Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Elektromobilität als wirtschaftliche, umweltpolitische und gesellschaftliche Chance weiterentwickeln – Drucksache 6/3624 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor einer Woche titelte die „Schweriner Volkszeitung“: „Elektroautos sind in MV Ladenhüter“. In dem Artikel hieß es dann leicht spöttisch unter Bezugnahme auf die Anzahl der Kfz-Neuzulassungen in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr und unter Verweis auf das Ziel der Bundesregierung, wonach bis 2020 eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen unterwegs sein sollen: „Im Nordosten der Republik kommt der schadstofffreie Fortschritt allerdings nur in homöopathischen Größenordnungen an. Unter den insgesamt 35.184 Fahrzeugen, die im vergangenen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern neu zugelassen wurden, waren laut Angaben des Kraftfahrtbundesamtes … lediglich 45 Elektroautos – ein Anteil von 0,1 Prozent.“ So das Zitat.
Nun könnte man ja im ersten Moment auf die Idee kommen und sagen, na ja, bei uns in Mecklenburg-Vor- pommern gibt es keine Fahrzeugbaustandorte in einer Größenordnung, die eine zukünftige Produktion von Elektroautomobilen im Land erwarten lassen. Die sitzen alle woanders, und wenn die ihre Elektrofahrzeuge nicht verkaufen können, was solls, was schert mich das Leid der anderen.
Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Einstellung wäre, wie so oft, nicht nur leicht fragwürdig, sie wäre vor allem dumm. Sie wäre deswegen dumm, weil es bei Elektromobilität eben nicht nur um die Anzahl der Arbeitsplätze im Kfz-Bau oder den Umfang der Gewerbesteuerlast bei den produzierenden Automobilherstellern geht. Es geht auch darum, die Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu unterstützen, die an der Wertschöpfungskette der Elektromobilität von der Forschung und Entwicklung bis hin zur Produktion als Zulieferer partizipieren, und solche Unternehmen und Einrichtungen gibt es durchaus auch in Mecklenburg-Vorpom- mern, wie das Beispiel Webasto zeigt. Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es gilt gerade für Mecklenburg-Vorpommern, das unter Führung unseres Ministerpräsidenten die Herausforderungen der Energiewende auch als wirtschaftspolitische Chance für die weitere Entwicklung des Landes sieht, diese Chancen in einem bundesweiten Kontext zu sehen und zu nutzen.
Die Energiewende und die Nutzung alternativer Antriebe und Kraftstoffe im Verkehr sind eng miteinander verknüpft. Die verstärkte Nutzung von Elektromobilität, übrigens nicht nur von Pkw, sondern beispielsweise auch von Elektrofahrrädern, ersetzt fossile Energieträger, reduziert den CO2-Ausstoß und kann letztendlich erhebliche Synergien für die umfassende Nutzung erneuerbarer Energien schaffen. Für ein Land wie Mecklenburg-Vor- pommern, das sich eben nicht nur als Produzent von Strom aus erneuerbaren Energien begreifen kann, sondern auch als Wirtschaftsstandort im Zusammenhang mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, bedeutet daher ein Mehr an Elektromobilität im Ergebnis auch die Chance auf ein Mehr an Wertschöpfung für dieses Land und seine Menschen. Und dazu, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sind aus meiner Sicht zunächst zwei Dinge grundlegend:
Erstens. Elektroautos, Elektromobilität tragen nur dann zur CO2-Minderung bei, wenn sie mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Dafür bietet Mecklenburg-Vorpommern mit einem Anteil der erneuerbaren Energien von 61 Prozent an der Stromerzeugung allein im Jahr 2013, der noch weiter gesteigert werden soll nach dem Willen der Landesregierung und auch nach dem Willen meiner Fraktion, hervorragende Voraussetzungen. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass bundesweit die Ausweitung von Elektromobilität mit der Nutzung von erneuerbaren Energien verknüpft werden muss. Eine finanzielle Förderung von Elektromobilität zur Senkung des CO2-Ausstoßes macht auf Dauer nur begrenzt Sinn, wenn der genutzte Strom nicht aus erneuerbaren Energien resultiert.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dies bedeutet, dass für den weiteren Ausbau der Elektromobilität neben der Schaffung von Kaufanreizen auch die sonstigen Rahmenbedingungen, beispielsweise beim Aufbau der notwendigen Versorgungsinfrastruktur, so gestaltet werden müssen, dass sie auf die Nutzung erneuerbarer Energien an den Ladestationen ausgerichtet sind. Unter solchen Rahmenbedingungen kann Elektromobilität langfristig betrachtet einen sinnvollen Beitrag im Gesamtkonzept der Nutzung erneuerbarer Energien leisten. Dies alles setzt allerdings dann eine intelligente Vernetzung zwischen Erzeugung, Verbrauch, Speicherkapazitäten und Fahrzeugeinsatz voraus und damit eine langfristige und verlässliche Setzung von rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Förderung von Forschung und Entwicklung, aber auch den Ausbau im Bereich der Elektromobilität entlang der gesamten Infrastruktur und eben der gesamten Wertschöpfungskette.
