Auch wenn es Ihnen nicht passt, die politischen Par- teien haben nach dem Grundgesetz die Aufgabe, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwir- ken.
Parteien, deren demokratische Gesinnung in Zweifel steht – an dieser Stelle könnten Sie jetzt schreien –, können verboten werden.
Ich bin zuversichtlich, dass wir noch in dieser Legislaturperiode ein Verbotsverfahren gegen Ihre demokratiefeindliche Truppe auf den Weg bringen.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
(Udo Pastörs, NPD: Sie waren auch zuversichtlich, dass wir nicht in den Landtag einziehen, und nun sitzen wir schon wieder hier. Ha, ha!)
wir stehen nach dem menschenverachtenden Irrweg des Dritten Reiches, aber auch nach der 1989 überwundenen Unfreiheit in der DDR in der Verantwortung, undemokratische Parteien und extremistische Organisationen im täglichen politischen Wettbewerb zu bekämpfen. Dies tun wir.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die NPD stellt einen Antrag, in welchem sie Transparenz fordert. Dabei hat diese Partei Transparenz selbst sehr nötig.
Für die anderen im Saal, das war 1996 der Schatzmeister der NPD in Deutschland. Dieser Herr fiel besonders dadurch auf, weil er in die eigene Tasche wirtschaftete,
die Rechnungslegung manipulierte und zudem Einnahmen aus Spenden und Darlehen nicht deklarierte. Er wurde im September 2008 zu zwei Jahren und acht Monaten Haft wegen Untreue verurteilt.
Im November 2008 wurde die Bundesgeschäftsstelle Ihrer Partei noch einmal durchsucht. Wieder ging es um manipulierte Spenden. Der Nachfolger Ihres verurteilten Finanzjongleurs war der Abgeordnete Stefan Köster.
(Jörg Heydorn, SPD: Oh Mann! – Heinz Müller, SPD: Oh! – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ich dachte, der schlägt nur Frauen.)
denn in dem von ihm verantworteten Rechenschaftsbericht der NPD war die Summe von fast 900.000 Euro nicht korrekt angegeben.
Dies führte, wie es bekannt ist, dazu, dass die Bundestagsverwaltung von der NPD eine Strafzahlung in Höhe von 2,5 Millionen Euro verlangt. Vielleicht war das auch ein Grund, warum Herr Köster auf dem Parteitag am 12./13.11.2011 nicht wieder in das Amt des Schatzmeisters gewählt worden ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Partei, die vertuscht, verdeckt, die trickst und täuscht, die manipuliert und deren Führung in die eigenen Taschen wirtschaftet, eine solche Partei will uns nun belehren, wie der rechtsstaatliche Rahmen der Parteienfinanzierung aussehen soll.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Parteiengesetz und das Bundesverfassungsgericht fordern von den Parteien ein eigenes Bemühen um Selbstfinanzierung. Die Parteien sind verpflichtet, sich vorrangig und überwiegend aus eigenen Einnahmen zu finanzieren. Eigene Einnahmen erzielen Parteien aus Mitgliedsbeiträgen, aus Spenden und einige Parteien verfügen über Einnahmen aus eigenen Wirtschaftsbetrieben.
Eine weitere Einnahme stellt das Sponsoring dar. Sponsoring ist, anders als die NPD uns nahelegen möchte, zulässig. Auch die Transparenz ist gewährleistet, denn die entsprechenden Einnahmen werden natürlich in den Rechenschaftsberichten öffentlich gemacht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der NPD ist ein inhaltlich fehlgeleiteter Angriff auf die Demokratie und wir weisen ihn deshalb zurück. – Ich danke Ihnen.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Jetzt bin ich mal gespannt, was er dazu zu sagen hat. Haben Sie Herrn Köster verteidigt, oder was?)
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Hat er Ihnen was abgegeben, oder was? – Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)