Protokoll der Sitzung vom 01.07.2015

und zum Zweiten ist die Definition von „demokratischer Fraktion“ oder „Partei“ in diesem Staat ein wenig seltsam.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Da gibts ja Qualifikationsmerkmale. Man kann sich als demokratische Partei qualifizieren durch 40 Jahre SEDDiktatur, die man dann unfreiwillig abgeben muss durch eine Revolution, dann ist man demokratisch. Man kann sich als demokratische Partei auch qualifizieren durch jahrzehntelange Unterstützung von Kinderschänderorganisationen, wie die GRÜNEN.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Oooh!)

Diese Qualifikationsmerkmale erfüllen wir nicht.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Darauf sind wir auch stolz. Wir sind aber trotzdem für diesen Gesetzentwurf und unterstützen ihn, denn eine halbe Seite reicht uns völlig, um mit siebeneinhalb Seiten von Ihnen locker fertigzuwerden. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt noch mal der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Herr Suhr von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auf drei Dinge eingehen, die von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern hier vorgetragen worden sind, und ich möchte zum Schluss dann noch mal auf eine grundsätzliche Fragestellung eingehen, die mit unserem gemeinsamen Gesetzentwurf verbunden ist.

Der erste Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Aussage von Frau Drese, die ich im übertragenen Sinne so verstanden habe: Na ja, dass Sie das jetzt einbringen, das ist populistisch oder …

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nie! Würde ich nie sagen. Das haben Sie von mir noch nie gehört.)

Herr Dr. Nieszery, ich habe gar nicht mit Ihnen gesprochen, sondern mit Frau Drese. Ich glaube, Sie hatten hier gar nicht das Wort ergriffen, wenn ich das richtig erinnere.

Aber der Anlass, uns das Gesetz noch mal anzuschauen, der hat gar nichts damit zu tun, dass wir gemeinsam, und das tun wir ja, über eine Änderung der Verfassung nachdenken, sondern er hat schlicht und ergreifend mit dem

Umgang von CDU und SPD im entsprechenden Rechtsausschuss zu tun, wo wir eine ausgewogene, einigermaßen gleichberechtigte Information der Bürgerinnen und Bürger zum jetzt anstehenden Volksentscheid gefordert und auch erwartet haben. Und darüber sind Sie einfach hinweggegangen und haben gesagt: Nee, das machen wir jetzt nur mit der Mehrheitsmeinung von CDU und SPD im Landtag. Und das war der Grund – das liegt noch gar nicht so lange zurück –, dass wir gesagt haben: Na ja, dann gucken wir uns mal die gesetzliche Grundlage an und machen dazu Vorschläge.

Die zweite Bemerkung orientiert auf das, was Herr Reinhardt gesagt hat. Ich finde das schon interessant, Herr Reinhardt, wenn von unserer Seite hier vorgetragen wird, was man denn auf der Ebene von direktdemokratischen Elementen gegen die Politikverdrossenheit im Land tun kann,

(Udo Pastörs, NPD: Nix.)

und dann von Ihrer Seite als Argumentation kommt: Na ja, das mit der Broschüre ist eine schlechte Idee, weil die Hamburger das nicht hingekriegt haben. Das war das eine Argument.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Und zum Zweiten, obwohl ich hier vorhin bei der Einbringung gesagt habe, mir ist völlig klar und bewusst, dass das, was wir hier als Gesetzesänderung fordern, für den 6. September, also den jetzt anstehenden Volksentscheid überhaupt nicht mehr herangezogen werden kann, sprechen Sie gleichzeitig von einem Schnellschuss. Wenn Sie ernsthaft daran interessiert sind,

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

darüber zu diskutieren, ernsthaft darüber zu diskutieren, wie kann man die Situation im Sinne von mehr Bürgernähe und mehr Bürgerfreundlichkeit und im Sinne von einem ausgewogenen Informationsbedürfnis verändern, dann stimmen Sie doch zu und verweisen Sie diesen Gesetzentwurf in die entsprechenden Ausschüsse! Darüber können wir gerne reden. Wir sind absolut aufgeschlossen für Vorschläge von Ihrer Seite, aber da kam in Ihrem Wortbeitrag nicht ein einziger Vorschlag.

Und der dritte Punkt ist – da möchte ich gerne vorab auf Herrn Caffier eingehen –, wenn ein Minister hergeht, Herr Caffier, und sagt: Na ja, da habt ihr euch drei Regelungen in anderen Ländern angeguckt und die zusammengeschrieben und damit den Eindruck erweckt … Das wäre eine oberflächliche Geschichte gewesen. Wir haben uns die Regelungen sehr genau angeguckt und haben den Versuch gemacht, aus diesen Regelungen die herauszuziehen, die wir zunächst mal für sinnvoll erachten. Wenn Sie andere für sinnvoll erachten, auch da sind wir sehr aufgeschlossen.

Ich hätte Ihnen vorhin gerne die Frage gestellt – weil Sie gesagt haben, in der Anhörung sei rausgekommen, die Quoren in Mecklenburg-Vorpommern seien niedrig –, ob Sie wissen, dass wir, was die Unterschriftenanzahl für ein Volksbegehren angeht, gerade mal im Mittelfeld sind und dass es, was das Zustimmungsquorum angeht – auch das war ein Ergebnis der Anhörung –, nur zwei Bundesländer gibt, die ein noch höheres Zustimmungsquorum haben. Also das ist einfach eine falsche Tatsachenbe

schreibung, die ich hier gern richtigstellen möchte. Das sind aber gar nicht so relevante und wichtige Punkte, sondern vielleicht selbstverständliche Bestandteile einer Debatte hier im Landtag, und das ist der Punkt, auf den es mir ankommt, der mir wichtig ist.

