Protokoll der Sitzung vom 01.07.2015

Jetzt sieht man mal weiter, was dabei herausgekommen ist. Gefördert wurden in erster Linie durch den norwegischen Staat Luxuskarossen in der Preisklasse zum Beispiel eines Tesla S. Der kostet je nach Version zwischen 65.000 und 112.000 Euro. Diese Fahrzeuge sind im Durchschnitt mit einer Subvention, wenn man das alles zusammenrechnet, von 60.000 bis 70.000 Euro gefördert worden.

(Vincent Kokert, CDU: Ei, jei, jei!)

Wenn wir das wollen, dann müssen wir den Antrag der GRÜNEN hier unterstützen.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4090. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. –

(Vincent Kokert, CDU: Nun nicht mehr. – Marc Reinhardt, CDU: Bis zum Tesla war ich noch überzeugt. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Druck- sache 6/4090 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – Volle Anrechnung der Zeiten bei Polizeieinsätzen, Drucksache 6/4107.

Antrag der Fraktion der NPD Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – Volle Anrechnung der Zeiten bei Polizeieinsätzen – Drucksache 6/4107 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Köster.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ende vergangenen Jahres sah sich die Landesregierung nicht in der Lage, die Frage, wie viele Einsätze Polizeidienstkräfte der Landespolizei Mecklenburg-Vor- pommern in den letzten zehn Jahren in anderen Bundesländern absolvieren mussten, detailliert zu beantworten. „Für eine Differenzierung nach Art des Einsatzes, personeller Stärke, Einheiten, materieller Ausstattung und Fahrzeugen, sowie zur Anzahl verletzter Polizeibeamtinnen und -beamten“, so die Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir, „liegt kein statistisch aufbereitetes Datenmaterial vor. Die angefragten Daten können nicht“, so führt das Ministe

rium weiter aus, „automatisiert erhoben werden, sodass eine händische Auswertung sämtlicher Einsatzunterlagen nach den angefragten Parametern erforderlich wäre. Für den damit im Zusammenhang stehenden Aufwand wären mindestens 200 Arbeitsstunden erforderlich.“ Im Weiteren teilt das Ministerium mit, dass von 2004 bis Oktober 2014 301 Einsätze von Polizeidienstkräften außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns stattfanden.

Die NPD-Fraktion wurde bereits Ende des vergangenen Jahres auf eine Ungerechtigkeit aufmerksam gemacht, die bis zum heutigen Tage anhält, namentlich genannt die Vergütung aller Einsatzzeiten inklusive An- und Abfahrt. Bundesweit bestehen hier gravierende Unterschiede und das Land Mecklenburg-Vorpommern gehört auch hierbei nicht unbedingt zu den Vorbildern.

Betrachten wir noch einmal die Antwort der Landesregierung auf die angesprochene Kleine Anfrage auf Drucksache 6/3404.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)

Wenn Sie sich unterhalten möchten, können Sie gerne nach draußen gehen, ansonsten halten Sie doch bitte einfach mal die Klappe!

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Auf die Frage nach den Einsatzstunden bei Polizeieinsätzen in anderen Bundesländern antwortete die Landesregierung, dass für 2014 bis Oktober 2014 entsprechend 34.036 Einsatzstunden verzeichnet wurden. Von 2004 bis 2014 wurden mehr als 600.000 Einsatzstunden von Polizeikräften Mecklenburg-Vorpommerns in anderen

Bundesländern geleistet. Beim zurückliegenden G7-Gipfel in Oberbayern waren, wir hörten es hier heute schon, mehr als 250 Beamte aus Mecklenburg-Vorpommern im Einsatz und sie befanden sich somit über viele Tage außerhalb des eigenen Bundeslandes.

Doch nicht alle Stunden erhalten die Polizeikräfte auch vergütet. In Niedersachsen, um nur ein Beispiel zu nennen, ist es bereits geregelt, dass bei sogenannten geschlossenen Einsätzen von der Anfahrt bis zur Rückkehr alle geleisteten Stunden einschließlich der Bereitschaftszeiten 1 : 1 abgegolten werden. Sie wissen sicherlich alle, dass zum Beispiel in der Arbeitszeitverordnung für Beamte der 8-Stunden-Tag und die 40-Stunden-Woche als Regel festgeschrieben sind. Die aufgeführten Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel.

Polizeibeamte beklagen jedoch – offenkundig zu Recht –, dass die beschriebenen Ausnahmen mittlerweile hier in Mecklenburg-Vorpommern zur Regel geworden sind. Mehrarbeit und Überstunden sind auch im Bereich der Polizei hier in Mecklenburg-Vorpommern Normalität. Der stetig steigenden Belastung folgen wiederum Ausfälle durch Krankheit und Vollzugsdienstunfähigkeit. Insofern befinden sich auch die Polizeikräfte mehr oder minder in dem Hamsterrad, aus dem die Landesregierung die Beamten jedoch nicht mehr hinauslässt.

