der Landesheimatverband, die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern.
Also, meine Damen und Herren, ich finde, diese Institutionen und diese Organisationen sind ein guter Querschnitt durch unsere Gesellschaft, und das Thema Medienpolitik eignet sich nicht für Parteipolitik. Da sind Sie sicherlich anderer Auffassung. Deswegen sage ich Ihnen noch mal in aller Seelenruhe: Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist ausgewogen, er setzt nach unserer Meinung die richtigen Schwerpunkte,
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Frau Präsidentin! Zur Thematik Gleichstellung kommen wir heute Abend, aber mir schwant schon nichts Gutes, wenn ich hier die Zwischenrufe aus den Koalitionsfraktionen höre.
Ich will nur eins sagen: Nachdem sich jetzt meine innenpolitischen Kollegen geäußert haben und nur ein originä
rer medienpolitischer Sprecher zum Thema gesprochen hat, erscheint es mir dringend notwendig, dass wir auch im Landtag einen Medienausschuss haben, der sich ernsthaft mit den Fragen der Medienpolitik beschäftigt
und nicht das zelebriert, was wir hier von den Koalitionsfraktionen erlebt haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das geht so nicht, denn das, was wir erlebt haben von den Koalitionären, das war keine Substanz, das war Rumeierei. Und das ist immer so: Wenn es Kritik von außen gibt, dann ist das Majestätsbeleidigung. Das ist natürlich hier im Parlament überhaupt nicht tragbar, und deswegen muss man mit irgendwelchen Argumenten versuchen, die Kritiken, die von außen geäußert worden sind, klein- oder niederzureden. Und wenn es denn so ist, dass man ein Protokoll nicht lesen kann, weil es das noch nicht gibt, sollten wir zumindest den Anspruch haben, dass wir die Stellungnahmen, die schriftlich vor- liegen, umfangreich lesen und auswerten. Dann würde man nämlich zu ganz anderen Schlussfolgerungen kommen, als sie hier von Herrn Müller und von Herrn Ringguth vorgetragen wurden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Letztendlich zu dem Verfahren im Innenausschuss. Ich will es noch mal sagen: Der Kollege Holter hat als medienpolitischer Sprecher meiner Fraktion in der Ersten Lesung hier deutlich gemacht, welche Änderungsanträge wir einbringen. Der Kollege Ringguth hat es ja im Laufe seiner Rede noch mal bestätigt.
Und dann haben wir wie auch DIE GRÜNEN im Innenausschuss an die Koalitionäre die Frage gestellt – ich war dabei, trotz Mittagspause –, wir haben die Frage gestellt: Haben die Koalitionäre Fragen zu unseren Anträgen? Ganz erschrocken haben sie geguckt, weil sie sich nämlich unsere Anträge auch vor der Sitzung überhaupt noch nicht angeguckt haben,
sondern sich nur mit ihrem Antrag beschäftigten mussten, der dieses miese Gesetz noch einigermaßen in die richtige Rechtschreibform gebracht hat. So kann man mit einem medienpolitischen Thema nicht umgehen. Wir brauchen hier mehr Ernsthaftigkeit in der Debatte. Und dass der zuständige Ministerpräsident außer einem Lächeln nichts zu dieser Debatte beizutragen hat, das spricht Bände, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ein solch schlechtes Gesetz kann man nur ablehnen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Haben Sie keine Sorge, dass ich auf alle hier vorgetragenen – nein, „Argumente“ möchte ich lieber nicht verwenden – Äußerungen noch mal eingehen werde.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Es wäre ja nicht schlecht, wenn Sie sich inhaltlich an der Debatte beteiligen und nicht einfach so darüber weg wischen.)
Das lohnt sich, glaube ich, nicht. Ich möchte nur an einem Punkt, an einem Punkt, lieber Kollege Ritter, wenn Sie sich ein bisschen beruhigen, an einem Punkt mal deutlich machen, was ich Populismus nenne.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier stellt sich der Kollege Ritter in einer medienpolitischen Debatte hin und sagt, wir brauchen jetzt mal dringend einen Medienausschuss. Das ist toll!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben in diesem Hause eine sehr klare Vereinbarung – einschließlich der Opposition –, dass wir Ausschüsse bilden analog zu den Häusern der Landesregierung. Dabei gibt es eine Ausnahme, das ist der Petitionsausschuss. Ich muss nicht begründen, warum. Aber im Übrigen bilden wir Ausschüsse entsprechend den Zuständigkeiten der Ministerien der Landesregierung. Ich möchte,
(Helmut Holter, DIE LINKE: Dann ist der Medienausschuss ja genau richtig, weil die Medienpolitik bei der Staatskanzlei angesiedelt ist.)
Ich möchte bei diesem Prinzip gern bleiben, und ich nehme an, die LINKEN möchten es auch. Aber wenn es ihnen in den Kram passt, wenn man sich hier aufblasen kann als der einzig wahre Interessenvertreter unserer Medien, dann setzt man so ein Ding in die Welt. Das halte ich für unverantwortlich.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja. – Peter Ritter, DIE LINKE: Und sonst so, Herr Müller, was haben Sie inhaltlich beizutragen? Null! Nichts! – Michael Andrejewski, NPD: Wie immer.)
Im Rahmen der Debatte ist gemäß Paragraf 50 Ab- satz 3 unserer Geschäftsordnung seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetzentwurf der Lan- desregierung auf Drucksache 6/3486 die Durchführung einer Dritten Lesung beantragt worden. Ich gehe davon aus, dass die Überweisung in den Innenausschuss erfolgen soll.
Wer der Überweisung des Gesetzentwurfes der Landes- regierung auf Drucksache 6/3486 zur Beratung in den Innenausschuss und der Durchführung einer Dritten Lesung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung des Gesetzentwurfes und die Durchführung einer Dritten Lesung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wir kommen nun zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes auf Drucksache 6/3486.
Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/3767 anzunehmen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 1 bis 19 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 1 bis 19 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 20 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses.
Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3783 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3787 vor.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3783 abstimmen, soweit er die Nummer 20 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3783, soweit er die Nummer 20 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.