Wir haben in diesem Bundesland – und ich glaube, dass es niemanden unter den demokratischen Fraktionen gibt, der oder die dies bezweifeln – seit geraumer Zeit eine Situation, aus der heraus einfach zur Kenntnis zu nehmen ist, dass viele Bürgerinnen und Bürger politikverdrossen sind, aus welchen Gründen auch immer. Diesem Thema kann man sich auf zweierlei Arten nähern, einmal indem man hergeht und sagt: Ihr Bürgerinnen und Bürger, ihr müsst mal etwas an eurer Politikverdrossenheit ändern! Das ist so ähnlich – so habe ich das verstanden, Herr Caffier – wie im Sinne von: Wir geben ein Amtsblatt raus und wer will, kann sich ja informieren. Wo ein Wille ist, ist ein Weg, haben Sie vorhin gesagt.

Für meine Begriffe ist das nicht die Lösung der Frage, wie können wir Menschen wieder in stärkerem Maße für unsere Demokratie gewinnen, sondern wir müssen uns auch als Politik Gedanken zu der Frage machen: Wie kommen wir an die Bürgerinnen und Bürger ran, wie können wir sie dazu bewegen, ihr Wahlrecht intensiver wahrzunehmen?

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

Ich habe an dieser Stelle eingangs der Gesetzeseinbringung gesagt, ich glaube, dass ein Öffnen für direktdemokratische Elemente, für die Möglichkeit, dass Bürgerinnen und Bürger über Sachfragen direkt entscheiden können, einer von mehreren möglichen Wegen ist – für meine Begriffe ein geeigneter – und dass es Studien gibt, die das auch belegen. Da muss sich die Politik bewegen und nicht die Bürgerinnen und Bürger!

Da sind wir aufgeschlossen für jeden Vorschlag von CDU, SPD oder LINKEN, wie kann man das hinkriegen, wie kriegt man das hin, dass wir die Politikverdrossenheit abbauen, dass wir wieder mehr Wahlbeteiligung bekommen, dass wir wieder mehr Engagement bekommen in dieser Bürgergesellschaft. Das ist doch der zentrale Punkt und ich kann hier nur alle auffordern, gemeinsam darüber nachzudenken und nicht einer Philosophie zu folgen, die heißt: Wir machen einfach weiter so, und an Wahltagen, am Abend, wenn klar ist, die Wahlbeteiligung war zu niedrig, brechen wir alle in Jammern aus, uns fällt aber nichts ein, was wir daran verändern könnten. Das ist nicht der Weg, das hat keine Perspektive.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Anders herum: Konstruktive Vorschläge sind hier gefragt! – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Suhr.

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auf Drucksache 6/4094 zur federführenden Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung

an den Innenausschuss und den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Und Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungs- vorschlag abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktion der NPD, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und keiner Stimmenthaltung.

Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Guter Start ins Leben in Mecklenburg-Vorpommern – Wahlfreiheit und Qualität bei der Geburtshilfe sichern. Es ist die Drucksache 6/4105.

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Guter Start ins Leben in Mecklenburg- Vorpommern – Wahlfreiheit und Qualität bei der Geburtshilfe sichern – Drucksache 6/4105 –

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Barlen von der SPDFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Herzlich willkommen im Land zum Leben!“ – das rufen wir hier in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur allen unseren Gästen zu, wenn sie beispielsweise mit dem Auto auf der Autobahn die Landesgrenze überqueren. „Herzlich willkommen in unserem Land zum Leben!“ – so wollen wir auch jeden neuen Erdenbürger, jede neue Erdenbürgerin in unserem Bundesland begrüßen. Und deshalb freue ich mich sehr darüber, dass wir hier im Landtag heute gemeinsam darüber beraten, wie wir durch eine gute arbeitsteilige und vor allen Dingen aber auch wertschätzende Kooperation von Frauenärzten, Kinderärzten,

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

frühen Hilfen und natürlich allen voran den im Lande tätigen Hebammen und Familienhebammen allen Kindern und deren Eltern einen wirklich sprichwörtlich guten und gesunden Start in ein glückliches Leben ermöglichen können.

Meine Damen und Herren, die allgemeine Geburtenziffer hat sich in Mecklenburg-Vorpommern im Bundesvergleich in den letzten Jahren – ich muss sagen, wieder – positiv entwickelt. Während 2006 nur etwas über 39 Kinder je 1.000 Frauen im gebärfähigen Alter im Lande geboren wurden, waren es 2013 schon wieder über 52. Mit dieser Zahl belegen wir als Mecklenburg-Vorpommern Platz vier im Bundesvergleich direkt hinter Sachsen, Thüringen und Berlin. Und als Mecklenburg-Vorpommern landen wir mit

diesem Wert sehr deutlich über dem Bundesschnitt von 48 Kindern. Dieser Wert, diese 52 Kinder, ist unseres Erachtens gerade in Zeiten von intensiv geführten demografischen Debatten über das Älterwerden der Gesellschaft eine wirklich sehr positive Entwicklung. Das ist auch an dieser Stelle mal der Rede wert und unseres Erachtens natürlich ein Beleg für eine gute Kinder- und Familienpolitik hier im Land.

(Beifall Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Der Fraktionsvorsitzende hat es verstanden.

(Heiterkeit bei Regine Lück, DIE LINKE: Wenigstens einer.)