Mecklenburg-Vorpommern allein kann dieses sicherlich nicht leisten. In diesem Zusammenhang steht ja dann auch eine Prüfung zusätzlicher Kaufanreize von Elektrofahrzeugen für die private und gewerbliche Nutzung. Wenn man sieht, dass die Fahrzeugflotte eines einzigen Autovermieters, beispielsweise der Sixt AG, aber auch der Europcar-Gruppe, sich in Deutschland allein im Jahr 2014 auf über 40.000 Fahrzeuge belief, dann wird deutlich, dass für eine zeitnahe Steigerung des Anteils von Elektrofahrzeugen die Nutzung solcher und ähnlicher Potenziale geboten erscheint. Durch ein entsprechendes Mehr an Fahrzeugen im gewerblichen Bereich würde im Ergebnis auch der Anschaffungspreis für den privaten Nutzer sinken können.
Lassen Sie mich zu meinem zweiten Punkt kommen. Der zweite grundlegende Gesichtspunkt für eine Weiterent
wicklung von Elektromobilität ist, dass wir Elektroautos dadurch aus ihrem bisherigen Dornröschendasein erwecken, indem wir sie in die Mobilität des Alltags einbinden. Dieser, ich will es mal „Erweckungskuss“ nennen, um bei Dornröschen zu bleiben, ist sicherlich kein einfacher. Herr Minister Pegel hat ja erst vor Kurzem zu Recht darauf hingewiesen, dass der Ausbau der notwendigen Infrastruktur letztendlich auch deswegen stockt, weil kaum potenzielle Nutzer vorhanden wären. Da beißt sich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sozusagen die Katze selber in den Schwanz. Ohne Nutzer keine Infrastruktur, ohne Infrastruktur keine Nutzer.
Allerdings ist der durch Herrn Minister Pegel in diesem Zusammenhang gemachte Vorschlag, dass beispielsweise größere Unternehmen, auch in unserem Land, aber auch beispielsweise Handelsketten oder Wohnungsgenossenschaften, selbst Tankstellenketten mit in den Aufbau von Ladestationen einbezogen werden sollten, aus meiner Sicht der richtige Ansatz. Hier, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist dann möglicherweise eine landesseitige Förderung durchaus sinnvoll. Um Elektrofahrzeugen ihr – ich bleibe mal bei dem Beispiel – Erweckungserlebnis zu verschaffen, sollten sie allerdings auch in ein nachhaltiges Gesamtkonzept für Mobilität in unserem Land eingebunden werden. Hier kann – und ich bin davon überzeugt, dass dies so kommen wird – der durch den Verkehrsminister in Aussicht gestellte neue Landesverkehrsentwicklungsplan ein richtiger und wichtiger Schritt sein.
