(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU, und Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jörg Heydorn, SPD: Sind Sie ein cooler Typ! – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Hammer!)
Aber ich sehe da viele, viele, viele Aufgaben auf das Bildungsministerium zufließen und ich glaube, Sie sind gar nicht entsprechend aufgestellt,
um diese vielen Aufgaben zu erledigen. Deswegen empfehle ich Ihnen einfach: Lassen Sie die Aufgaben vor Ort! Lassen Sie die Entscheidungen vor Ort! Damit integrieren Sie und partizipieren Sie auch viele engagierte junge Menschen.
Deswegen schließe ich mit meinen Anfangsworten: Ich freue mich auf die Expertenanhörung wie alle demokratischen Fraktionen hier im Raum. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die in Ansätzen sachliche Debatte würde ich gerne auch noch um ein paar Argumente bereichern. Ich versuche allerdings, mich einigermaßen kurzzufassen. Zunächst wäre es für die Debatte hilfreich, die Dinge nicht anders darzustellen, als sie sind.
Thema Eigenkapital: Ich weiß nicht, ob es hier in diesem Raum jemanden gibt, der ernsthaft der Auffassung ist, dass ein Unternehmen – und Studentenwerke sind Unternehmen, die zwar einen sozialen Auftrag haben, aber die wirtschaftlich geführt werden müssen –, der es für richtig hält, dass ein Unternehmen höhere Kredite auf Dauer hat als Vermögen.
Frau Präsidentin! Herr Minister! Vielleicht gibt es da in der Tat ein Missverständnis. Jetzt ist ein Gesetzentwurf vom …
Die Frage lautet: Warum ist von dem vorherigen Prinzip, zum Eigenkapital auch Sondervermögen oder Sonderposten hinzuzuzählen und dadurch die Darlehensaufnahmemöglichkeit zu erweitern, abgewichen worden und auf originäres Eigenkapital zurückgegangen worden?
Sehr geehrter Abgeordneter Koplin, weil man eben die in diesem Gesetz zu findende Vorschrift bis zu Ende lesen muss. Es ist Paragraf 12 Absatz 6 Satz 3. Wenn das Eigenkapital nicht ausreicht, um Kredite zu decken, steht hier: „Ausnahmsweise kann diese Kreditobergrenze durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Einvernehmen mit dem Finanzministerium erhöht werden.“ Zitatende. Es ist also mitnichten falsch oder zumindest nicht richtig, dass wir einen Gesetzesvorschlag haben, wo lediglich das Eigenkapital herangezogen werden kann. Es bedarf nur eines entsprechendes Antrages und einer Prüfung, dass das Investitionsvorhaben, das dort beabsichtigt ist, dann auch durch die Sonderposten noch gedeckt ist, Herr Koplin.
Das wäre der erste Punkt. Insofern bitte ich sehr darum, dass da keine falschen Eindrücke erweckt werden.
Das Zweite ist vielleicht die Frage, ich packe mal zusammen: Warum soll der Kanzler aus meiner Sicht zwei Stimmen haben? Und warum wird in bestimmten Bereichen – das ist im Übrigen völlig richtig wahrgenommen – die Aufsicht des Ministeriums erhöht? Ich glaube, das ist jetzt wieder so eine grundsätzliche Wertedebatte. Ich habe das Gefühl, Herr Koplin, bei Herrn Saalfeld teilweise auch, demokratisch heißt, der Staat mischt sich nicht ein. Sobald der Staat sich einmischt und Dinge reguliert, ist das antidemokratisch.
Man muss sich mal auf der Zunge zergehen lassen, was das bedeutet. Wir haben eine parlamentarische Demokratie mit einer demokratischen Legitimation des Staates und seiner Organe, und wenn die die Aufsicht wahrnehmen, ist das sozusagen ein Infragestellen von Demokratie, Beispiel Kommunalvertreter, die jetzt beratend Mitglied sein sollen im Aufsichtsrat. Gegenfrage: Warum sollte denn ein Kommunalvertreter geborenes stimmberechtigtes Mitglied in diesem Aufsichtsrat sein? Was hat er mit dem Studierendenwerk eigentlich zu tun?
