denn zum Schutz der Gesundheit gilt für alle Arbeitnehmer bei Mehrarbeit der Grundsatz: Freizeitausgleich vor Bezahlung. Das gilt auch für Lehrkräfte, ich finde, gerade für Lehrkräfte an unseren Schulen. Deshalb sollten Mehrarbeitsstunden so zeitnah wie möglich mit Freizeit ausgeglichen werden.
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Dann fällt ja wieder Unterricht aus, bei Freizeitausgleich, Herr Gundlack!)
Frau Kollegin Oldenburg, in Ihren Pressemitteilungen wiederholen Sie gebetsmühlenartig, dass wir die Lehrer mit Stunden entlasten sollen, gerade wenn es Mehrarbeit gibt.
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Vielleicht vermischen Sie Äpfel und Birnen miteinander, Herr Gundlack.)
Deshalb sollten Mehrarbeitsstunden so zeitnah wie möglich – ich wiederhole mich – mit Freizeit ausgeglichen werden. Die Arbeitszeitverordnung lässt für jeweils ein ganzes Schuljahr aus dringenden dienstlichen Gründen die Einrichtung von Arbeitszeitkonten für Lehrkräfte zu. Sowohl der Umfang als auch die Zeiträume sind in Paragraf 3 der Arbeitszeitverordnung geregelt.
Gemäß diesen Regelungen kann „aus dienstlichen Gründen … im Bereich der öffentlichen Schulen auf Antrag einer Lehrkraft deren persönliche Arbeitszeit um bis zu drei Wochenstunden für jeweils ein ganzes Schuljahr erhöht werden, wobei die über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit durch Freistellung vom Dienst im entsprechenden Umfang in einem anderen Schuljahr ausgeglichen wird. Im Bereich der beruflichen Schulen darf die Erhöhung der persönlichen Arbeitszeit bei Vorliegen dringender dienstlicher Bedürfnisse bis zu sechs Wochenstunden betragen. Zeiten vorausgeleisteter Arbeitszeit … können über mehrere Schuljahre angesammelt und in einem folgenden ganzen Schuljahr oder mehreren folgenden ganzen Schuljahren ausgeglichen werden. … Der Auf- und Abbau von Zeitrückständen und -guthaben hat im Einklang mit dem Dienstbetrieb zu erfolgen“ und muss bis zum vereinbarten Zeitpunkt verbindlich erfolgen.
Nach meiner Einschätzung ist die derzeitige Regelung der AZVO ausreichend. Die dauerhafte Belastung durch Mehrarbeit wird zu einer erheblichen gesundheitlichen Belastung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen. Es kann doch nicht Ihr Ziel sein, den Schutz vor gesundheitlichen Risiken auszuhöhlen.
(Torsten Renz, CDU: Reden wir jetzt noch über das gleiche Thema? – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Oh!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, einige der durch das Lehrerpersonalkonzept in die Teilzeit gegangenen Lehrkräfte haben ihre Teilzeitregelung behalten, was auch menschlich verständlich ist. Das Land hat aber die Verpflichtung, den Unterricht abzusichern. Leider sind in einigen Fachbereichen nicht ausreichend Fachlehrer vorhanden, um den Unterricht in den verfügbaren Teilzeitstunden durchzuführen.
Das Land ist bestrebt, durch die Lehrerwerbekampagne neue Fachlehrer einzustellen, um die Teilzeitwünsche der Lehrerinnen und Lehrer zu erfüllen. Der Mehrbedarf an den beruflichen Schulen wurde als Problem erkannt. Es gab eine Einigung zwischen dem Bildungsminister Herrn Brodkorb sowie der Fachhochschule Neubrandenburg und der Universität Rostock über eine gemeinsame Ausbildung von Berufsschullehrkräften. Trotz all dieser Bemühungen wird es nicht gelingen, jeden Teilzeitwunsch zu erfüllen.
Ich möchte an dieser Stelle im Namen der SPDLandtagsfraktion und der Koalition allen Lehrerinnen und Lehrern danken, die derzeit bereit sind, die Teilzeitwünsche temporär hintanzustellen. Diese bekommen nach der AZVO eine möglichst zeitnahe Entlastung. Langfristige Arbeitszeitkonten über etwa 10 oder 20 Jahre wären dahin gehend kontraproduktiv. Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird die SPD-Fraktion den Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Debatte zeigt erneut, dass der Föderalismus in der Bildungspolitik schädlich ist. Gleiche Arbeitsbedingungen für Lehrer würde nur ein bundeseinheitliches Bildungssystem bringen und garantieren. Selbst wenn die Länder sich heute kurzfristig einig sein würden, gäbe es keine Garantie dafür, dass künftig nicht ein Bildungsministerium an den Stellschrauben dreht und damit erneut für ein Ungleichgewicht sorgt.