Elektrofahrzeuge sind durchaus geeignet, trotz ihrer derzeitigen Schwächen – begrenzte Reichweite in Verbindung mit dadurch notwendigen Ladevorgängen – eine wertvolle Funktion in einem Gesamtmobilitätskonzept wahrzunehmen. Das übrigens nicht nur dort, wo möglicherweise andere Verkehrsmittel, seien es Bus oder Bahn, sich zum Beispiel aufgrund der Siedlungsstruktur nicht anbieten, sondern auch dort, wo beispielsweise der Wunsch nach zeitlich begrenzter Nutzung eines Pkws, zum Beispiel durch Touristen, im Vordergrund der Überlegung steht. Daran, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wird deutlich, dass Elektromobilität auch ein Beispiel von Wirtschaftsförderung sein kann. Ich will das an einem konkreten Beispiel deutlich machen. Es gibt solche Beispiele bei uns im Land schon, wie etwa das Klimahotel Parin, das seinen Gästen zwei Elektrofahrzeuge und mehrere Elektrofahrräder zur Nutzung zur Verfügung stellt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, um letztendlich aus den vielen verschiedenen Einzelansätzen ein einheitliches landesweites Konzept zu schaffen und auch finanziell untersetzen zu können, sollten – und so habe ich den Energie- und Verkehrsminister unseres Landes bei verschiedenen Gelegenheiten verstanden – unser Land oder zumindest Teile dieses Landes im Rahmen einer „Landesstrategie Elektromobilität“, so will ich es mal nennen, den Weg zu einer Elektromobilitätsregion gehen, um in Abstimmung mit der durch die Bundesregierung eingesetzten Nationalen Plattform Elektromobilität auch, und das ist nicht unwichtig, Fördermittel aus dem Bun- desprogramm „Erneuerbar mobil“ für unser Land einwerben zu können.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vor dem Hintergrund der Vielzahl von Herausforderungen, vor denen unser Land steht und in Zukunft stehen wird, ist die Weiterentwicklung der Elektromobilität ein wichtiger Baustein
im Gesamtkontext einer zukunftsorientierten, nachhaltigen Wirtschafts-, Energie-, Verkehrs- und Klimaschutzpolitik in unserem Land. Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, bitte ich Sie um Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Herr Pegel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Energiewende wird in unseren öffentlichen Debatten oft auf das Thema Strom reduziert. Energie und gerade auch Energiewende sind aber, wenn man sie vollständig betrachtet, deutlich mehr, denn die Energiewende muss natürlich, das ist unstreitig, eine Stromwende sein. Das nicht zuletzt deshalb, weil wir hier einen geschlossenen und immer noch von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragenen Atomausstieg haben, der uns natürlich auch zeitlich und inhaltlich unter Handlungsdruck bringt. Aber neben der Stromwende meint Energiewende natürlich auch die Wärme- und in diesem Fall vor allen Dingen die Mobilitätswende. Das hat mehrere Gründe.
Zum einen, das ist angeklungen, werden durch die regenerative Stromerzeugung die Verwendungsmöglichkeiten für Strom in den wind- und sonnenstarken Stunden immer wichtiger. Alternative: neben den Haushalten zusätzliche Verbrauchsmöglichkeiten. Sowohl der Einsatz von Strom zur Wärmeerzeugung, aber insbesondere auch in der Mobilität sind dafür wichtige Optionen.
Aber auch – und das gehört, glaube ich, an dieser Stelle gleichermaßen intensiv zur Fragestellung, wie gehen wir mit Elektromobilität um, dazu – die bundesdeutschen und die europäischen Klimaschutzziele sind ohne einen nachhaltigen Wandel in der Wärmeerzeugung und insbesondere in der Mobilität kaum, um nicht zu sagen, nicht zu erreichen. Und weil Elektromobilität dabei ein Riesenthema sein wird, freue ich mich, dass Sie sich im Landtag an der Stelle mit diesem Thema befassen mögen. Der Verkehrssektor macht nämlich immerhin rund ein Drittel des gesamten Endenergieverbrauches aus, wobei dieses Drittel zu über 90 Prozent aus Mineralöl gespeist wird, also mineralölische Substanzen für die Antriebe Verwendung finden. Trotz aller zugestandenermaßen erheblichen technischen Fortschritte bei den Verbrennungsmotoren ist bisher nur eine geringe CO2Minderung insgesamt in diesem Verkehrssektor zu verzeichnen.