Bei den Studierenden kann ich es nachvollziehen. Sie zahlen Beiträge und empfangen Leistungen. Beim Land kann ich es auch nachvollziehen. Wir machen nicht nur die Gewährsträgerhaftung, sondern geben auch noch Fördermittel jedes Jahr in diesen Bereich hinein. Dass wir also mit im Aufsichtsrat vertreten sind, finde ich ziemlich nachvollziehbar. Aber was ist eigentlich auf der kommunalen Ebene der Fall? Nichts nach meiner Kenntnis. Und dann zu …
(Torsten Koplin, DIE LINKE: Doch, aber doch, es gibt doch eine enge Verbindung zwischen Kommunen und …)
Aber dann schaue ich noch mal in den Wirtschaftsplan beider Studentenwerke, wie viel Zuführung die Städte Greifswald, Stralsund, Rostock und so weiter in die Stu
dierendenwerke leisten. Wir können sagen, wie viel wir als Land reingeben. Ich prognostiziere, da wird nichts stehen für den laufenden Betrieb. Deswegen ist es auch gar nicht sinnvoll, so einen Anspruch zu erheben. Und wenn trotzdem jemand beratend hineingenommen wird als Vertreter einer Stadt beispielsweise, um diesen guten Kontakt zur kommunalen Ebene zu gewährleisten – übrigens von Personen, die ihrerseits demokratisch legitimiert sind –, dann finde ich diese Debatten darüber, dass das hier ein antidemokratisches Gesetz ist, ein bisschen komisch.
Also ich würde mich dazu bekennen, dass wir in einem demokratischen Rechtsstaat leben und dass die Aufsicht des Staates demokratisch legitimiert ist. Wenn das Parlament das nicht beschließt, sieht es hier anders aus. Aber wenn es so kommt, dass das Parlament ein solches Gesetz in ähnlicher Form beschließt, dann ist das da- durch demokratisch legitimiert.
Und das, finde ich, könnte das Parlament auch mal als Akt der Selbstachtung so sehen, muss man aber nicht zwingend finden.
Warum ist das jetzt so? Ich wundere mich ein bisschen. Ich möchte daran noch mal erinnern: Die unfehlbaren Vor-Ort-Menschen, die alles im Griff haben, Herr Saalfeld, die haben in Rostock mutmaßlich zu einer Veruntreuung von Steuergeldern im Umfang von 250.000 Euro beigetragen.
Deswegen habe ich von „mutmaßlich“ gesprochen, Herr Renz. Das ist der Vorwurf, der im Raum steht, der strafrechtlich überprüft wird. Das ist Untreue, wenn das stimmt, was uns dort derzeit entgegenstößt.
Und wie ist das passiert? Da haben die Gremien des Studentenwerkes oder Vertreter von Gremien mutmaßlich rechtswidrig Nebenabreden mit dem Geschäftsführer getroffen, ohne das Bildungsministerium einzubeziehen, und haben gegen das Besserstellungsverbot verstoßen. Eine Viertelmillion Euro ist der Streitwert.
Ich frage mich, warum Sie mich nicht fragen, was wir eigentlich in Zukunft zu tun gedenken, um so was zu unterbinden und zu verhindern. Das wäre eigentlich die Frage der Opposition aus meiner Sicht, und nicht, wenn wir entsprechende Maßnahmen, Aufsichtsmaßnahmen ergreifen, dann den Vorwurf zu erheben, dass wir handeln aufgrund erheblicher Schieflagen.
Jetzt kann man natürlich immer diskutieren, es ist ein Einzelfall und sollte man aufgrund eines Einzelfalls ein Gesetz ändern. Aber ich würde sagen, ein Einzelfall, der eine Viertelmillion Euro schwer ist, ist doch ein ziemlich großer Einzelfall. Und deswegen: Ja, ich bekenne mich dazu, dass das Land bei Einrichtungen, wo es die Gewährträgerhaftung übernimmt, wo es Millionenzuschüsse jedes Jahr leistet und am Ende dafür haftet, wenn etwas schiefgeht, dass dann dieses Land selbstverständlich und dieser Staat, der demokratisch legitimiert ist, auch seine Aufsichtspflichten wahrnimmt.
(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann verkaufen Sie das aber nicht als mehr Autonomie, sondern sagen Sie, was Sie wirklich wollen.)
Sehr geehrte Frau Berger, das ist nicht mein Widerspruch. Ich kann in einem klar definierten Rahmen mehr Gestaltungsrechte einem Studierendenwerk gewähren und trotzdem im Bereich zentraler Fragen die Aufsicht erhöhen. Das ist kein Widerspruch, sondern das ist relativ unproblematisch lösbar und in diesem Gesetz auch geschehen.
Deswegen glaube, ich, sehr geehrter Herr Abgeordneter Koplin, am Ende geht es um die Frage, ist man eher ein Liberaler oder ist man eher ein Etatist. Ich bin als Linker für einen handlungsfähigen Staat