Protokoll der Sitzung vom 28.01.2015

(Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann hätten die Initiatoren des Volksbegehrens nämlich selbst sagen müssen,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, das müssen sie selber sagen.)

welche Gerichtsstandorte möglicherweise schließen. Und genau das wollten sie nicht. Das ist der Dissens,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig.)

der hier entsteht, und das muss man an dieser Stelle auch mal sagen können.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Ich behaupte natürlich auch nicht an dieser Stelle, dass alle Einwohner dieses Landes, die nicht unterschrieben haben, automatisch eine Zustimmung zum Gesetz gaben,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aber man könnte das.)

aber es zeigt, dass es für eine ganze große Anzahl, für die übergroße Anzahl, ich sage mal, für mindestens 90 Prozent der Menschen eben keinen Grund gibt, diese Reform anzuzweifeln. Ich will damit sagen …

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Vielleicht haben Sie sie auch nur nicht erreicht.)

Ach nö, Sie waren doch genug unterwegs, Frau Borchardt,

(Heiterkeit bei Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Sie haben doch mit fast jedem gesprochen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Auch mir ist während der Unterschriftensammlung aufgefallen, das kann man nebenbei sagen, dass es einige Leute gibt, es gibt tatsächlich auch Menschen, die ganz normal denken und sagen, ja, wir kommen an solchen Reformvorhaben nicht vorbei.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Und wenn Sie ehrlich wären …

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Und ich bin unnormal, oder was?! Ich bin unnormal, ja?! 140.000 Leute sind unnormal?!)

Wenn Sie mich jetzt möglicherweise wieder auf Ueckermünde ansprechen wollen, dann nehme ich das mal vorneweg. Genau die Initiatoren dieses Volksbegehrens hätten nämlich sagen müssen, welche Gerichte man schließen will. Und ich sage Ihnen ganz ehrlich, Ueckermünde hätte mit einem Richter dazugehört. Das ist schon seit 15 Jahren das kleinste Amtsgericht in MecklenburgVorpommern.

(Beifall Wolf-Dieter Ringguth, CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig.)

Leider ist es so, und das gehört auch zur Wahrheit mit dazu: Ueckermünde wäre hundertprozentig darunter gewesen, da hätte ich mich anstrengen können, wie ich will.

(Heiterkeit bei Stefanie Drese, SPD, und Udo Pastörs, NPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aber doch nicht bei Frau Borchardt, Mensch!)

Gut. Jetzt sind wir ein bisschen vom Pfad abgekommen,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, genau. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

aber was ich sagen will, ist, dass unsere Landesverfassung und auch das Volksabstimmungsgesetz ganz genaue Regelungen treffen, wenn es also möglicherweise zu einer Volksabstimmung kommt. Dann gibt es ein Verfahren

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: So ist es.)

und dann wird festgelegt, ob es und wie es durchzuführen ist. Sollte das Ergebnis des Verfahrens sein, dass die Gerichtsstrukturreform aufgehoben wird, ja, dann wäre es so. Das gehört einfach zur Wahrheit dazu. Das muss eine Demokratie, finde ich, dann auch aushalten. Aber, meine Damen und Herren, so weit sind wir noch nicht. Umgekehrt gedacht würde es bedeuten: Wenn wir die Reform jetzt aufhalten und zwei Jahre warten, so, wie Sie es fordern, dass eben dieser Volksentscheid ja möglicherweise, ich sage mal, schon Ende 2015 stattfinden könnte – die Zeitschiene, die Herr Suhr hier dargestellt hat, ist eine mögliche Zeitschiene beziehungsweise die Extremvariante,

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die wahrscheinlich ist.)

es könnte aber auch deutlich schneller gehen – und dann nicht erfolgreich ist, Herr Suhr, wie gehen wir dann damit um? Was ist dann eigentlich mit den Kosten? Das ist hier

eben schon dargestellt worden. Deswegen kann ich mich an der Stelle auch kurzfassen.

Den Vorwurf mache ich Ihnen aber auch, dass die von Ihnen genannte Kostenneutralität eben nicht eintritt. Und die tritt genau nicht ein aus den bereits genannten Gründen:

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig.)

IT-Umstellung, Baumaßnahmen, Mietkosten. Ich will das nicht alles wiederholen.

An der Stelle möchte ich dann also sagen, meine Damen und Herren: Lassen Sie uns sachlich bleiben!

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Wer ist denn hier unsachlich?)

Wir müssen – und auf diesem Standpunkt steht auch meine Fraktion – den rechtsstaatlichen Weg beschreiten. Wir werden deshalb nicht in Hektik verfallen. Wir werden natürlich Ergebnisse von Volksbegehren anerkennen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Selbstverständlich.)

Das ist überhaupt gar keine Frage. Darum geht es auch gar nicht, sondern es geht darum, einen rechtsstaatlichen Weg an dieser Stelle einzuhalten,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja.)

und möglicherweise muss die Demokratie auch Folgen aushalten.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: So ist es.)

Aus den genannten Gründen, meine Damen und Herren, bleiben wir dabei, ebenso wie beim ersten Gesetzentwurf, der uns vorgelegen hat, der jetzt nicht mehr da ist. Und wir werden es erleben – Herr Suhr hat es ja schon gesagt –, wir werden uns weiter mit Gesetzentwürfen in dieser Richtung wohl beschäftigen müssen. Meine Fraktion lehnt auf jeden Fall diesen Gesetzentwurf ab.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zumindest die, die noch da sind.)

Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Andrejewski.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man stelle sich einmal vor, der Volksentscheid, zu dem es in letzter Konsequenz mit großer Wahrscheinlichkeit kommen dürfte, hätte im Frühjahr 2016 Erfolg, dann müsste beispielsweise das Amtsgericht Ueckermünde wieder eingerichtet werden. Was würde das in der Praxis bedeuten? Das Gebäude in der Gerichtsstraße 16 hätte dann 15 Monate lang leer gestanden, was der Bausubstanz kaum gutgetan haben dürfte.

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

Das Haus ist schon ziemlich alt, wurde 1908/1909 erbaut. Es bestand schon Ende 2014 zur Zeit der Auf-

hebung erheblicher Sanierungsbedarf. Den hat die Landesregierung garantiert nicht in ihren haushalterischen Überlegungen berücksichtigt. Es käme aber auf sie zu oder sie müsste ein anderes Gebäude anmieten. Der Direktor des Amtsgerichts Pasewalk hat in einer öffent- lichen Anhörung auf ein altes Militärgebäude hingewiesen, das gerade saniert wurde Ende 2014. Ob das im März 2016 noch zu haben sein wird, weiß man aber nicht.