Durch die Gerichtsstrukturreform verändern sich die Wege zu den Amtsgerichten für den überwiegenden Teil der Bevölkerung nicht. Für einen Teil der Rechtsuchenden werden sich durch die neuen Zuschnitte der Amtsgerichtsbezirke die Wege verkürzen, ein Teil wird längere Wege in Kauf nehmen müssen. Im Sinne einer bürgerfreundlichen Justiz steht für uns jedoch die zügige und qualitativ gute Rechtsentscheidung im Vordergrund
Dabei ist der Umstand zu beachten, dass Bürger im Durchschnitt tatsächlich nur äußerst selten ein Amtsgericht persönlich aufsuchen müssen. Im Übrigen ist anzumerken, dass Rechtsuchende, wie etwa Hartz-IVEmpfänger, Rentner, Kranke oder Menschen mit Behinderung, zu den im Land bestehenden vier zuständigen Sozialgerichten seit jeher weitere Entfernungen in Kauf zu nehmen haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist verständlich und legitim, dass vor Ort versucht wird, vorhandene Strukturen zu erhalten. Das ändert jedoch nichts an der Notwendigkeit, dafür zu sorgen, dass die Bürger in unserem Land auch zukünftig sachgerechte und zeitnahe gerichtliche Entscheidungen erwarten können.
Die SPD-Fraktion ist gerade nach der zu dem Gesetzentwurf durchgeführten Anhörung weiterhin von der Notwendigkeit der Gerichtsstrukturreform überzeugt. Die von den Vertretern des Volksbegehrens in der Anhörung vorgebrachten Argumente nehmen wir ernst, sie brachten jedoch keine neuen Erkenntnisse. Im Ergebnis kommen wir zu keiner anderen Bewertung als jener, die uns im Oktober 2013 bewogen hat, im Landtag für das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz zu stimmen.
Wir fühlen uns im Gegenteil in unserer Auffassung dadurch bestärkt, dass sich eine Reihe der vom Ausschuss gehörten Sachverständigen gegen die Aufhebung des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes und für die Gerichtsstrukturreform in der jetzigen Form ausgesprochen hat. Die Gerichtsstrukturreform ist und bleibt entscheidend für die Zukunftsfähigkeit der Justiz in unserem Land. Nur durch die schrittweise Vergrößerung der Amtsgerichtsbezirke kann die Rechtspflege in hoher Qualität und Effizienz weiter flächendeckend garantiert werden. Wenn die Reform nicht so umgesetzt wird, wie sie beschlossen und begonnen wurde, werden kleine Amtsgerichte sehr bald die schon heute auftretenden Engpässe bei Krankheit, Urlaub oder Fortbildung eben nicht mehr ausgleichen können.
Es liegt im Interesse der Bürger, dass ihre Verfahren präzise, schnell und sachgerecht bearbeitet werden. Das ist das Anliegen der Gerichtsstrukturreform und das heißt für meine Fraktion Bürgerfreundlichkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Heinz Müller, SPD: Jawohl. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig.)
Natürlich ist uns bewusst, dass die Schließung eines Amtsgerichtes für die Betroffenen einen tiefen Einschnitt darstellt. Als Verantwortliche für das gesamte Land müssen wir aber heute diese schmerzlichen Schritte gehen, um auch morgen eine für alle effiziente und qualitativ hochwertige, sprich bürgerfreundliche Justiz in Mecklenburg-Vorpommern sichern zu können. Die SPD-Fraktion wird daher gegen den Gesetzentwurf des Volksbegehrens stimmen und der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses einschließlich der enthaltenen Entschließung zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Vincent Kokert, CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr schöne Rede, Frau Drese.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte gern mit einem Zitat beginnen. Das Zitat lautet: „… das Volksbegehren ist ein Erfolg für uns alle.
Keine Niederlage des Parlamentes oder der Landesregierung, sondern ein Sieg der Demokratie, den ich, ehrlich gesagt, vor einem halben Jahr so nicht für möglich gehalten hätte“, Zitatende. Dieses Zitat kommt von Axel Schöwe, einem der Initiatoren des Volksbegehrens gegen die Gerichtsstrukturreform. Vor ein paar Wochen hatte er das gesagt, als das erfolgreiche Volksbegehren mit weit mehr als 120.000 Unterschriften anerkannt worden ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Tat, ich teile ausdrücklich das, was Axel Schöwe im Vordergrund der Initiative gesehen hat.
Es war ein Sieg für die Demokratie und das ist besonders hervorzuheben, weil es viele Widerstände gab, insbesondere aus Reihen der SPD, insbesondere aus Reihen der CDU,
gegen diese grunddemokratische Initiative vieler Bürgerinnen und Bürger. Denn Landesregierung und Mehrheitsfraktionen haben bis heute keine Möglichkeit ausgelassen, dieser Initiative Steine in den Weg zu legen.
(Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Glatte Lüge! – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Was haben wir denn da gemacht?)
Vom Fraktionsvorsitzenden der SPD kommt gerade der Einwurf: „Was haben wir denn da gemacht?“. Darauf will ich eingehen.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist eine grobe Lüge, die Sie jetzt hier vortragen. – Zuruf von Manfred Dachner, SPD)
Ich erinnere daran, dass Sie die erfolgreiche Volksinitiative für den Erhalt einer bürgernahen Gerichtsstruktur mit weit mehr als 30.000 Unterschriften – das war der Vorläufer – mit einem Entschließungsantrag einfach in Ihrem Sinne umgedeutet haben, wissend, dass damit die Intention der Initiatoren völlig verdreht war und völlig auf den Kopf gestellt wurde.
Selbstverständlich! Sie wollten die Struktur erhalten und Sie haben es mit einem Entschließungsantrag einfach umgedreht.
Als das Volksbegehren begann und es sich andeutete, dass es erfolgreich sein könnte, haben Sie alle Initiativen der Opposition zum Aussetzen der Gerichtsstrukturreform vom Tisch gewischt.
Sie haben die Gerichtsstrukturreform nach dem Motto „Augen zu und durch“ einfach Standort für Standort durchgezogen.