und werden beobachten, was da kommt, was von Ihrer Seite kommt, aus Ihrem Hause, Herr Wirtschaftsminister,
an konkreten Vorschlägen und Verbesserungen für eine eventuelle Nachsteuerung im Gesetz. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der vorliegenden Evaluierung des Vergabegesetzes wird uns eine Stärken-Schwächen-Analyse vorgelegt, die sowohl positive als auch negative Auswirkungen zeigt.
Die befürchteten negativen Auswirkungen des Mindestlohns bleiben weit hinter dem zurück, was befürchtet worden ist.
Lassen Sie mich mit dem Positiven fortfahren: Wir freuen uns, dass die Mehrheit der Lieferanten und Dienstleister im Beschaffungswesen regional angesiedelte Unternehmen sind, das sind 61 Prozent. Zweitens sind die Vergaben zwar heute insgesamt aufwendiger geworden aufgrund der Vielzahl der zu berücksichtigenden Kriterien, aber die befürchtete Kostenexplosion ist nicht eingetreten. Sie ist durchaus moderat geblieben. Ein dritter interessanter Punkt ist, dass von den Kommunen, die ihre Vergaben nicht an den Mindestlohn binden, zwei Drittel dieses Kriterium auf freiwilliger Basis erfüllt haben mussten.
Lassen Sie mich im Folgenden auf die Anwendung der sozialen, umweltbezogenen und innovativen Kriterien in der Vergabepraxis zu sprechen kommen, die uns hier wichtig sind. Wenn ich Sie erinnern darf, haben wir Bündnisgrünen weitergehende Forderungen aufgemacht im Hinblick auf die Einführung von Kriterien zur Frauenförderung und zum ökologischen Beschaffungswesen.
An diesem Punkt, sehr geehrte Damen und Herren, fallen die Ergebnisse aus der vorliegenden Untersuchung – wen wundert es – nicht so positiv aus. Wie die Evaluierung zeigt, bringen über 60 Prozent der Vergabestellen keine sozialen, umweltbezogenen und innovativen Kriterien in ihre Vergaben ein. Dieses Ergebnis kritisieren wir in aller Schärfe, denn es steht der wirtschaftspolitischen Ausrichtung der Landesregierung, die in dieser Förderperiode ihre Schwerpunkte auf Forschung und Innovation setzt, entgegen. Gerade die öffentliche Hand sollte aber ein Vorbild sein, um Innovationen in den Unternehmen entsprechend zu fördern.
meine Damen und Herren, zeigt ein weiteres Untersuchungsergebnis. Viele Unternehmen im Land verfügen bereits über unternehmensinterne Strategien und Konzepte im Bereich der Nachhaltigkeit. Im Zuge einer vollständigen Anwendung der Kriterien könnte insofern ein Anreiz für andere Unternehmen gesetzt werden, derartige Konzepte einzuführen.
Bei der öffentlichen Vergabe in Mecklenburg-Vorpommern bleiben sowohl innovative Anforderungen als auch ökologische und soziale Kriterien auf der Strecke, denn sie sind im Vergabegesetz lediglich als Kannbestimmung verankert und werden infolgedessen nicht oder wenig angewendet. Somit stellen wir GRÜNEN fest, die Einführung der Kannanwendung für diese Kriterien im Vergabegesetz war eine Fehlentscheidung und ist aus unserer Sicht zu korrigieren.
Mein nächster Kritikpunkt bezieht sich auf die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots in der Vergabepraxis. Hier zeigt die Evaluierung große Defizite auf. Ziel des Vergabegesetzes ist es, den Zuschlag für öffentliche Aufträge auf der Grundlage des wirtschaftlichsten und nicht des billigsten Angebots zu erteilen. 86 Prozent aller Vergabestellen erteilen den Zuschlag jedoch nach wie vor auf Grundlage des billigsten Angebots. Jeder, der in der Kommune tätig ist, kennt dieses Problem. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden Zuschlagskriterien berücksichtigt, die mit weichen Kriterien wie Nachhaltigkeit unterlegt sind. Nach Angaben der Vergabestellen befürchten diese unter anderem eine fehlende Rechtssicherheit bei der Anwendung sogenannter weicher Kriterien. Ein weiterer Grund liegt in der Schwierigkeit, zusätzliche Kriterien bei bestimmten Ausschreibungen zu definieren.
Das Wirtschaftsministerium hat zur Verbesserung der Durchsetzbarkeit des wirtschaftlichsten Angebots im Oktober 2014 eine Handreichung herausgegeben, deren Praxiswirkung aus zeitlichen Gründen nicht mehr in die vorliegende Evaluierung aufgenommen werden konnte. Wir GRÜNEN fordern deshalb die Landesregierung auf, den Punkt „wirtschaftlichstes Angebot“ gemäß Paragraf 7 Ver- gabegesetz Mecklenburg-Vorpommern im Oktober 2015 erneut zu evaluieren. Wir würden es begrüßen, wenn das Vergabegesetz im Wirtschaftsausschuss entsprechend neu behandelt wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerk- samkeit.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksa- che 6/3887 zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktion der NPD, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und bei keinen Stimmenthaltungen.
