und es muss, um seine Schwachstellen deutlich zu machen und Verstößen gegen das Gesetz effektiv begegnen zu können, kontrolliert und evaluiert werden.
Was die Zuständigkeiten betrifft, gilt, das Mindestlohngesetz ist ein Bundesgesetz, meine Damen und Herren,
und deshalb gehört es auf Bundesebene kontrolliert, evaluiert und korrigiert, wie Frau Ministerin Hesse bereits sagte.
Stichwort „Kontrolle“. Dazu gehört die angemessene personelle und finanzielle Ausstattung der Kontrolle der Schwarzarbeit.
Stichwort „Evaluierung“. Dazu gehört eine unabhängige Überprüfung auf Bundesebene, nicht durch die Bundesregierung und nicht im Schnellwaschgang.
Stichwort „Korrektur“. Dafür werden wir Bündnisgrünen uns an geeigneter Stelle und zu geeigneter Zeit auf Bundesebene einsetzen.
Die Einsetzung von länderspezifischen Monitoringprozessen, wie hier angefragt, führt aus unserer Sicht nicht zu einer besseren Überprüfbarkeit des Gesetzes, sondern es führt zum Aufbau von Doppelstrukturen, und insofern sind dies durchaus entbehrliche Strukturen. Im Wirtschaftsausschuss haben wir uns darauf verständigt, dass wir uns für das vierte Quartal eine Information zum Thema Monitoring geben lassen, weil die Vereinigung des Unternehmerverbandes bereits ein Monitoring betreibt. Da ist es sinnvoll, auch die Gewerkschaftsverbände mit hinzuzuziehen, sodass wir uns von zwei Seiten aus einen Bericht geben lassen zum Thema Monitoring, insofern eine Selbstbefassung im Wirtschaftsausschuss. Dazu stehen auch wir Bündnisgrüne.
Die dauerhafte Etablierung eines zusätzlichen Monitoringgremiums oder -instruments auf Landesebene halten wir für den falschen Schritt, deshalb können wir den Punkt 2 nur ablehnen. Wir Bündnisgrüne bitten von daher um punktweise Abstimmung des Antrages. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Zunächst einmal, Frau Gerkan, Sie haben in vielen Punkten einige Sachen angesprochen, die ich sehr gut nachvollziehen kann, die ich in Bezug auf die Ausführung des Gesetzes allerdings nicht unterstütze. Was ich allerdings sagen muss, ist, der Vorschlag aus dem Wirtschaftsausschuss heraus, der scheint mir in der Tat zielführend zu sein,
und da ich annehme, dass Herr Holter gleich selbst noch mal das Wort ergreift, werde ich jetzt nicht auf die gegenteiligen Äußerungen zu den Dokumentationspflichten im Zuge des Mindestlohngesetzes eingehen. Die großen Erklärer dieses Hauses haben ja schon groß und breit und vollumfänglich Einzelaspekte und Zusammenhänge hier erläutert.