Die Gewerkschaft der Polizei sieht den Sachverhalt wie folgt, Zitat: „Geld kann nur einen momentanen Schmerz lindern, aber nicht die Gesundheit ersetzen, die ja nach

Möglichkeit bis ins hohe Alter präsent sein soll. Genau aus diesem Grund ist die Mehrarbeitsvergütung z. B. kein Geld im Sinne der Besoldung, sondern eine Entschädigung für nicht gewährte Freizeit und Erholung. Wenn wir schon mal bei Mehrarbeitsvergütung sind, eine interessante mathematische Konstellation. Wenn 4 Beamte ihr Jahresvolumen von je 480 Stunden bezahlte Mehrarbeit auslasten, dann produzieren sie mehr als die Jahresarbeitsleistung eines fiktiven 5. Beamten. Von der Entschädigung für die 4 Beamten holt sich die Finanzministerin über den Spitzensteuersatz einen beachtlichen Teil zurück. Für Nummer 5, unser fiktiver Beamter, entstehen keinerlei Nebenkosten für das Land wie z. B. Heilfürsorge, Bekleidung und Ausrüstung, Ruhestandsversorgung. Er ist eine Billigversion die wir alle unserem Dienstherrn zur Verfügung stellen und damit das Signal senden ‚Es geht noch mehr‘.“ Zitatende.

Vor dem Hintergrund des großen Berges an Mehrarbeit im Polizeidienst sind vor allem die Diskussionen in der Vergangenheit über einen weiteren Stellenabbau bei der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern besonders fatal. Insbesondere der SPD-Genosse Heinz Müller hat sich den Unmut der Polizeibeamten erworben,

(Udo Pastörs, NPD: Der Herr Senator.)

weil er in diesem Sachverhalt eine ganz merkwürdige Rolle einnimmt. Rufen Sie es sich daher schon einmal ins Bewusstsein: Wer an der Polizei fern jeder Vernunft spart, spart auch an der Sicherheit der Bürger im Land.

Die NPD-Fraktion fordert daher, dass die Landesregierung den Einsatzkräften der Polizei aus MecklenburgVorpommern, die beim G7-Gipfel in Bayern im Einsatz waren, die Vergütung aller Einsatzzeiten, inklusive An- und Abfahrt, sowie die Bereitschaftszeit zu 100 Prozent beziehungsweise 1 : 1 gewährt. Weiterhin fordern wir, dass die Landesregierung eine Novellierung der geltenden Arbeitszeitregelungen für Polizeivollzugsbeamte in Mecklenburg-Vorpommern durchzuführen hat. Wir sind der Meinung, dass die Polizei in Mecklenburg-Vorpom- mern mit wenigen politisch zu verantwortenden Ausnahmen eine hervorragende Arbeit leistet, und diese muss auch gerecht entlohnt werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Gundlack von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs sämtlichen Einsatzkräften des G7-Gipfels im Namen aller demokratischen Fraktionen unseres Hauses meinen Dank für die geleistete Arbeit aussprechen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Dieser Dank gilt insbesondere den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aus Mecklenburg-Vorpommern,

denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, als ich den vorliegenden Antrag las, kam mir die darin erhobene Forderung sehr vertraut vor. Ich war im Vorfeld auf ein Flugblatt des GdP-Landesvorstandes Mecklenburg-Vor- pommern gestoßen. Ich zitiere daraus mit Erlaubnis der Präsidentin:

„G7 – Großer Erfolg für die Polizei! Jetzt sind die Einsatzkräfte an der Reihe! Die Welt schaute auf Bayern und Bayern zeigte sich von der besten Seite. Der polizeiliche Einsatz ist gut gelaufen, den KollegInnen verlangte er – gerade in der ‚heißen Phase‘ – einiges ab, für manche bis zur Belastungsgrenze. Insbesondere die extremen Witterungsverhältnisse und der Schichtdienst mit teilweise sehr langen An- und Abfahrtszeiten raubten den KollegInnen die Kräfte. Deshalb fordert die GdP die Vergütung aller Zeiten 1 : 1, so wie es andere Länder ihren Einsatzkräften bereits zugesagt haben. Eine einheitliche Lösung würde Mecklenburg-Vorpommern – getreu dem Grundsatz ‚gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘ – gut zu Gesicht stehen.“ Ende des Zitats.

Wir sehen, die NPD greift mal wieder eine Forderung der Gewerkschaft der Polizei auf. Anscheinend fällt ihr nichts mehr richtig ein.

