Protokoll der Sitzung vom 02.02.2012

onierung und Zwischenlagerung von festen radioakti- ven Reststoffen/Abfällen im Zwischenlager Nord (ZLN), Drucksache 6/246.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Überprüfung der bestehenden Genehmigung zur Konditionierung und Zwischenlagerung von festen radioaktiven Reststoffen/Abfällen im Zwischenlager Nord (ZLN) – Drucksache 6/246 –

Das Wort zur Einführung hat die Abgeordnete Frau Berger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im September 2009 stellten die Energiewerke Nord den Antrag, die Betriebsgenehmigung des von ihnen betriebenen Zwischenlagers Nord zu erweitern. Diese hatte eine Ausweitung der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle und Anlagenanteile über den ursprünglichen Zweck des Lagers zum Inhalt.

Der ursprüngliche Zweck bestand und besteht darin, für Stilllegung und Abbau der ehemaligen Kraftwerks- anlagen in Lubmin und Rheinsberg Kapazitäten bereit- zustellen. Die EWN wollten die für Kraftwerksanlagen geltende Einschränkung auf Stilllegung und Abbau aufweichen. Das wurde und wird im Land zu Recht abgelehnt.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Zur Prüfung des Antrages holte das Innenministerium ein Gutachten ein. Dieses liegt seit dem 25. November 2010 vor. Aus dem Gutachten geht hervor, gegen eine Ausweitung der Genehmigung sprechen nicht nur politische Gründe, vielmehr zeigt das Gutachten auch, es kann zu Neubewertungen kommen, zu Neubewertungen der Voraussetzungen für eine Genehmigung. Das bestätigt auch das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 10. April 2008 und das bezieht sich explizit auf kerntechnische Anlagen. Als konkreter Anlass für die Notwendigkeit einer Neubewertung wurde eine zwischenzeitliche Veränderung der Gefahrenlage benannt. Gemeint ist hier das Risiko, das durch Einwirkung von außen ausgeht, insbesondere durch den Terrorismus.

Laut Gutachten vom 25. November 2010 ist dieses Gerichtsurteil wesentlich für die Frage, ob der Antrag der Energiewerke Nord vom September 2009 genehmigungsfähig ist. Erinnern wir uns zunächst noch einmal daran, was seinerzeit beantragt wurde. Durchführen wollten die EWN eine – und ich zitiere – „Zwischenlagerung von festen radioaktiven Reststoffen/Abfällen aus anderen kerntechnischen Anlagen mit Leichtwasserreaktoren vor und nach einer Behandlung/Konditionierung am Standort Lubmin/Rubenow.“ Zitatende.

Eine Bewertung dieses Antrages müsse dabei immer die Änderung der Risikoszenarien berücksichtigen. Wenn also zum Beispiel aufgrund weltpolitischer Entwicklungen die Gefahrenlage neu zu bewerten ist, dann muss auch die Frage erlaubt sein, ob diese Neubewertung nicht auch für die bestehende Genehmigung erfolgen muss. Wir beantworten diese Frage ganz klar mit Ja,

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

denn es wird ja nicht beantragt, den Gegenstand der Nutzung zu erweitern. Es geht nur um die mögliche Herkunft radioaktiver Reststoffe oder Abfälle und diesbezüglich um die Erweiterung des Umfangs. Der Gegenstand aber bleibt derselbe. Beantragt wurde die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle.

Deshalb wäre es jetzt doch geradezu unverständlich, wenn wir die Gründe, die gegen die erweiterte Genehmigung sprachen, nicht auch für die bestehende Genehmigung hinterfragen würden. Liegt eine grundsätzliche Änderung der Risikoszenarien – so formulierte das Bundesverwaltungsgericht 2008 – vor, dann sollten wir, ja, dann müssen wir dieses grundsätzlich wörtlich nehmen.

Die Notwendigkeit einer Neubewertung im Urteil von 2008 erstreckt sich auf das gesamte Feld dessen, was unter möglichen Einwirkungen Dritter zusammengefasst wird. Das betrifft also nicht nur das Problem eines internationalen Terrorismus seit dem 11. September 2001. Wir reden über Zeiträume, von denen wir gar nicht wissen können, wie sich in ihnen die Gefahrenlage entwickeln wird. Für Einwirkungen Dritter gilt somit, es ist mit vielem zu rechnen, was wir uns nicht wünschen. Im Interesse der Sicherheit müssen wir dennoch stets vom ungünstigsten Fall ausgehen, selbstverständlich wünscht sich diesen hier kein vernünftiger Mensch.

