Der mitberatende Finanzausschuss hat in seiner 85. Sitzung einvernehmlich beschlossen, dem Wirtschaftsausschuss die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes zu empfehlen. An dieser Stelle bedanke ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen des Finanzausschusses für die kooperative Zusammenarbeit.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat den Gesetzentwurf in seiner 50. Sitzung am 15. Januar 2015 abschließend beraten und einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung seitens der Fraktion der NPD beschlossen, dem Landtag die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes zu empfehlen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten nach der Verordnung der EU Nr. 305/2011 auf Drucksache 6/3382.
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/3645 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Paragrafen 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fas
sung des Gesetzentwurfes bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/3382 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/3382 bei gleichem Stimmverhalten wie bei der vorhergehenden Abstimmung angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Rettungsdienstgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 6/3324, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 6/3646. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 6/3666, 6/3667 und 6/3668 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Rettungsdienstgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (RDG) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/3324 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (9. Ausschuss) – Drucksache 6/3646 –
Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses Frau Martina Tegtmeier. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf eines Rettungsdienstgesetzes am 15. Oktober beraten und zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Finanzausschuss sowie den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Der Sozialausschuss hat beschlossen, eine öffentliche Anhörung dazu durchzuführen. Diese fand am 26.11. statt. Die ausführlichen Inhalte dieser Anhörung sind in meinem schriftlichen Bericht dargestellt.
Der mitberatende Innenausschuss sowie der Finanz- und auch der Wirtschaftsausschuss haben zeitgleich – am gleichen Tag, Anfang Dezember – mitberatend abschließend ihre Stellungnahmen eingereicht. Der Innenaus
schuss und der Wirtschaftsausschuss haben auf Paragraf 7 hingewiesen, ansonsten die Annahme unverän- dert empfohlen. Der Finanzausschuss seinerseits hat die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Sozialausschuss hat nach der öffentlichen Anhörung zwei weitere Sitzungen durchgeführt und am 14.01. abschließend beraten. Nun liegt Ihnen zur Zweiten Lesung neben dem Gesetzentwurf der Landesregierung auch die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses für ein Rettungsdienstgesetz vor. Wir haben damit, so meine ich, eine gute Grundlage für die heutige Zweite Lesung dieses wichtigen Gesetzentwurfes, der einige wesentliche Neuregelungen gegenüber dem geltenden Recht enthält. Sie können das im Detail in der Beschlussempfehlung nachlesen.
Aber auf einige aus meiner Sicht sehr wichtige Punkte möchte ich noch besonders hinweisen. Im Ausschuss bestand ein breiter Konsens darüber, dass die im Rettungsdienst Beschäftigten eine wichtige und anspruchsvolle Arbeit erledigen und dafür eine angemessene Bezahlung verdienen. In der Beschlussempfehlung ist deshalb in Ergänzung des ursprünglichen Gesetzentwurfes auch eine gesetzliche Verpflichtung aller Beteiligten vorgesehen, gemeinsam auf eine Orientierung der Vergütung an den einschlägigen Tarifen hinzuwirken.
Diese Ergänzung geht allerdings der Fraktion DIE LINKE nicht weit genug, die vielmehr die tarifgebundene Vergütung als Voraussetzung der Genehmigung für Kranken- und Intensivtransport normieren wollte. Dieser Antrag fand im Ausschuss allerdings nur die Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und damit keine Mehrheit.
Zu den wichtigen Punkten im Gesetzentwurf gehört ganz bestimmt auch die Aufnahme der Wasserrettung in das Gesetz. Hier hat der Ausschuss – auch im Hinblick auf die Stellungnahmen in der öffentlichen Anhörung – noch eine Erweiterung vorgesehen. Danach kommt es nicht mehr auf den unmittelbaren Wasserkontakt an, da nunmehr die Wasserrettung auch am Wasser erfolgen kann. Der Vollständigkeit halber erinnere ich daran, dass die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch weitere Ergänzungen in der Formulierung beantragt hatten, nämlich nicht nur „im“ und „am“ Wasser,
sondern auch „auf dem“ Wasser. In der Beratung im Ausschuss herrschte allerdings mehrheitlich die Überzeugung, dass „im Wasser“ und „am Wasser“ auch „auf dem Wasser“ abdeckt. Die Mehrheit des Ausschusses ist dem Vorschlag also nicht gefolgt, sondern hat diese Erweiterung als unnötig angesehen.
Intensiv diskutiert haben wir im Ausschuss über die maximale Befristung der Aufgabenübertragung des Rettungsdienstes. Während die Befürworter der Einführung einer Befristung aufseiten der SPD und CDU die Aspekte der Rechtssicherheit und des fairen Wettbewerbs herausstellten, befürchtete die Fraktion DIE LINKE bei einer gesetzlich vorgegebenen Befristung einen unangemessenen Kostendruck und fehlende Planungssicherheit. Der entsprechende Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde jedoch mit den Stimmen der SPD, CDU
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Der Ausschuss hat allerdings einvernehmlich die im Gesetzentwurf vorgesehene Begrenzung der Befristung von sieben Jahren auf zehn Jahre angehoben.