Vor diesem Hintergrund lasse ich nunmehr darüber abstimmen, die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 6/3887 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 6/3887 verfahrensmäßig für erledigt erklärt, bei Zustimmung der Fraktion der SPD und der CDU, bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD und bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Für eine friedliche und gewaltfreie Politik, Drucksache 6/3892.
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE Herr Holter. Bitte.
Danke, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt leider weltweit viel zu viele traurige und beklemmende historische Jahrestage. Dieser möchten wir heute einerseits gedenken und andererseits zu einer Politik des Friedens aufrufen.
Der 22. April ist einer von diesen Jahrestagen. Heute vor 100 Jahren setzte das Deutsche Kaiserreich im Ersten Weltkrieg als erste Nation überhaupt Giftgas ein. Eine moderne, grausame Massenvernichtungswaffe war geboren. Vor 70 Jahren endete der von Deutschland angezettelte Zweite Weltkrieg, der bislang verheerendste Krieg in der Geschichte der Menschheit. Er kostete weit mehr als 60 Millionen Menschen das Leben. Not, Elend und Zerstörung prägten auch Jahre nach Kriegsende das Leben der Überlebenden. Vor 70 Jahren kam es zum ersten Einsatz der wohl schrecklichsten Massenvernichtungswaffen. Die USA warfen zwei Atombomben ab über Hiroshima und Nagasaki. Über 92.000 Menschen starben sofort, an Folgeschäden starben bis Jahresende 1945 weitere 130.000 Menschen. In den weiteren Jahren kamen etliche Opfer hinzu.
Meine Damen und Herren, die demokratischen Fraktionen sind sich mit Sicherheit darin einig, dass es wichtig ist, die Erinnerungen dieser schrecklichen Ereignisse wachzuhalten. Ich habe keinen Zweifel daran, dass die demokratischen Fraktionen nichts relativieren, nichts beschönigen. Ich habe auch keine Zweifel daran, dass die demokratischen Fraktionen dem Geschichtsrevisio
Alle Opfer eines Krieges mahnen uns. Für uns Deutsche gilt dies insbesondere für die Opfer des Nationalsozialismus.
Meine Damen und Herren, leider hat die Menschheit noch immer nicht die Lehren aus den verheerenden Kriegen des vergangenen Jahrhunderts gezogen. Der Krieg gehört zum Alltag. Nicht nur in Afrika, Asien und Südamerika, auch in Europa gab und gibt es wieder Kriege, direkt an den Grenzen der Europäischen Union. Denken wir an den Balkan oder die Ukraine. Deswegen nimmt meine Fraktion die Jahrestage zum Anlass, um hier im Landtag ein klares friedenspolitisches Signal zu setzen und zu sagen, Krieg darf nicht länger ein Mittel der Politik sein.
Wir wissen, dass der Landtag nicht für Verteidigungs- oder Außenpolitik zuständig ist. Wir meinen aber, dass es dem Landtag mit Blick auf die Verfassung Mecklenburg-Vorpommerns gut zu Gesicht steht, sich in der Frage von Krieg und Frieden klar zu positionieren.
Artikel 18a Absatz 1 unserer Landesverfassung lautet, ich darf zitieren: „Alles staatliche Handeln muss dem inneren und äußeren Frieden dienen und Bedingungen schaffen, unter denen gesellschaftliche Konflikte gewaltfrei gelöst werden können.“ Und weiter heißt es in Absatz 2: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker oder der Bürger Mecklenburg-Vorpommerns zu stören und insbesondere darauf gerichtet sind, rassistisches oder anderes extremistisches Gedankengut zu verbreiten, sind verfassungswidrig.“ Ende des Zitats.
Meine Damen und Herren, genau aus diesem Text leitet meine Fraktion ein klares Nein zum Krieg und ein Ja zum Frieden und zu friedlichen Konfliktlösungen ab. Deswegen unterstützen wir alle Initiativen, die auf folgende Ziele ausgerichtet sind:
Meine Damen und Herren, um diese Punkte annähernd zu erreichen, gibt es noch viel zu tun. Uns ist natürlich bewusst, dass ein zustimmender Beschluss des Landtages zu unserem Antrag die Welt nicht spürbar friedlicher macht, schon gar nicht von heute auf morgen. Aber es wäre ein Anfang und es wäre ein wichtiges öffentliches
Signal unseres Parlaments. Daher werbe ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.