Ich fasse mich auch so kurz, wie es geht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich weiß ja, dass heute Freitag ist, und einige von uns haben dieses Wochenende auch noch Großes vor.
Also drei Punkte: Erst mal, mit diesem „zweimal aufeinander“, da sind Sie ja schon zurückgerudert, das will ich jetzt mal außer Acht lassen.
Zweitens finde ich, man muss mit dem Thema äußerst sensibel umgehen, um nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten, denn ich bin der Überzeugung, wenn wir so eine Regelung tatsächlich einführen würden, dann würden viele Beschäftigungsverhältnisse ganz einfach wegfallen, weil man manche Beschäftigungsverhältnisse eben nur befristet braucht. Das zum einen. Zum anderen, was ich eben angesprochen habe, freiwillige Aufgaben im kommunalen Bereich, diese Befristung, die ich zwar sehr stark kritisiere,
Wir bieten zurzeit keine andere Lösung an, und das muss man im Zusammenhang sehen. Solange wir keine
andere Lösung anbieten, dass wir auch mit dem Haushaltsrecht diese Brücke schlagen, dass wir hier anders verfahren können – und das trifft insbesondere auf sehr kleine Gemeinden zu, die manchmal nur eine Person oder eine halbe Person befristet beschäftigen können –, solange funktioniert das nicht und solange kann man das auch so nicht unterstützen.
Und Punkt 3, das hat die Ministerin vorhin angesprochen. Nun ist ja wieder etwas angekündigt von der Arbeitsministerin, was wir noch nicht kennen. Vielleicht kann man ihren Vorschlag, den Sie ja relativiert haben in Ihrem Wortbeitrag, als Arbeitsmaterial im Kopf behalten,
aber den Vorschlag, wie Sie ihn auf den Tisch und hier schriftlich als Antrag zur Annahme vorgelegt haben, da können wir nur sagen, nein, den tragen wir nicht mit. – Vielen Dank.
Der guten Ordnung halber, ich habe das leider erst vergessen, Herr Renz, will ich noch mal darauf aufmerksam machen, auch wenn Sie es mit „Verlaub“ angekündigt haben, ist eine „Sauerei“ ein unparlamentarischer Ausdruck.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kettenbefristungen bei Arbeitsverträgen sollen, so der fromme Wunsch der LINKEN, künftig der Vergangenheit angehören. Hierfür soll unter anderem der Paragraf 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes entsprechend geändert werden. Diese Forderung wurde schon auf vielen Ebenen erhoben, parlamentarisch, aber auch vor allem außerparlamentarisch. Vorübergehend mag es sowohl sinnvoll als auch ratsam sein, einen Arbeitsvertrag zu befristen. Vor allem betriebswirtschaftliche Überlegungen lassen Betrieben zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses keine andere Wahl, müssen doch die Finanz- und Auftragslage miteinander abgewogen werden.
Seit einiger Zeit fordern vor allem Gewerkschaften Maßnahmen gegen Kettenbefristungen, die nur rein ausbeuterischen Charakter haben. In der Öffentlichkeit wurde insbesondere der Fall der Zuträgerin der Deutschen Post bekannt,
die in Wittenburg in Kettenbefristungsverträgen insgesamt 88 Mal verlängert wurde. Diese Dame musste sich erst vor Gericht ihr Recht erkämpfen.
Diese Dame stand immer wieder am Ende des Zeitraumes des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses vor der Frage, wie es beruflich weitergeht und wie sie ihre Existenz sichern kann.
Insbesondere die SPD, die Sozialdemokraten, die immer vorgeben, für die Arbeitnehmerrechte zu kämpfen, sowie die Gewerkschaften tragen eine erhebliche Mitschuld an den Verwerfungen im Arbeitsmarkt. Die Gewerkschaften haben nicht nur viel zu lange gezögert, derartige Arbeitnehmerausbeutungsverhältnisse zu beenden, sondern sie haben im Rahmen der Agenda 2010 sogar tatkräftig diese Ausbeutungsmaßnahmen gebilligt. Die Gewerkschaften folgen der SPD-Politik, und dieses ist ja auch nicht verwunderlich, schließlich haben nicht wenige Gewerkschaftsgenossen auch das SPD-Parteibuch in der Tasche. Durch die Duldung der Arbeitnehmerausbeutung haben sowohl Gewerkschaften als auch SPD-Genossen die Arbeitnehmer verraten.
