Ich denke, das spricht dafür, diesen Gesetzentwurf noch in dieser Landtagswoche zu behandeln. Klar ist für uns auch, dass dieser Entwurf nur der Anfang einer grundlegenden Überarbeitung des Volksabstimmungsgesetzes sein kann, wozu ich Sie recht herzlich einlade. Ich bitte um Überweisung in die zuständigen Ausschüsse.
Sie haben ja nun große Teile Ihrer Rede auf einen Gesetzentwurf verwandt, der uns hier gar nicht zur Beratung vorliegt. Wie Sie selbst gesagt haben, ist das einer Ihrer Fraktion aus der letzten Legislaturperiode, zumindest haben Sie viel darüber gesprochen. Wie uns diese drei Punkte nun in der aktuellen Volksgesetzgebung weiterhelfen sollen, erschließt sich mir auch nicht so richtig. Ich würde aus unserer Sicht sagen, wir warten jetzt erst mal das praktische Beispiel ab und werten danach aus, wie es mit diesem Gesetz weitergeht.
Sie haben sich hier drei Punkte rausgesucht und ich will kurz darauf eingehen. Einmal geht es um ein Infoheft, eine Sache, die Sie sich in Bremen und Hamburg angeguckt haben. Hamburg hat ungefähr so viele Wahlberechtigte wie Mecklenburg-Vorpommern, und wir können uns das ja mal angucken, wie das in Hamburg gelaufen ist. Das ist dort ein bisschen schwierig gewesen. Ich glaube, das war beim Rückkauf der Hamburger Energienetze, da hat man sich mit so einem Infoheft beschäftigt.
Dazu muss man sagen, da müssen sich zunächst die Landesregierung, der Einbringer der Volksgesetzgebung und auch noch die Fraktionen über so ein Infoheft verständigen. Das hat in Hamburg ganze sechs Monate gedauert. Erst mal drei Monate, bis sie sich auf einen Entwurf verständigt hatten,
Also da kann ich jetzt wenig sagen. Dann kam der Entwurf aus der Druckerei zurück und es hat noch mal über zwei Monate gedauert, bis alle diesen Entwurf auch freigegeben haben. Dann ist der in den Druck gegangen, aber es gab leider bei der Druckerei Probleme. Die konnte nicht so schnell drucken, wie der Verteildienstleister die Zettel verteilen wollte.
Dann war es auch noch falsch, es war ein Musterstimmzettel darin abgedruckt, auf dem das Wort „Muster“ nicht
draufstand. Mit dem sind viele in die Wahlkabine gegangen, haben abgestimmt, und darum waren diese Stimmen alle ungültig.
Also ich kann auch vor dem Hintergrund der Kosten nicht erkennen, wie uns das hier weiterbringen soll. Ich halte es für besser, wir nutzen zum einen die traditionellen Wege wie Medien, Zeitungen, was wir jeden Tag hier nutzen. Auf der anderen Seite gibt es ja auch einen großen Bestand an neuen Medien, wo man wesentlich effektiver und viel schneller große Personengruppen erreichen kann. Ich halte das bei einer durchschnittlichen Wahlbeteiligung von unter 50 Prozent bei der letzten Kommunalwahl doch eher für rausgeschmissenes Geld und würde mich klar dagegen aussprechen.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ja, ja, Demokratie kostet Geld und davor haben Sie Angst. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Oooch!)
Insofern ist das beim zweiten Punkt auch so – ich sehe es ganz genauso wie der Innenminister, er ist ja darauf eingegangen –, wonach man die Initiativen mit Geld unterstützen sollte. Hier sehe ich auch die Schwierigkeit, die noch keiner genannt hat: Wenn es eine Initiative gibt, die vielleicht gegen diese Volksgesetzgebung ist, die dazu eine ganz andere Auffassung hat, die dürften wir dann theoretisch nicht finanziell unterstützen, und das wäre eine ganz klare Ungleichbehandlung.
