Protokoll der Sitzung vom 29.01.2015

men, aber er widerlegt die Grundannahme der genannten Oppositionsanträge. Die Mieten in Mecklenburg-Vor- pommern sind in der weit überwiegenden Mehrzahl der Fälle keineswegs zu hoch.

(Regine Lück, DIE LINKE: Das widerlegt gar nichts.)

Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern ein sehr geringes Mietniveau. Im März 2014 hat die Fraktion DIE LINKE – ich verweise auf die entsprechende Drucksache – trotzdem gefordert, Regelungen zur Dämpfung des Mietanstiegs generell und unbefristet geltend zu machen

(Regine Lück, DIE LINKE: Ich habe gesagt, den einzelnen Fall muss man betrachten.)

und damit nicht nur auf die Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu beschränken. Der Bericht des Landesrechnungshofes zeigt aber mehr als deutlich, wie sehr diese Forderung an der Realität vorbeiging. Denn gerade in der Region mit sinkender Bevölkerungszahl ist das Mietniveau ohnehin niedrig.

Zu jedem Oppositionsantrag, der die Etablierung zentralistischer Mietpreisbremsen als notwendig erachtete, habe ich gesagt, dass die aufgrund der anhaltenden niedrigen Bestandsmieten und des faktischen wie auch des prognostizierten Leerstands nicht nötig oder sogar kontraproduktiv wären. Durch den Bericht des Landesrechnungshofes, insbesondere die Seite 20 fortlaufende und die Seite 56 fortlaufende, sehe ich mich bestätigt.

(Egbert Liskow, CDU: Siehste!)

Meine Damen und Herren, die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Vielleicht ist der Bericht des Landesrechnungshofes heute die Gelegenheit für die Opposition, sich auf einen Weg zu einigen. Entweder man fordert zentralistische Mietpreisbremsen und nimmt in Kauf,

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

dass in Größenordnungen betriebswirtschaftliche Irrwege mit allen Konsequenzen beschritten werden, oder man führt die Wohnungswirtschaft nicht auf den betriebswirtschaftlichen Irrweg. Dann muss man aber wiederum auch mit kostendeckenden Mieten leben. Was aber nicht funktionieren wird, ist, dass man nicht kostendeckende, zentralistische Mietpreisbremsen einfordert und den bundesdeutschen Steuerzahler dann auffordert, die zwangsläufig entstehenden Defizite auszugleichen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dem Innenminister bin ich sehr dankbar für seine klaren Worte.

(Regine Lück, DIE LINKE: Wir auch.)

Auch wir sind der Auffassung, dass die weit überwiegende Mehrheit der kommunalen Wohnungsunternehmen mit erforderlichem Sachverstand und mit Weitsicht geführt werden, und trotzdem haben wir natürlich – das hat der Innenminister gesagt – bestehende Altverpflichtungen, die, so sagte er es, in Einzelfällen nicht von der jeweiligen Gemeinde gestemmt werden können. Hier muss das Gespräch gesucht werden. Das ist übrigens keine neue Erkenntnis, sondern die hat auch der Wirtschaftsminister bereits erwähnt in den vergangenen acht Anträgen.

(Regine Lück, DIE LINKE: Da haben Sie auch unsere Anträge dazu abgelehnt.)

Wo Erörterungsbedarf zum Beispiel für ein Monitoring sowie für die Erarbeitung langfristiger Unternehmenskonzepte auf Kommunal- beziehungsweise Kreisebene durch Entwicklungskonzepte besteht, muss die Landesregierung dies einzelfallbezogen begleiten. Deswegen begrüßen wir die Überweisung in die Ausschüsse. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Waldmüller.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende der NPD-Fraktion Herr Pastörs.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist hier schon umfangreich ausgeführt worden. Ich möchte nur noch zwei Aspekte aus der Sicht der NPD-Fraktion beisteuern.

Der erste Punkt ist, wir haben hier eine relativ gut lesbare Grundlage, um sich einen Generalüberblick zu verschaffen, was die Wohnungswirtschaft angeht in unserem Land. Allerdings hat er einen, glaube ich, nicht zu unterschätzenden Fehler, und zwar bezieht man sich ganz abstrakt auf betriebswirtschaftliche Daten, ohne die Bewertung der Wohnqualität der einzelnen Wohnungen exakt zu bestimmen.

(Heinz Müller, SPD: Wenn man zum Beispiel einen polnischen Nachbarn hat.)

