Protokoll der Sitzung vom 02.02.2012

Die digitale Kommunikation hat Einzug in so ziemlich alle Bereiche der Kriminalität gefunden. Es werden Vorbereitungen von und Verabredungen zu Straftaten übers Netz kommuniziert, so, wie auch der Vertrieb von Diebesgut übers Netz stattfindet. Besonders gravierend sind auch die Fälle des Mobbens, Demütigens, Beleidigens und Bedrohens von Kindern und Schülern im Netz über soziale Netzwerke. Auch hier hat sich die Dimension geändert. Wo früher auf dem Schulhof zwei oder drei Kinder einen Mitschüler hänselten, können es heute virtuell zehn, zwanzig, hundert oder mehr werden, die sich aus der vermeintlichen Distanz heraus trauen. Ein Punkt, auf den wir als Politiker über den jetzt eingebrachten Antrag hinaus noch ein besonderes Augenmerk legen sollten, ist, dass Medienkompetenz und die Erlangung von Medienkompetenz in den Schulen einen höheren Stellenwert einnehmen müssen, als sie das derzeit tun.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir befinden uns in der Entwicklung zu einer Netzgesellschaft und in dem Zusammenhang ist die Bekämpfung der Internetkriminalität eine große Herausforderung, über die zurzeit viel diskutiert und geschrieben wird. Insofern müssen wir auch die Frage diskutieren, wie Mecklenburg-Vorpommern bei der Bekämpfung dieser Kriminalitätsform aufgestellt ist. So stellt sich die Frage, ob in den Staatsanwaltschaften unseres Landes Schwerpunktstaatsanwaltschaften gebildet werden sollten, die eigenständig recherchieren, wo im Netz Straftaten begangen werden, oder ob vielleicht ein Generalreferat zur Internetkriminalitätsbekämpfung eingerichtet werden sollte. Dazu sollten auch die Erfahrungen anderer Bundesländer auf diesem Gebiet einbezogen werden. Ich denke mal, da muss man eventuell das Fahrrad nicht neu erfinden.

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle muss man sich darüber hinaus auch die Frage stellen, ob unser Staat mit allen rechtlichen Werkzeugen ausgestattet ist, um die Durchführung der staatlichen Aufgaben von Strafverfolgung und Gefahrenabwehr im Internet wahrzunehmen. In einer Netzgesellschaft muss es im Sinne der Gesellschaft sein, dass die Straftäter nicht verschlüsselt im Internet agieren können und von den Strafverfolgungsbehörden praktisch nichts zu befürchten haben, was ihre kriminellen Aktivitäten stört. Wir sind hier in einem schwierigen Spannungsfeld von Datenschutz einerseits und den Forderungen nach mehr Kontrolle und Verbesserung der rechtlichen Möglichkeiten für Sicherheitsbehörden andererseits. Vor diesem Hintergrund sind die neuen Vorschläge der EU-Kommission – die Kommissarin für Justiz und Grundrechte, Frau Viviane Reding

hat sie veröffentlicht – zu mehr Kontrolle für Internetnutzer über ihr sogenanntes digitales Ich zu sehen. Diese werden von den Datenschützern kritisch beäugt.

Ich möchte an dieser Stelle nicht verhehlen, dass ich diese Vorschläge der EU begrüße. Die Kommission hat vorgeschlagen, dass der Datenschutz für alle EU-Mitglieds- staaten flächendeckend vereinheitlicht werden soll. Ich halte dies für dringend notwendig, um den europäischen Flickenteppich aus 27 nationalen Datenschutzregeln zu vereinheitlichen. Die Bürger Europas und die Unternehmen brauchen Rechtssicherheit. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Internet als strafrechtlicher Aktionsraum weltweit zur Verfügung steht. Wir brauchen hier eigentlich weltweite Standards der Verfolgbarkeit von Straftaten im Netz. Dieses gestaltet sich überaus schwierig. Insofern ist der Vorschlag der EU-Kommission ein Vorschlag, der absolut in die richtige Richtung zeigt.

