räumen für Kinderwagen, Fahrräder, Mobilitätshilfen für gemischt genutzte Gebäude, wie zum Beispiel Häuser mit Wohnungen und Ladengeschäften
sichtsbehörde ermächtigt, den für die Schwarzarbeit zuständigen öffentlichen Stellen Baubeginn und Lage des Baugrundstückes mitzuteilen
Meine Damen und Herren Abgeordnete, in der Begründung zum Gesetzentwurf sind auf den Seiten 24 bis 40 die vorgenannten Regelungen im Detail aufgelistet und erläutert worden. Aufgrund des Umfangs erspare ich Ihnen und mir, diese hier im Einzelnen vorzutragen, da die Änderungen ohnehin noch Thema in der Anhörung im Wirtschaftsausschuss sein werden. Aber auf eine neue Regelung möchte ich an dieser Stelle schon hinweisen, da ich und sicherlich auch Sie schon Post bekommen haben. Konkret geht es um die Aufnahme der kleinen Bauvorlagenberechtigung in Paragraf 65 des Gesetzentwurfes.
In der Mehrzahl der Landesbauordnungen der Bundesrepublik Deutschland sind Meister des Maurer-, Betonbauer- und des Zimmererhandwerks sowie staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik mit Schwerpunkt Hochbau hier eingeschränkt bauvorlageberechtigt.
Mit dem neu gefassten Paragrafen 65 wird einer langjährigen Forderung der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern, des Bauverbandes Mecklenburg-Vorpommern sowie des Metallgewerbeverbandes Mecklenburg-Vorpommern nach
einer eingeschränkten Bauvorlageberechtigung entsprochen. Damit soll den Meistern des Maurer- und Betonhandwerks, des Zimmererhandwerks und eingeschränkt auch für die Meister des Metallbauhandwerks in der Fachrichtung Konstruktionstechnik sowie für Personen, die diesem Handwerk rechtlich gleichgestellt sind, die Möglichkeit gegeben werden, als Entwurfsverfasser für einen bestimmten Katalog von baulichen Anlagen tätig zu werden. Diese Regelung soll auch zur Stärkung des Handwerksberufs beitragen. Ebenfalls sollen staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik mit Schwerpunkt Hochbau bauvorlageberechtigt werden. Durch eine noch zu erlassene Rechtsvorschrift sind dann die Details festzulegen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, der Teufel liegt aber gerade im Detail. Deshalb erwarte ich von der Anhörung, welche nach Überweisung dieses Entwurfes in die Ausschüsse erfolgen soll, konkrete Hinweise, Anregungen und Vorschläge zur Art und Weise und vor allem zum Umfang der kleinen Bauvorlageberechtigung. Was wir nicht wollen, ist die Konkurrenz zwischen den Architekten und Ingenieuren und den Handwerksmeistern, sondern wir wollen eine sinnvolle fachlich und sachlich fundierte Ergänzung im Sinne des Kunden. Das Spektrum der Anzuhörenden wird alle Bereiche der Betroffenen abdecken, sodass wir ein umfangreiches Bild erhalten werden. Erste Bedenken seitens der Architekten und Ingenieure sind mir und sicherlich Ihnen auch schon vorgetragen worden. Ein Ergebnis möchte und kann ich heute selbstverständlich
noch nicht darstellen. Ich bin mir aber sicher, dass wir am Ende der Befassung nach der öffentlichen Anhörung einen tragfähigen Konsens erreichen.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion wird der Überweisung in die Fachausschüsse, federführend in den Wirtschaftsausschuss, zur weiteren Bearbeitung zustimmen. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht etwas holprig in das Gesetzgebungsverfahren. Das stellen wir fest. Unmittelbar vor der Sommerpause vergangenen Jahres – es ist nämlich die Rede von 2014 – wurde allen Fraktionen ein erster Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung zugeleitet, mehr aber auch nicht. Der Gesetzentwurf schmorte ein Dreivierteljahr in der Schublade, bis dann am 18. März dieses Jahres ein geänderter Entwurf die Fraktionen erreichte. Und nun muss es mit einem Mal ganz schnell gehen. Bereits am 9. April sollte die erste inhaltliche Befassung im Wirtschaftsausschuss sein, obwohl wir heute erst die Erste Lesung im Landtag haben. Erklärtes Ziel der Regierungsfraktionen ist es, die Zweite Lesung noch vor der Sommerpause vorzunehmen,
weil im September die Haushaltsberatungen beginnen. Beide Themen parallel zu bearbeiten, würde bedeuten, das Bett – so wörtlich – am Schreibtisch aufzustellen, so die Befürchtung der Regierungsfraktionen.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Das nennt man Durchpeitschen von Gesetzen. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Im Wochentakt, wirklich, Herr Ringguth, im Wochentakt sollen Anhörung, Auswertung und die Stellungnahme abgegeben werden.
