Protokoll der Sitzung vom 29.01.2015

Eigentlich nicht, aber das Immer-wieder-Aufwärmen der gleichen Geschichte, wo noch gar keine Ergebnisse da sind, Herr Holter, das ist …

(Helmut Holter, DIE LINKE: Herr Lenz, das macht doch die CDU auch. Das machen alle Fraktionen.)

Die Kommission hat den Handlungsbedarf erkannt – das werden wir sehen – und wird sich mit den Regierungen der EU-Mitgliedsländer zusammensetzen und über die Notwendigkeit des ISDS beraten.

Ich möchte vielleicht noch mal etwas zitieren aus einer Bundestagsdrucksache mit der Nummer 18/2100, da

steht: „Deutschland erachtet Bestimmungen zum Inves- titionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren in

Übereinkommen mit Ländern mit funktionierendem Rechtschutz für nicht erforderlich. Diese Position hat die Bundesregierung auch in den Verhandlungen des Rates über das Verhandlungsmandat für die Europäische Kommission vertreten.“ Also ist die Bundesrepublik, die Bundesregierung, Entschuldigung, da auf dem richtigen Weg. Und, Dr. Brie, Sie werden es wissen, das ist ein Zitat aus einer Großen Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE.

Also, liebe Fraktion DIE LINKE, Ihre Ängste und Ihre Anliegen sind doch längst in Berlin und Brüssel angekommen. Ihr Antrag hat zu diesem Zeitpunkt keinen Druck, wir werden ihn ablehnen. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Köster von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Fasst man den SPD-Beitrag von Frau Drese zusammen, kann man nur feststellen, die SPD will so lange warten, bis Fakten geschaffen wurden. Bei Gesetzen ist dieses durchaus sinnvoll oder kann dieses sinnvoll sein,

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

nicht aber bei einem Freihandelsabkommen, was dann Fakt ist und auch nicht mehr von den USA geändert werden wird. Sie verarschen – Entschuldigen Sie diesen Ausdruck – die Bürger, Frau Drese.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Der Landtag soll also im Rahmen des Antrages unter anderem die Souveränität von Staaten betonen sowie die Pflicht und Verantwortung der Politik, zum Wohle der Bevölkerung zu wirken. Das Wort „Volk“, Herr Brie, ist Ihnen von der LINKEN ja zuwider.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Es ist Ihnen auch vollkommen egal, wer Ihre Politik auszuhalten hat. Sie und andere betreiben die Umvolkung unserer Heimat, so, wie es die Monatszeitung zuerst nennt, skrupellos voran. Und dass Sie für die Souveränität von Staaten eintreten, ohne sich für die Souveränität, also die Freiheit der eigenen Heimat energisch einzusetzen, sicherlich, Herr Gysi hat mal im Bundestag ebenfalls festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht souverän ist. Die Freiheit, die hier im Hause immer und immer wieder betont wird, gibt es staatsrechtlich nicht.

Aber widmen wir uns dem Hauptanliegen des Antrages. Es geht um die Ablehnung der sogenannten Schiedsgerichte, bei denen es sich nicht um ordentliche Gerichte handeln soll, sondern um sogenannte Anwaltsgerichte. Die LINKEN verkennen hier, denke ich mal, bewusst, dass diese Schiedsgerichte für die US-amerikanischen Verhandler unverhandelbar sind.

(Udo Pastörs, NPD: Richtig.)

Sie sind vielmehr fester Bestandteil der US-ameri- kanischen Handelspolitik, die mit aller Macht und allen

Mitteln die US-amerikanischen Standards, die fast ausschließlich geringer als in der Bundesrepublik Deutschland sind, durchsetzen will,

(Michael Andrejewski, NPD: Weltmacht.)

