Aber das ist nicht das zentrale Problem. Ich möchte eigentlich zum Abschluss zu einer ganz anderen Frage kommen. Man muss nicht dem SPD-Konvent folgen,
man muss nicht den Auffassungen Ihrer Presseerklärung folgen, auch nicht meinen Überzeugungen, aber worum es mir geht – und das ist eine Forderung an uns alle und an die Regierungsfraktionen –, dass dieser Landtag sich endlich nicht nur mehr mit Anträgen der LINKEN, sondern auch mit Anträgen der Regierungsfraktionen, mit diesen Problemen beschäftigt, sich einmischt gegenüber der EU-Kommission, gegenüber der Öffentlichkeit in Mecklenburg-Vorpommern, gegenüber den Unternehmen
hier, den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Position bezieht. Und ich denke, gerade die Regierungsfraktionen, wenn Sie schon unseren Antrag trotz inhaltlicher nahezu vollständiger Übereinstimmung ablehnen, dann bitte und endlich reichen Sie selbst etwas hier in den Landtag ein! Ich werde einem vernünftigen Vorschlag von Ihnen jedenfalls gern zustimmen. – Danke.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3614. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3614 mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Abgeordneten- und Bürgerrechte schützen – den politischen Missbrauch des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpom- mern unverzüglich beenden!, Drucksache 6/3622.
Antrag der Fraktion der NPD Abgeordneten- und Bürgerrechte schützen – den politischen Missbrauch des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg- Vorpommern unverzüglich beenden! – Drucksache 6/3622 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bürger müssen sich ohne Ausspähung durch den Staat an die Abgeordneten wenden können. Dies sollte eigentlich ein unverrückbarer Grundsatz in einem freien Staate sein. Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern steht nach Artikel 24 Absatz 3 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern ein spezielles Zeugnisverweigerungsrecht zu. Demnach sind sie berechtigt, das Zeugnis über Personen zu verweigern, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsachen selbst. Hierfür haben die Behörden auch sicherzustellen, dass sich Bürger ohne Ausspähung durch den Staat an die Abgeordneten wenden können.
Ist dies aber wirklich so oder leben wir hier in der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern in einer konkreten Form der Unfreiheit? Denn gerade in Mecklenburg-Vorpommern scheinen die Grund- und Freiheitsrechte immer häufiger durch die Behörden missachtet zu werden. Unter offenkundigem Missbrauch des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, hier insbesondere durch Verwendung des Paragrafen 27a „Polizeiliche Anhalte- und Sichtkontrollen“, führen Polizeikräfte immer häufiger Anhalte- und Sichtkontrollen von möglichen Treffpunkten oppositioneller Bürger durch.
Bislang blieben zumindest die Abgeordnetenrechte sowie die zuvor beschriebenen Bürgerrechte – zumindest offiziell – von diesen Kontroll- und Überwachungsmaßnah
men verschont. Doch auch hier lassen die politisch Verantwortlichen im Land immer mehr ihrem Kontroll- und Überwachungswahn freien Lauf. So geschehen beispielsweise am 9. Januar 2015
vor dem Eingang des Bürgerbüros der Landtagsabgeordneten Stefan Köster und Udo Pastörs in Grevesmühlen. Ich wurde gegen 15.15 Uhr von einem aufgebrachten Bürger darauf hingewiesen, dass die Polizei all jene Bürger anhielt und kontrollierte,
In dem Gespräch erfuhr ich, dass die Kontrollen aufgrund eines Kneipenabends im Thinghaus, der für den späten Abend vorgesehen sei, nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern erfolgten. Auf die Frage, weshalb einerseits die Besucher des Bürgerbüros kontrolliert würden und andererseits bereits um 15.00 Uhr eine Kontrolle für einen Kneipenabend, dessen Beginn für 20.00 Uhr angekündigt wurde, erfolge, konnten oder wollten die Beamten keine Auskunft geben. Sie zuckten lediglich mit den Schultern.
Diese Kontrolle ist ein deutlicher Beleg dafür, dass die Freiheitsgrundrechte in Mecklenburg-Vorpommern schon lange außer Kraft gesetzt werden, wenn es dem sogenannten Kampf gegen rechts dienlich erscheint. Es ist nicht nur eine Frechheit, dass Polizeikräfte Besucher eines Landtagsabgeordnetenbüros kontrollieren und namentlich erfassen, das Handeln der Verantwortlichen verstößt auch gegen die verfassungsrechtlichen Grund- sätze. Die Landesregierung schafft hierdurch ein Klima der Angst, der Überwachung und der Rechtlosigkeit.
Deshalb hat die NPD-Fraktion den zuvor beschriebenen Skandal zum Anlass genommen, dass sich der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern heute mit den Verstößen gegen die innere Ordnung durch Behörden auseinandersetzen muss.
Sie, selbsternannte Demokraten, müssen heute erneut Farbe bekennen, ob Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Gesinnungsdiktatur jedes Mittel recht ist. Der vorliegende Antrag soll dazu dienen, dass Sie und Ihresgleichen sich mit Ihrer Gesinnungs- und Bespitzelungsdiktatur auseinandersetzen müssen.
Wir haben aber nicht die Hoffnung, dass Sie und Ihresgleichen konsequent und grundsätzlich sicherstellen,
dass die Rechte von Abgeordneten und Bürgern geschützt werden. Wir gehen vielmehr davon aus, dass Sie dafür Sorge tragen, dass der politische Missbrauch des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vor- pommern fortgeführt wird, um die Opposition zu bekämpfen sowie in der Ausübung der Grundrechte, insbesondere der Freiheitsrechte einzuschränken.
Die Diskussion zur Unterrichtung durch die Landesregierung zu den Empfehlungen des NSU-Untersuchungs- ausschusses des Deutschen Bundestages, dessen Vorsitz der damalige SPD-Genosse Edathy innehatte, hat ja belegt, dass Sie den Bespitzelapparat aufrechterhalten und wohl ausbauen wollen. Auszugehen ist auch davon, dass bewusst die wahren Hintergründe zur angeblichen NSU-Terrorzelle verschwiegen werden, weil diese Mordfälle seit November 2011 von Ihnen politisch missbraucht werden.
Wir nutzen stattdessen vielmehr die Gelegenheit, die Bespitzelungsmaßnahmen einer größeren Öffentlichkeit bekannt zu machen. So, wie Sie Demokraten sind, waren aus meiner Sicht auch Erich Mielke, Erich Honecker und Markus Wolf Demokraten.
Ebenso gründlich setzen Sie ebenfalls aus meiner Sicht die Behörden gegen kritische Bürger ein. Es mögen sich 1989/1990 die Farben geändert haben, aber nicht Ihre Gesinnung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
prägte – sehr alt und sehr deutsch, Herr Pastörs – in der Mitte des 16. Jahrhunderts das Bild vom Bock, der gerne Gärtner sein möchte.