Mit Blick an den Rand dieses Plenums muss ich dazu auch einen Hinweis anfügen: Terrorismus entsteht ja nicht nur in weiter Ferne. Wir wissen seit ein paar Wochen, dieses Land ist nicht einmal in der Lage, alle Formen des Terrorismus im Inneren und seine Unterstützerstruktur wirksam zu bekämpfen. Leute, die eigentlich die Verfassung schützen sollten, taten dabei exakt das Gegenteil.

(Manfred Dachner, SPD: Das können Sie doch nicht für dieses Land sagen.)

Um den Schutz vor manchen Gefahren – besonders denen von rechts – ist es schlechter bestellt, als Pessimist/-innen befürchtet haben. Auch hier gilt zu prüfen, möglicherweise müssen wir da einige Dinge neu bewerten.

Wenn Ihnen das jetzt zu gewagt und zu spekulativ erscheint, dürfen Sie sich gern darauf beschränken, die technische Seite zu betrachten. Betrachten wir also das Zwischenlager Nord so, wie es heute ist. Auch hier müssen Risiken und Gefahren neu bewertet werden. Eine Bewertung ist schließlich kein Axiom. Sie ist subjektiv und damit veränderlich.

Wir alle wissen um die Mängel des ZLN. Es gibt in Lubmin nun einmal keine heiße Zelle zur Reparatur defekter Castorbehälter. Die nächste derartige Einrichtung steht mehrere Hundert Kilometer entfernt. Die Anlage in Lubmin entspricht eben aktuell nicht den Anforderungen, die wurden nämlich infolge der allgemeinen Neubewertung externer Risiken folgerichtig verändert.

Wir alle wissen um die Probleme des Standorts Lubmin für den Betrieb von Atomanlagen. Was wie das Zwischenlager so nah am Wasser liegt, ist diesem ausgesetzt. Berücksichtigen Sie immer, dass wir Zeiträume von mehreren Jahrzehnten nicht überschauen können! Küstenmorphologie gilt in der Geologie als schnelllebiges Geschäft.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Genau.)

Die Tornquistzone, eine geologische Störungszone, verläuft nicht weit entfernt von der vorpommerschen Küste. Es gibt sehr wohl Quellen weitaus größerer geologischer Unruhe, zugegeben. Aber vollkommen inaktiv ist unsere Region in dieser Hinsicht eben nicht. Dies nur, um ein paar Beispiele in Erinnerung zu rufen. Sie sagen vielleicht, das ist doch eher unwahrscheinlich, dass daraus mal ein Problem wird. Wir kennen das, wir kennen diese Probleme, diese Fälle unwahrscheinlicher Probleme. Und genau weil wir dazu heute mehr wissen als vor 14 Jahren – nämlich 1998 –, als die Genehmigung für das ZLN erteilt wurde, genau deswegen müssen wir sa- gen, das sollten, das müssen wir heute anders bewerten.

Und kommen Sie mir nicht mit der wundersamen Verkettung unglücklicher Umstände, von der dann häufig die Rede ist. Störfälle in kerntechnischen Anlagen, so die zu harmlos klingende offizielle Bezeichnung, sind immer die Folge einer Verkettung von Umständen. Und Unglück oder Glück, das sollten wir nicht bemühen müssen, wo es um die Sicherheit und Gesundheit vieler Menschen und ganzer Landstriche geht. Die Verkettung unglücklicher Umstände, das ist keine Entschuldigung, die wir akzeptieren dürfen, wenn es um die Sicherheit riskanter Anlagen geht. Es ist eine Ausflucht, die sich im Grunde selbst entlarvt, da sie letztlich nur eins ausdrückt: Es gibt ein nicht unbeträchtliches Risiko, es kann immer und überall etwas passieren.

Es gibt jede Menge Anlass, eine Neubewertung wenigstens zu prüfen, denn eines ist doch klar, ein Stempel, der vor 14 Jahren auf ein amtliches Dokument gesetzt wurde, taugt heute nicht mehr zur Bewertung von Sicherheit und Risiko.

Ein Beispiel aus einem anderen Politikfeld des Innenausschusses: Vor 14 Jahren spielte der FC Hansa im Mittelfeld der Ersten Bundesliga und sah einer vermeintlich unbeschwerten Zukunft entgegen. In der Zwischenzeit war da ohne Zweifel eine Neubewertung erforderlich. Das ist in anderen Fällen nicht anders und nicht überall sind die Folgen so leicht zu überschauen wie beim Fußball.

