Eigentlich hätte ich jetzt eine Lobrede an die Vizepräsidentin Frau Gajek gerichtet, weil sie dem gesamten Gesetzentwurf zugestimmt hat, aber ich bin verwundert, dass sie heute wieder mit den gleichen Änderungsanträgen kommt,
Die Novellierung des Gesetzes betrifft insbesondere folgende Bereiche: die Sicherstellung einer hochwertigen notärztlichen Versorgung, Regelungen zur Hygiene beim Transport von Personen mit Infektionskrankheiten aufgrund von vermehrtem Auftreten von multiresistenten Keimen, die Aus- und Fortbildung des Personals, die Berücksichtigung des neuen Berufsbildes des Notfallsanitäters, die Änderung der Hilfsfrist der Vergabezeiten für die Notfallrettung – sie wird von sieben auf zehn Jahre erhöht – und die Einbindung – ganz, ganz wichtig – des
Die Veränderung der Hilfsfrist entspricht nun den praktischen Erfordernissen eines Flächenlandes. Dies wurde auch von den Anzuhörenden bestätigt – im Gegensatz zu dem, was hier gerade gesagt worden ist. Innerhalb von zehn Minuten muss das Rettungsmittel nach dem Ende des Notfallgespräches und ab Alarmierung am Notfallort eintreffen. Wir hatten formuliert „ersteintreffendes Rettungsmittel“, das finde ich auch gut. Darum haben wir ja auch die Berufsbezeichnung und eine größere Qualifikation der Notfallsanitäter eingeführt, das heißt, der Notfallsanitäter hat ein viel größeres Wissen und viel mehr Möglichkeiten von der Ausbildung her, dass er dort schon die ersten lebensrettenden Maßnahmen durchführen kann. Deswegen kann man das nicht vergleichen mit einem Rettungsassistenten.
In der Anhörung wurde der zu kurz bemessene Vergabezeitraum der öffentlich-rechtlichen Verträge in der Notfallrettung mit einer maximal siebenjährigen Frist kritisiert. Frau Stramm sagte schon, dass es in dem ursprünglichen Gesetzentwurf, der in der Sommerpause vorgelegen hat, wo die Fraktionen je ihre Arbeitskreisbereisungen gemacht haben, um fünf Jahre ging. Aufgrund der kritischen Bemerkungen der Praktiker wurde der Gesetzentwurf dann auf sieben Jahre erhöht. Wir als CDUFraktion haben noch mal dementsprechend reagiert und eingebracht, dass die Frist von sieben Jahre auf zehn Jahre erhöht wird.
Mit diesem Vorschlag sind alle Fraktionen im Sozialausschuss mitgegangen. Heute kommt wieder ein ganz anderer Aspekt rein.
Durch die Fristverlängerungen werden die Qualitätsanforderungen des Rettungsdienstes angemessen berücksichtigt, zugleich wird eine bessere Planungssicherheit für die Träger geschaffen, sodass diese ihren Rettungsdienstauftrag konstant erfüllen können. Und auch die gut ausgebildeten Notfallsanitäter erhalten dadurch eine langfristige berufliche Perspektive in unserem Land.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Wasserrettung nun auch als Glied der Rettungskette mit aufgenommen wird,
ist eine großartige Errungenschaft. Das können, glaube ich, alle Fraktionen bestätigen. Zudem hat die Anhörung ergeben, dass der Tätigkeitsbereich der Rettungsschwimmer nicht nur auf lebensrettende Maßnahmen im Wasser beschränkt werden soll, auch lebensrettende Maßnahmen an Land werden künftig dem Zuständigkeitsbereich der Rettungsschwimmer zugeschrieben.
Ja, und zwar kam bereits 2013 die erste Kritik auf, dass die Standorte und die Ausstattung der Rettungstürme
gesetzlich geregelt werden sollten. In der Anhörung zum Rettungsdienstgesetz wurde daher von den Trägern der Wasserrettung erneut eine gesetzliche Formulierung gefordert, die die Anforderungen an Ausstattung, Größe und Ort der Rettungstürme regelt. Diese Forderung wurde auch mit konkreten Beispielen untersetzt. Dass der Küstenschutz, Küsten- und Naturschutz, über das Leben der Badegäste gestellt wird und Rettungstürme an den Dünen nicht zugelassen sind,
(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Na, das ist ja unglaublich! – Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)
ist für die kommunalpolitisch Verantwortlichen nicht nachvollziehbar, gerade im Tourismus- und Erholungsland Mecklenburg-Vorpommern.
Darum hatte die CDU-Fraktion einen Vorschlag erarbeitet und diesen mit dem Koalitionspartner ausgetauscht. Leider kam es da zu keiner Zustimmung. Aber das ist nun mal so bei einer Koalition,
zumal es auch von einigen Fraktionskollegen aus der Fraktion der SPD bereits im Jahre 2013 Zustimmung gegeben hat. Aber es ist nun mal so, das konnte nicht umgesetzt werden.
Und, Frau Ministerin, ich muss aus meiner Sicht etwas richtigstellen. Ohne Ermächtigungsgrundlage können der Rettungsdienstplan oder eine Rechtsverordnung nicht geregelt werden. Insofern war uns viel daran gelegen, dass wir das auch in das Gesetz, zumindest als Bestandteil, mit aufnehmen.
(Heiterkeit bei Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Da hätten Sie ja unseren Antrag nehmen können.)
Wir werden das Gesetz bei der Umsetzung begleiten und werden nach einem Jahr sehen, was vielleicht noch mal verändert werden muss, werden unsere Sommerpause als Arbeitskreis Soziales nutzen, mit den Praktikern vor Ort ins Gespräch kommen und werden sehen, wie das Gesetz wirklich wirkt.
Ich bin zuversichtlich – das hat ja auch die Anhörung gezeigt –, dass das Gesetz sehr positiv aufgenommen
wird, auch von den Oppositionsfraktionen, deswegen kann ich nur noch mal an Sie appellieren. Die Entscheidung und die Begründung, warum wir Ihre Anträge und auch den Entschließungsantrag abgelehnt haben, haben wir Ihnen eigentlich schon im Sozialausschuss gegeben. Vielleicht könnten Sie darauf verzichten, den noch mal zu stellen,
ansonsten wird sich an unserer Haltung zu Ihren Änderungsanträgen und zum Entschließungsantrag auch nichts ändern. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.