Protokoll der Sitzung vom 28.01.2015

Meine Damen und Herren, es gibt auch Dinge, die diese Novelle nicht regelt, wo beispielsweise Rettungstürme an

den Badestränden aufgestellt werden sollen oder dürfen. Das ist nicht Sache des Rettungsdienstgesetzes und sollte es auch nicht sein. Darüber wird weiterhin die örtlich zuständige Ebene, insbesondere die unteren Naturschutzbehörden, entscheiden, indem sie die jeweils betroffenen öffentlichen Belange gegeneinander abwägen. Der Schutz vor dem Ertrinken wird hier sicherlich ganz oben stehen, aber auch der Natur- und Küstenschutz ist in einem solchen Abwägungsprozess zu berücksichtigen. Dem sollten und dem können wir keinesfalls mit einer gesetzlichen Regelung vorgreifen.

Aus meiner Sicht geht es jetzt darum, die Fortschritte, die in diesem Gesetz stecken, mit Leben zu erfüllen. Im Frühjahr werden wir mit der Fachwelt den dann vorliegenden Verordnungsentwurf für unseren Rettungsdienstplan diskutieren, dessen zentrale Regelungen darauf abzielen werden, wie die neue Hilfsfrist in die Praxis umgesetzt ist. Auf diesen Prozess freue ich mich schon.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dieses Gesetz ist zwar Ergebnis eines arbeitsreichen Prozesses, nicht aber sein Ende. Wir werden kontinuierlich weiterarbeiten, um den Rettungsdienst in seiner wichtigen Rolle in unserem Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern

auch weiterhin zu verbessern. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Dr. Hikmat Al-Sabty, DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Stramm für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich erst mal sagen, dass unser Änderungsantrag irgendwie auf dem Postweg verloren gegangen ist,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was?)

und daher will ich ganz kurz an der entsprechenden Stelle begründen, was wir auch noch geändert haben möchten. Heute soll also über das neue Rettungsdienstgesetz abgestimmt werden.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zwar Jahre zu spät, aber man könnte jetzt meinen: Was lange währt, wird gut. Aber ist der Gesetzentwurf tatsächlich in Gänze gut? Wir meinen Nein und sehen weiteren Änderungsbedarf – daher auch heute unser Änderungsantrag, auf den ich im Folgenden noch eingehen werde.

Wir setzen darauf, dass sich der Gesetzentwurf der Landesregierung verändert. Bereits im Sozialausschuss haben wir beantragt, dass die Wasserrettung auf die Rettung „auf dem“ Wasser und „am“ Wasser erweitert wird. Dass die Koalitionsfraktionen auch die Notwendigkeit einer Erweiterung für Notfälle am Wasser sahen, freut uns. Die Empfehlung des Sozialausschusses beinhaltet daher die Rettung am Wasser. Gut so! Ob die Wasserretter in allen Notfällen helfen und selbst rundherum abgesichert sind, wird die Praxis zeigen. Für uns war es nicht nachvollziehbar, warum die Koalitionäre unseren Vorschlag, die Wasserrettung auch für die Not

fälle auf dem Wasser verantwortlich zu machen, im Sozialausschuss abgelehnt haben. Deshalb stellen wir ihn hier noch einmal zur Diskussion.

Die vom Sozialausschuss empfohlene Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Verträge über den Rettungsdienst auf zehn Jahre hält meine Fraktion zwar für besser als die ursprünglichen fünf beziehungsweise sieben Jahre im Gesetzentwurf, die geführten Diskussionen haben uns aber nicht von der Notwendigkeit einer Befristung der Rettungsdienstverträge überzeugt. In den vergangenen 25 Jahren gab es bei der Vergabe der Rettungsdienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern lediglich zwei erfolgreiche Klagen von Mitbewerbern. Nach EU-Recht ist die Befristung für soziale Dienstleistungen nicht zwingend vorgeschrieben und das muss auch bis zum April 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Daher besteht unserem Erachten nach kein Grund, die Befristung der Rettungsdienstverträge in Mecklenburg-Vorpommern jetzt neu einzuführen.