Die EU-Kommission hat in ihrem Entwurf ein einheitlich durchsetzbares Recht zum Schutz der persönlichen Daten unserer Bürger vorgelegt. Der Nutzer soll dadurch mehr Kontrolle über sein digitales Ich erhalten. Insbesondere soll bei der erstmaligen Registrierung eines Nutzerkontos die höchste Datenstufe eingestellt werden. Auch das Recht auf Vergessen – das Internet vergisst ja nichts –, aber das Recht auf Vergessen ist ein zentrales Element dieses Vorschlages. Internetuser in der EU sollen künftig das Recht haben, Daten, die sie selbst online gestellt haben, jederzeit selbstbestimmt löschen zu können.

Meine Damen und Herren, das Thema „Internetkriminalitätsbekämpfung und Datenschutz im Internet“ ist ein weites Feld. Mit dem vorliegenden Antrag möchten wir erreichen, dass in Mecklenburg-Vorpommern sondiert wird, wie man in diesem Bereich optimierter vorgehen kann. Die Landesregierung soll prüfen, wie die Staatsanwaltschaft dieser Kriminalitätsform in Zukunft begegnen will. Auf den Bericht, der dann vorgelegt wird, bin ich schon jetzt gespannt.

Erlauben Sie mir zum Abschluss einige Bemerkungen zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE:

Hier wird in Punkt 2 gefordert, dass die „Zusammenarbeit im Bereich“ der Landeskriminalämter mit den Bundesländern „Schleswig-Holstein und Hamburg“ zu verbessern sei. Diese Zusammenarbeit ist nach meiner Kenntnis bereits heute gegeben.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist es ja eben.)

In Punkt 3 fordert der Änderungsantrag: „Die Landesregierung unterrichtet den Landtag … bis zum Ende des Jahres 2012.“

Wir haben in unserem Antrag zeitnahe Unterrichtung gefordert und ich denke, das Ziel Ende 2012 ist gar nicht angesagt, sondern ich gehe davon aus, dass die Unterrichtung wirklich früher erfolgt. Insofern ist nach meiner Ansicht der Änderungsantrag entbehrlich. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten zu führen. Ich sehe und höre keinen Wider

spruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst die Justizministerin des Landes Frau Kuder.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Cybercrime oder anders ausgedrückt Informations- und Kommunikationskriminalität, ist das überhaupt ein Thema für Mecklenburg-Vorpommern, für ein Bundesland, in dem der Bevölkerungsrückgang in den letzten fünf Jahren bei den Jugendlichen beinahe 60 Prozent und bei den Heranwachsenden immerhin 28 Prozent betragen hat? Ich sage Ja, meine Damen und Herren, Cybercrime ist auch bei uns ein ernst zu nehmendes Phänomen.