Daraus ergibt sich natürlich eine sehr schlechte Möglichkeit, für die Zukunft vorauszusagen, wie sich denn die Leerstände oder wie sich die Mietpreise entwickeln.

Ich will versuchen, Ihnen das vielleicht an dem kleinen Beispiel Lübtheen zu erklären. Da haben wir Wohnungswirtschaft, da haben wir im Moment im privaten Bereich einen Leerstand jenseits von 18 Prozent. Die Wohnungswirtschaft ist deswegen dort im Moment relativ gut ausgelastet – noch –, wenngleich sie auch in Schieflage ist, weil dort sehr viele Fremdarbeiter untergebracht werden, und das...

(Heinz Müller, SPD: Aha! Womit wir wieder beim Thema wären.)

Ja, natürlich. Das ist ein großes Thema.

…. führt dazu, dass langfristige Mieter in diesen Blocks eine andere Unterkunft suchen.

(Heinz Müller, SPD: Wenn ich Sie als Nachbarn hätte, dann würde ich mir auch eine andere Wohnung suchen.)

Die verlassen ganz einfach diese Wohnungen zunehmend. Das ist ein Grund, warum dann das große Risiko entsteht, dass nach Weggang dieser Fremdarbeiter eine Anschlussvermietung da gar nicht mehr möglich ist, und dadurch die Schieflage, die schon da ist, verstärkt wird.

Auch die von einigen Bürgermeistern angeführte Möglichkeit, durch die Flüchtlinge, die jetzt kommen, hier eine Sanierung oder eine bessere Auslastung für die Wohnungswirtschaft zu erreichen, ist sehr fraglich, weil dadurch natürlich – das ist ein Ergebnis, das kann man sich anschauen, auch in Großstädten, in westlichen Großstädten vor allen Dingen – die einheimische Bevölkerung entweder freiwillig geht oder vorher schon gezwungen wird, ihre Wohnungen zu räumen, die sie zum Teil schon 20/30 Jahre bewohnt.

Der nächste Aspekt ist, was ich gehört habe, die Freistellung von Grunderwerbssteuer bei Fusionen für alle Wohnungswirtschaftsunternehmen bundesweit. Das sagte Frau Lück.

(Regine Lück, DIE LINKE: In den ländlichen Räumen!)

Das würde bedeuten, dass damit auch eine Monopolisierung einhergeht. Einerseits sind Monopole meist nicht so gut, und auf der anderen Seite wäre es so, da einen Anreiz zu schaffen, sich Vorteile zu verschaffen bei privatkapitalgestützten Gesellschaften, die in der Wohnungswirtschaft sehr rentabel arbeiten, um hier noch einen großen Mitnahmeeffekt zu erzielen. Das sollte man noch mal überdenken.

Grundsätzlich stimmen wir natürlich zu, dass man diese Probleme in den Ausschüssen in Ruhe beraten sollte. – Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Gerkan für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Sehr ge- ehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Bericht vom Landesrechnungshof zeigt eines deutlich, dass die kommunalen Wohnungsunternehmen in einem sehr schweren Fahrwasser sind, insbesondere im ländlichen Raum – wir haben es gehört –,

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

und das nicht erst seit heute, sondern mindestens seit 2011.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: 16 Prozent. 84 Prozent sind gut.)

Um die festgestellten Mittel und langfristigen Risiken abzustellen, sind Prognoserechnungen zu erstellen und Aufstellungen von Sanierungskonzepten zur Überwindung der kritischen Kapitaldienstquoten haben zu erfolgen. Ebenso würden wir die Einführung eines unterjährigen Monitorings begrüßen, das wurde bereits gesagt.

Eine weitere Maßnahme, die wir von unserer Seite ebenso für wichtig halten, ist eine Fortführung der Altschuldenentlastung. Im Zusammenhang mit der stark einsetzenden Leerstandsentwicklung bedarf es einer dauerhaften Konzeption, um Schrumpfungsprozesse zu begleiten. Wir würden es begrüßen, wenn der Bericht in die entsprechenden Ausschüsse überwiesen wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD und Wolf-Dieter Ringguth, CDU – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 6/3615 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss sowie an den Energieausschuss zu überweisen. Ich glaube, Frau Lück hatte das auch genauso hier noch mal gesagt. – Ja? War richtig?! – Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Überweisungsvorschlag für die Drucksache 6/3615 bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefolgt worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 11. März 2015, 10.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen eine erholsame und vielleicht auch arbeitsame sitzungsfreie Zeit.