aus Sicht der USA verständlich, denn nur so können sie den EU-Markt mit ihren Produkten überfluten. Die fatalen Folgen werden die kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie die Bürger zu tragen haben. Zu Recht stellen Verbände wie der Bund Deutscher Milchviehhalter fest, dass die Zusicherung von Freihandelsbefürwortern, wonach man bei den Verhandlungen strikt auf die Einhaltung der hohen europäischen Standards, die den gesellschaftlichen Erwartungen gerecht werden, bestehen wolle, dass diese wertlos sind, da eine lückenlose Überprüfung nicht gewährleistet und garantiert werden kann, so, wie es der Bund Deutscher Milchviehhalter feststellt. Deutlich wird dieses auch daran, dass gestern unter anderem die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete, ein Frühwarnsystem für Gesetze und Standards der Gegenseite soll ermöglicht werden, damit Bedenken geäußert werden können. Konkret bedeutet es also, dass die USA bei Gesetzgebungsverfahren in der Europäischen Union ein Mitspracherecht erhalten wollen. Dies geht aus einem Geheimpapier zum Handelsabkommen hervor. Lesen Sie sich auch mal die Aussagen des ehemaligen US-Botschafters für die Europäische Union Stuart Eizenstat, es wird Ihnen die Augen öffnen!

(Patrick Dahlemann, SPD: Auf Englisch?)

Von der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Nordamerika ist der Abbau von Handelshemmnissen zugunsten der Konzerne und zum Nachteil der kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie zum Nachteil der Bürger zu erwarten. Dieses Freihandelsabkommen kann man nicht verbessern, man kann es nur konsequent ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Dr. Brie von der Fraktion DIE LINKE.

Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hätte gern Frau Drese erinnert, dass ich im Juni letzten Jahres im Ausschuss für Recht und Justiz dieses Problem von TTIP als erster angesprochen habe und damals Dr. Boest unserem Ausschuss noch keine Antwort geben konnte. Das hat sich inzwischen geändert. Ich erwähne das nur, weil hier gesagt wurde, die LINKE würde auf den Zug springen. Ich komme darauf noch mal zurück.

Ich möchte in Erinnerung rufen, dass die Kommission zurzeit lediglich über Nachbesserungen bei ISDS redet.

(Stefan Köster, NPD: Die werden keine Chance haben.)

In der „Welt“ heute, die hatten Sie ja alle oder hätten Sie lesen können,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

ist das Problem aufgeworfen, was das für die Verhandlungen nach wie vor bedeutet. Der ISDS-Investoren-

schutz soll nämlich grundsätzlich beibehalten werden. Die Kommission hat 97 Prozent Ablehnung bekommen und in der Öffentlichkeit erklärt, weshalb sie es trotzdem fortsetzt, unter anderem mit der Begründung, dass es sich bei einem Großteil der Einsendungen um vorformulierte Massenbriefe handele.

Gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ äußerte die EUKommissarin Malmström, das wurde heute schon erwähnt, dass sich in den restlichen Antworten durchaus wertvolle Hinweise befunden hätten. Wenn ich aber frage, warum man diese Massenbriefe so abwertet, dann möchte ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie auch darauf hinweisen, dass wir im Lissaboner Vertrag ein Recht der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union für Initiativen eingeführt haben, die natürlich mit solchen Massenunterschriften eingereicht werden. Und ich hoffe, dass diese negative Haltung von Frau Malmström zu dieser Form nicht bedeutet, dass man dieses Initiativrecht der europäischen Bürgerinnen und Bürger wieder abschaffen möchte.

Ich habe vorhin schon über den Fall Vattenfall gesprochen. Ich halte es für ein alarmierendes Beispiel, das deutlich macht, was Schiedsverfahren für manche Konzerne bedeuten. Es ist ganz klar gewesen, vor einem deutschen Gericht würde der Antrag von Vattenfall abgelehnt werden, also geht man zum Schiedsverfahren. Das untergräbt Rechtssicherheit und das ist ein Verfahren, auch das wurde heute erwähnt, das tatsächlich in den 50er-Jahren nicht zuletzt von Deutschland eingeführt wurde gegenüber Staaten, die keinen Rechtsstaat hatten, vor allem in Entwicklungsländern. Aber das jetzt in Bezug auf uns anzuführen, heißt eigentlich, dass bei uns an der Rolle vom Rechtsstaat gezweifelt wird.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Und dort sieht ein Konzern wie Vattenfall offensichtlich seine Chance. Es könnte zum Einfallstor für Investorenschutzregelungen auch in Deutschland führen, die wir alle nicht wollen. Es kann natürlich auch bedeuten, dass andere Staaten über Drittstaaten gegen Deutschland klagen können. Es kann auch amerikanische Konzerne auf die Idee bringen, dass sie ihre Möglichkeiten gegenüber der Bundesrepublik Deutschland oder anderen europäischen Staaten über Drittstaaten durchsetzen können.