Die Verbesserung der Motoren stelle ich gar nicht in Abrede, aber wir haben eine stetige Zunahme des motorisierten Individualverkehrs, der sozusagen die Zunahme, die Effizienzmöglichkeiten aufzufressen droht. Daher werden wir schwerpunktmäßig natürlich in den Ballungsräumen in unserer Republik dringend Strategien zur CO2
Verminderung im Verkehr angehen müssen. Das klingt jetzt für uns im Lande erst mal so, als ob uns das nicht vordergründig berührt, als seien wir nicht unmittelbar betroffen, weil in der Tat die großen Ballungsräume nicht zwingend bei uns liegen. Aber nach meiner Überzeugung greift diese Annahme deutlich zu kurz. Zum einen sind wir als Tourismusland eng mit den Veränderungen in den deutschen Ballungszentren verbunden. Spätestens jeden Sommer zur Hochsaison kommen bei uns alle Trends aus den Ballungsräumen direkt und unvermittelt an. Das Gleiche gilt für die Nachbarländer.
Unsere Häfen spüren das bereits jetzt, vor allen Dingen in Sassnitz und ganz vordringlich in Rostock, wenn die skandinavischen Fähren festmachen und dann die skandinavischen Besucherinnen und Besucher von der Fähre fahren und mit dem Stecker wedeln. In Norwegen, das ist der Hauptgrund dafür, gibt es bereits eine beachtliche Flotte, weil der norwegische Staat ganz nachhaltige Unterstützungsbemühungen unternommen hat, um die Elektromobilität zu forcieren.
Meine Damen und Herren, diese Entwicklung fordert uns nachhaltig heraus, im Tourismus wie in der Verkehrspolitik gleichermaßen. Wir werden auf diese neuen Bedarfe Antworten finden und vor allen Dingen geben müssen. Darüber hinaus sehen wir in Metropolen wie Berlin und Hamburg, die ja aufgrund ihrer deutlich kürzeren Distanzen, die regelmäßig zurückgelegt werden, Elektromobilität wesentlich einfacher und auch breitenwirksam einführen können, dass auch von dort dieser Trend zunehmend auf uns als gastgebendes Land zulaufen wird. Das wird besonders in Hamburg dadurch verstärkt, dass der Hamburger Senat sich bereits seit mehreren Jahren ganz nachhaltig sowohl industrie- und wirtschaftspolitisch getrieben, insbesondere aber verkehrs- und klimaschutzpolitisch getrieben für eine deutliche Zunahme von Elektromobilen insbesondere in der Hamburger Innenstadt einsetzt, weil dort, ganz schlicht formuliert, die Luftwerte geradezu erzwingen, dass man deutliche Veränderungen herbeiführt.
Wenn der Hamburger Senat mit seiner Initiative Erfolg hat, wovon ich ausgehe, nicht morgen und nicht übermorgen, aber in den nächsten Jahren deutlich spürbar, dann werden wir in wenigen Jahren mit diesen neuen Anforderungen – insbesondere der Gäste aus dem Hamburger Umland und aus Hamburg, die hier als Gäste am Wochenende wie im Urlaub regelmäßig willkommen und durchaus häufig vorkommend sind – umzugehen haben in unserem Bundesland. Deshalb tun wir selbstverständlich gut daran, uns jetzt schon Stück für Stück auf diese absehbare neue Entwicklung einzustellen.
Aber, meine Damen und Herren, es sind natürlich nicht nur unsere Gäste, die uns bei dieser Aufgabe herausfordern. Wir werden auch in unserem Land den Verkehr CO2-freundlicher machen müssen, als er bisher ist. Und gerade hier wird im Übrigen wiederum der Tourismus – jetzt nicht die Gäste, sondern die Tourismuswirtschaft – ein wichtiger Impulsgeber sein, und zwar deshalb, weil unsere gastgebenden Unternehmen wissen, dass die Gäste von uns vor allen Dingen eins verlangen: saubere Luft. Das ist ein ganz massives Interesse, wenn Gäste unser Land besuchen.
Wenn Sie auf erste Tourismuskonzepte schauen, die sich dem bewusster zuwenden, dann werden Sie bereits Konzepte finden, die die CO2-freie Stadt – Sie nicken,
weil Sie ganz konkrete Beispiele vor Augen haben werden auf der Insel Rügen –, die ganz bewusst das CO2freie Ziel zur Grundlage einer sehr zeitnahen städtebaulichen Entwicklung machen. Für diese Frage „CO2-freie Stadt“ ist der Verkehr natürlich ein Riesenthema und auch da bleibt zur Lösung nur die Elektromobilität.