Eine Scheinbeteiligung wäre das. Eine ordentliche inhaltliche Befassung aber und Abstimmung in den Fraktionen wäre dann nicht möglich. Pfingsten liegt dazwischen und eine Landtagswoche.
Aber ich bleibe dabei: Eine zweite Anhörung vor der Sommerpause ist nicht machbar aus unserer Sicht,
jedenfalls nicht, wenn der Opposition wenigstens dem Anschein nach ein Recht auf Mitwirkung zugestanden werden soll.
Eine inhaltliche Befassung im Wirtschaftsausschuss fand auf Drängen meines Kollegen Helmut Holter nicht statt, weil es erstens unüblich ist, schon vor der ersten Landtagsbefassung im Ausschuss inhaltlich zu beraten, und zweitens war darüber hinaus die Hausspitze auch nicht anwesend. Dafür hat heute der Minister die Gelegenheit wahrgenommen, sein Gesetzesvorhaben vorzustellen, was auch gut ist. Das ist einer der Gründe, warum wir auch heute auf diese Aussprache gepocht haben, weil die Regierungsfraktionen meinten, die Erste Lesung können wir doch ohne Aussprache machen.
Wir haben gesagt, nein. Zum anderen wollen wir wissen, warum der Entwurf geändert wurde und warum er ohne erneute Verbandsanhörung in das Gesetzgebungsverfahren ging.
Neu sind die Pläne, die sogenannte kleine und beschränkte Bauvorlageberechtigung einführen zu wollen. Darauf hat Kollege Albrecht schon hingewiesen. Er hat das als letzten Punkt genannt. Ich möchte mich aber in meinen Ausführungen mal darauf konzentrieren. Künftig sollen auch Handwerksmeister, Bautechniker und – darauf mache ich Sie aufmerksam –
Studienabsolventen Bauanträge, etwa für Ein- und Zweifamilienhäuser, stellen dürfen. Wissen Sie überhaupt, welche Auswirkungen das hat? Unserer Meinung nach hat das gravierende Wirkungen auf die bisher planenden Berufe und vor allem auch auf den Verbraucherschutz.
Ich will das begründen: Um Bauanträge stellen zu dürfen, muss eine mehrjährige einschlägige Praxiserfahrung nachgewiesen werden. Eintragungsausschüsse der Architekten- und der Ingenieurkammer prüfen die Eignung, bevor eine Aufnahme in die Liste der Architekten und der bauvorlageberechtigten Ingenieure erfolgt. Pflichten, wie Kammermitgliedschaft, eine ausreichende Haftpflichtversicherung,
ständige Weiterbildungen und Berufsethik, sind zu erfüllen. Das unterliegt der Kontrolle genau dieser Kammern. Verhält sich jemand nicht entsprechend der Berufssatzung, steht der Weg der Beschwerde offen. Dann kümmert sich der Schlichtungsausschuss mit allen Konsequenzen bis hin zur Löschung aus der Liste der Architekten beziehungsweise bauvorlageberechtigten Ingenieure.
Das alles ist nicht zum Selbstzweck so geregelt, sondern soll die Sachkunde und damit natürlich auch die Qualität
der Bauvorlagen sichern. Die Bauherren müssen sich darauf verlassen können, dass sie neutral und in ihrem Interesse beraten werden und dass alles eingehalten wird, was einzuhalten ist. Wenn nun die Planungen der Landesregierung dahin gehen, diesen Personenkreis erweitern zu wollen, darf das nicht unter Zeitdruck erfolgen. Zuvor müssen alle Argumente ausgetauscht und gründlich abgewogen werden.
Kolleginnen und Kollegen, mit der Änderung der Landesbauordnung sollen die Änderungen der Musterbauordnung vom Herbst 2012 umgesetzt werden. Das hat der Minister gesagt. Die Ausweitung der Bauvorlageberechtigung sieht die Musterbauordnung aber nicht vor.