Die TdL betont, dass die jetzt zu erzielende Entgeltordnung auch die komplexe Schullandschaft in den Ländern abbilden müsse – föderalistischer, unnötiger Wildwuchs. Fangen Sie endlich an, die Probleme des Bildungssystems an der Wurzel zu packen und setzen Sie sich für dessen bundesweite Vereinheitlichung ein!
Auch wenn das bedeutet, dass die Mehrheit der vermeintlichen Bildungsexperten unter Ihnen die politische Bühne verliert, für die betroffenen Lehrer und Schüler sorgt es allemal für ein besseres Klima.
Wenn Sie behaupten, Sie wollten die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte angeblich attraktiver gestalten, dann verabschieden Sie sich doch vom Irrweg der Inklusion! Darüber hinaus ist es auch kein Zustand für einen Lehrer, sich mit Schülern ohne jegliche Deutschkenntnisse herumzuplagen. Diese werden derzeit zahlreich und ohne jegliche Vorbereitung Lehrern vor die Nase gesetzt. Nicht nur für die ausländischen Kinder wäre es besser, wenn sie sich in eigenen bedarfsgerechten Einrichtungen und Klassen wiederfinden und dort beschult würden.
In dem bundeseinheitlichen Bildungssystem sollten sich dann selbstverständlich die sachlich und fachlich vernünftigen Elemente wiederfinden. Ein bundesweit einheitlicher Tarifvertrag, so wie in der Begründung gefordert, wäre außerdem eine logische Konsequenz eines bundeseinheitlichen Bildungssystems. Wer den zweiten Schritt allerdings vor dem ersten macht, der fällt bekanntlich auf die Schnauze. – Vielen Dank.
Herr Petereit, ich bitte Sie, sich zukünftig in Ihrer Wortwahl etwas zu mäßigen. Das Gleiche gilt im Übrigen für Ihren Fraktionsvorsitzenden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! DIE LINKE fordert in ihrem Antrag, dass sich die Landesregierung stärker für die angestellten Lehrer des Landes einsetzen soll. Hintergrund dieses Antrages sind die Verhandlungen über einen bundesweiten Tarifvertrag für die angestellten Lehrer in der Einkommensrunde 2015 Ende März, wir haben davon heute schon gehört.
Während sich die anderen Gewerkschaften mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder einigen konnten, lehnte die Bildungsgewerkschaft GEW das Verhandlungsergeb
nis ab, da sie ihre Forderungen nicht durchsetzen konnte, dass die Bezahlung der angestellten Lehrer der ihrer verbeamteten Kollegen entsprechen soll.
Wichtig ist mir zu betonen, dass ich die Forderung nach bundeseinheitlichen Regelungen der Lehrervergütung nachvollziehen kann. Das wäre eine vernünftige und richtige Sache. Allerdings gibt es große Unterschiede in den einzelnen Bundesländern, sodass eine einvernehmliche Lösung schwierig ist. Dass die GEW den Kompromiss nicht mittragen konnte, ist bedauerlich. Allerdings kann die Landesregierung nicht für die Verhandlungsmisserfolge der GEW bei der Tarifrunde verantwortlich gemacht werden, für die sie viel Kritik von den anderen beteiligten Gewerkschaften, aber auch, und das konnte man nachlesen, von den eigenen Mitgliedern einstecken musste.
Die GEW müsste nun in jedem Bundesland neue Streiks durchführen, um ihre Forderung nach einer gleichen Entlohnung aller Lehrer durchzusetzen. Sie steht daher unter großem Druck ihrer eigenen Mitglieder. Die GEW ist deshalb nun am Zug, mit den Ergebnissen der gescheiterten Verhandlung konstruktiv umzugehen. Auf der Internetseite der GEW heißt es in einem Statement dazu, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Unsere Bundestarifkommission hat heute vereinbart, die vielen Detailfragen – auch juristischer Art – und mögliche Konsequenzen zu klären, die sich durch die neue Situation ergeben, dass der Beamtenbund einer Lehrkräfte-Entgeltordnung zugestimmt, wir diese aber zurückgewiesen haben. Der geschäftsführende Vorstand der GEW und die Landesvorsitzenden werden auf dieser Grundlage beraten, wie es weitergehen soll und Vorschläge erarbeiten. Aller Voraussicht nach wird dann während einer Strategiekonferenz geklärt und beschlossen, wie es mit dem Thema Länderentgeltordnung weitergeht.“
Da zunächst intern beraten werden muss, wie es diesbezüglich weitergehen soll, macht es an dieser Stelle aus meiner Sicht keinen Sinn, die Landesregierung damit zu beauftragen, Initiativen zu starten, die sich auf einzelne Punkte der zu verhandelnden Sachen beziehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zudem fordert DIE LINKE in ihrem Antrag, dass Arbeitsbedingungen der angestellten Lehrer attraktiv gestaltet werden sollen. Die Forderung nach gemeinsamen Gesprächen der Lehrergewerkschaft und der Landesregierung ist für mich nicht ganz nachvollziehbar. Besprochen werden sollen die Einrichtung langfristiger Arbeitszeitkonten sowie tätigkeitsbezogene und gerechte Teilzeitregelungen. Diese Gespräche fanden allerdings bereits statt.