Ebenfalls intensive Diskussionen gab es im Ausschuss über die Definition der Hilfsfrist. Auch da sieht der Ausschuss Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Landesregierung vor. Danach beginnt die Hilfsfrist künftig mit der Alarmierung eines Rettungsmittels durch die Leitstelle. Demgegenüber hatte die Fraktion DIE LINKE beantragt, entsprechend der bisher geltenden Regelung als Beginn der Hilfsfrist den Eingang der Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle festzusetzen. Dieser Antrag wurde von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN allerdings abgelehnt und fand daher keine Mehrheit im Ausschuss.
In der Diskussion dazu ging es unter anderem um die Frage, inwieweit die Dispositionszeit in der Leitstelle auch von der Verständlichkeit der Notfallmeldung abhängt. Ebenfalls eine Rolle gespielt hat die mit den neuen gesetzlichen Regelungen vorgesehene Aufgabe der bisherigen Sondergebiete, in denen abweichende Hilfsfristen galten. Zukünftig sollen die Hilfsfristen in allen Landesteilen grundsätzlich vergleichbar sein.
Sehr geehrte Damen und Herren, über die Änderungsanträge hinaus hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss drei Entschließungsanträge eingereicht, die jedoch alle abgelehnt wurden. Diese Entschließungen betrafen die Ausbildungskapazitäten für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, ein landeseinheitliches Rettungsdienstkonzept und die Konnexität. Die Ausschussmehrheit hat jeweils keinen Bedarf für eine Entschließung gesehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, mir verbleibt es nun, mich bei allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit ganz herzlich zu bedanken und Sie im Namen des Sozialausschusses um die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung zu bitten. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute ist es so weit: Sie verabschieden – hoffentlich – das neue Rettungsdienstgesetz. Darauf bin ich stolz, weil wir dieses Ziel erreicht haben, indem wir uns einem ständigen Kommunikationsprozess gestellt haben. Der war anstrengend, aber auch sehr konstruktiv. Dafür, dass die Kommunikation und auch die Kritik zu diesem Gesetz die ganze Zeit über so konstruktiv waren, möchte ich mich heute bei den Trägern, den Leistungserbringern, den Krankenkassen und den demokratischen Fraktionen sowie bei dem zuständigen Ausschuss bedanken.
Wir haben viele Anregungen bekommen und konnten diese auch zum Teil berücksichtigen, sodass ich fest davon ausgehe, dass das Gesetz mit den zuletzt vom Sozialausschuss beschlossenen Änderungen sowohl hier als auch in der Fachwelt auf große Zustimmung trifft.
Bedanken möchte ich mich heute auch bei denen, die den Rettungsdienst ausmachen, den zahlreichen haupt- und ehrenamtlichen Rettungskräften, die Tag für Tag für die Menschen in unserem Land im Einsatz sind und das Rettungswesen in Mecklenburg-Vorpommern zu einem guten und funktionierenden machen. Das neue Gesetz hilft auch ihnen, denn damit werden wir den Rettungsdienst bedarfsgerecht weiterentwickeln. Schließlich haben sich Bedingungen verändert: eine Kreisgebietsreform, die zunehmende Alterung unserer Gesellschaft, der medizinisch-technische Fortschritt und so weiter.
Lassen Sie mich noch einmal kurz auf die wesentlichen Punkte der Novelle eingehen. Die Hilfsfrist bleibt bei zehn Minuten, auch wenn ich gestern der Zeitung entnehmen konnte, dass hier einige sie gern verlängert sehen. Den Ausschussberatungen war dieser Wunsch nicht zu entnehmen. Die Hilfsfrist bleibt also bei zehn Minuten,
nur sie startet nicht mehr in dem Moment, in dem der Disponent in der Leitstelle den Anruf annimmt, sondern sobald er das geeignete Rettungsmittel alarmiert.
Zugleich – das haben wir bereits gehört – fallen die sogenannten Sondergebiete weg, das heißt, auch die Einsatzorte, die selbst unter optimalen Bedingungen nicht innerhalb von 15 Minuten zu erreichen sind, werden künftig in die Auswertung der Hilfsfristerfüllung mit einbezogen. Es sind keine weißen Flecken mehr und wir haben damit eine Verbesserung der Versorgungsqualität gerade im ländlichen Raum. Betrachtet man beides zusammen, haben wir künftig eine Hilfsfrist, die beides ist: ehrgeizig und praxisnah.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit den Notfallsanitäterinnen und -sanitätern gibt es neue Heilberufe im Rettungsdienst. Sie sollen nach einer angemessenen Übergangszeit von zehn Jahren die Aufgaben der Rettungsassistenten übernehmen. Die Notfallsanitäter müssen eine umfangreichere Ausbildung absolvieren, die ein Mehr an Qualifikationen mit sich bringen wird und damit auch ein Mehr an Qualität. Dieses Plus kommt im Einsatz den Patientinnen und Patienten zugute.
An dieser Stelle geht noch einmal mein Dank an die Krankenkassen, die bereits im vergangenen Jahr die Finanzierungszusage für die neue Ausbildung gegeben haben. Einige Schulen – bei uns sind es drei Ersatzschulen – konnten somit schon zum laufenden Ausbildungsjahr mit den entsprechenden Kursen starten.
Die Berücksichtigung des Intensivtransportes und die Sicherstellung der notärztlichen Versorgung sind weitere Kernpunkte, die das neue Gesetz mit einem echten Schritt nach vorne auszeichnen, ebenso wie die Einbeziehung der Wasserrettung.
Meine Damen und Herren, es gibt auch Dinge, die diese Novelle nicht regelt, wo beispielsweise Rettungstürme an