Aber auch für unseren Alltagsverkehr fern aller touristischen Zentren und Wirtschaftsbereiche wird Elektromobilität mit Sicherheit eine zunehmende Bedeutung erlangen. Und da bin ich eben nicht in Göhren auf Rügen – das war das Beispiel, das ich eben ansprach –, sondern ich bin im gesamten vorpommerschen Bereich, wo es verschiedenste Initiativen gibt, die nicht selten im Übrigen auch klare tourismuspolitische Antriebsfedern haben.
Aber wenn ich auf die Insel Usedom gucke mit den dortigen genossenschaftlich organisierten Energiewerken, wenn ich nach Greifswald und nach Stralsund schaue, in den alten Landkreis Ostvorpommern, heute Vorpommern-Greifswald, wo die Landrätin sich davorspannen möchte, wenn ich auf Rügen schaue: Es gibt Initiativen, die in diesen Bereichen immer beides verzahnen, aber auch ganz klar auf den Alltagsverkehr angelegt sind. Gerade in Vorpommern scheint sich eine Möglichkeit abzuzeichnen, die verschiedenen Player nicht auf ein Projekt zu verpflichten – das wäre gar nicht die Idee –, aber ihre Projekte wenigstens miteinander zu verzahnen und bekannt zu machen, sodass man in der Tat einen zusammenhängenden regionalen Ansatz findet, von dem wir hoffen, dass wir ihn dann auch beim Bundesverkehrsministerium bei entsprechenden Initiativen vorstellen können.
Diese Entwicklung ist mir nicht nur als Verkehrsminister bedeutsam, sondern auch in einer anderen Rolle, nämlich in der als Energieminister. Und in dieser Rolle liegt mir die Möglichkeit besonders am Herzen, dass bei Elektrofahrzeugen, bei intelligenter Nutzung, eine Nutzung als variable Speicher mehr als denkbar erscheint und dem durchaus schon praktische Überlegungen zugrunde liegen. Damit können dann Elektromobile künftig auch dem Lastmanagement innerhalb des gesamten Netzes, innerhalb der gesamten Stromnetze dienlich sein. Oftmals herrscht ja das Bild vor, dass man so ein bisschen wie bei vielen Mobiltelefonen den Akku leer lutscht, bis er durch ist, und wenn man dann Bedarf hat, steckt man ihn in die Steckdose. Die Konzepte, die hier bei Elektromobilen ansetzen, sind vielfältiger und versuchen, sehr viel steuernder und bewusster damit umzugehen. Da gibt es deutlich klügere Ansätze als den Akku leer zu lutschen und dann in die Steckdose zu stecken. Die gehen nämlich davon aus, dass solche Fahrzeuge als variable Speicher in kleinen Insellösungen in Netzen integriert werden können. In Kooperation insbesondere mit WEMAG hier in diesem Raum wird dazu ein größerer Versuch angelegt werden, der genau das versucht mit einzubinden und in der Praxis unter Beweis zu stellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich bleibt immer die Frage, wie viel Förderung ist möglich und wie viel können wir leisten. Das wird im Übrigen auch in dem ergänzenden Antrag aufgeworfen. Als Land bietet uns die Klimaschutzrichtlinie Ansatzpunkte, die wir ganz bewusst dort aufgenommen haben, die Elektromobilität zu fördern. Hauptbeispiele sind für uns dabei die Kommunen. Gerade dort fallen in der Verwaltung der Gemeinden, des Amtes oder des Kreises meist vor allem kürzere Fahrten an, und damit meine ich Gesamtfahrleis
tungen am Tage von unter 120 bis 150 Kilometern. Das ist nämlich die Reichweite, die die Elektromobile regelmäßig ohne Schwierigkeiten zurücklegen können, ohne erneut an die Steckdose zu müssen.
Gleiches gilt auch für Stadtwerke und Bauhöfe, die sich regelmäßig auf ihre kommunalen Grenzen beschränkt verkehrlich bewegen. Im Übrigen, auch da ist die Klimaschutzrichtlinie ausdrücklich offen, nicht selten verhält es sich bei Pflegediensten, bei anderen Dienstleistern und bei einigen kleineren Handwerksbetrieben ganz genauso. Das bietet uns gute Einsatzmöglichkeiten für Elektroautos, weil diese Distanzen unter 120 oder unter 150 Kilometern mit einem E-Mobil gut machbar sind und weil das regelmäßig Fahrzeuge sind, die jeden Abend an den gleichen Ausgangsort zurückkehren, sodass also einmalige Investitionen in die Steckdose – etwas salopp formuliert –, in die Lademöglichkeit dazu führen, dass das Fahrzeug über Nacht, weil es dort steht, wiederum aufgeladen werden kann.
