Protokoll der Sitzung vom 11.03.2015

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3783 abstimmen, soweit er die Nummer 20 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3783, soweit er die Nummer 20 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3787 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3787 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei

Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE abge- lehnt.

Wer in Artikel 1 der Nummer 20 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 20 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 21 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3783 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse, soweit er die Nummer 21 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3783, soweit er die Nummer 21 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wer in Artikel 1 der Nummer 21 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 21 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 22 bis 25 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 22 bis 25 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/3767 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesre- gierung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/3767 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes nach Artikel 60 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform – Gesetz zur Aufhebung der mit dem Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz beschlossenen Änderungen, Drucksache 6/3750.

Gesetzentwurf nach Artikel 60 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform Gesetz zur Aufhebung der mit dem Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz beschlossenen Änderungen (Erste Lesung) – Drucksache 6/3750 –

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst die Justizministerin des Landes Frau Kuder.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn ich heute die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt eröffne, so werden Sie verstehen, dass ich Wert auf die Feststellung lege, dass ich keine Einbringungsrede halte, meine Damen und Herren. Wir debattieren heute auf der Grundlage eines Volksbegehrens den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der mit dem Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz beschlossenen Änderungen, ein Gesetz, das wir seit dem Jahr 2013 diskutieren. Und darum wird es Sie auch nicht überraschen, dass ich dieses Anliegen heute nicht teile.

Meine Damen und Herren, das Gesetz zur Neuordnung der Gerichtsstruktur ist hier in diesem Hohen Hause am 9. Oktober 2013 beschlossen worden und am 6. Oktober 2014 in Kraft getreten. Achten Sie auf die Daten: Oktober 2013 und Oktober 2014! Ich werde darauf noch mal zurückkommen.

Heute, im März 2015, liegen 120.000 gültige Unterschriften vor, Unterschriften von jedem elften hier im Land. Das hat allerdings keine umstürzende Wirkung. Nach unserer Verfassung hat es aber zur Folge, dass der Landtag sich erneut mit dem Thema befasst, und zwar nur auf der Grundlage des durch das Volksbegehren vorgelegten Gesetzentwurfs. Wir tun das heute, denn dies war die nächst erreichbare Landtagssitzung. Und wir tun das in den nächsten Monaten mit Ausschussberatungen, Anhörungen und Zweiter Lesung, alles nach einem Zeitplan, der so zügig wie möglich gestaltet ist.

Damit, genau damit, meine Damen und Herren, wird zum Ausdruck gebracht, dass das Volksbegehren ernst genommen wird.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der NPD)

Denn in diesem Punkt, Herr Suhr, stimme ich jedenfalls mit der Überschrift Ihrer Pressemitteilung vom 4. März 2015 durchaus überein. Wenn der Landtag den durch das Volksbegehren vorgelegten Gesetzentwurf ablehnt, sollte der Volksentscheid an einem Wochenende Anfang September durchgeführt werden. Ich sage ganz klar, hier

wird nicht auf Zeit gespielt, aber genauso klar sage ich etwas anderes: Den Vorwurf, es sei undemokratisch, dass wir diese Gerichtsstrukturreform in der Zwischenzeit weiter umsetzen, lasse ich nicht auf mir sitzen.

(Stefanie Drese, SPD: Richtig.)

Ich wiederhole gern noch mal für Sie: Ich handele nach der Verfassung. Wir haben ein Gesetz, das der Landtag beschlossen hat. Und jedes Gesetz ist nach der Verfassung auszuführen, meine Damen und Herren, so einfach ist das. Ebenfalls in der Verfassung sowie im Volksabstimmungsgesetz geregelt ist das Verfahren zum Volksbegehren. Dem Verfassungsgesetzgeber war natürlich bewusst, dass dieses Verfahren Zeit in Anspruch nimmt. Trotzdem hat der Gesetzgeber dem Begehren keine aufschiebende Wirkung beigemessen, weder im Volksbegehren an sich, noch dem Umstand, dass Zwischenstände von Unterschriftensammlungen bekannt wurden. Der Vollzug eines Gesetzes kann also nicht einfach mal so ausgesetzt werden,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ja, aber auf der Basis des Gesetzentwurfes schon.)

nicht einmal auf Grundlage eines etwaigen Aussetzungs- oder Verschiebegesetzes, wie sich das einige offenbar vorstellen. Auch das, meine Damen und Herren, habe ich hier schon des Öfteren dargelegt.

