Wer der Ziffer 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3737 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3737 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der NPD-Fraktion abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Landeszuschüsse für Führerschein-Erwerb gewähren – Einsatzbereit-
Antrag der Fraktion der NPD Landeszuschüsse für Führerschein- Erwerb gewähren – Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren sicherstellen – Drucksache 6/3748 –
Brennpunkt Feuerwehr, dieses Thema lässt uns nicht los, genauer, es darf verantwortungsbewusste Politiker ganz einfach nicht loslassen.
Heute geht es erneut um ein sehr ernstes Problem, nämlich um das der Führerscheine und der Einsatzbereitschaft. Dabei lautet die alles entscheidende Frage, wer künftig Löschwagen fahren soll, denn immer weniger und gerade junge Angehörige der freiwilligen Feuerwehren sind im Besitz einer Fahrerlaubnis für Lkw, also für Fahrzeuge über 3,5 und insbesondere über 7,5 Tonnen. Seitdem die EU 1999 das Führerscheinrecht geändert hat, ist es nicht mehr wie bislang zulässig, Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen mit dem Pkw-Führerschein zu fahren. Mit dem seinerzeit neu eingeführten Führerschein Klasse B anstelle der Klasse 3 war es seitdem nur noch erlaubt, Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 beziehungsweise 3,49 Tonnen zu bewegen. Eine Ausnahme galt beziehungsweise gilt für diejenigen Personen, die bis 1999 ihren Pkw-Führer- schein erworben hatten. Sie konnten und können weiterhin Löschfahrzeuge fahren, doch auch die Kameraden werden natürlich älter.
Mit dem Ziel, dass Wehren, aber auch Rettungsdienste, THW und Katastrophenschutz einsatzbereit bleiben, verabschiedete der Bundestag am 3. Juli 2009 mit Zustimmung des Bundesrates ein Gesetz. Es ermöglicht Mitgliedern der dazugehörigen Organisationen, Ein- satzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen auf der Basis einer spezifischen Ausbildung und Prüfung zu führen. Die genaue Umsetzung wurde den einzelnen Ländern überlassen.
Seit Juli 2013 ist in Mecklenburg-Vorpommern eine Landesverordnung in Kraft, die es freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und dem Technischen Hilfswerk ermöglicht, ihre Angehörigen zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis 7,5 Tonnen auszubilden und zu prüfen. Das klingt alles sehr löblich und stimmig. Doch wie heißt es schon in Goethes Faust? „Ach, grau, mein Freund, ist alle Theorie“, denn wie unsere Fraktion bereits während einer Landtagsdebatte am 19. Mai 2011 feststellte, ich zitiere, „werden die Einsatzfahrzeuge immer schwe- rer und überschreiten leicht das Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen. Viele größere freiwillige Feuerwehren im Land unterhalten Einsatzfahrzeuge mit bis zu 11 Tonnen Gesamtmasse. Beispielsweise führten verschärfte Abgasvorschriften und ein verbesserter Unfallschutz dazu, dass Fahrgestelle, zum Beispiel des Tankkraftspritzenfahrzeuges, schwerer
geworden sind, sodass die Einsatzwagenhersteller nur noch wenige Fahrzeugtypen … unter 7,5 Tonnen … bauen können.“ Zitatende.
Und so heißt es in der Begründung unseres Antrages: „Der sogenannte Feuerwehrführerschein deckt aber nur einen kleinen Teil des Bedarfs an Fahrzeugführern ab.“ Vielmehr ist es so, dass die Wehren und Dienste mögliche Fahrer für die Lkw der Gewichtsklassen über 7,5 Tonnen dringend benötigen, da die meisten Einsatzfahrzeuge im Lande in diese Gewichtsklassen einzustufen sind. Auch hat sich die Führerscheinproblematik noch in einer anderen Hinsicht verschärft, und zwar durch die Abschaffung beziehungsweise Aussetzung der Wehrpflicht, da zuvor auch viele junge Feuerwehrangehörige während ihres Grundwehrdienstes eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben. Doch was hilft es? Die Fahrzeuge müssen bewegt werden, wobei sich fast
Nun könnten wir es uns einfach machen, wie es die Landesregierung zuweilen tut, und auf gesetzliche Vorgaben verweisen. Demnach zählt der Brandschutz zu den pflichtigen Aufgaben einer Gemeinde. Doch herrscht in den Kassen sehr vieler Kommunen bekanntlich gähnende Leere. Sie wären mit einer Finanzierung von Fahrausbildungen für Feuerwehrfahrzeuge über 7,5 Tonnen demzufolge schlicht und ergreifend überfordert. Und den ehrenamtlich tätigen Kameraden ist es aus unserer Sicht nicht zumutbar, aus eigener Tasche in vollem Umfang eine Ausbildung zu finanzieren, die zwischen 3.000 und 3.500 Euro kostet. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag klar und unmissverständlich, dass sich das Land an den Kosten für die Erlangung von Lkw-Führerscheinen in den freiwilligen Feuerwehren beziehungsweise an den Aufwendungen für die entsprechenden Lehrgänge maßgeblich mit Eigenmitteln beteiligt.