Nur zwei Drittel aller Beschäftigten haben einen sogenannten klassischen Arbeitsvertrag. 7,6 Millionen Arbeitnehmer hingegen sind in Deutschland atypisch beschäftigt. Insbesondere der moderne Sklavenhandel, namentlich Leiharbeit, sticht hierbei deutlich hervor. Maßnahmen, die diese Entwicklung beenden und umzukehren beabsichtigen, werden von der NPD-Fraktion unterstützt. Wir stimmen dem Antrag zu.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es war ja zu erahnen, wie die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt laufen würde: Einzelfälle und zu wenig belastbare Zahlen, erst mal gucken, was da jetzt in Sachen Leiharbeit und Werkverträgen passiert, die Beschäftigten müssten sich halt anpassen, Flexibilität in der Arbeitswelt muss erhalten werden, et cetera, et cetera.
Ich will zunächst versuchen, ein Stück zur Aufklärung beizutragen. Der Antrag besteht nach meinem Kenntnisstand aus drei Teilen. Der erste Teil ist der Feststellungsteil, der beschreibt, was die jetzige Praxis für die Beschäftigten bedeutet, dann kommt ein allgemein formulierter Teil, der darauf zielt, die Landesregierung zu beauftragen, etwas für die Verbesserung der Situation der Beschäftigten zu tun, da könnte man gegebenenfalls die andiskutierte,...
… darunter könnte man gegebenenfalls die Streichung der sachgrundlosen Befristung subsumieren, und ein dritter Teil, der einen konkreten Vorschlag macht für die Fälle, von denen hier so ein bisschen durchklang, das seien eigentlich die weniger gefährlichen, weil man ja einen Sachgrund haben müsste.
Wir haben gesagt, hier steht erst mal ein konkreter Vorschlag auf dem Papier, wir sind allerdings bereit, ihn weiter zu diskutieren.
Herr Renz, jetzt lassen Sie mich bitte erst mal ausführen! Sie haben ja auch konkretere Fragen gestellt.
Dann klang hier an, Zweckbindung von Haushaltsmitteln ist ein Problem. Ja, aber da darf ich dann auch einmal aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Köln zitieren. Dort sind nämlich erhebliche rechtliche Bedenken geäußert worden, ob der besagte Paragraf 14 Absatz 1 Nummer 7 mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht zu vereinbaren ist, denn ausschließlich aus Gründen der Zweckbindung von Haushaltsmitteln oder mit diesem Argument immer wieder zu sagen, ich kann hier über Monate, Jahre und teilweise Jahrzehnte einen befristeten Vertrag nach dem anderen ausgeben, das wird auch von Juristen äußerst kritisch gesehen.
Ich möchte vielleicht auch in Richtung der CDU an den Anfang meiner weiteren Ausführungen ein Zitat stellen und Sie ermuntern, darüber nachzudenken, von wem das stammen könnte.
„‚Befristungen dürfen nicht als verlängerte Probezeit oder willkürlicher Flexibilitätspuffer missbraucht werden.‘ … Beinahe jede zweite Neueinstellung ist befristet … ,Nur stabile Arbeit schafft finanzielle Sicherheit und Lebensperspektiven. Deshalb brauchen Beschäftigte verlässliche Jobs … Wie sollen sich unsere Kinder und Enkel für Ehe und Familie entscheiden, wenn ihre Arbeitsverträge ein Verfallsdatum haben? … Die Arbeitgeber müssen das Instrument Befristung verantwortungsvoll nutzen‘ … Wenn sich nichts ändere, müsse die Politik die gesetzlichen Regelungen auf den Prüfstand stellen. Zwar gebe es sinnvolle Befristungen,“ – ich hatte in der Einbringung darauf verwiesen – „zum Beispiel bei Vertretungen für Mutterschutz, Elternzeit oder längerer Krankheit. Ein Großteil erfolge aber inzwischen ohne ausreichenden Sachgrund. ,Es gibt auch Berichte über Kettenbefristungen, bei denen Beschäftigte über Jahre immer wieder befristet eingestellt werden.‘“
„,Das zermürbt und muss ein Ende haben‘“, denn „,Politik und Arbeitgeber sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass die junge Generation eine verlässliche Lebensperspektive hat, mit der sie planen kann.‘“ Zitatende.
Ich gebe zu, dieses Zitat könnte von einem Mitglied meiner Partei oder von mir persönlich stammen, es stammt aber vom Kollegen Wolfgang Isbarn,
Es gibt also auch in der CDU Kollegen, die mit offenen Augen durch die Arbeitswelt gehen und dabei feststellen, dass eben nicht alles so schön ist, wie es die Statistiken des Kollegen Renz uns häufig hier vorgaukeln sollen.