Ein Hinweis noch an Herrn Foerster: Es gibt einen Beschluss des Landtages vom Juni 2012, in dem der Landtag beschlossen hat, dass das Vergabegesetz evaluiert wird bis Ende März dieses Jahres. Also können Sie diese Forderung getrost schon mal wieder einsammeln. Der Bericht wird uns vermutlich in Kürze zugehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Mindestlohngesetz, die Einführung dieses Gesetzes hat natürlich einige Facetten, die sind schon sehr beachtenswert. Die Unterschrift unter dem Gesetz war noch nicht ganz trocken – und wenn Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland gemacht werden, werden die unter Federführung von Juristen gemacht, ich will meinem Kollegen und meiner Kollegin auf keinen Fall zu nahe treten –,
aber es ist doch schon bedenklich, dieses Gesetz wird vorbereitet und geprüft, juristisch natürlich, und verabschiedet und, wie gesagt, die Unterschrift ist noch nicht ganz trocken, da kann man im Internet schon aufrufen eine Seite: „Strategien zur Umgehung des Mindestlohngesetzes 2015“. Da stehen dann viele Punkte drin, die teilweise empfohlen werden und teilweise nicht empfohlen werden. Überschrieben ist das Ganze natürlich so, ich darf zitieren: „Dieser Beitrag fordert nicht zum Gesetzesbruch auf! Es geht uns nicht um eine illegale Umgehung des Gesetzes. Vielmehr soll unser Beitrag aufzeigen, was geht, was nicht geht und was vielleicht geht. Keiner unserer Hinweise sollte ohne umfassende anwaltliche Beratung in die Praxis umgesetzt werden. Bitte suchen Sie unter allen Umständen einen Arbeitsrechtsexperten sowie ggf. einen Fachmann für sozial(versicherungs-)rechtliche Fragen auf. Sehr gerne können Sie sich an uns wenden.“
Und da sind viele Einzelstrategien, die man in Erwägung ziehen könnte, um das Mindestlohngesetz zu umgehen, aufgeführt. Na, herzlichen Glückwunsch! Zwei Praxen aus Mecklenburg-Vorpommern zeichnen für diese Ausführungen verantwortlich und das wird wahrscheinlich in anderen Bundesländern ganz genauso sein.
Zunächst einmal ist natürlich diese allgemeine Zustimmung zum Mindestlohn noch mal zu unterstreichen. Jeder ist dafür, Sie waren auch immer dafür, Herr Renz, ich weiß Bescheid.
(Torsten Renz, CDU: Das habe ich nicht gesagt! Ich habe gesagt, unter CDU-Anleitung sind die Mindestlöhne umgesetzt worden.)
Sie setzen immer die Mindestlöhne durch unter genügend Druck anderer Seiten, muss ich dazu mal sagen.
(Torsten Renz, CDU: Die anderen quatschen und wir handeln, so ist es! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Beifall und Heiterkeit bei Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ihre Äußerung hier mit der Kaffeerunde, Herr Renz, die fand ich besonders niedlich, kann ich da nur sagen.
Wenn Ministerin Nahles sich in einer Kaffeerunde mit Leuten trifft, um eventuelle Fehlinterpretationen des Gesetzes auszuräumen …
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Man könnte vielleicht auch noch sagen, dass Frau Nahles oberflächlich ist.)
Herr Foerster, ich sehe ehrlich gesagt in diesem Zusammenhang eine fehlende Rechtsgrundlage. Wir haben im Gesetz selbst ganz klare Zuständigkeiten geregelt. Zuständig ist der Zoll als Aufsichtsbehörde des Bundes in diesem Zusammenhang. Frau Ministerin hat dazu auch über die Personalausstattung gesprochen.
Beim Arbeitszeitgesetz ist es definitiv auf das Land runtergegeben worden, also die Länderaufsichtsbehörde.
Auch wenn das so klar im Gesetz definiert ist, dass die Zuständigkeit hier beim Zoll ist – ich habe zwar vernommen, dass Nordrhein-Westfalen das eingeführt hat –,
frage ich mich aber trotzdem: Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist das in diesem Zusammenhang erfolgt? Ich sehe hier echt ein Problem, weil das Gesetz in seiner Klarheit da gar keine andere Interpretation zulässt.
Der Bundesgesetzgeber hat, und das wissen Sie alle, auch flankierende Maßnahmen zur gelungenen Umsetzung, wie zum Beispiel die Hotline, eingerichtet,
die, wie ich finde, auf Bundesebene, dadurch dass wir von einem Bundesgesetz reden, auch richtig angesiedelt ist. Diese Hotline hat in ihrer kurzen Lebensphase in diesem Zusammenhang schon einen ganz wesentlichen Mangel aufgezeigt: Es wenden sich zwar viele Arbeitnehmer an diese Hotline, sie sind aber nicht bereit und willens, auch gerichtlich gegen Missstände in ihren Betrieben vorzugehen.