Übrigens, nachdem wir uns entschlossen hatten, diese Forderung an das Kabinett zu richten, haben wir über die Landesgrenzen geschaut. Wie wird das Problem in anderen Bundesländern angegangen und gelöst? Und siehe da, im März 2013 trat im Freistaat Thüringen eine neue Richtlinie in Kraft, nach der das Innenministerium den Erwerb des Lkw-Führerscheins für Feuerwehrleute aus Landesmitteln fördert. Der Beitrag des Landes beläuft sich auf 800 Euro je Führerscheinerwerb. Auf der Netzseite des MDR hieß es dazu unter dem 3. März 2013: „Der Thüringer Feuerwehr-Verband begrüßt die Ankündigung des … Innenministeriums“. Verbandschef Lars Oschmann sagte, „damit“ werde „ein aktiver Beitrag geleistet, das Ehrenamt in der Feuerwehr attraktiver zu machen und die Probleme im Brand- und Katastrophenschutz sinnvoll zu bekämpfen“. In Mecklenburg-Vorpom- mern seien von der Führerscheinproblematik schätzungsweise zwischen 60 und 70 Prozent der 980 freiwilligen Wehren betroffen, erklärte Landesbrandmeister Hannes Möller gegenüber dem „Nordkurier“, Ausgabe vom 23. Februar dieses Jahres.
Um einen möglichst genauen Überblick zu erhalten, fordern wir in Punkt 1 unserer Initiative, dass die Landesregierung in Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband und den Kreisbrandmeistern eine Übersicht erarbeitet. Aus dieser soll hervorgehen, in welchen Wehren mittel- beziehungsweise kurzfristig ein Bedarf an Kameraden besteht, die über eine Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen mit einem Gewicht in erster Linie über 7,5 Tonnen verfügen müssen. Eine solche Bedarfsanalyse muss selbstverständlich auch die voraussichtliche Höhe der Kosten enthalten, die mit der Erlangung von entsprechenden Führerscheinen verbunden sind. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ein effektiver Brand- und Katastrophenschutz wäre in Teilen unseres Landes ohne die freiwilligen Feuerwehren nicht vorstellbar.
Freiwillige Feuerwehren funktionieren in der Fläche immer noch ohne echte Personalkosten, leben vom Engagement ihrer Mitglieder, die sich nicht selten mit finanziellen Aufwendungen oder auch erheblichen Eigenleistungen einbringen. Die freiwilligen Feuerwehren sind ein unverzichtbarer und ein nicht wegzudenkender Kernbestandteil des öffentlichen Lebens
in unseren Städten und Gemeinden, Herr Pastörs. Die Kameradinnen und Kameraden riskieren oft genug die eigene Gesundheit, um nicht zu sagen, ihr eigenes Leben.
Die Gemeinden haben als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen.
Der Brandschutz gliedert sich in die Bereiche vorbeugender und abwehrender Brandschutz. Der vorbeugende Brandschutz erstreckt sich auf Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches
Er schafft außerdem Voraussetzungen für einen wirkungsvollen abwehrenden Brandschutz. Der abwehrende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt und Sachen, die bei Bränden und Explosionen entstehen.
Diese umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachen, die aus Anlass verschiedener Ereignisse entstehen.
Das hört sich sehr theoretisch an, ist aber ein sehr weites Aufgabenfeld, und das sage ich nicht, weil ich selbst aktiver Feuerwehrmann bin.
Nach der aktuell verfügbaren Jahresstatistik sind die freiwilligen Berufs- und Werksfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern
im Jahr 2013 insgesamt zu 60.314 Einsätzen gerufen worden. Das sind im Durchschnitt 165 Einsätze täglich. Die Einsätze haben sich in den letzten Jahren zunehmend von der Brandbekämpfung zur technischen Hilfeleistung verlagert. Im Jahr 2013 gab es 9.564 technische Hilfeleistungen und 3.079 Brandeinsätze.
In Mecklenburg-Vorpommern engagieren sich ehrenamtlich 25.638 Feuerwehrangehörige in 989 freiwilligen Feuerwehren, 3.677 davon sind Frauen. In den 622 Jugendfeuerwehren des Landes waren 7.329 Kinder und Jugendliche aktiv.
Die Sicherstellung des flächendeckenden Brandschutzes in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns stellt eine große Herausforderung dar, insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und anderer gesellschaftlicher Veränderungen. Der Wandel in unserer Gesellschaft macht auch vor dem Ehrenamt nicht halt.
Die Arbeitswelt erfordert mehr Mobilität, was zu verstärkter auswärtiger Berufstätigkeit führt, die Altersstrukturen verändern sich, auch das Freizeitverhalten wandelt sich, sodass es immer schwieriger wird, Nachwuchs zu gewinnen.