Dann haben Sie noch das Thema Großspenden. Da sage ich mal, vielleicht muss man so etwas in Bayern und Berlin machen. Ich glaube nicht, dass bei uns solche riesigen Summen zusammenkommen – mir ist es zumindest bei dem jetzigen Fall auch nicht bekannt –, womit dann die Volksgesetzgebung derart unterstützt wird, dass so eine Regelung notwendig ist. Ich glaube vielmehr, wir sollten jetzt abwarten, wie der Volksentscheid ausgeht, was sich dann bewährt hat, und vielleicht im Nachgang überlegen, ob an diesem Gesetz etwas geändert werden muss. Ein Schnellschuss in dieser Woche bringt uns auf jeden Fall nicht weiter, Frau Borchardt. Für mich ist dieses Gesetz viel Wind um nichts.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Gesetz sieht im Augenblick vor, dass bei Volksentscheiden die Landesregierung und der Landtag im Rahmen der Abstimmungsbenachrichtigung in bündiger und sachlicher Form ihre Auffassungen zu dem Gesetzentwurf darlegen können. Das heißt, sie können es auch lassen, wenn es ihnen nicht in den Kram passen sollte. Die Rede ist vom Landtag als Ganzem, also von der die Landesregierung tragenden Mehrheit, also der Landesregierung selbst, und die ist nicht an einer hohen Beteiligung am Volksentscheid interessiert, sondern am Gegenteil. Deshalb wurde die Abstimmung ja auch so terminiert, dass sie unmittelbar auf die Urlaubszeit folgt. À la Merkel soll das Volk sediert, narkotisiert, eingeschläfert und abgelenkt werden.
Idealerweise bekommt der Bürger gar nicht mit, dass ein Volksentscheid stattfindet, sodass auch keiner hingeht, womit ein Herzenswunsch der Landesregierung in Erfüllung ginge. Durch diesen Gesetzentwurf hier könnte erreicht werden, dass mehr Bürger auf den Volksentscheid aufmerksam würden, denn immerhin soll jeder Stimmberechtigte ein Informationsheft erhalten. Dabei sind LINKE und GRÜNE aber so ein bisschen in die Zwickmühle geraten.
Sie hätten in den Gesetzentwurf reinschreiben können, in dem Informationsheft nehme der Landtag als Ganzes Stellung, nicht in Fraktionen unterteilt oder nicht nach Fraktionen differenziert. Das hieße aber, die Regierungsfraktionen alleine hätten Stellung nehmen können, es sei denn, sie hätten den LINKEN oder den GRÜNEN etwas vom Platz abgegeben. Aber so weit dürfte die demokratische Solidarität dann auch wieder nicht gehen, also haben LINKE und GRÜNE reingeschrieben, die Stellungnahme des Landtages werde verteilt auf die Fraktionen entsprechend der Sitzverteilung im Landtag. Im selbigen sitzt aber auch die NPD. Bis zu acht Seiten soll die Stellungnahme des Landtags umfassen, fünf Einundsiebzigstel davon würden der NPD zustehen. Ich habe das mal ausgerechnet. Acht Seiten durch 71 Abgeordnete mal fünf wären 0,5633802817 Seiten,
Ich muss sagen, so viel Großzügigkeit hätte ich Ihnen gar nicht zugetraut, Herr Ritter, uns gegenüber.
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das wird noch schlechter mit der Großzügigkeit. Demnächst stehen euch gar keine Seiten mehr zu.)
Das hieße, mehr als eine halbe Seite NPD-Politik müsste in diesem Informationsheft stehen und auf Staatskosten
an alle stimmberechtigten Bürger verteilt werden. Das ist zu viel für diesen Staat und dieses Parteiensystem. Das würde er nicht überstehen, das ist völlig klar, und deswegen, fürchte ich, wird aus diesem Gesetzentwurf nichts werden.
LINKE und GRÜNE hätten natürlich auch formulieren können, nur die demokratischen Fraktionen dürften sich dort ausbreiten und eine Stellungnahme abgeben, aber erstens könnte das Landesverfassungsgericht daran Anstoß nehmen, wie Frau Bretschneider erfahren musste, zu ihrem Leidwesen geht ja da nicht alles durch,
und zum Zweiten ist die Definition von „demokratischer Fraktion“ oder „Partei“ in diesem Staat ein wenig seltsam.