Ich kenne natürlich die Argumente, die Befürworter von Investorenschutzregelungen innerhalb des Freihandelsabkommens ins Feld führen, und ich nehme sie auch sehr ernst. Dazu gehört zum Beispiel, dass man damit jene Regelungen, die in den 50er-Jahren getroffen worden sind, auf ein positives Niveau setzen kann, was vor allen Dingen für osteuropäische EU-Mitgliedsländer bedeutet hat oder die nach 1990 gleich gezwungen wurden, solchen Schiedsgerichtsmöglichkeiten zuzustimmen. Mit einem Freihandelsabkommen auf hohem Niveau zwischen den USA und der Europäischen Union könnte für Polen, die Tschechische Republik und so weiter eine bessere Situation entstehen. Allerdings warum ist das nötig? Mit einem solchen Abkommen würden für diese Staaten neue rechtliche Möglichkeiten entstehen und darüber hinaus können sie völkerrechtlich die alten Abkommen, zum Beispiel mit den USA, auch kündigen.

Wir haben mit unserem Antrag – das war ja auch ein Vorwurf, wir wären aufgesprungen auf den Zug –, Frau Drese,

etwas aufgegriffen, was die EU-Kommission am 13. Januar veröffentlicht hat und hoch aktuell geworden ist. Unser Antrag war am 14., einen Tag später, 12.00 Uhr, eingereicht worden. Schneller geht es nun wirklich nicht.

(Udo Pastörs, NPD: Ja, wenn man abschreiben kann, braucht man nicht länger.)

In die Öffentlichkeit zu kommen und dass der Landtag sich selbst damit beschäftigt, halte ich für wirklich wichtig.

Die SPD hat auf ihrem Parteikonvent vom 20. September unter anderem beschlossen, ich zitiere: „Investitionsschutzvorschriften sind in einem Abkommen zwischen den USA und der EU grundsätzlich nicht erforderlich und sollten nicht mit TTIP eingeführt werden. In jedem Fall sind Investor-Staat-Schiedsverfahren und unklare Definitionen“, Frau Drese, „von Rechtsbegriffen, wie ,Faire und Gerechte Behandlung‘ oder ,Indirekte Enteignung‘ abzulehnen.“ Zitatende, vom SPD-Konvent.

Und nun springen wir doch noch mal auf den Zug, Frau Drese. Sie haben noch am 14. Januar – und ich entschuldige mich, wenn ich Sie jetzt zitiere, ich finde es natürlich gut, dass man seine Meinung ändert, auch kurzfristig – in einer Presseerklärung gesagt, ich zitiere: „Bei diesen Geheimgerichten ist die Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze und die Berücksichtigung demokratisch verfasster Gesetze nicht gesichert.“ Frau Drese, das waren Sie.

(Stefanie Drese, SPD: Das ist auch richtig.)

„Deshalb müssen Rechtsstreitigkeiten zwischen einem Investor und einem Mitgliedsstaat öffentlich vor den ordentlichen Gerichtsbarkeiten verhandelt werden.“ Ende Ihres Zitats.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Genau darum geht es in dem Antrag. Das haben Sie gar nicht verstanden.)

Und ich danke Ihnen,

(Zuruf von Stefanie Drese, SPD)

nein, ich danke Ihnen, Frau Drese, für diese klaren Worte vom 14. Januar.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)