Die Zahl der Straftaten, die mittels der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie begangen wurden oder diese zum Ziel hatten, ist in den vergangenen Jahren rasant angestiegen. Die Entwicklung der Fallzahlen in unserem Land übertrifft sogar deutlich den auch bundesweit zu verzeichnenden Anstieg und verhält sich geradezu konträr zur demografischen Entwicklung. Während die Zahl der bundesweit registrierten Straftaten im Bereich Computerkriminalität in den Jahren 2009 und 2010 um circa 36 Prozent angestiegen ist, weist die Fallentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern für denselben Zeitraum eine Steigerung um sogar 150 Prozent aus. Ein gleichermaßen steiler Anstieg zeichnet sich auch für das gerade abgelaufene Jahr 2011 ab. Zum einen werden die überwiegend professionell organisierten Cybercrimedelikte zu etwa 80 Prozent von Erwachsenen begangen, vornehmlich von Personen mit geringer krimineller Vorbelastung. Oft sind dies hoch qualifizierte IT-Spezialisten, die sich zum Teil temporär überregional zusammenschließen. Dahinter stehen nicht selten kriminelle Netzwerke, die für ihre Zwecke eigens entwickelte Schadsoftware einsetzen. Zum anderen überwindet Cyberkriminalität räumliche Grenzen ohne großes Hindernis, sodass die Täter oft sogar vom Ausland aus agieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die rasante Entwicklung der Fallzahlen und die ständig wachsenden Schadenssummen machen es erforderlich, dieser Form der Kriminalität entschieden und möglichst wirksam entgegenzutreten. Die Cyberkriminalität stellt die Strafverfolgungsbehörden aber in mehrfacher Hinsicht vor neue Herausforderungen. Überspitzt gesagt: Einen Internettatort kann man nicht mit Flatterband absperren und ebenso wenig vor Ort Fingerabdrücke nehmen. Im weltweiten Netz herrschen durch die Automatisierbarkeit von Aktivitäten, durch die einfache Kopierbarkeit digitaler Informationen, durch die Flüchtigkeit von Informationen, durch die räumliche Entgrenzung und die zumindest scheinbare Anonymität oftmals andere Bedingungen als in der realen Welt. Damit einher geht die Vielschichtigkeit und rasche Veränderlichkeit der Erscheinungsformen der Internetkriminalität. Einerseits werden alte Kriminalitätsformen in den Cyberspace verlagert, andererseits entstehen hierdurch auch ständig neue Formen. Lassen Sie mich dieses an einigen Beispielen verdeutlichen:

Bedeutung erlangt die Cyberkriminalität vor allem im Bereich der Vermögensdelikte, bei der Geldwäsche, der politisch motivierten Kriminalität, der Kinderpornografie und der organisierten Kriminalität. Dabei geht es bei den Internetvermögensdelikten nicht in erster Linie um die einfachen Fälle des Betruges, wie etwa Geschäfte über

Handelsplattformen, beispielsweise eBay. Viel schwerer wiegt beispielsweise das massenhafte Abgreifen und Speichern von Kreditkartendaten – das sogenannte Carding –, das zu erheblichen Schäden führen kann, wie folgender Fall aus Mecklenburg-Vorpommern anschaulich belegt: Mit illegal aus dem Internet beschafften Kreditkartensätzen hat ein Tatverdächtiger allein im Laufe eines Monats in weit über 100 Fällen Waren im Gesamtwert von deutlich über 30.000 Euro erworben.

Beträchtliche Schadenssummen entstehen jedes Jahr auch durch das sogenannte Phishing, bei dem die Onlinebanking-Zugangsdaten der Opfer ausgespäht werden. Mit immer neuen Methoden gelingt es den Tätern, die Bezahlsysteme oder TAN-Systeme der Banken zu überwinden. Durch den Missbrauch gestohlener Zugangsdaten entstehen immense Vermögensschäden, die weltweit auf Beträge zwischen mehreren Hundert Millionen und Milliarden Dollar geschätzt werden.

Zu den Vermögensdelikten im Bereich Cybercrime gehört auch das sogenannte Skimming. Hierbei werden illegal Kredit- oder EC-Kartendaten erlangt, indem die Magnetstreifen ausgelesen und die Daten auf gefälschte Karten kopiert werden. In unserem Land wurden bis Ende letzten Jahres 28 Ermittlungsverfahren gegen 13 namentlich bekannte Tatverdächtige zur Aufklärung allein von Skimmingangriffen geführt, die teilweise durch Anklageerhebung abgeschlossen werden konnten und zu Verurteilungen zu Freiheitsstrafen führten. Elf Ermittlungsverfahren wurden leider eingestellt, weil die Täter nicht festgestellt werden konnten.

Betroffen sind aber nicht nur private Kreditkartenbesitzer und Bankkonten, sondern auch die Wirtschaft ist vermehrt das Ziel von Angriffen, indem Täter unter Einsatz von Trojanern auf Kenntnisse für die Entwicklung von Unternehmensstrategien zugreifen. So hat eine namhafte deutsche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch eine Umfrage dokumentieren können, dass sich 30 Prozent der befragten Firmen durch Cybercrime in Form von Wirtschaftsspionage geschädigt sehen. Dabei dürfte die Dunkelziffer erheblich höher sein, da viele Firmen die Angriffe auf ihre EDV aus Angst vor Reputationsverlusten nicht anzeigen.