Die Mehrkosten bei der Anschaffung, die eine Kommune mit einem Elektromobil zunächst hat, können wir über die Förderung aus der Klimaschutzrichtlinie abfedern. In Malchin gibt es ein erstes Beispiel, wo eine Kommune beim Erwerb eines Elektromobils unterstützt worden ist. Bei meinem Besuch kürzlich haben sie zumindest keine Beschwerde geführt.
Meine Damen und Herren, so eine Förderung hilft zum einen beim Klimaschutz, das ist auch die Aufgabe der Klimaschutzrichtlinie, aber – und das ist hoffentlich aus kommunaler Sicht ein zusätzlicher Anreiz, ein wesentlicher Anreiz – es entlastet dann bei den Betriebskosten den kommunalen Haushalt nicht unerheblich, vor allen Dingen, wenn größere Fahrzeugflotten vorhanden sind. Besser kann nach meiner Überzeugung am Ende eine Win-win-Situation nicht aussehen. Die Vorbildwirkung für die Gemeinde gibt es dann übrigens gratis obendrauf. Dieser Vorbildwirkung – auch darauf wird in dem Antrag, der ergänzend eingebracht worden ist, hingewiesen – will sich natürlich auch die Landesregierung stellen, wobei immer darauf achtzugeben ist, dass die Fahrzeuge ihre Eignung für diese Strecken auch ein Stück weit haben müssen.
Ich bin aber insbesondere deshalb dem Kollegen Innenminister dankbar – und das war jetzt nicht bezogen auf den Antrag heute, sondern im Rahmen einer normalen Beschaffung, zeitlich von vornherein so intendiert –, dass in der vergangenen Woche das erste Elektrofahrzeug,
ein E-Smart, durch den Innenminister als Zuständigen für die Fahrbereitschaft in Dienst gestellt werden konnte.
Natürlich wird auch das Land in den Blick nehmen, für die Fahrten auf Kurzstrecken sukzessive weitere Elektrofahrzeuge anzuschaffen. Aber noch einmal: Wir werden uns immer anschauen müssen, welche typischen Reichweiten hat so ein Fahrzeug zurückzulegen, und passt es dann in das Tableau, in die Vorgabe, die wir mit Elektrofahrzeugen heute klug erreichen können. Aber, auch das gehört dazu, die Trendwende auf dem Fahrzeugmarkt werden wir nicht allein mit den Impulsen aus Behörden
fuhrparken erreichen können. Der private Sektor und das Gewerbe werden insbesondere Anreize benötigen, und dann werden auch Nachfragen gegeben sein, die den wirtschaftspolitisch gewünschten Effekt erzielen.
Das, meine Damen und Herren, kann vordringlich und vornehmlich der Bund leisten, das werden wir in Mecklenburg-Vorpommern alleine nicht initiiert bekommen. Dazu gehören zuallererst vor allem Impulse an die gewerblichen, also an die betrieblichen Kunden, wobei diese nur zu kleinen Teilen allein wegen der Vorbildwirkung auf ein E-Mobil umstellen werden. Wir werden also weitere Argumente, monetäre, materielle Argumente schaffen müssen. Da werden also vor allem handfeste Fördermöglichkeiten im Raum stehen – noch mal –, die wir mit der Klimaschutzrichtlinie durchaus auch schaffen können und geschaffen haben.
Der Bund selbst wird hier noch einmal intensiver mit in die Verpflichtung genommen werden, und er ist ja auch intensiv dabei, genau dieser Pflicht entsprechen zu wollen, indem der Bundesverkehrsministerkollege zurzeit weitreichende Vorschläge entwickelt und vorlegt. Dabei wird es darum gehen, Kaufanreize zu geben, und nach meiner Überzeugung wird es auch um steuerliche Anreize gehen, auch wenn ich weiß, dass die heute erkrankte Finanzministerkollegin bei dem Wort immer zuckt.