Meine Damen und Herren, was die Anrechnung von Ruhe- und Bereitschaftsdienstzeiten bei geschlossenen polizeilichen Einsätzen anbelangt, stellen sich die Regelungen in den 16 Bundesländern sowie im Bund unterschiedlich dar. Gewährte Ruhezeiten, die dem Grunde nach der Regeneration und Ruhe dienen, werden größtenteils nicht auf die Arbeitszeit angerechnet. Daneben kommen Ruhezeiten in einigen Ländern teilweise bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen anteilig zur Anrechnung. Die Höhe variiert dabei zwischen einem Fünftel, einem Viertel und einem Drittel. Von einzelnen Ländern werden Ruhezeiten bei geschlossenen Einsätzen nicht gesondert erfasst, sondern als Voll- oder Bereitschaftsdienst angerechnet. Da die Berücksichtigung von Bereitschaftsdienstzeiten in den Ländern ebenfalls unterschiedlich bestimmt ist, unterscheidet sich auch hier die Anrechnungshöhe von einem Viertel beziehungsweise der Hälfte bis hin zur vollumfänglichen Anrechnung. Lediglich in sechs Bundesländern wird der Bereitschaftsdienst bei geschlossenen polizeilichen Einsätzen in vollem Umfang auf die Dienstzeit angerechnet.

Meine Damen und Herren, hinsichtlich der Arbeitszeit bei polizeilichen Einsätzen mit auswärtiger Unterbringung gilt in Mecklenburg-Vorpommern die Regelungslage, dass die Dienstzeit in der Heimatdienststelle beginnt und mit Erklärung der Beendigung des Dienstes durch den jeweiligen Einheitsführer in der auswärtigen Unterkunft endet. Die Zeit vom Dienstende bis zum festgelegten erneuten Dienstbeginn in der auswärtigen Unterkunft ist grundsätzlich Freizeit. Wird ausnahmsweise nach dem Dienstende durch die einsatzführende Stelle, der die Polizeikräfte für den Einsatz unterstellt sind, Bereitschaftsdienst angeordnet, wird dieser im Verhältnis 1 : 3 auf die Dienstzeit angerechnet. Für den Fall, dass die angeordnete Bereitschaftsdienstzeit zwischen Dienstende und Dienstbeginn weniger als sechs Stunden beträgt, wird sie als volle Dienstzeit angerechnet.

Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, die GdP hat jedes Recht, sich für die Belange der Polizistinnen und Polizisten einzusetzen, und das nehmen wir auch ernst. Dass sie auch dafür streitet, dass die Einsatzkräfte für den G7-Gipfel eine Vergütung aller Zeiten 1 : 1 erhalten, ist ihr gutes Recht, und die Polizisten erwarten das auch von ihrer Interessenvertretung, wie es bei jeder Gewerkschaft üblich ist.

Aber nun kommt die NPD daher und will sich mit dem Antrag mal wieder bei den Polizisten anbiedern und sich

als deren treusorgender Interessenverwalter präsentieren. Meine Damen und Herren, das ist ein altbekanntes Muster, das ist ihre Strategie. Die NPD geriert sich einerseits als Unterstützer der Polizei und müht sich, Einfluss auf die Polizeiangehörigen zu gewinnen. Zudem werden die Landesregierung und die demokratischen Parteien denunziert, verunglimpft, versucht, Gegensätze zur Polizei aufzubauen und den demokratischen Rechtsstaat in den Augen der Polizisten zu diskreditieren.

(Stefan Köster, NPD: Müssen Sie Probleme haben!)

In diesem Zusammenhang stehen das Bemühen der NPD um Kümmererkompetenz gegenüber den Polizeiangehörigen, das Vorgeben von Verständnis für deren Dienst und das vorgebliche Bemühen, diesen Dienst zu erleichtern. Auf der anderen Seite werden gerade von der NPD durch ihre massiven Demonstrationen und ihr Auftreten in der Öffentlichkeit Polizeieinsätze und damit zusätzlich Arbeitsbelastungen der Polizisten herbeigeführt,

(Michael Andrejewski, NPD: Haben Sie schon mal was von Versammlungsrecht gehört? – Udo Pastörs, NPD: Ha!)

was sie dann wiederum zugunsten ihrer Forderung nach zusätzlichen Polizeikräften umdeutet.

Meine Damen und Herren, dass die NPD konkrete Forderungen der GdP in ihre Anträge kleidet, ist nichts Neues, aber die Polizistinnen und Polizisten lassen sich nicht von der NPD vereinnahmen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

In einer Mitteilung der GdP vom 29. Mai 2013 heißt es unter der Überschrift „Wir wehren uns gegen Beifall von rechts“, ich zitiere: „Die GdP Bundespolizei zeigt sich entsetzt von einem Antrag der NPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Mai“,