Durch die innovativen technischen Möglichkeiten wird die Kommunikation über das Internet auch für Täter im Bereich der organisierten Kriminalität immer interessanter. Beispielsweise nutzen die Täter illegal verschaffte Zugriffsberechtigungen, um etwa Forderungen digitalen Schutzgeldes, digitalen Lösegeldes, den Rückkauf kompromittierender Daten oder Schweigegeldforderungen durchzusetzen. Dabei werden die Ermittlungen gegen solche Strukturen der organisierten Cybercrime dadurch erschwert, dass sich die Täter unter Anwendung einfacher Programme ausschließlich anonym im Netz bewegen können.

Schließlich gewinnt das Tatmittel "Internet" auch in der politisch motivierten Kriminalität und in der Kinderpornografie an Bedeutung.

Ist die Computer- und Internetkriminalität gekennzeichnet durch die Vielschichtigkeit und Veränderlichkeit ihrer Erscheinungsformen, die stetige Entwicklung der virtuellen Welt und durch die zunehmende Professionalisierung oft international operierender Täter beziehungsweise Tätergruppen, kann ihr folglich nur durch eine hohe Spe

zialisierung der Strafverfolger wirksam begegnet werden. Eine effiziente Fallbearbeitung mit einer zutreffenden rechtlichen Bewertung des Sachverhaltes setzt nicht nur eine hohe juristische Qualifikation, sondern vor allem auch das Verständnis der zum Teil hochkomplexen technischen Abläufe voraus.

Auch Cyberkriminelle hinterlassen digitale Spuren ihrer Taten. Auch diese Täter machen Fehler. Um die zu erkennen und zu sichern, bedarf es jedoch vertiefter computertechnischer Kenntnisse. Darüber hinaus sind regelmäßig auch Erfahrungen im Bereich der internationalen Rechtshilfe vonnöten. Häufig halten sich die Organisatoren der Taten nämlich im Ausland auf. Auch werden die Erträge der Straftaten oft ins Ausland transferiert. Ermittlungsmaßnahmen im Ausland sind folglich keine Seltenheit. Die schnelle Inanspruchnahme der Unterstützung ausländischer beziehungsweise europäischer Strafverfolgungsbehörden erfordert aber ebenfalls Spezialwissen sowie eine permanente Fortbildung im Bereich der internationalen Rechtshilfe.

Die somit erforderlichen Spezialisierungen lassen sich auch meiner Auffassung nach am besten durch zentralisierte Strukturen bei den Staatsanwaltschaften erreichen. Dann sind nur wenige ausschließlich mit der Bearbeitung von Cybercrimeverfahren befasste Staatsanwältinnen und Staatsanwälte speziell fortzubilden. Auch muss die erforderliche technische Ausstattung nur an einer Stelle bereitgestellt werden. Schließlich gewinnen die Bearbeiter durch die Vielzahl der zu bearbeitenden Verfahren Routine bei der Abarbeitung gleichartiger oder ähnlich gelagerter Sachverhalte, sodass Vorgänge standardisiert und mit hohem Fachwissen bearbeitet werden können. Ich habe deshalb die Generalstaatsanwaltschaft entsprechend Ihres Antrags gebeten, die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft zu prüfen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Schon vor

dem Antrag? Da ist der ja erledigt jetzt. –

Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU –

Ach so, obwohl Sie noch

gar keinen Auftrag hatten? Ist das in Ordnung?

Sonst können Sie das ja zurückziehen. –

Manchmal arbeitet die

Landesregierung auch ohne

besonderen Auftrag.)