Eingangs habe ich Sie auf die Daten Oktober 2013 und Oktober 2014 hingewiesen. Was glauben Sie, warum lag zwischen dem Gesetzesbeschluss des Landtages und dem Inkrafttreten des Gesetzes ein Zeitraum von nahezu einem Jahr? Ich sage es Ihnen noch einmal: Die Umsetzung muss sorgfältig vorbereitet werden. Die Neuordnung der Gerichtsstruktur ist ein sehr gut abgewogenes und überlegtes Vorhaben.

Sie ist auch ein von langer Hand vorbereitetes, sorgfältig aufeinander abgestimmtes, kompliziertes Räderwerk, in dem alles genau ineinandergreifen muss, etwa die personellen Maßnahmen, über die im Interesse der Mitar- beiter frühzeitig zu entscheiden war und ist und die im Übrigen auch mitbestimmungspflichtig sind, die organisatorischen Maßnahmen im IT-Bereich oder auch die baulichen Maßnahmen wie Umbau, Kündigung und Anmietung von Gebäuden, und da habe ich nur drei Punkte genannt. So ein Reformvorhaben müssen Sie sich vorstellen wie ein riesiges Containerschiff. Das ist kein kleines Motorboot, mit dem Sie Zickzackkurs fahren und mal stoppen und Fahrt aufnehmen können und dann wieder stoppen. Es ist ein riesiges Schiff, was zu lenken ist.

Meine Damen und Herren, inhaltlich will der Gesetzentwurf des Volksbegehrens auf den Stand von 1998 zurück. Er will, salopp gesagt, alles auf null drehen. Meine Damen und Herren, niemand sollte sich täuschen lassen, wenn es heißt, es ginge um eine andere oder gar eine bessere Reform. Das nenne ich Etikettenschwindel. Es geht schlicht darum, den alten Zustand wiederherzustellen.

Während der gesamten bisherigen Diskussion gab es keinerlei Vorschläge zu einer anderen Reform, nicht einmal im Ansatz. Seit Beginn der Diskussion zur Strukturreform bis heute, das sind jetzt gut drei Jahre, wurde keine Alternative aufgezeigt. Fehlanzeige, meine Damen und Herren, Fehlanzeige auf ganzer Linie! Und das ist auch kein Wunder, denn jeder weiß, auch eine andere

Reform, wenn sie denn wirklich eine wäre, müsste Einschnitte enthalten, und die würden ja ebenfalls Gegner auf den Plan rufen. Sie wissen ganz genau, dass auch bei einer sogenannten anderen Reform die kleinen Amtsgerichte, wie beispielsweise Ueckermünde, Wolgast, Hagenow oder Bad Doberan, infrage stünden. Das wird aber nur hinter vorgehaltener Hand gesagt. So sieht es aus und ich finde, das ist schlicht unehrlich.

Meine Damen und Herren, es ist dem Menschen eigen, auf Veränderungen erst mal – vorsichtig gesagt – ablehnend zu reagieren.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, das stimmt.)

Das ist menschlich verständlich, aber wir können das doch nicht zur Leitlinie unseres Handelns machen. Selbst Initiatoren und Unterstützer des Volksbegehrens räumen ja ein, nicht jede Unterschrift habe mit der Situation der Gerichte zu tun. Vielmehr sei nach der Kreisgebietsreform, der Polizeireform oder auch der Neustrukturierung der Finanzverwaltung eine gewisse Reformmüdigkeit eingetreten. Dazu sage ich, eine Reformmüdigkeit können wir uns hier nicht leisten.