(Harry Glawe, CDU: Ein toller Vergleich.)

Der neueste Stand von Wissenschaft und Technik ist heute ein anderer. Wissenschaft und technischer Fortschritt werden schließlich durch den Drang zum Neuen angetrieben. Immer neue Erkenntnisse sind das Merkmal der Informationsgesellschaft. Große Ereignisse und Vorfälle, die leider meistens leidvoll und negativ sind, lassen neu darüber nachdenken, was verantwortbar ist und was nicht. Und Veränderungen der politischen Lage können zu einer veränderten Bewertung hinsichtlich der Einwirkung Dritter führen, das, wie gesagt, bestätigt durch ein höchstes Bundesgericht.

Wenn uns die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung ein echtes Anliegen ist, dann können wir nicht anders, als zu sagen: Jetzt müssen wir auch die bestehende Genehmigung noch mal überprüfen. Tun wir das für die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpom- mern!

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Berger.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Und Herr Caffier ist schon wieder am Rednerpult. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Frau Kollegin, Ihre Ausführungen und Vergleiche mit Sicherheitseinrichtungen des Landes, Institutionen oder Fußballvereinen werden dem Thema nicht gerecht

(Rudolf Borchert, SPD: Ja, ziemlich abwegig.)

und zeigen im Übrigen in Ihren Ausführungen auch die Inkompetenz Ihrer Person zu der gesamten Thematik.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Torsten Koplin, DIE LINKE: Na, na, na!)

Und ich erwarte, dass Sie die Ausführungen, die Sie hier gemacht haben, auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EWN in Greifswald machen,

(Egbert Liskow, CDU: Da haben die keine Probleme mit.)

die alles dafür tun, dass genau dieses nicht eintritt. Einfach nur Stimmung machen ist zu diesem Thema die falsche Situation, ist auch die falsche Einrichtung.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Landesregierung, als Koalition haben wir alles bisher getan, was Lubmin betrifft, um hier alles auszuführen, um genau dem Anliegen gerecht zu werden.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau wie beim Asbest.)

Und einfach Stimmung zu machen …

Wissen Sie, Ihre primitiven Vergleiche,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Na, na, na!)

Sie müssen es fachlich, inhaltlich beherrschen. Wenn Sie die Thematik fachlich, inhaltlich beherrschen, können wir gern einen Diskurs darüber machen.

Mit dem Antrag soll ja die Landesregierung aufgefordert werden, die Genehmigung für das Zwischenlager Nord zu überprüfen, wohl mit dem Ziel, das aufzuheben möglicherweise,

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es geht um das Argument, das Sie benutzt haben.)

das Zwischenlager aufzulösen und für die Castoren mit ihrer strahlenden Fracht, die laut Landesbeschluss ja ganz überwiegend aus Lubmin und Rheinsberg kommen, einen neuen Adressaten zu finden. Die stehen ja derzeit auch Schlange. Also die Idee finde ich schon mal toll von Ihnen. Ich stelle klar, die Landesregierung und die CDU-Fraktion werden jeglichen Versuch zur Erweiterung des Zwischenlagers oder zur unbefristeten Einlagerung radioaktiver Stoffe Dritter mit allen ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln verhindern.

Losgelöst davon trage ich als Innenminister aber auch die Verantwortung für den Rückbau der Blöcke I bis VI des Kernkraftwerkes Lubmin/Greifswald und damit auch für die sichere Entsorgung der radioaktiven Reststoffe und Abfälle. Da alle die Situation der Endlagerung in Deutschland kennen, ist es auch kein Geheimnis, dass wir auf eine Zwischenlagerung radioaktiver Reststoffe beziehungsweise Abfälle in Lubmin in nächster Zeit grundsätzlich nicht verzichten können. Die bisherigen Landtage haben sich daher zur notwendigen Zwischenlagerung von radioaktiven Reststoffen und Abfällen der Kernkraftwerke Lubmin/Greifswald und Rheinsberg am Standort Lubmin bekannt.

Auch wenn die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bisher nicht dem Landtag angehörte, bin ich bislang von einem Fortbestehen dieses Konsenses, der im Übrigen auch im Energiebeirat besprochen worden ist, ausgegangen. Voraussetzung für den Betrieb des Zwischenlagers ist natürlich dessen Sicherheit. Dass die gewissenhafte Einhaltung jeglicher Sicherheitsstandards an erster Stelle steht, darüber dürfen wir uns bei der Problematik wohl einig sein.