Zugleich habe ich aber auch die Prüfung

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

der Bildung einer Zentralstelle für die Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität in Auf- trag gegeben. In Kombination mit der Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft wäre dies eine in

Deutschland einmalige organisatorische Maßnahme zur Bündelung der Kapazitäten auf diesem Gebiet.

Während die Errichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft eine zentralisierte und damit hoch kompetente Sachbearbeitung ermöglicht, käme einer Zentralstelle die Aufgabe einer übergreifenden Koordinierung zu. Vor dem Hintergrund der regelmäßig überregional und international agierenden Internetkriminalität besteht häufig der Bedarf, die Zusammenarbeit der hiesigen Staatsanwaltschaft mit den Staatsanwaltschaften anderer Bundesländer oder anderer EU-Länder sowie Drittstaaten zu koordinieren. Diese länderübergreifende Abstimmung sollte

zur Vermeidung zeitraubender Zuständigkeitsstreitigkeiten vorzugsweise auf der Ebene des Generalstaatsanwaltes erfolgen. Bei diesem sind auch die bis dato bereits in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein existierenden Zentralstellen angesiedelt. Ferner könnten typische Verwaltungsaufgaben von einer Zentralstelle wahrgenommen werden. Hierzu zählen etwa die Aufgaben, für die Landespolizei, das Bundeskriminalamt, die Bundesnetzagentur und sonstige Behörden im In- und Ausland als Koordinator und Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen sowie den Erfahrungsaustausch mit Zentralstellen anderer Bundesländer zu pflegen. Auf dieser Ebene sind die neuen Strategien zur Bekämpfung dieser Kriminalitätsform ebenso auszutauschen wie Erkenntnisse über neue Erscheinungsformen.

Ich bin zuversichtlich, dass sich ein Erfolg dieser geplanten organisatorischen Maßnahme zur Bekämpfung der Internetkriminalität schon bald nach deren Umsetzung in der Kriminalitätsstatistik zeigen wird.

Meine Damen und Herren, ich begrüße daher den vorliegenden Antrag und werde zeitnah über die Ergebnisse der Prüfungen berichten. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat nun die Abgeordnete der Fraktion der SPD Frau Drese.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Spektrum der Internetkriminalität umfasst nahezu alle Deliktarten des Strafrechts. Die Erscheinungsformen sind vielfältig: Internetbetrug, das Aufspüren von Daten, Identitätsdiebstahl, Urheberrechtsverletzung, Volksverhetzung sowie das Verbreiten von Kinderpornografie sind nur Beispiele dafür. Die Attacken auf Rechner und Rechnernetze werden immer ausgefeilter, etwa bei der Infektion von Rechnern mit Schadsoftware, die zum Identitätsdiebstahl und zu der Ausspähung von Bankkontendaten dient und durch Datenmissbrauch beim Onlinebanking zu finanziellen Schäden führt. Durch die wachsende Verbreitung der Kriminalität im Internet sind die Strafverfolgungsbehörden gezwungen, ihre Bemühungen um Eindämmung dieser Kriminalitätsform erheblich zu intensivieren.

Sehr geehrte Damen und Herren, der schnell wachsende Bereich der Internetkriminalität zeichnet sich nicht zuletzt im Bereich der Wirtschaftskriminalität durch Straftaten mit hochkomplexen und technischen Sachverhalten aus. Auch die Täter legen ein zunehmend professionelleres Verhalten an den Tag. Ihre Methoden werden zusehends raffinierter. Sie verfügen über spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten, die dem Durchschnittsinternetnutzer in der Regel nicht bekannt sind. Seit der Etablierung des Internets und der zunehmenden Elektronisierung weiter Felder des privaten Alltags und des öffentlichen Lebens liefern sich Kriminelle und Sicherheitsexperten oft ein Katz-und-Maus-Spiel. Dabei wurde deutlich, wie schwierig und aufwendig besonders bei dieser Form der Kriminalität eine effektive Bekämpfung ist, zumal auch die gegenwärtigen Strukturen der Strafverfolgung nicht selten ins Hintertreffen geraten können.