(Beifall Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Und ich will das auch noch einmal deutlich sagen: Wir tun das doch nicht aus Langeweile, sondern weil sich verantwortliche Politik nicht darauf beschränken kann, das Schöne zu fordern, sie muss das Notwendige tun. Der demografische Wandel macht eine neue Struktur der Justiz erforderlich. Mecklenburg-Vorpommern ist das Land mit der geringsten Bevölkerungsdichte. Die Einwohnerzahlen werden weiter sinken. Parallel dazu sind die Eingangsbelastungen der Amtsgerichte insgesamt zurückgegangen, und sie werden auch weiter zurückgehen. Bereits jetzt ist es in kleinen und kleiner werdenden Amtsgerichten nur noch unter höchsten Anstrengungen überhaupt möglich, die große Bandbreite der Aufgaben eines Amtsgerichtes effizient zu erfüllen. Und diesen Realitäten muss man sich stellen.

(Michael Andrejewski, NPD: Warum sehen die Richter das anders?)

Wir schaffen tragfähige Strukturen. Im Ergebnis werden aus 21 Amtsgerichten 10 Amtsgerichte und 6 Zweigstellen. Die Gerichte erreichen eine Größe, die es ermöglicht, die notwendige Spezialisierung auf allen Arbeitsebenen zu gewährleisten und auch zum Beispiel bei Krankheitsvertretungen sicherzustellen. So schaffen wir die Voraussetzungen für eine auch zukünftig funktionsfähige Justiz.

Was sollte dem Bürger wohl eine Justiz nutzen, die zwar im Einzelfall örtlich etwas näher sein mag, aber nicht mehr funktioniert?

Ich darf in diesem Zusammenhang abschließend aus einem Kommentar im „Hamburger Abendblatt“ vom 13. Februar dieses Jahres auszugsweise zitieren. Da heißt es: „Jeder Häuslebauer weiß, dass er sein Eigentum auch nach dem Einzug in Schuss halten muss, weil der Wert sonst rapide sinkt. Die Politik aber schafft es, dies auszublenden. Andernfalls müssten sich die Akteure schließlich den Realitäten stellen. … Dass dies durchaus geht, zeigt ein Blick ins Nachbarland. Mecklenburg-Vor-

pommerns Landtag hat den Streit ausgehalten um eine Justizreform, die diesen Namen verdient. … Und mit der Bildung von Großkreisen hat das Parlament in Schwerin Fakten geschaffen, während in Schleswig-Holstein die Politiker seit Jahrzehnten kneifen.“ Ende des Zitats.

(Stefanie Drese, SPD: Hört, hört!)

Meine Damen und Herren, wir hier in MecklenburgVorpommern kneifen nicht. Wir haben uns sehr genau überlegt, was zu tun ist. An der Notwendigkeit der Gerichtsstrukturreform hat sich nichts geändert und deswegen halten wir Kurs. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Müller.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 120.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes für ein Volksbegehren liegen auf dem Tisch,

(David Petereit, NPD: Da waren Sie überrascht.)

ein Volksbegehren, das zum Inhalt hat, ein von diesem Hause beschlossenes Gesetz, das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz aufzuheben.

120.000 – das ist die Schwelle, die unsere Landesverfassung vorschreibt, und unsere Landesverfassung sagt dann auch, wie es weitergeht. Dieser Landtag hat sich mit diesem Gesetzentwurf, der dort diese Unterschriften bekommen hat, zu befassen. Wir tun dies heute. Und ich glaube, ich darf das Ende der heutigen Debatte vorwegnehmen, wenn ich davon ausgehe, dass alle Fraktionen hier heute zustimmen werden, dass wir diesem Gesetzentwurf in den fachlich zuständigen Europa- und Rechtsausschuss überweisen werden.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Und da es gewünscht worden ist, ist es auch in den Finanzausschuss zu überweisen, mitberatend in den Finanzausschuss zu überweisen.