sich heraus, dass die Petentin ihre Unterlagen nicht vollständig eingereicht hatte. Dann hat die Behörde von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch gemacht und einen vorläufigen Bescheid erlassen, sodass die Petentin ihren Unterhalt bestreiten konnte. Danach hat die Petentin Einsicht gezeigt und ihre Unterlagen vollständig eingereicht. Somit konnte dann ein endgültiger Bescheid ausgehändigt werden.

Ihnen liegen die Sammelübersicht und auch die Be- schlussempfehlung vor, deshalb erspare ich mir heute weitere Ausführungen. Gestatten Sie mir aber, abschließend noch darauf hinzuweisen, dass der Beschlussempfehlung, die Ihnen vorliegt, insgesamt einvernehmlich bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD zugestimmt wurde. Ich bitte ebenfalls um Ihre Zustimmung. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Dachner.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Borchardt für die Fraktion DIE LINKE.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung bittet der Petitionsausschuss den Landtag, die Petitionen entsprechend unserer Empfehlung abzuschließen.