hebung erheblicher Sanierungsbedarf. Den hat die Landesregierung garantiert nicht in ihren haushalterischen Überlegungen berücksichtigt. Es käme aber auf sie zu oder sie müsste ein anderes Gebäude anmieten. Der Direktor des Amtsgerichts Pasewalk hat in einer öffent- lichen Anhörung auf ein altes Militärgebäude hingewiesen, das gerade saniert wurde Ende 2014. Ob das im März 2016 noch zu haben sein wird, weiß man aber nicht.
Wie auch immer, das wieder einzusetzende Amtsgericht müsste in Ueckermünde untergebracht werden, Umzüge wären zu organisieren, Baumaßnahmen einzuleiten, Akten zu bewegen, Personal umzusetzen, und das in aller Hektik, denn die Landesregierung geht ja fest davon aus, dass es nicht dazu kommen wird, und fühlt sich ganz sicher und glaubt, der Volksentscheid geht auf gar keinen Fall durch.
Das Ganze müsste dann an zehn Standorten gemacht werden, und das im Wahljahr. Wie kann man sich mutwillig einem solchen Desaster aussetzen?! Glaubt die Landesregierung wirklich, sie könnte durch die Schaffung vollendeter Tatsachen die Bürger so entmutigen, dass sie es nicht mehr wagen würden, bei dem Volksentscheid mit Ja zu stimmen oder da überhaupt aufzutauchen? 149.000 Bürger, abzüglich einiger ungültiger Stimmen womöglich, haben es jedenfalls gewagt. Die Bürger wagen immer mehr, siehe Pegida. Es wäre der Landesregierung zu raten, dass sie aus reiner Vorsicht wenigstens ab und zu mal die verlassenen Flure im Amtsgericht Ueckermünde nass durchwischen lassen sollte,
Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch einmal der Fraktionsvorsitzende Herr Suhr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie sehen mich nicht wirklich überrascht,
weil das, was die Koalitionsfraktionen, das, was die Justizministerin hier vorgetragen haben, das lag ja in der Linie dessen, was Sie seit Monaten praktizieren.
Herr Texter, ich muss Ihnen zugestehen, Sie sind zumindest auf das Volksbegehren eingegangen, aber wirklich damit auseinandergesetzt im Sinne von, was passiert denn, wenn in diesem Land erstmalig eine so große Anzahl von Menschen ihren politischen Willen über ein direktdemokratisches Element, was zudem auch noch in der Verfassung verankert ist, zum Ausdruck bringt, haben Sie sich nicht. Da ziehen Sie völlig falsche Schlüsse, weil Sie hergehen und sagen: Na ja, da könnte man ja auf die Idee kommen, es hat jetzt einmal geklappt, also muss man die Quoren gar nicht runtersetzen. Der Schluss ist doch ein ganz anderer, der richtige Schluss ist – und das erwarte ich von den demokratischen Fraktionen in diesem Parlament –, dass ich mich ernsthaft mit diesem erfolgreichen Volksbegehren auseinandersetze.
Und das tun Sie nicht. Sie erwähnen es noch nicht mal vonseiten der SPD. Die Justizministerin erwähnte es noch nicht mal in ihrem Beitrag. Jetzt könnte man ja rein theoretisch hergehen und fragen: Was wäre denn der angemessene Umgang dieses Landtages mit einem Volksbegehren, was 150.000 Unterschriften gesammelt hat? Da wäre meine Erwartung, ich setze mich hin und sage, wie kann man denn dem Bürgerwillen Rechnung tragen und wie kann man vermitteln, dass man das ernst nimmt. Das tun Sie nicht. Sie missachten das.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Herr Suhr, am 10. März wird das Ergebnis verkündet und danach wird erst gehandelt. Warum verstehen Sie das nicht?)
Sie missachten die erfolgreiche Inanspruchnahme eines verfassungsrechtlich zugesicherten Instruments. Und das steht in der Linie Ihres Umgangs mit der Bürgerinitiative. Darauf möchte ich gern noch mal zurückkommen, weil das muss man sich noch mal auf der Zunge zergehen lassen. Es ist noch gar nicht so lange her – und da wäre alles rechtzeitig gewesen im Sinne von, wir nehmen den Bürgerwillen ernst –, es ist noch gar nicht so lange her, da hatten wir eine Volksinitiative mit mehr als 30.000 Unterschriften. Da haben Sie sich erdreistet und im Rechtsausschuss und anschließend im Landesparlament dann einen Entschließungsantrag formuliert und beschlossen, der das genau umgekehrt hat, was der Wille der Volksinitiative gewesen ist. Das war der erste Schritt.
Dann haben wir hier einen Antrag eingebracht, die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Da sind Sie hergegangen und haben unter Vorgabe von Formalargumenten, es ginge nicht, man könne ja damit keinen Gesetzentwurf verändern, auch das beinhaltet ein Moratorium, es aus formalen Gründen abgelehnt. Daraufhin sind wir in aller Schnelle, um diesen formalen Gründen zu entsprechen, hergegangen und haben einen Gesetzentwurf vorgelegt. Den kennen Sie, einen Dringlichkeitsantrag. Da haben Sie die Dringlichkeit abgelehnt. Es wäre alles rechtzeitig gewesen, um die Menschen in diesem Land zu hören zu der Frage, wollt ihr dieses Gesetz oder wollt ihr das nicht.