Gegen eine Einführung der Befristung sprechen meines Erachtens auch noch zwei weitere Argumente: Zum einen kann heute schon jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt den Vertrag mit einem Rettungsdienstträger kündigen. Das ist jährlich möglich, dazu brauchen wir keine Befristung. Zum anderen wird es durch die Befristung zu einer weiteren Differenzierung der Bedingungen bei den Rettungsdiensten kommen. Auf die Gefahr, dass die Anbieter am Ende ihrer Vertragsfrist nicht mehr investieren, eventuell von weiteren Ausbildungen Abstand nehmen oder die Löhne ihrer Mitarbeiter nicht mehr erhöhen, wurde auch durch einige Sachverständige in der öffentlichen Anhörung im Sozialausschuss hingewiesen. Einen möglichen Qualitätsverfall können wir jedoch nicht wollen. Um dem vorzubeugen und aus den anderen vorgenannten Gründen beantragt meine Fraktion, die Befristung bei den Rettungsdienstverträgen zu streichen.

Und noch einige Bemerkungen zur Hilfsfrist. In der Vorlage der Landesregierung geht es um die Alarmierung eines geeigneten Rettungsmittels und dessen Eintreffen am Notfallort. Diesen Passus finden wir richtig. Nun haben aber CDU und SPD in der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses dieses „geeignete Rettungsmittel“ durch „ein Rettungsmittel“ ersetzt. Das mag zwar für die Rettungsdienste günstiger sein, für den Notfallpatienten erhöht diese Formulierung das Risiko,

(Zuruf aus dem Plenum: Mit Sicherheit.)

denn das ersteintreffende Rettungsmittel muss nicht immer und wird auch nicht immer das beste für den Patienten sein. Deshalb schlagen wir vor, im Gesetz bei der Forderung nach dem geeigneten Rettungsmittel zu bleiben. Bei Notfallpatienten zählt jede Minute. Gerade hier wird die besondere Bedeutung der Rettungsleitstellen in der Rettungskette deutlich. Auch deshalb sollte die Hilfsfrist weiterhin mit dem Eingang der Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle beginnen.

Im Interesse der Notfallpatienten bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Er beinhaltet:

1. Ziffer 3 wird wie folgt gefasst:

„3. In § 2 Absatz 5 Satz 1 werden nach dem Wort ‚im‘ ein Komma gesetzt und die Wörter ‚auf dem oder am‘ eingefügt.“

(Julian Barlen, SPD: Das geht ja gar nicht.)

2. Ziffer 5 wird wie folgt geändert:

1. Buchstabe a wird wie folgt gefasst:

„a) In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter ‚zur Erfüllung nach Weisung‘ durch die Wörter ‚im übertragenen Wirkungskreis‘ ersetzt.“

(Ministerin Birgit Hesse: Das ist das Gleiche.)

2. Nach dem Buchstaben a werden folgende neue

Buchstaben b und c eingefügt:

„b) In Absatz 4 Satz 3 wird das Wort ‚kann‘ durch das Wort ‚soll‘ ersetzt.

c) In Absatz 5 werden die Sätze 2 bis 4 gestrichen.“

3. Die bisherigen Buchstaben ‚b‘ und ‚c‘ werden zu

Buchstaben ‚d‘ und ‚e‘.

3. Ziffer 6 wird wie folgt gefasst:

„6. In § 8 Absatz 2 Nummer 7 wird Satz 2 wie folgt

geändert:

‚Die Hilfsfrist umfasst den Zeitraum vom Eingang der Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen eines geeigneten Rettungsmittels am Notfallort.‘“

Im Übrigen sind das die Änderungsanträge, die auch im Sozialausschuss so gestellt waren. Die haben wir, bis auf diese Änderungen, die praktisch übernommen wurden, nicht geändert. Den Änderungsanträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden wir zustimmen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Dagmar Kaselitz, SPD – Julian Barlen, SPD: Frau Stramm, dem Gesetz insgesamt?)

Vielen Dank, Frau Stramm.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schubert für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf wird das seit dem 1. Juli 1993 bestehende Rettungsdienstgesetz novelliert.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das wurde auch Zeit, ne?!)

Manchmal muss es länger dauern, aber dann wird es besser.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt, aber nicht immer.)

Es hat sich mit geringfügigen Veränderungen über all die Jahre zwar grundsätzlich bewährt, um allerdings den gesellschaftlichen Veränderungen und praktischen Anforderungen eines Flächenlandes gerecht zu werden,

wurde das Gesetz nun rechtzeitig grundlegend geändert, rechtzeitig für die neue Saison.

Ich möchte zunächst all den Sachverständigen, die uns im Rahmen der Anhörung mit ihrem Wissen und berufspraktischem Erfahrungsschatz bei der Erörterung des Gesetzentwurfes geholfen haben, meinen herzlichen Dank aussprechen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Opposition generell nur geringfügige Änderungen an dem Gesetzentwurf vorschlug

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Och!)