Der Internetseite der GEW M-V war zu entnehmen, dass am 21. November 2013 die Finanzministerin, der Bildungsminister, Vertreter der Lehrerverbände und der GEW zusammenkamen, um das aufgenommene Gespräch zu gewerkschaftlichen Forderungen unter Umsetzung des Bildungspaketes fortzusetzen. Dabei sollte über die Forderung nach weiteren Entlastungen im Schulbereich für die angestellten Lehrer diskutiert werden.
Als Ergebnis dieses Gesprächs wurde vereinbart, dass der Komplex „Arbeitszeit, freiwillige Teilzeit, Pflichtstunden, Arbeitszeitkonten“ in einer Arbeitsgruppe weiter
beraten werden soll. Daher wäre es nun notwendig zu erfahren, welche Ergebnisse die Arbeitsgruppe erarbeitet hat. Dieses Wissen wäre dann die Basis, um weitere Überlegungen anzustellen.
Außerdem möchte ich – das haben viele Redner heute schon getan – noch einmal betonen, dass die Landesregierung bereits wichtige Maßnahmen ergriffen hat, um die Arbeitsbedingungen der Lehrer zu optimieren, von denen alle, die angestellten wie die verbeamteten Lehrer gleichermaßen profitieren. Für diese Maßnahmen stehen jährlich 50 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Aus diesem Grund wird meine Fraktion Ihren Antrag ablehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst einmal zu dem Antrag, zu der Frage von Frau Berger. Es steht eindeutig drin „Arbeitszeitkonten“, eindeutig „Teilzeitregelungen“ und eindeutig, dass Sonderregelungen, die jetzt für Lehrkräfte gelten, abgeschafft werden müssen in dem Moment, in dem grundsätzlich Beamtenrecht auf die angestellten Lehrerinnen und Lehrer übertragen wird.
Im November 2013 hat der Bildungsminister an die Lehrkräfte einen Brief geschrieben, um die Gründe der Verbeamtung zu erklären. Ich zitiere: „Wir befinden uns in einem harten Wettbewerb mit den anderen Bundesländern und sind deshalb gezwungen, unsere Lehrkräfte auch zu verbeamten. Dies ist eine nötige Maßnahme, um den Schuldienst attraktiver zu machen. … Ich hoffe deshalb sehr auf Ihr Verständnis für die Entscheidung“. Ende des Zitats. Und genau darum gehts! Von Verständnis alleine wird nichts besser!
Sie haben gesagt, ich soll Ihnen weitere Merkmale nennen, wie man die Arbeitszeit von angestellten Lehrerinnen und Lehrern verbessern kann. Dazu zählt für mich die Mehrarbeit. Angestellte sind Angestellte und Beamte sind Beamte und in keinem Angestelltenverhältnis gibt es irgendwie eine Arbeitsleistung ohne Gegenleistung, nur bei den Lehrern. Die sind zu dreistündiger Mehrarbeit, unentgeltlicher Mehrarbeit, verpflichtet. Hier wird das Beamtenrecht auf die Angestellten übertragen. Angestellte haben aber einen Arbeitsvertrag, sie erhalten ein gewisses Entgelt für eine besondere Art von Arbeit und für den Umfang. Sie haben keine individuelle Arbeitszeit ausgehandelt und können somit meiner Meinung nach nicht zu einer unentgeltlichen Mehrarbeit beauftragt werden. Das ist bei Beamten etwas anderes.
Beamte haben selbstverständlich eine besondere Fürsorge oder für Beamte gibt es eine besondere Fürsorge, also im Umkehrschluss auch eine besondere Hingabe. Das haben wir bei den angestellten Lehrerinnen und Lehrern nicht. Wir sind einfach davon ausgegangen, dass verbeamtet wird – so steht es ja in dem Brief von Herrn Minister Brodkorb –, weil die Verbeamtung eben attraktiver macht und wettbewerbsfähiger ist. Das heißt also, dass die angestellten Lehrerinnen und Lehrer jetzt nicht in so dermaßen attraktiven Bedingungen arbeiten wie die Beamten – und das möchten wir gerne ändern. Wir möchten für eine hundertprozentige Hingabe der
Sie haben nach der Paralleltabelle – es gibt natürlich einige Gehaltsgruppen, die noch keine Paralleltabelle haben, aber dort, wo Lehrerinnen und Lehrer, ob angestellt oder verbeamtet, in der gleichen Entgeltgruppe sind, haben die angestellten Lehrerinnen und Lehrer trotzdem monatlich weniger, und ich würde auch schon von wesentlich reden – weniger Gehalt, weil sie eben nicht die Vergünstigung haben und von der Zahlung von Arbeitslosen- und Rentenversicherung befreit sind. Das sind Sachen, die können wir nicht rückwirkend machen, aber wir können die Arbeitsbedingungen der angestellten Lehrerinnen und Lehrer verbessern.