Dann ist in der darauffolgenden Sitzung logischerweise diese Gesetzesinitiative auf die Tagesordnung gekommen. Da war dann plötzlich das tragende Argument, na ja, wir wissen ja nicht, ob die die 120.000 Unterschriften zusammenkriegen. Heute gehen wir darauf ein, indem wir einen neuen Gesetzentwurf vorlegen, anpassen dahin gehend, was alles schon umgesetzt worden ist. Hätten wir das nicht getan, hätten Sie uns heute vorgeworfen, na ja, ihr habt ja die Schließung von den zwei Amtsgerichten gar nicht berücksichtigt. Das wäre das nächste Argument gewesen. Jetzt höre ich aus der SPD insbesondere gerade, na ja, wollen wir doch erst mal gucken, ob die 150.000 überhaupt gültig sind, ob da überhaupt 120.000 Gültige rauskommen.
aber es ist eine Missachtung des Rechts von Bürgerinnen und Bürgern, die in einem intensiven Prozess Unterschriften zusammengesammelt haben und die sich zu einer politischen Position bekannt haben, die Sie nicht ernst nehmen. Und Sie versuchen auf diese Art und Weise durch den Vortrag von formalen Argumenten dieses direkte demokratische Element und den Bürgerwillen auszuhebeln. Das halte ich persönlich im besten demokratischen Sinne für Missachtung dessen, was in der Verfassung gewollt ist, sehr geehrte Damen und Herren.
Und ich kann Ihnen auch sagen, wie das weitergeht, ich kann Ihnen auch sagen, wie das weitergeht: Sie werden, das ist meine Spekulation – mal gucken, ob ich recht habe, darauf nehme ich jede Wette an –, jetzt anfangen, die Fristen – Sie haben ja die Möglichkeit, die Fristen zu gestalten – maximal auszuschöpfen, weil Ihre Strategien …
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Da gebe ich Ihnen mein Wort. Das machen wir so schnell wie möglich, so schnell wie möglich.)
Ich bin mal gespannt, wie mit den Fristen umgegangen wird, wenn denn tatsächlich im März, nachdem die Landeswahlleiterin die Gültigkeit des Volksbegehrens festgestellt hat,
(Heinz Müller, SPD: Dann reden wir weiter. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: So schnell wie möglich, da gebe ich Ihnen mein Wort.)
die Vorlage in das Parlament kommt. Dann haben Sie sechs Monate Zeit, das zu befassen, und darauf haben Sie Einfluss.
Und dann bin ich mal gespannt, wenn Sie sich anschließend dagegen aussprechen werden, wie Sie die sechs Monate bis zum Volksentscheid tatsächlich ausnutzen, ob Sie die Fristen ausnutzen oder ein ernsthaftes Interesse daran haben, zu sagen, wir nehmen zur Kenntnis – und das wäre für mich der angemessene Umgang mit diesem Volksbegehren –, dass es noch niemals in der Geschichte des Landes eine derartig gewaltige Unterschriftensammlung gegeben hat, wir nehmen zur Kennt
nis, dass sie mit größter Wahrscheinlichkeit bei der Anzahl der Unterschriften erfolgreich ist, wir nehmen den Willen der Bürgerinnen und Bürger ernst und nehmen, wissend, dass es ein hohes Zustimmungsquorum von 33 Prozent braucht, in Kauf, dass die Menschen über eine solche Frage, die offensichtlich für sie von großer Bedeutung ist, in einem Abstimmungsprozess auch abstimmen dürfen.
Das wäre die angemessene Art und Weise, aber nicht herzugehen, Tatsachen zu schaffen und anschließend – auch da bin ich sicher, dass Sie das machen werden – zu argumentieren: Stimmt dem nicht zu, weil wir haben hier schon so viel umgesetzt und das kostet X, Y und Z, und deshalb ist das jetzt unsinnig, das zu machen! Das wird das tragende Argument sein, wenn Sie das dann entsprechend vortragen.
Ich halte das für absolut inakzeptabel, dass hier der demokratische Wille von vielen Menschen so missbraucht wird, und ich kann nur noch mal deutlich an Sie appellieren: Nehmen Sie die Menschen in diesem Land ernst!
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, wir sind an die Verfassung gebunden, Herr Suhr, genau wie Sie auch.)
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auf Drucksache 6/3616 zur Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Elektromobilität als wirtschaftliche, umweltpolitische und gesellschaftliche Chance weiterentwickeln, Drucksache 6/3624. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3671 vor.
Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Elektromobilität als wirtschaftliche, umweltpolitische und gesellschaftliche Chance weiterentwickeln – Drucksache 6/3624 –